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Sächsische Volkszeitung : 12.06.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-06-12
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192006128
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19200612
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19200612
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1920
-
Monat
1920-06
- Tag 1920-06-12
-
Monat
1920-06
-
Jahr
1920
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 12.06.1920
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Beilage zur Sächsische« Bolkszeitung Sonnabend, den 12. Jnni 192» Nr. 18 s Zum Protest der Lehrer gegen die neue Besoldungsordnung Von einem Direktor. Daß die Besoldungsreform die Hauptmasse der Lehrerschaft m Klasse 7 einordnet, muß jedem Kenner der Verhältnisse zum Wider spruch reizen. Ganz abgesehen von der Wirkung auf die gesellschast. liche Einordnung des Lehrers, die nach wie vor »ach dem Einkommen vollzogen wird, ist es dem sparsamsten Lehrer nicht möglich, bei dem neuen Gehalte ohne Schulden und damit ohne ernste Sorgen auszu: kommen. Man muß das heimliche Elend so mancher Lehrersamilie kennen gelernt haben, besonders dann, wenn sie mehr als bas bekannte „Einkindersystem" aufweist, um zu wissen, daß dchse Neuordnung, be- sonders gemessen an den derzeitigen Löhnen, selbst nur für weibliche Arbeiter, den Lehrer der Verschuldung und damit der Herabminderung seines Ansehens unrettbar entgegentreibt. Man unterlasse jeden Ver such, diesen Erfahrungssatz anzuzweifeln oder ihn widerlegen zu wollen. Wie sehr gerade die jüngere Lehrerschaft und selbst die mit zwanzig und mehr Dienstjahren bis heute zu ringen, sich mit dem Leben herum zuschlagen gehabt hat, das ist noch viel zu wenig bekannt. Gerade der tüchtige Lehrer mit seinem gesunden Ehrgefühl verschmäht eS, mit sei nen heimlichen Sorgen und Kümmernissen hausieren zu gehen. Wie sehr gerade Lchrerarbeit durch diese Katzbalgerei mit dem Leben leidet, darüber sind sich auch noch immer nicht alle Steuerzahler klar. Wo soll der nnterbezahlte Lehrer den Schwung, das Frsude- gesühl an seinem Amte hernehmen? Lehrerarbeit ist weniger Dienst arbeit, als Amtsarbeit. Das will sagen, daß Lehrerarbeit, selbst als bloßes Unterrichten aufgesaßt, immer Erzieherarbeit bleibt. Lehrerarbeit stellt, recht betrieben, immer Kunsttechnik, immer seelische Feinarbeit dar. Der Lehrer bedarf dazu einer seeli- schen Ruhe, des Inneren Friedens, wenn diese wichtigste aller Men- schcnarbcit. wenn die Erziehung gedeihen soll. Daß die Lehrerschaft Sachsens und auch anderwärts eine so starke Neigung nach links voll zogen hat, kann den nicht wundernehmen, der eS ans eigener Beobach, tung weiß und erfahren hat, wo den Lehrer von alter? her der Schuh gcdrüick hat und — wie es heute aussieht — drücken wird. Deshalb wird jeder Schulmann nur zu gut die Erregung ver stehen, die der Lehrerschaft sich bemächtigt hat bei Kenntnisnahme der neuen Besoldungsart. Deshalb wird der gerecht denkende Lehrersreund das Berechtigte des Protestes der Lehrerschaft, wie er sich abgedruckt findet in Nr. 125 (1920) Seite 3 der „Sächsischen VolkSzeittmq", zu geben und aufrichtig wünschen, daß in dieser Hinsicht noch nicht das letzte Worte gesprochen wäre. Was aber die Objektivität, die Sachlichkeit jenes Protestes er heblich verletzt, ist Punkt 3: „Als eine ganz besondere Kränkung muß die Lehrerschaft die Heraushebung der Direktoren empfinden. Ver waltungsarbeit wird damit über Erzieherarbeft erhoben . . ." Mso. damit geben die Herren Protestler zu, daß ihnen die Unterbietung ihrer Arbeit und die gesellschaftliche Beeinträchtigung ihrer Stellung nicht so sehr wehtut, als daß man die dreimal chch ch Schuldirektoren besser stellt als sie. Es handelt sich doch zunächst nur um eine Minderzahl von Schulmännern, die auf den Aussterbeetat gesetzt ist. Also ist die Belastung des Staatssäckels keine fühlbare. Was aber der gerecht den kende Leser „als eine besondere Kränkung empfinden muß", ist, daß dieselbe Lehrerschaft durch ihren Hauptvertreter in der Volkskammer, den Herrn Lehrer Arzt, dafür gesorgt hat, daß die sächsische Regierung bis heute ihr Wort den sächsischen Schuldirektoren noch immer nicht eingelöst hat. wonach jedem deutschen Reichsbürger laut feierlicher Er klärung der ReichSregiernng vom 11. November 1918 die Sicherung seiner amtlich ihm zngesicherten Rechte gewährleistet wurde. Allen Beamten ist dieses selbstverständliche Recht zugebilligt, allen BerusS- kreisen ist diese tiefgreifende feierliche Zusage gehalten worden, nur nicht der Direktorenschast Sachsens. Sie sind die einzige Beamten schaft, die man rechtlich für vogelfrei erklärt hat. Diese schwere, jeden Ehrenmann in seinem tiefsten Innern treffende Rechtsverletzung ist bis heute ungcsühnt geblieben. Ob eS gut war für die Schularbeit, die Ortsschulaufsicht dem Direktor zu entziehen, wird die Zukunft lehren. Die Direktorenschast hat sich mit dieser Amtsentkleidung abgefunden. ES war in einer Hinsicht ein sehr schwer lastendes Amt für ihn. wenn auch damit nicht gesagt sein soll, daß es etwa unter allen Umständen und in jeder Form und Auffassung zu vernichten nötig gewesen wäre. Aber man ist noch weiter gegangen und hat — durch Gesetz — den Direktor spätestens im Laufe des Juli 1922 zur Wahl und unter Um. ständen zur Versüaung gestellt, nachdem ihm seinerzeit von der höchsten Schulaufsichtsbehörde diese- Amt auf Lebenszeit unlündlar übertragen worden ist. Mit einem Schlage hat man das Mehr an Einkommen gestrichen, wenn nicht, so doch eine völlige Gleichstellung des Direktorgehaltes mit dem Lehvergehalt nachdrücklich eingeleitet. Und doch ist es Taffache, daß nicht wenige Direktoren durch angestrengtes, erhöhtes, kostspieliges Studium die Aussichten auf eine Wahl als Direktor zu mehren ge sucht haben, ja wegen Uebernahme dieser im Gehalt herauSgenomme- nen Stellung auf einen Eintritt in besser bezahlte Stellen an höheren Lehranstalten verzichtet haben. Das alle» ist von der vom Lehrer Arzt beratenen Volksvertretung-Mehrheit nicht beachtet worden. Selbst sonst dem Direktorat stark feindlich getenüberstehende Leh rer geben diesen Rechtsbruch zu. Aber sie gehören nicht zu den Anfüh rern und bleiben deswegen ungehört. Es sah au», als wenn dieser Rechtsbruch gesühnt werden sollte. Der frühere Kultusminister Buck erklärte das Vorgehen der Arzt »Gruppe für einen ausgesprochenen NechtSbruch Er ging als Kultus- und Schulminister, kam wieder als Ministerpräsident und ließ in seiner Erklärung für politische und ver waltung-technische Selbständigkeit die Hoffnung besserer Zeiten für ine vergewaltigte Direktorenschast aufleben. Noch hoffen wir. Die Hüter und Freunde des Rechte» aber seien gewarntt was den entrech teten Direktoren heute geschieht, kann morgen denen begegnm, die sei nerzeit diesen schlimmen RcchtSbruch bejubelten. Nicht unerwähnt soll bleiben, daß, soweit sich die Verhältnisse überschauen lassen, gerade die katholische Lehrerschaft, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, ein freundlicheres Verhältnis zu ihren bisherigen Direktoren gefunden und bewahrt hat. Gerade eine ver- tiefte Auffassung von Verantwortungsgefühl kn Verbindung mit dem Glauben an einstige strenge Rechenschaft hat da» gegenseitige Verhält nis von jeher vertieft im christlich-gläubigen Sinne verfeinert und zu einer Art brüderlicher Gemeinschaft erhoben, schon ehe der ..Umsturz" kam. Dieser Geist großen Hasses zwischen zwei Lagern, die doch auf einander angewiesen sind und bleiben, läßt gewisse Schatten auf da? Vertrauen in sittliche Eharaktergröße fallen, ohne die letzten Endes keine Erziehung restlos geleitet werden kann. Dabei soll nicht verschwiegen bleiben, daß die Summe der Machtbefugnisse dem und jenem Inhaber eines DlrektorpostenS statt zur Vermehrung deS Veran'wortnngSgefühleS verleitete zu geistiger lstberhebung. zu Kleinlichkeitskrämerei und Peinlichkeiten, denen ge rade eine Lestrerseele besonders stark ansgeseht ist. Der gesund emvsind-nde Teil der Direktorenschast weiß sich eins in der schärfsten Verurteilung dieser Art den Vorgesetzten herauszustecken. Eine liefere Auffassung von der eigenen Berufsarbeit, die darin Ziel sucht, „allen alle- zu sein" erstrebt andere Ziele als die Erfüllung solcher absolu tistischen Anreize. Anderseits war es nicht leicht. ,bei dem benschen den Svftem die absolute Oberband zu behalten, sich Im gegebenen Falle vor lleberschätznna des Wortes von „strammer" Ordnung zu bewahren, die sich mit der Erledigung der äußeren „Regierung" begnügte Jetzt gilt eS. die Dinge zu einem geordneten Ende an bringen, bei möalichster Wahning des Rechtes, der Gerechtiakelt. Man halte sich doch auch hier vou d-m Fehler Hartnäckiger Verallgemeinerung stei. Sollte es wirklich notwendig sein, hinniweisen ans Taffachen daß die Fübrung deS früheren Direktoramtes nicht „bloß" auf Quälerei «nd Sclbstentwürdigung binauSlicf? Die Dinge liegen auf einem viel zu heiklen Gebiete, als daß darüber ösfenilich gesprochen werden könnte. Einer trage des anderen Last, das gilt auch hier. Einer trete ausrichtig für den anderen ein. Dann wird den größten Vorteil davon haben das hohe große Werk der Erziehung unteres armen, so bitter ver elendeten Volkes, dem Sonnenschein von Jugend an nottut. Vielleicht ist dieser Sonnenschein der einzige ungetrübte ihres bedrohten Daseins. „Wir wollen sein ein einzig Volk von VrüdernI" Und darum lasse cs sich die Regierung von einem sagen, der es weiß: die Lehrerschaft kann bei dem ihr angedrohten Gehalte nicht zur Ruhe, nicht zu ungetrübter Arbeitsfreude kommen. Letzten Endes ist das Volk der bezahlende Teil. Neugestaltung oder Abschaffung des Jugendstrafrechtes? Zu Beginn deS Jahres 1920 kündete das Reichsjustizminisicrium einen Entwurf über ein Jugendgerichlsgcsetz an, der weit über den Gerichtssaal hinaus Bedeutung hat. Es handelt sich hierbei nach E. Noppel S. I. in den „Stimmen der Zeit" (Freiburg i. Br., Herder) um das Problem: Wollen wir. nachdem die langen Kriegsjahre so vieler Jugend die besten Jugendjahre geraubt haben, in unserem Volksleben wirklich wieder eine Jugendzeit einführen oder die Frühreife weiter amtlich besiegeln? Auf allen Gebieten, der Schule, öffentlichen Erziehung, gewerblichen Ausbildung, dem allgemeinen und gewerblichen Jugendschutz, kommt immer mehr zum Ausdruck, daß die Dauer des Jugendalters wenigstens bis zum 18. Lebensjahre auszu- dchnen ist, und daß die „Jugendlichen" dementsprechend zu behandeln sind. Da erhebt sich nun die Frage: Soll von dieser einheitlichen Auf- fassung allein lei der straffällligen Jugend eine Aus nahme gemacht werden oder soll auch bei ihrer Behandlung der Er ziehungsgedanke unbedingt herrschen? Die Beantwortung dieser Frage ist für die Auffassung der Jugendzeit im ganzen Voll und nicht zuletzt auch im jungen Voll selbst von größter Bedeutung. Diese Frage muß im Sinne der Herrschaft des ErziehnngsgedankenS unbedingt bejaht werden. Nur so werden wir eine wirksame einheitliche Auffassung der Jugendzeit als Erziehungszeit erreichen. Gerade der Frühreife, der Selbstüberschätzung und Aufblähung der schwierigsten Elemente unter der Jugend kann nicht besser begegnet werden, als wenn sie auf ihren Irrwegen und Fehltritten nicht den „Großen" gleich behandelt werden, sondern wenn man gerade diesen erst recht zum Bewußtsein führt, daß sie noch unreife, noch erziehungS- und bildungsbedürftige junge Men schen sind. Andererseits aber ist es ein offenbarer Mangel an Folge- richtigkeit. die Sonderbehandlung der Jugend gerade dort zu durch brechen, wo sie ihrer am dringendsten bedarf, In geistiger und sittlicher Not. Ernste, zweckentsprechende Erziehungsmaßnahmen wirken er fahrungsgemäß nicht nur viel tiefer gerade auf die schwierigsten Ele mente ein, die Beseitigung der Kriminalslraft neben oder anstatt der Erziehungsmaßnahmen würde auch eine Reihe objektiver Härten oder Ungerechtigkeiten d?S heutigen Zustandes beheben. Würde daS Neben einander von Strafe und Erziehung aufgegcben. so würde das Jugend gericht von selbst seine Bedeutung als Strafgericht verlieren und auch der Weg zur Ausgestaltung unseres deutschen BormundschastS- gerichteS zum Erziehungsgericht geöffnet. Es wäre dann möglich, von dem an sich unnatürlichen Zustand von heute ab- kommen. daß dis Gerichtshandlung und nicht so sehr die erzieherische Behandlung der Jugendlichen scheinbar im Mittelpunkt des Interesses steht. Das Streben der nächsten Zeit muß deshalb nicht darauf nus gehen, Gefängnisse für Jugendliche unter 18 Jahren zu schaffen, son dern vielmehr darauf, die Erziehungsmaßnahmen und -Möglichkeiten auszu bauen bezw. neue zu schassen. Ne. sondere Aufmerksamkeit erfordert die Möglichkeit, einen Jugendlichen durch geeignete anderweitige Unterbringung ans seiner bisherige» Umgebung zu entfernen. Hier steht für die minderbemittel ten Kreise bis jetzt fast ausschließlich der einzige Weg öffentlicher Für sorgeerziehung offen. Dies hat trotz aller Fortschritte in der Aus führung der Fürsorgeerziehung unleugbare Härten für Eltern wie Jugendliche im Gefolge. Es gilt deshalb, daS Zwischenglied der freien Arbeit auch hier wieder neuzubeleben und durch geeignete öffentliche und private Mittel und Maßnahmen freie Erziehungsheime in grö ßerem Umfange zu ermöglichen. Hier öffnet sich der freien und kirch lichen Tätigkeit ein äußerst weite? und dankbare? Feld. Ueber die Erhebung der Einkommen steuer durch Abzug vom Arbeitslohn «. über die Ausstellung der Steuerkarten gibt der Rat belannt, daß Steuerlatten für die in Dresden wohil. hasten oder beschäftigten Arbeitnehmer von jetzt ab in sämtlichen Steuerstcllen des Stadtsteueramtes von f^9 bis 1 Uhr ausgesertigt werden. Die Arbeitnehmer haben bei der Abholung der Steuer karten der Ausgabestelle einen Personalausweis tEinwohnermeldeschein, Steuerzettel oder dergleichen) vorzulcgen. Tie Ausstellung der Steuer- latten lann vom Steueramte auf Antrag auch Arbeitgebern überlassen werden. Voraussetzung ist, daß diese es spätesten, bis zum 24. Juni unter Angabe der Zahl der Arbeitnehmer beantragen. Die Steuev- katten lönnen gleich lei der Abgabe dieses Antrages in den Steuer stellen für größere Betriebe in der steueramtlichen Hauptgeschäftsstelle, Koeuzstraße 23, Erdgeschoß, in Empfang genommen werden. Behörden und sonstige öffentlich-rechtliche Verbände sind von Ver wendung von Steuermarlen befreit; damit erledigt sich auch für die bei ihnen beschäftigten Personen die Ausstellung von Steuerlarten. Auch den sonstigen Arbeittebern kann auf Antrag gestattet werden, daß die Verwendung von Steuermatten unterbleibt und daß die Einzahlung des «inbehaltenen Betrages durch de» Arbeitgeber in bar oder, durch Uebettveisung bei der Seuerhebcstelle erfolgt, die für die Entrichtung der vom Arbeitnehmer zu entrichtenden Einkommensteuer zuständig ist. Arbeitgeber, die hiervon Gebrauch machen wollen, müssen dies sofort beim zuständigen Finanzamt (für Dresden, Annenstraße 15) bean. tragen, wo sie nähere Auskunft über die Art der Abführung erhalten. Auch haben sie In einem solchen Falle ihre Arbeitnehmer sofort hier- von in KenittniS zu setzen, damit diese sich nicht erst bei einer Steuer stelle eine Steuerlatte holen. Ueber die Einzahlung des einbehalttnen Betrages durch Steuermattcn entnehmen wir aus der amtlichen Bekanntmachungin der „Sächsischen Staatszeitung" vom 6. Juni folgendes: A 3. Jeder Arbeitnehmer hat sich für das Rechnungsjahr 1920 (1. April 1920 bis 31. März 1921) von der Gemeingebehörde seines Wohn- oder BeschästigungSortes eine Steuerlatte ausstellen zu lassen. Die Ausstellung erfolgt unentgeltlich. Reicht eine Stcuerlarte für die während eine? Rechnungsjahres einzullebenden Senermarken nicht ans, so hat der Arbeitnehmer rechtzeitig für die Ausstellung einer neuen Stcnettatte durch die Gemeindebehörde Sorge zu tragen. Die Vorder- seile der Stenerlarte ist auf Gimnd der Angaben des Arbeitnehmers von der auSstellenden Behörde auszusüllen. Alle weiteren Einträge haben nach Maßgabe des Vordrucks durch den Arbeitgeber zu erfolgen, soweit sie nicht ausdrücklich für Einträge der Steuerhcbcstellc Vorbe halten sind. Die Ausstellung der Steuerlarten kann von der Ge- meindebehörde c»ff Antrag auch Arbeitgebern überlasten werden. Arbei'nehmern, welch« daS 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind Steuettatten nicht ans,»stellen. 8 4. Für den gemäß 8 1 und 8 2 Mffatz 3 einbehaltenen Betrag bat der Arbeitgeber Stenennarken lei der AnSwbliing des Arbeit?- lohnS in die Steuerkar'e deS Arbeitnehmers einznlleken und zn ent werten. Die Stenermarken werden bei den Postanstnlien zum Verlaus gestellt. Die Stenermarken sind in die dafür vorgesehenen Spalte» der Steuerkarte derart einznkleben. daß für jede Lohnzahlung eine neu« Ouerspallr begonnen wird; auf jeder Matte ist der Tag der Vcrwsn- ^ .»M. Jlihrq. düng, und zwar der Tat und das Jahr in arabischen Zahlen, der Monat mit Buchstaben niederzüschreiben Der Gebrauch von Datum stempeln mit chemischer Tinte ist gestattet. Allgemein übliche und verständliche Abkürzungen der Monnisbezeichnuugen mit Buchstaben sowie die Weglassung der beiden ersten Zahlen der Jahreslezeichnung (z. B. 29. Olt. 20; 15 Sept. 25) sind zulässig. Auch ist gestattet, dem VerwendimgSvennerke die Firma oder den Namen des Verwendenden ganz oder teilweise zuznsehen. Nach jedem Einlieben von Steuermarken hat der Arbeitgeber den Wert der jeweils eingekleb. tcn Matten in die dafür vorgesehene Spalte der Steuerkarte einzu- trage»! ist eine Seite mit Stenermarken gefüllt, so hat jeweils der letzte Arbeitgeber an der dafür vorgesehenen Stelle den Gesamtwert der aus der Seite einqcklebten Matten einzutragen und die Nichtig keit des Eintrags durch Unterschrift zu bescheinigen. DaS Finanzamt kann auf Antrag einzelner Arbeitgebern gestatten, daß sie für ständig bei ihnen beschäftigte Personen die Steuermarten statt l«i jeder Lohn zahlung am Ende eine? jeden MonatS oder Kalcndervierteljahres — spätestens jedoch beim Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Dienst verhältnis — für den während des entsprechenden Zeitraumes einbc- haltenen Betrag entwerte» unnd in die Steuerkarte des Arbeitnehmers einkteben. 8 5. Legt der Arbeitnebmer bei einer Lohnzahlung dem Arbeit geber die Steuerkarte nicht vor, so hat der Arbeitgeber Stenermarken in Höhe des einbehaltenen Betrages zu entwerten und für den Arbeit nehmer ausznbewahren, bis dieser seine S-euettarie vorlegt. 8 6. Ter Arbeitnehmer hat dein Arbeitgeber aus dessen Ver langen eine schriftliche Bescheinigung über den empfangenen Lohn, den einbehaltenen Betrag und den Wett der von dem Arbeitgeber in der Steuerkarte eingcllebten und entwerteten Stenermarken zu geben. 8 7. Eine Anrechnung der im Rechnungsjahr 1920 in die Steuerkarte eines Arbeitnehmers eingellebten Stenermarken ans die von .diesem für das Rechnungsjahr 1920 zu entrichtende Einkommensteuer findet erst nach der endgültigen, nach Ablauf des Kalenderjahres 1920 vorzrmehmenden Veranlagung für da? Rechnungsjahr 1920 statff es sei denn, daß dem Arbeitnehmer ein StnmransordernngSschreiben über die für das Nechnunugsjabr 1920 vorläufig zu entri'chcendc Einkom mensteuer zugegangeu ist. Eine bare Erstattung der im Rechnungsjahr 1920 über die vorläufig zu entrichtende Einkommensteuer binauS ein- behaltenen Beträge sinket erst nach der endgültigen Veranlagung für das Rechnnngsiabr 1920 statt. Ter Erlaß der Bestimmungen über die erst nach endgültiger Veranlagung für das Rechnungsjahr 1920 voruinehmende Anrechnung und Erstattung einlehaltener Beträge bleibt Vorbehalten. Nnsere Kartoffelversoraung Nach der neuen Verordnung über die Kattosselpersorgung vom 21. Mai ist e§ Aufgabe der Landwirtschaft, 120 Millionen Zentner Kartoffeln im Wege der Lieferungsverträge zur Versorgung der Be völkerung in den Kommunalverbänden auszubringen. Die Summe von 120 Millionen Zentnern wurde gewählt um der gesamten ver- sorgnngsberechtigten Bevölkerung eine Wochenlopsmenge von ff Psund zu gewährleisten. Damit diejenigen Vereinigungen, die mit der Landwirtichgst die Venräge abschließen sollen, einen Ueberblick über die von den Kommunalverbänden angesordetten Mengen erhallen und mit dem Mschlnß der Verträge beginnen können, ist es den Kom- munalverbänden ausgegcbrn, den zur Versorgung 'hrcr Bevölkerung ersorderlichen Bedarf bis zum 19. d. Mts. bei der Neichslarwffelltells nnzumelden. Ans Gmnd der dann seststchendeL Zahlen sollen die Vor- tragsabschlüffe zwischen Landwirtschaft und den in der Verordnung bestimmten Bereinigungen erfolgen. Unter dem augenblicklichen Eindruck der starken Kartojfelanüese- rimgen sowie im Hinblick auf die bessere Bewertung der Matt im Auslande in Verbindung mit den günstigen Nachrichien über die be vorstehende Kartoffelernte sollen einzelne Kommuncilverbänd- beabsich- tigen, nicht den gesamten Jahresbedarf in Höhe von 8 Vftind zur An meldung zu bringen, sondern sich nur eine Frostreserv? zu sickern und im übrigen die Bevölkerung auf den freien Kauf von Kartoffeln zu verweisen. Dis Kommunalverbände gehen hierbei offenbar davon aus, daß der Preis für freie Kartoffeln im kommenden Winter iich nied riger als der Preis sür Ncrtragslattoffeln stellen > üefte. Wenn auch zurzeit sich noch nicht genau übersehen läßt, wie sich die Vr-iSgestallnna im Herbst entwickeln wird, so erscheint doch Vorsicht gekoten. ES ist vollkommen verfrüht, schon jetzt eine gute Kartoffelernte zu prophezeien. Sicher ist, daß die kalte Witterung der letzten Woche die Kartofielernte- aussichten nachteilig beeinflußt hat. In Anbetracht deS Verlustes gro ßer Neberschußgebiete durch den Fttedensvertrgg sowie in Anbetracht der erheblichen Mengen, die der Landwitt zur Ernährung seine? Viches in der eigenen Wirtschaft benötigt, bleibt eS zweifelhaft, ov auch bei einer verhältnismäßig günstigen Ernte da? Angebot an Kartoffeln im Herbst so statt sein wird, daß der Breis für freie Kartoffeln unter dem Preis für Vettragslattosfeln Zurückbleiben wird. In dieiem Falle lönnen sich sür die Kommunalverbände. die sich nur teilweise mit Kar toffeln eingedeckt haben..ernste Schwierigkeiten ergeben, da sie dann unter Umständen genötigt sein werden, durch den Ankauf von freien Kartoffeln zu erheblich teureren Preisen die Versorgung ihrer Bevölle- rung sicherzustellen. Zu berücksichtigen ist hierbei noch, daß durch einen statten Ankauf von freien Kartoffeln große TranSpottschwierigkeiten entstehn müssen. Seitens der Bahnverwaltung ist wiederholt mit Nach druck erllärt worden, daß die Kattosselversorgring im Herbst nur dann gelingen kann, wenn die zur Versorgung der Kommunalverbände er forderlichen Mindestmengcn nach bestimmten mit der Bahnverwallring vorher zu vereinbarenden Fahrplänen befördert und unwirtschaftliche Eiscnbahnläufe vermieden werden. Für die.Kommunalverbände dürste es sich daher im eiaenen Interesse der vettorgungSberechtigten Be völkerung emvfthlen. diese Umstände auch bei Anmeldung des Bedarfs, der bis 19. Juni erfolgen muß. in Rechnung zn stellen und ihre An forderungen nicht zu gering zn bemessen. Aus Dresden —* Die LandessiedlungSaciellschast „Sächsisches Heim" G. m. b. H,- Dresden, veranstaltete Donnerstag nachmittag in ihren Ge schäftsräumen eine Besprechung mit den Vertretern der Presse, »m über die Siedlungsfrage, sowie die Hemmnisse und Hindernisse Auf klärung zu geben, oie sich einer großzügigen Siedlungstätigkeit jetzt entgegenstellen. In einem ausführlichen Referate entwickelte Herr OberregicrungSrat Dr. Busch zunächst de» Werdegang des Sicd- lungSgedankens, »m dann darauf hiiiznwciseu. daß das Sicdlungs- und Wohnungswesen einen Teil des Wiederaufbaues unsere? Wirt schaftslebens bedeute. Die Durchführung deS SicdlnngsaedanlenS könne erst dann ettolgreich einsetzcn, wenn sich unser Wirtschaftsleben auch sonst wieder zu heben beginne. In der Frage der Landbcschaf- snng sei die ReichSregiening vorgcgangen. In Sachsen habe zum Bei spiel der Großgrundbesitz ungefähr drei Prozent seines Lande? an die LandsiedlungSgcsellichast „Sächsisches Heim" abuiaeben. das sind rund 37 OM Hektar. In erster Linie'kommen hierbei landwirtschaftliche Siedlungen in Frage. Zurzeit sei die Errichtung neuer Siedlungen nahezu unmöglich. Es könnten lediglich WittschaktSl-imstätten ge schaffen und Siedler in bereits vorhandenen Wohnstätten »nterge- bracht werden. Eine wichtige Ausgabe, die jetzt auch darchgesühtt wen den könne, sei die sogenannte Landzntcilung. Hier bade die praktische Arbeit auch bereit? eingesetzt. Selbstverständlich lönne nicht jeder kleine Besitzer znm selbständigen Bauern gemacht werden, doch erhalte er so viel Land, um sich und seine Familie versoraen zu rönnen. Nach einer kurzen Besprechung de? ReichssiedlnngSgeietzes und des Erbbau„ rechtes wies der Redner darauf hin, daß in Sachsen zunächst Land zu
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