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Sächsische Volkszeitung : 03.03.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-03-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-192003034
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19200303
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19200303
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1920
-
Monat
1920-03
- Tag 1920-03-03
-
Monat
1920-03
-
Jahr
1920
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 03.03.1920
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MMno» den S. März 1VS0 «»qiijch« «,. »k. SettH »n»alt stellt dam» sch, daß a van seine« übergeordnete« Minist«, rin« nicht die Spur einer Anregung oder eines Wtn!«S delanunen h»b«, der einer BerhaltungSmaßregel aleichkommt. Au« «egenftand der AMage sich wendend, erklärt der Ober. paatSanwalt, e< handelt sich um Beleidigungen, und zwar um eine einheitliche fortgesetzte Handlung. Erzberger wird als der .Reich«, Verderber" bezeichnet. Der AngeNagte belämpst ErzbergerS Pro pagandatätigkeit während des Kriege«, seine Tätigkeit im Reichstage, während des Wassenstillstandes, er belämpst auch eine Reibe von Eigenschaften ErzbergerS, derentwegen er ihn 'iir ungeeignet für ein EtaatSamt hält. Die Beleidigungen richten sich gegen Erzberger als Politiker und als Mensch. Ein« Beweisführung darüber, ob Erzberger die richtige Politil gemacht habe, lehnt die Staatsanwaltschaft ab. Hclsserich spricht dann weiter von dem .Hinterhalt", von dem au« Erzberger kämps«, von „verbrecherischen Indiskretionen", von „ge wissenlosen VvlkSbetrug", der dem unverantwortlichen Treiben de« RrichSverderbcrS die Krone anssebe. Der Oberstaatsanwalt scheidet alle allgemein gehaltenen Vorwürfe au» den« Bcleidigungsbegriff au«. Daher wird auch nicht auf die Friedensresolution, auf den Fall Ezernin, auf die Beschuldigungen, daß Erzberger vom „blutigsten AnnexionIsmuS zum Berzichtler" sich durchentwickelt habe, eingegangen. Rur Tatsachen sollen erörtert werden. Auch bei den Vorwürsen, die sich gegen Erzberger als Menschen richten, handelt eS sich uin eine ganze Reihe von Ausführungen, die an der Strafgrenze stehen. Der Oberstaatsanwalt bemerkt dazu, wir müssen also auLschcidcn alle die Vorwürfe gegen den Politiker und den Menschen Erzberger, die nur allgemein gehalten sind und nur zwei Gruppen können bestehen blest ben: 1. Der Vorwurf der unsaubere,« Vermischung politischer Tätig keit mit eigenen privaten geldlichen Interessen, und 2. der Borwurf der Nnwahrhaftigkeit und Unanständigkeit. Der Oberstaatsanwalt nimmt nur zu der ersten Gruppe Stellung, während für das Plä doyer der zweiten Gruppe der Staatsanwalt von Klausewitz in Betracht kommt. Zu den, nunmehr in den Vordergrund gestellten Punkte, der unsauberen Vermischung politischer und geschäftlicher Interessen führt der Oberstaatsanwalt auS: „Der Angeklagte ist der Ansicht, daß, wenn ein politisch einflußreicher Parlamentarier seine Tätigkeit in den Dienst privater Interessen stellt und dafür direkt oder indirekt Geld nimmt, das als eine unsaubere Handlungsweise und als politische Korruption zu bezeichnen sei. Diese Korruv'irn lei das schlimmste Uebel, das mit Pech und Schwefel ausgcrottet werden müsse. Erzberger sei nun der TypuS dieser KorrnptionSwirtschast. Der Angeklagte hat nun dieses Thema zu verschieben gesucht, indem er im allgemeinen von Korrup tion sprach und Fälle hcranzog, in welchen der Nebenkläger keine eige- uen Vorteile, hatte, so da§ Protektionswcsen usw. Das führt unS aber vom eigentlichen Thema ab. Hier stehen nur eigene geldliche Interessen in Frage. Der Angeklagte hat nun eine Reihe von Be weisen angeführt. Demgegenüber bestreitet der Nebenkläger, daß er jemals seit 17 Jahren sich durch geschäftliche Interessen in seiner poli tischen Tätigkeit habe beeinflussen lasten. Bei dem Begriff „Beein flussung. handelt e§ sich um inner- Vorgänge, die jeder anders be urteilt. Kommt nur die Rücksicht auf daS allgemeine Wohl oder auch Gefälligkeit usw. in Betracht? Das sind alles Erwägungen, die im Innern des Menschen Vorgehen. Solche Gewissenskonflikte würden allerdings von vornherein dadurch auSacsck,losten, wenn Politiker über haupt sich völlig getrennt von Privatinteresten hielten. Natürlich kann es keinem Politiker verwehrt werden, sich für Interessen einzusetzen, die er für berechtigt hält und wenn er überzeuat ist, daß die Förderung von Einzelintereflen auch dem allgemeinen Wähle entspricht. Auch ist nichts dagegen zu sagen, daß Interessen einzelner Stände und Grup pen vertreten werden. Die Hauptsache ist, daß jeder Parlamentarier P>it offenem Visier kämpft. Das ist aber nicht der Fall, wenn rin Volksvertreter eigene private geldliche I-t-ressen hat. Dieser Vorwurf ist aber nnr gegen den Nebenkläger erhoben worden. Damit komme ich zn den Einz-lbeweisen Zunächst der Fall Thyssen. Er hat unS hier wochenlang beschäftigt. Er bat sich mir ost als ein anderer dargestellt, er hat dauernd in allen Farben geschillert und meine Mei nung hat sich Vst geändert. Nacki reiflichster Durchdringung des Stof fes bin ich zu folgendem Ergebnis gekommen: Man muß beleuchten die Beziehungen, die vor dem Eintritt des NelenklägerS und nach seinem Austritt bei der Firma Thvsien bestanden haben. Schon lange vor 1915 bestanden enger« Verbindungen ohne finanzielle Be ziehungen. Der Oberstaatsanwalt schildert dann den ganzen Fall, die Ent schädigung von 40 000 M. hält er nicht für zu hoch. Er sagt, daß AufsichtSräte. die fast nichts tun, eine gleiche oder noch viel höher» Summe erhielten. Die Tätigkeit Er'beraers sei nicht gering gewesen. AuS der Festlegung eines Fixums könnte man kein «nqestelltenver- hältniS konstruiere«. ES sei daS Wort von BestcchungSgeldern ge- fallen. Dem steht ober der Umstand kntaegen daß Erzberaer sich bei keinem Eintritt völlige Freiheit ausbedunaen hat. Zweifellos hat kbysten mit dem Enaaaement Erzberaer« bestimmt« Zwecke verfolgt. Vs dekorative Persönlichkeit hat er sich Er-berqer nicht gedacht. ES vird schwer zu prüfen sein, ob Er-berger den Hoffnungen TbnsienS mtsprochen bat oder nicht. Auch der Austritt ErzbergerS hat sich in ivrmaler Weise vollzogen. Man kann nach meiner Ansicht von einem reiwilligeu Austritt sprechen. Die Ansichten über den U-Bootkrieg sind ieiderseitS auseinandergegangen. Namentlich die Inli-Relvlution und >ie damit dokum-ntierte Wendung Er-bergers nach link« machte Töpf en bestürzt. Gerade diele Wirkung die ein so ll-'-rer Mann wie Erz- ieraer vorausseben mußte und sicher vorauSaelehen hat. zeigt, wie elbständig er gestellt war. bat Errberaer nicht an seinem iwt gesiebt und der k-öter-' Brief Tb"siens hat höchstens seinen Ent- chlnß beschleunigt Aber es darf als lestgestellt angesehen werden, »aß der Austritt freiwillig erfolgte Selbst der alte Tbnssen hat snäter »och gesagt, Aut ab vor diesem Mann. Ich komme also zum Schluß, »aß weder die Gründe beim Eintritt wie beim Aus tritt sich kür da« Tbema der Vermischung voli- tisch er und geschäftlicher Tätigkeit verwende,, lassen, so lange nicht bestimmt wird daß Parlamentarier sich über- Haupt von Geschäften fern zu halten haben. Eine andere Ansicht habe ich über di- Tätigkeit des Herrn Erz- berger in Sachen Longwti-Briey. Hier ist Erzberger in einer ungewöhnliche» Weise eingetreten, wie eS durch die Zeugen Richte» und NeuhauS erwiesen ist. Der erster? hat gesagt, daß er es geradezu unerhört gesunden habe, wie Erzberger ihn für die „Thnssen"wünsche drängte, er müßt- sich nicht zn Helsen. Die Wünsche der Firma Tkns- sen waren in erster Linie Sonderwünsche, die zwar auch für die All gemeinheit in Frage kamen, aber sie standen auch in krassestem Wider spruch zn den Interessen anderer Firmen. Es ist durch di« Zeugen auch ausgcsagt worden, daß der Nebenkläger für diese einseitigen Son- derintcrefsen der Finna Thyssen sich mit aller Macht eingesetzt hätte, In diesti» Halle ist also die Vermischung als nachgewiesen zu erachten Was den Fall mit der Grube Droitciumont angcht, so halte ich «S nicht sür erwiesen, daß die Firma Thyssen die Enteignung der Grube gefordert habe. Sie hatte nur die Ausbeute während des Krieges betreiben »vollen. Die Behauptung des Angeklagten, daß der Nebenkläger die Liauidieruug französisches Eigentums zugunsten der Firma Thvssc» b'trieben habe, ist nicht erwiesen. Bei den Schutz« schilden, deren Anssuhr nach Holland a »gestrebt wurde, hat Erzberger allerdings »nieder seinen politischen Einfluß eingesetzt. Rach alledem ist im Falle Thvsien der Nachweis einer Vermischung geschäftlicher mit politischer Tätigkeit als geführt anznsehen. DaS Thema der Ausfuhrabgaben scheidet der Ober staatsanwalt kür die Beweisführung als unwesentlich auS. Er kommt zur Propaganda für Longwn-Brley. Der kHrn für diese Propaganda sei von Erzberger ansgearbcitet. Verösfe,itli<k«ng«n batten aber viel später -ingeietzt. Inzwischen sei die FrlcdenSresolution gekommen. Er » raer behauptet, daß diese Resolution sehr wohl mit der Propa ganda für Longwy-Briey zu vereinbaren gewesen sei, weil einem Aus gleich von Territorien nichts im Wege gestanden hätte. Diese Ansicht müsse Zweifeln begegne», denn die Franzosen hätten sich mit Händen und Füße» dagegen gewehrt. Der Oberstaatsanwalt fährt dann fort: Aber auch selbst, wenn man annkmmt, baff die Propaganda für Longwy-Briey unvereinbar mit der Fricdensresolnlion gewesen wäre, 'o wütH damit nicht« für uyjH BeweiStkema erwiesen sein. ES würde sich nnr daran« ergeben, daß. Erzberger einen GesinimngSwechseii vor» genommen hat, daß aber dieser vstsinnungswechsel mit seiner Zugehörig keit »nr Firma Thyssen oder mit privaten Geldimercssen nichts zu tun hat. In diesem Fall ist also der Beweis nicht al« erbracht zu er achten. Der Gesinnungswechsel vollzog sich trotz der Zugehörigkeit ErzbergerS znm Thyssen-Konzern. Die Gründe waren andere, und zwar politischer Ratur. Gcldlnteressen lagen hier nicht vor. Zum Fall Pnigodin hält e« der Oberstaatsanwalt sür sehr schwer, ja für unmöglich, einen Zusammenhang zwischen geschäftlichen und politischen Interessen anzunehmen. Zum Fall der ReichSgersten- und Reichszucker-Ges,llschast bemerkt der Oberstaatsanwalt: In diesen Fällen hat Erzberger Briese mit Empfehlungen weitergegeben. Hier ist ein Zusammenhang zwischen politischer und geschäftlicher Tätigkeit nicht zu erkennen. Solche Empfehlungsschreiben sind nur als eine Gefällig keit o«z»sehen, zu denen der Nebenkläger sich hatte bereitsinden lassen, im Interesse derjenigen, die sich an ihn wandten. Di« Dinge können nicht tm Sinne des Angeklagten beurteilt werden. Für den Fall all dem Jahre 1914 muß der Nachweis als geführt erachtet werde«, daß der Nebenkläger auS eigenem Interesse sür eine Sache eintrat, die er freilich zum Wohle der Armee ansah. Der Oberstaatsanwalt wendet sich dann dem Fall Berge« z«. Dieser Fall ist von dem Angeklagten als politische Korruption be- zeichnet worden. Er hatte den Nachdruck darauf gelegt, daß Erzberge» als Schiedsrichter sich für Entscheidungen zugunsten der Firm» ein gesetzt hatte. Dieser Vorwurf, so bemerlt der Oberstaatsanwalt, ist von dem Angeklagten in der Hauptverhandlung -urückgenommen und er war auch unbegründet. Für die Inanspruchnahme ErzbergerS sei gewiß der politische Einfluß ErzbergerS »naßgebend gewesen. Es fehlt aber der Beweis, daß Erzberger sich durch andere als rein sachliche Beweisgründe habe leiten lassen. Daher Mission die Vorwürfe des Angeklagten gegen Erzberger, daß er als Schiedsrichter Rechtsbeugung getrieben habe, als unberechtigt bezeichnet werden Dageaen sind andere Erscheinungen in diesem Falle ausgetreten. ES fragt sich, ob eS richtig ist, daß Abgeordnete mit Schiedssprüchen überhaupt be faßt werden. Ein Zusammenhang zwischen der Tätigkeit eines Reichs tagSabgeordneten und der Tätigkeit eines Schiedsrichters müsse am besten vermieden werden. Im Interesse der Reinlichkeit des öffent lichen Lebens sei es wünschenswert, daß Politiker nnd Parlameniariei sich von privaten Interessen völlig scrnhaltcn. Der Angeklagte behauptet nun, daß schon 1915/16 intime Be ziehungen z>vischen Erzberger und dem Kommerizienrat Berger bestan den hätten. DaS ist nicht erwiesen. Im Fall Berger kann man die parlamentarische und geschäftliche Tätigkeit Erzbergers mit zwei Polen vergleichen, die ursprünglich weit voneinander entfernt »raren, sich daun näherten und aneinander Vorbeigehen. Alles zusammengc- nommen kommt der Oberstaatsanwalt auch in dem Fall Berger, den er alS eine» der bedenklichsten der ganzen Beweisaufnahme ansieht, zu dsnc Schluß, daß eine Venn-schuug geschäftlicher mit politischer Tätigkeit als erwiesen anzusehen ist. Der heme>'si dazu weiter: Errberaer hat ge sagt, er halte sich als Minister nicht nur für berechtigt, sondern auch für verpflichtet, aus Hilfsbereitschaft Wünsche emvfeklend zu vertret. Ich bin anderer Ansicht! Ein Minister muß mit Empfehlungsschreiben sehr sparsam und Vorsicht», sein. Er da,s sie nur dann geben, wenn er nach gewissenhafter Prüfung zu der Neberzengung gelangt ist, daß die Angelegenheit wirklich empfohlen werden kann und muß. Znm Fall Angele betont der Oberstaatsanwalt, daß hier eine Ausnahme- behandlung bei der Gerstenstelle durchgesetzt wurde, daß Erzberger sich sehr dafür einsetzte, und daß Angele Lebensmittel sür den Erz» bergerschen Haushalt sandte. Diese Lieferungen Angeles stellten zwei fellos den Dank dar für die von Er-berger geleisteten Dienste, sedoch geschah das erst, nachdem die Sache entschied-n war. C fehlt hier der Nachweis dafür, daß diese Lcbensmittelsendungen erfolgten, um die Gerstenlicserunaen c»c erlwfte,,. Daher kann auch dieser Fall wicht als erwiesen angesehen werden. Im Falle Kowatsch — es handelte sich um ein Sprengver- fahren. das Errberaer befürwortete — hält der Oberstaatsanwalt nicht für erwiesen, daß Erzberger bei den: Verlaus des Verfahrens nach dem Auslände, b-i Vellen Gewinnen er aar nicht m--br beteiligt war seinen politischen Einfluß geltend gemacht habe. Man könne von einem Abgeordneten nicht verlangen daß er sich von sedem Geschäft fernhalle, man muß aber von ihm verlangen, daß er keinen Zweifel auflomm>'n läßt, daß er geschäftlich interessiert sei. Das Schreiben ErzbergerS jedoch habe die Unterschrift getraaen: M. d. R. Da,» bemerkt der Oberstaatsanwalt weiter: Ich will nun dem Nebenkläger gern zu geben, daß er von idealen Gesichtspunkten bei dieser Angelegenkeit ge leitet war, nämlich von dem Bestreben, die Gefahren sür die Arbeiter im Bergbau zu beseitigen. Daneben hat aber auch die finanzielle Interessiertheit Erzberger- eine gewisse Rolle giespielt. Es muß auch in diesem Fall als erwiesen angesehen »werden, daß Erzberger in einer ihn geschäftlich interessierenden Angelegenheit seinen politischen Ein fluß eingesetzt hat. Es kommt nun der Fall Anhydat, jenes LederversahrenS, zur Sprache. Kommerzienrat Rechberg habe sich durch die Wahl ErzbergerS politischen Einfluß zu sichern gesucht, was auch daraus hervorgehe, daß er den Mg. Müller-Fulda durch Aktienbesitz interessiert habe. Nicht erwiesen ist, daß der Patcntverkauf nach den nordischen Staa ten auf die Einsetzung des Herrn Erzberger betrieben iborden sei, im übrigen sei aber auch im Fall Anhydat der Beweis der Vermischung geschäftlicher mit politischer Tätigkeit sür geführt zu erachten. In» ein zelnen jedenfalls aber sei eS »ich» erwiesen, daß Erzberger unzulässig sich betätigt 'abe. Zum Falle Wolf sich wendend, erklärt der Ober staatsanwalt, daß von den bezüglichen Behauptungen- nichts er wiesen Ist insbesondere nicht, daß zwischen dein Nebenkläger und Wolf irgendwelche finanziellen Beziehungen bestanden hätten. An der Er nennung deS Kommerzienrat Strauß als Gehcimrat sei Erzberger in keiner Weise beteiligt Auch sonst habe niemals eine geschäftliche Ver bindung bestanden. Seine Beziehungen zur Finna Wolfs seien ledig lich diejenigen gewesen, die sich durch den Dienst ergeben hätten. Das gleiche gilt auch sür das Geschäft von 40 Millionen Mink im ReichS- interesie. Dieses Geschäft b-zeiclmct der Oberstaatsanwalt als unge wöhnlich, aber daß den NcichSsinanzminister andere als sachliche Gründe geleitet hätten, bält er n icht sür erwiesen Auch bezüglich anderer vorgebrachler Dinge sei z» bemerken, daß sie nicht über daS übliche und erlaubte Maß hinausgehen. Die Frage daher, ob Erz berger im Fall Wolfs eine Vermischung geschäftlicher mit politischer Tätigkeit nachgcwlesen sei, sei zu verneinen. Iin stall Richttr hält der Oberstaatsanwalt ebenfalls diesen Nachweis nicht sür ge führt. Auch im Viehhandeis-Vcrbond sei das zu sagen. Zum Fall Hapag wirst der Oberstaatsanivalt die Frage aus, ob der Nebenkläger beim Kauf der Schisfahrtsaktren amtliche Kenntnis verwandt hat. Das könne nicht als erwiesen angesehen ,»erden. Selbst in den Börsenlreisen habe man damals aar ittcht gewußt, wie die SchissahrtSverhältnisse sich gestalten. Es könne als feststehend allerdings betrachtet werden, das, nickt nur ein idealer Zweck beim Kauf dieser Aktien Vorgelegen hrbe aber dieser Kauf lasse sich nicht als Spelulationssall bezeichnen i-sbcsondsre sei nicht nachgewi'scn, daß eine Vermischung politischer bezw. amtlicher mit geschäftlicher Tätigkeit vorliege. Der Gedank- daß die Enischädignnqsrage von Erz berger mit Rücksicht auf seine» Akkiurveiitz gere-zelt worden wäre, sei so unqcheuerlich. daß er, der Oberstaatsanwalt, ihn nickt anknehmen will. Im Fall Hapag sei also ebensrilS der Beweis dec Vermischung voll- «sicher und geschäftlicher Tätigt.!» .als nicht geführt zu erachte». Den Fall „Oele und Fette" hält der Oberstaatsanwalt nicht für voll aufgeklärt, wenn auch eine finanzielle Interessierung Erz berger« nicht erwiesen sei. so sei der Fall ein vewri« dafür, daß der politische Einfluß ErzbergerS ein ungeheurer war. Zum Fall „Tin- und Ausfuhr", der uuter Ausschluß der veffentlichkeit geführt wurde, erklärt der Oberstaatsanwalt, daß auch hier ein Beweis im Sinne der Beschuldigung gegen den Neben kläger nicht geführt worden ist. Zu dem wichtigen Punkte der Kapttaloerschiebuna ln« Ausland bemerkt d« Oberstaatsanwalt: Solch« Kapital Verschiebungen seien die schlimmsten und fluchwürdigste« Verbrechen. Milliarden sind auf dies« Weis« dem deutschen BolkSverinögcn rntiaae« worden. De« «SbeuM«r Er»b««rW» »« «n,aetz«1 Beziehungen zu dem Rechtsanwalt Thalberg.derdiesr Verschiebungen begünstigte, nachgesagt worden. Die Ermittlungen werden an anderer Stelle fortgesetzt, für diese« Verfahren kommen sie nicht in Betracht. Der Nebenkläger gibt allerdings zu, daß er nach der Schweiz zu politischen und kirchlichen Zwecken hat Gelder überweisen lassen. DaS sind natürlich keine Kapitalverschiebungen im eigentlichen Sinne. Diese Ueberweisungen müßten aber doch »u Bedenken Anlaß geben, auch 191» find noch für Abwicklungen solche Gelder überwiesen worden. Gibt «S nicht andere Wege »u solchen Ueberweisungen, als die vorgenommenen? Erzberger war doch Reichefinanzminister, dem die verschiedensten Wege offenstande«. Er hatte die Pflicht, alles zu vermeiden, wa» unangenehmen An schein erwecken konnte. Er Hütte bester getan, wenn er solche Ueber» Weisungen der sür politische Zwecke bestimmten Summen nicht durch die Bank, sondern mit Hilfe des Auswärtigen Amtes vollzogen hatte. Der Oberstaatsanwalt schließt: Die Ermittlungen zum Thema haben sonach den Nachweis der Wahrheit in einer Reihe von Fällen erbracht. Damit hat da« Plaidoyer de« Oberstaatsanwaltes sein Ende erreicht. Man trat in eiue kurze Beweisaufnahme in Sacher, der Aussagen Spahn — AiesbertS ein, die weiteren Plaidoyers werden am Donnerstag fortgesetzt. Sächsische Volkskammer Dresden, 2. Marz Die Volkskammer erledigte in ihrer heutigen 96. öffentlichen Sitzung wiederum eine Anzahl kleinerer Vorlagen. Vor Eintritt in die Tagesordnung gibt der Präsident im Namen des Iustizmiinsters Dr. Harnisch eine Erklärung ab, betr. eine» Irr tum über den Kommunisten Hölz. Dieser sollte nach der Annahme deS Justizministers bereits 3smal vorbestraft sein, was sich jedoch als falsch herausg-stellt hat. Es handelt sich vielmehr uin einen Spartakistenführer namens Bach. Der Iustizminister drückte sein Be dauern über diesen Irrtum auS. Hieraus trat die Kammer in die allgemeine Vorberatung über die Vorlage Nr. 52 betr den Eniwnrf eines Gesekes über die Ver waltung der sächsischen Landes st euer» ein. Ministerialdir-ltor Geh. Rat Dr. Hedrich hebt hervor, daß di». Vorlage ein Produkt unserer Zeit sei. Sie hatte eigentlich schon in Kraft treten müssen, denn sie sei im großen und ganze» durch die Er eignisse überholt. Bei der rasenden Eile der Ferligstellung von Gesetz entwürfen könne ost eine genaue Arbeit nicht geleistet werden. Des halb bedürften einige Bestimmungen deS Gesetzentwurfes einer Ab änderung Der Redner erläuterte dann die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes und wies darauf hin, daß die Hanptzoll- und Finanz ämter ans das Reich übergehen. Es handele sich hier um Stellen, die die Landesstem'r regeln. Die Verwaltung der Landessteuern soll« möglichst auck bei Landesämlcrn verbleiben und auch möglichst einfach und übersichtlich aeltaltet werde». Er bittet die Kammer, die Verhand lungen über das Gesetz möglichst zu beschleunigen, da eine Verzöge rung Schwierigkeiten für die Verwaltung und die Bevölkerung mit sich bringen werde. AKg. SchIersand (Dein.) erklärt namens seiner Fraktion sek« Einverständnis damit, daß die Vorlage an den HaushaltungsaiiSschnf verwiesen »vird. Im übrigen geht er noch ans einige Einzelheiten dei Gesetzes ein. Abg Anders (Deutsche Volksp.) ist ebenfalls mit der Heben Weisung a» den Haushgftungsausschuß einverstanden. Einzeln« Fra gen müßte» noch lernten werden, besonder« die Frage der Kostende,' rechnnn» zwischen Reich und Staat. Abg. Nihsche (Soz.) bemerlt, daß man in der nächsten Zeii mit neue» Steuern rechnen müsse. Die Vorlage müsse im Ausschuß doch eingehend geprüft werden. Abg Engelmann (Deutsch»««.) erklärt, daß seine Fraktioe mit der Vorlage im allgemeinen einverstanden sei. Der Gesetzentwurf wird hierauf einstimmig dem Haushaltung», ausschnß überwiesen. Abg. Krause (Soz.) berichtet dann namens deS HauShalS ausschusses B über das Gesuch des VerlehrSausschusseS Nödlitz. Hohn dorf und Heinrichsort nebst Gemeindeverwaltung betr. die Errichtung einer Güterabfertigungsstelle in Rödlitz. Auf seinen Antrag wurde das Gesuch der Staatsregierung zur Kenntnisnahme überwiesen. Abg Illge (Soz) referiert dann namens desselben Ausschuss« über das Gesuch deS Gewerbevereins zu Döbeln um Einlegung einet vierten Zuges anf der Linie Dresden—Rosien-Leipzig. DaS Gesuch wurde der Regierung antragsgemäß als Material überwiesen. Abg Fleißner (Unabh.) berichtet zum Schluss« über Hst Gesuch de« Stadtgemeinderates in Tharandt um Verlängerung d«tz Stantsstraßenbahn Dresden—Hainsberg nach Tharandt. Da« Gesuch wurde aus Antrag des Berichterstatters der Regierung in dem Eftutz »nr Kenntnisnahme überwiesen, daß weitere Berechnungen über dich«« Punkt nnaestellt werden sollen. Nächst- Sitzung: Mittwoch 1 Uhr. Tagesordnung! Kleine Mn fragen und Anträge. . - — Die Neubesetzung des Posten« be« Fiuanzmiutftent ste*>t mi<- mir hären unmittelbar bevor. Der bisherige Ftnsuz. m>->st r Nftlche bedarf noch Monfte rWgrr Ruhe bis zu seine» Wiede Herstellung' infolaedeflen muß für ihn ein Nachfolger cr ncmnt me-dm AIS eirniger Kauditat kommt hierfür datz drin krarflche "^itafted der DoftS»ammer Dr. Reinhold in Frag: Perlener d»s Lftpttge" Tageblatt«? Aus Dresden —* LebenSmittelkart. ,'belieserunß für die Stadt D r ithtzst kehe .An-n-'-r,- Bekannlmachnngen". —* Fteischversvrgung in der Scadt Dresden. In der lauset! den Woche werden aus die RcickSjleischkarte Reihe „E" 150 Grau» Gefrierrinderfleisch mii Knochen zu den in der Bekanntmachung in* halten«» Bestimmung'» verieilt. —* Verteilung von Auslandsmilch. Mittwoch den 8. und nerstag den 4. März 1920 »vird auf Abschnitt 7 der AnSlandSmtli karte ein Haft'» L''-r > .'reise von 1 M. ver —* 19600 Kilogramm Kerzen sollten nach einer ZeltungS« rickt von Mitte Februar in Dresden zum Verkaufe gelange»«. A . reicher Anfragen wegen sei daraus hingewicse», daß dieser Posten Ker zen nicht durck das städlisch' LebenSmitlelamt verteilt, sondern von einer Handelsgesellschaft cingeführk worden ist, die sie im freien Ver kehr a» ihre Knuden abgegeben hat. —* Stcnerfragen und Finanzpolitik, lieber dieses Thema am Donnerslag den -1. März d. IS. abends k Uhr. im großen des Dr'Sdner KonzerlhanseS der Referent !m Neichssinanzmiiilsteriu Herr Dr. R os p ondek Berlin in einem öffentlichen Vortrag. " anstalter ist die Landes,:! nftnng Sachsen der Reich-zentrale für He dienst. Es sei empseh'e-S ans di's'i, Vortrag ansmerksam geniaä Gemeind»- '""d Vpreinsnackl^chten » Dre-den - Neustadt. In der katholischen Vsark „ St. FraiiMnr Lav. ln d t am n. chsic» Freitag, de« 8. Msttz zu Ehren des heili'sini Herzens Iesti. Aussetzung 1>e» All« üeiligsten AltarSjakramentc? von früh 7 Uhr hi> ade» 7 Mr statt. Heisiie Mrslen sind früh 7 nnd 9 Uhr. Abend» 71 ist KreuzwcggndoLi. . ^ " rretzden-LLbtau. Die katho! Ge,ne,»de Dre«dl Löbtau veranstaltet, wie brreits nngezeigt, morgen Donner den 4. März, abends ','r^ '^,r in: Bürge,garten. Lübecker eine große Versammln»-,. H rr Hanpischrislleiter Hetzlein in seinem Vortrag: „Un- m's eö gebt" auf alle wichtigen zeitgemäßen Fragen an Bremen kommen.nnd Aufklärung ge Alle Gemeinde»»»»«-«,^. j--.o de«aa>o e,u>-^ herzlichste eingela Verantwortlich sür d :- r' "i'-Tn T-'l: Har-ftchristftster Pa, Heblein; für den Inst -ntesi: De'er Schröder. — Verlag.der.SaxonimBuchdntckerei G. m. d. H.
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