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Jahrg P Die Durchführung des Hausarbeitsgesehes Bekanntlich war es die Zentrumspartei, die unter den ersten und energischsten den Heimarbeiterschutz gefordert hat. Schon 1893 forderte ein Antrag Hitze-Lieber die Aus dehnung gewisser Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbe ordnung auf die reinen Heimarbeitgewerbe. 1907 forderte rin Antrag Hitze-Heyl, der Non sämtlichen rechtsstehenden Parteien unterstützt wurde, Listenführung, Lohnbücher, sani- tären Arbeiterschutz, Ausdehnung der Gewerbeaufsicht und Errichtung von Schutzkomitees zur Durchführung der ge- schlichen Vorschriften, ferner Kranken- und Unfallversiche. rung. Vor allem traten bei den späteren Verhandlungen die Abgeordneten der Zentrumspartei für eine schärfere Auffassung der Lohnfrage ein. Da die Negierung sich diesen, Antrag gegenüber ablehnend verhielt, wurde ein Kompro- nis; geschaffen: die Fachausschüsse mit ihren begutachtenden und den Mschluß von Tarifverträgen befördernden Befug nissen. Leider fehlt bei diesein Kompromiß die Fähigkeit, rechtsverbindlich die Löhne festznsetzen. Man mußte sich jedoch mit dem Erreichten begnügen, weil sonst überhaupt das Zustandekommen des Gesetzes in Frage gestellt worden lväre. Nachdem die Zentruspartei an der Schaffung des Gesetzes so regen Anteil genommen hat, erhebt sie Wohl heute mit Recht die Frage: Wie steht es mit dem Hausarbeiter- schütz? Leider ist das Ergebnis einer nüchternen Prüfung wenig erfreulich. Heute, zwei Jahre nach Erlaß des Ge setzes sind vier wichtige Bestimmungen noch nicht in Kraft betreten. Die 88 3 und 4, betreffend Lohnbücher und Lohn listen, stehen noch heute auf den, Papier, weil der Bundes- tat noch nicht die näheren Anordnungen erlassen hat und die kms technischen Gründen in Industrien mit großer Muster- iabl und schnellem Wechsel der Mode notwendigen Aus nahmen noch nicht festgestellt hat. Eine rasche Inkraft setzung der Bestimmungen des Hansarbeitsgesetzes ist dringend zu wünschen, schon im Interesse der Fachausschüsse. Sollten die Erhebungen wirklich Io schwierig sein? In einer Keihe von Industrien haben die bereits bestehenden Tarif- tierträge doch schon den Beweis der Möglichkeit der Auf stellung von Lohnlisten erbracht! Vor allem fehlt es an den notwendigen Ausführungsverordnungen zu den sehr allge mein gehaltenen 88 6 und 12, die sich mit dem Schutz des Hausarbeiters gegen Gefahren von Leben, Gesundheit und Sittlichkeit und dem Schutz des Konsumenten befassen. Nur für die Tabakindustrie ist vor einigen Wochen eine allgemeine Regelung erfolgt, die allerdings die Frage nur sehr vorsichtig aiifaßt. Dagegen fehlt es noch an jeglichen. Versuch, die übrigen Nahrungs- und Genußmittelindustrien im Interesse des Konsumenten, schwer gesundheitsschädliche Gewerbe wie die Federindustrie, Glasbläserei, Thermo meterindustrie u. a. m., im Interesse des Hausarbeiters zu sanieren. Zwei Jahre also sind vergangen, ohne daß man ernstlich an die Abstellung der schwersten und offensicht, lichsten Mißstände gegangen ist, die unter dem Schutz der schönen Bestimmungen des Hausarbeitergesetzes munter weiter wuchern. Seit dem 1. Avril 1912 ist die Hausarbeit der Gewerbeinspektion unterstellt. Das bedeutet für die vhnehin schwer belasteten Beamten den Zuwachs der Be- aufsichtigung von fast Million von Hausarbeitern. Für den preußischen Etat von 1913 sind zwar sieben neue Ge. Werbeinspektionen vorgesehen, diese kommen aber nicht der Heimarbeit zugute. Der Etat für 1914 bringt eine kleine Verbesserung, aber über mehr als sehr dürftige Stich. Proben, man spricht von 3—4 Prozent aller Hausarbeit?- betriebe, kann naturgemäß die Gewerbeaufsicht trotz red lichen Bemühens, wie von uns gerne anerkannt wird, nicht herauskommen. So ist teils aus Mangel an Spezialvor- fchriften, teils wegen zu geringer Zahl der Aufsichtsbeamten keineswegs eine Garantie dafür gegeben, daß nicht bei- fpielsweise Schokolade und Bonbons von schmutzigen Kinder- ,fingern, von Personen, die an Ekel erregenden Krankheiten leiden, in ungesunden und unhygienischen Schlafräumen lind Küchen eingepackt werden, daß Konfektion Sware bei den Heimarbeiterinnen auf Betten zu finden ist, in denen schar- Vachkranke Kinder liegen usw. Trotzdem die Fachausschüsse nur ein sehr dürftiges Surrogat für eine weitergehende wirkliche Hilfe im Gebiete der Lohnsphäre sind, sind sie a»ch noch nicht in Kraft getreten. Ueber Vorverhandlungen, bei denen mitunter nur die Handelskammer, nicht aber die Ar beiter gefragt Wurden, ist man noch nicht herausgekommen. Somit ist auch dieser vielleicht wichtigste Teil des Gesetzes noch nicht ins Leben getreten. Das Zentrum ist immer ziel- bewußt für den Schutz dieser ärmsten und schwächsten Arbeiterschicht eingetreten und wird auch fernerhin für eine kraftvolle Heimarbeiterpolitik, in erster Linie für die »nöglichst lückenlose Durchführung der bisher erlassenen Ge- letze eintreten. Hoffentlich werden die Etatsbcratungcn des Reichstages dazu beitragen, endlich einmal klares Licht in diese Angelegenheit zu werfen und die Regierung davon überzeugen, daß eine strikte Durchführung der Bestimmungen des Hansarbeitsgesetzes eine dringende Forderung der Zeit ist. Eine bedeukunqsvolle Kundgebung in Oesterreich Den, Fürsterzbischof von Wien, Dr. Piffl, ist folgende in der „Neichspost" Nr. 31 vom 20. Januar 1914 veröffent lichte Kundgebung zugegangen: Eure Erzellenz! Hochwürdigster Herr Fürsterzbischof! Um über ihre Gesinnungen nicht den geringsten Zweifel aiifkommen zu lasse», sehen sich die Unterzeichneten katho lischen Reichsorganisationen und Wiener Vereine zu fol- genden Erklärungen verpflichtet: 1. Wir lehnen jede Gemeinschaft mit Oester reichs Katholisches Sonntagsblatt und mit dem Bunde der deutschen katholischen Jugend Oesterreichs und seinen Or ganen „Die Saat" und „Die Volksbewegung" ent schieden ab, nicht weil sie die Absicht haben, den streng katholischen Standpunkt zu vertreten, sondern weil sie den- selben in einer Weise vertreten, welche weder mit der Wahr heit, noch mit der Gerechtigkeit, noch mit der christlichen Liebe, noch mit der dein Papste, den Bischöfen und Priestern schuldigen Ehrfurcht vereinbar ist, darum weder als christ lich, noch als katholisch, noch als römisch bezeichnet werden kann. Als treue Kinder der katholischen Kirche können wir es in keiner Weise billigen, »nenn diese Blätter den Segen des Heiligen Vaters nicht als Segen, sondern als Reklainemittel für ihre Zwecke benützen, über die Pa pst treue und kirchliche Gesinnung selbst von Priestern und Bischöfen sichein Urteil anmaßen, einen Bischof gegen den anderen ausspielen, dadurch nicht nur das gute gläubige Volk an seinen Priestern und Bischöfen irre machen und bedauernswerte Spaltungen in der Kirche Gottes bervorrrnfen, sondern auch, im Widerspruche mit der gottgegebenen Verfassung der Kirche den Parlamentarismus und die Demokratie in die Kirche einführen, indem sie durch ihre Zeitungen die Fragen über die Nechtglänbigkeit der Priester und selbst der Bischöfe vor das in keiner Weise kompetente Forum der öffentlichen Meinung ziehen. 2. Wir verwahren »ns ferner mit aller Entschiedenheit gegen das Bild, welche? diese Blätter von der angeblich nicht zuverlässigen kirchlichen und religiösen Gesinnung der Ka tholiken Wiens entwerfen »nd erklären dasselbe als falsch, im höchsten Grade ungerecht und und beleidigend und als geeignet, die Ehre der Katholiken Wiens anzntasten und die über allen Zweifel erhabene Glaubenstreue der Katho liken Wiens und ihre wahrhaft kindliche Ergebenheit gegen den Heiligen Stuhl in einem ebenso ungünstigen als un wahren Lichte erscheinen zu lassen, und wir bedauern aufs tiefste die Verwirrung und Hemmung, welche das katholische Vereinsleben dadurch erleidet. 3. Wir sind stets bereit, mit kindlicher Ergebenheit gegen den Heiligen Stuhl und gegen unfern hochwürdigsten Herrn Fürsterzbischof allen Weisungen der kirchlichen Obrigkeit zu folgen: wir lehnen es dagegen entschieden ab, eine Nebenregierung in der Kirche von seiten deS Sonntagsblattes, des Bundes der deutsch-katholischen Jugend oder ihrer Hintermänner anzuerkennen. 4. Im Interesse der Würde der kirch- liehen Autorität sowohl des Heiligen Stuhles als auch des hochwürdigsten Herrn Fürsterzbischofs lehnen wir es ent schieden ab, das Sonntagsblatt oder den Bund der deutsch katholischen Jugend oder deren Hintermänner als Vor münder unseres Erzbischofs anzu erkennen: wir lehnen es ab, irgendeine Zeitung, irgendeinen Verband oder irgendeine nichtoffizielle Persönlichkeit mit ihren un- kontrollierbaren Behauptungen und Forderungen als Willensvollstrecker was immer für welcher kirchlichen Obrig- keit anzucrkennen. 3. Wir erklären feierlich, daß wir keinen anderen Richter über unseren Glauben und über unsere Papsttreue erkennen als den H e i l i g e n S t u h l und unseren mit dem Heiligen Stuhle durch das Band kindlicher Ergebenheit verbundenen Erzbischof, und daß wir jede wie immer geartete Ein- Mischung Unberufener aufs schärfste verurteilen. 6. Endlich fühlen wir uns im Grunde unserer Seele ge- drungen, unserem vielgeliebten hochwürdigsten Herrn Fürst- erzbischof mit allem Nachdruck zu erklären, daß wir ihm niit rückhaltloser kindlicher Liebe ergeben sind, und daß wir zu ihm das feste Vertrauen haben, daß wir nur im treuen An- Mlusse an ihn vor jeder Irreleitung im Glauben bewahrt und niit dem Felsen Petri in unerschütterlicher Treue ver- bunden sind. Wien, am 19. Jänner 1914. Für das Zentralkomitee der Katholischen Union: Ferdinand Zdenko Fürst Lobkowitz m. p. Für de» Katholischen Vvlksbnnd: Ferdinand Erbgraf Trauttmansdorff m. p. Für den Katholischen Schulverein: Alfred Johannes Graf NeMguier m. p. Für den Pinsverein: Franz Graf Walterskirchen m. l>. Eduard Michl m. i». Für die Katholische Reichssranenorganisntion: Melanie Gräfin Zichy-Metternich m. p. Hannh Brentano m. i>. Für die Katholische Franenorgailisation Niedcrvsterreichs: Gerta Gräfin Walterskirchen m. p. Lola Gräfin Marsckiall-Alemaun m. p. Für die nichtpvlitische Kntholitciivrgnnisativ» der Erzdiözese Wien: Mar Freiherr v. Vittinghoff-Schell m. p. Für den Kathvl. Wohltätigkcitsvcrband für Niedcrösterreich: Ernst Graf Marschall m. i>. Für den Reichsverband nichtpolitischer Vereinigungen christ- sicher Arbeiter Oesterreichs: Leopold Knnschak m. Hans Waldsam m. p. Für die katholischen Arbeiter- und Arbeiterinncnvcreine: August Schanrln'fer, Diözesanpräses m. p. Für das Werk des hl. Philippus Neri: Melanie Gräfin Zichp-Metternich m. ji. Reichstagsverhandlungen (199. Sitzung vom 24. Januar 1914. Eröffnung 10^ Uhr.) Anträge betreffend Abgrenzung der Militärgcwalt. Die Freisinnigen und die Elsässer verlangen in je einein Anträge die reichsgesetzliche Abgrenzung der Militärgewalt. Von Zentrum liegt der Antrag Dr. Spahn vor, den Reichskanzler zu ersuchen, bei den verbündeten Negierungen dahin zu wirke», daß die Voraussetzung für das Einschreiten des Militärs in polizeilichen: Angelegenheiten über einstimmend in einer der Selbständigkeit der Zivil- Verwaltung sichernden Weise geregelt werde. Ein Antrag B a s s e r m a n n (Natl.) ersucht den Reichs kanzler, das Ergebnis der Nachprüfung der Dienstvorschrift über den Waffengebrauch des Militärs von 1899 baldigst dein Reichstage bekannt zu geben. Ein Antrag Alb recht (Soz.) verlangt die Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit. Abg. Dr. M ü l l e r - Meiningen (Vp.) beantragt, die Anträge Dr. Spahn und Bassermann anzunehmen und alle übrigen Anträge an eine Kommission von 21 Mit gliedern zu verweisen. Slbg. Fehrenbach (Ztr.): Namens meiner politischen Freunde schließe ich mich dein Anträge des Herrn Vorredner an, den Zentrunisantrag gleich ini Plenum anzunehmcn und alle übrigen Anträge an eine Kommission von 21 Mit gliedern zu verweisen. Der Herr Reichskanzler hat zu unserm Anträge im wesentlichen und im allgemeinen eine zu- stimmende Haltung dazu eingenommen. Aber es ist Herrn Müller-Meiningen zuzugeben, daß wir angesichts der Er- fahrungen, die wir mit der Behandlung gewisser Reso lutionen durch die Regierung gemacht haben, den starken Willen des Reichstages zum Ausdruck bringen müssen, und hoffentlich werden wir dadurch auch eine gewisse Einfluß nahme auf den Willen der Negierung ausüben. Es liegt uns deshalb daran, daß auch durch die Stellungnahme des Hauses, und hoffentlich durch eine reckt einmütige Annahme unseres Antrages, der Wille der deutschen Volksvertretung der Negierung gegenüber zu einem klaren »nd bestimmten Ausdruck kommt. (Bravo!) Zur Begründung unseres An trages weise ich auf meine gestrigen Ausführungen hin. Unser Antrag läßt den weitesten Umfang der gesetzlichen Regelung zu. Wir haben uns nicht auf eine reichsgesetzliche Regelung festgelegt, da wir auf gewisse partikularrechtliche Strömungen Rücksicht nehmen wollen. Unser Antrag ver- langt aber ein Einschreiten der Militärbehörde im Falle innerer Unruhen, also zu polizeilichen Zwecken, nur auf Ne- gnisition der Zivilbehörde. Bei einer partikularrechtliche» Regelung kann es auch in Preußen nicht anders geschehen, als im gleichen Sinne unseres Antrages. Da der Artikel 36 der preußischen Verfassung ausdrücklich ausspricht, daß mir in den voin Gesetz vorgesehenen Formen und Fälle» und auf Neguisition der Zivilbehörden zu polizeilichen Zwecken