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Deutscher Reichstag. Sitzung vom 17. November, 1 Uhr 20 Min. Die zweite Lesung des Schiffahrtsabgaben- gesetzes wird fortgesetzt. Eine Reihe kurzer Bemerkungen der Abg. v. Strom- beck und Giese leiten die Debatte ein. Abg. Bohle sSoz.) stimmt für Aufnahme der Lahn, Mosel und Saar in das Bauprogramm. Diese Strom bauten würden sich sehr rentieren und Ueberschüsse ab- uerfen. Abg. Bassermann lNtl.) stimmt dem Vorredner zu. Die Interessen an der Mosel und an der Saar recht fertigen die Kanalisierung dieser Flüsse. Abg. Sommer (Freis. Vp.) tritt für Kanalisierung der Saale bis Wüstenseld ein. Eisenbahnminister v. Breitenbach: Den Wirkungs kreis der Zweckverbände können wir nicht ausdehnen lassen; die Verbandsgenossen sind alle einig über den Umfang der Kanalisation. Die Aufnahme der Lahn, Saar und Mosel verschiebt die ganze Grundlage des Gesetzes und nimmt den Zwcckverbänden die Autonomie. Der Main oberhalb Aschaffenbnrgs kostet allein 35 Millionen Mark, von den anderen Kosten gar nicht zn reden. Auf den ne» zu schaf fenden Kanalisationen müssen andere Tarife erhoben wer den als auf den alten davon sagt man an der Mosel usw. kein Wort. Die Anträge auf Erweiterung der Bauten gehen zum Teil von solche» Parteien aus. die das ganze Gesetz ver werfen »vollen. Die Regierungen können auf diese An träge gar nicht eingehen. Wenn die Nebenflüsse »sw. aus genommen werden wollen, so besteht dann später gar kein Hindernis, nur die Vorbedingungen sind dann festzustellen. Die Aufualmie der Mosel in den Bauverband übt keinen Druck auf uns ans; Preußen baut daher nicht schneller. Die Bedenken gegen die Kanalisierung der Mosel sind kaum zu überwinden: ganz anders liegt es bei der Lahn. Wir sind bereit, ein neues Projekt eingehend zu prüfen. Ich bitte, alle »veitgehenden Projekte abznlehnen. Württembergischer Minister v. Pischek schließt sich dem an. Erst wenn die dnrchgeführten Bauten sich re» tiercn, kann man an neue Bauten denken; baut man tzt sofort alles aus. so verlieren »vir den Beden unter '» Füßen. Abg. Dr. am Zehnhoff (Ztr.)' Der Antrag Basser- mann ist ganz haltlos und bedeutet für die Mosel nichts; wenn »vir die Mosel ins Gesetz aufnehmen, so »uns; Preußen nicht bauen. Der Antrag Bassermann ist ein aufgeblasenes Ei. (Stürmische Heiterkeit.) Wenn die Moselkanalisation sich gut rentiert, wird sie gar nicht in dieses Gesetz hinein wollen; das ist gerade so, wie »venu ein sehr reicher Mann partout in eine recht arme Familie hineinheiraten will. »Stürmische Heiterkeit.) Der Antrag Ballerinan» ver schlechtert mir die Aussichten der Moselkanalisation. Abg. Dr. Frank-Mannheim kSoz.) ist anderer An sicht; es gibt »nu gar keine obligatorische» Bauten mehr Die Süddeutschen kommen also nm ihre Zusage. Eisenbahnmiuister v. Breite n b a ch weist auf die Er klärung hin, wonach alle jene Bauten ansgeführt werden müssen, über die Staatsverträge abgeschlossen »norden sind. Abg. Oeser <Vp.) ist gegen das ganze Gesetz. — Mini sterialdirektor Peters wendet sich gegen den Abg. Oeser. - Abg. S ch m i d - Konstanz (Ntl.) will gegen die Abgaben und somit gegen das ganze Gesetz stimmen. Abg- Dr. Zehnter (Ztr.): Für das ganze Hochland am Vodensee, Schwarzwald »sw. ist eine gute Flußverbin dung von großer Bedeutung. Eine Aufklärung des Volkes über die Schiffahrtsabgaben ist nötig. Nach kurzen Bemerkungen der Abg. >>. Naumann (Vp.), Hildenbrand (Soz.) und des Ministers von Breitenbach schließt die Diskussion. Die 88 1 bis 7 werden nach Ablehnung der hierzu ge stellten Anträge nach der Kominissionsfassnng angenommen. Darauf wird die Weiterberatnng auf Sonnabend ll Uhr vertagt. Schluß 0 Uhr. Sächsischer Landtag. Dresden, den »7. November nnl. Zweite Kammer. Die Zweite Kammer beschäftigte sich heilte mit Ser allgemeinen Vorberatung über das .Königs. Dekret Nr. 3. betreffend den Bericht über die Verwaltung der L a n d e s - B r a n d v e r s i ch e r u n g s a n st a l t in den Iahren 1 0 0 8 und 1 0 0 0. Am Ministertische: Ministerialdirektor Geh. Rat Dr. Rumpelt und ein Regierungskommissar. Abg. Braun (Natl.) weist darauf hin, daß vor zwei Jahren anläßlich der Beratung desselben Dekrets inter essante Debatten stattgefundeu hätten, da gleichzeitig das neue Gesetz über die Landes-BrandversicherungSkasse mit beraten worden sei. Jedenfalls werde sich der nächste Landtag mit den Wirkungen dieses Gesetzes zu beschäftigen haben. DaS Bild, das die Anstalt diesmal biete sei ein gleich günstiges »vie in der vorangegangenen Finanzperiode, teilweise sogar »och günstiger. Ter Redner verbreitete sich hierauf über die Einzelheiten und das Zahlenmaterial des Berichtes, wobei die Unruhe des Hauses immer mehr zu- ninunt, so daß der Präsident mehrfach den Hammer ge brauchen muß. Abg. Braun bespricht ferner noch das Ver hältnis zwischen Stadt und Land bezüglich der Brandent schädigungen und hebt hervor, daß die Privatversicherungs- gesellschaften in Sachse» in den letzten Jahren ein glän zendes Geschäft gemacht hätten. Das Bild der Landes- Brandversicl-erungsnnstnlt werde sich in zwei Jahren viel fach anders gestalten, so werde u. a. auch der Personalctat ein höherer sein. Die Art der Erhebung der Beiträge habe im Lande teils Freude, teils Unwillen hervorgerufen. Er verweise bei dieser Gelegenheit auf die Verschiedenartigkeit der gezahlten Beiträge und der ausgezahlten Entschädi- gungcn. Nach seiner Meinung sei deshalb die Einführung einer Gefahrenklasse notwendig. Nickst nur in der Gegend von Freiberg, sondern auch in anderen Orten Sachsens sei früher eine sogenannte Kulturbrenncrei betrieben worden. Jedenfalls wünsck)o er. daß die sächsische Volkswirtschaft nach Möglichkeit vor Bra»dsck>ädcn bewahrt bleiben möchte. Er beantrage die Ueberweisung des Dekrets an die Rechen schaftsdeputation. Abg. Schivager (Forischr. Vpt.) schließt sich diesem Anträge an und weist gleichfalls darauf hin, daß der vor liegende Bericht der letzte unter dem alten Gesetze sei. Trotz dem habe sich bereits jetzt herausgestellt, daß dem neuen Ge setze Mängel anhasten, über die er sich jedoch heute nicht verbreiten wolle. Ausfällig sei es. daß in der .Kreishaupt Mannschaft Bautzen so viele Gesuche um Baubeihilfeu ein- gegangen und genehmigt worden seien. Vielleicht frage man in der Rechenschastsdepntation einmal bei der Re gierung au, wie dies komme. Jedenfalls könne man kon statieren, daß sich die Landes-Brandversicherungsaustalt in günstiger Entwicklung befinde. Abg. Horst (Kons.): Ta die Vorredner sich über den Inhalt und das Zahlenmaterial des Dekrets bereits aus führlich geäußert hätten und da außerdem heute Freitag sei, wolle er sich kurz fassen. Einzelne Orte hätten oft das sechs-, acht- und zehnfache bezahlt, als was sie an Entschädi gungen erhalten hätten. In andere» Orten sei das um gekehrte Verhältnis der Fall. Infolgedessen wünsche er einen anderen Modus bei der Erhebung der Beiträge Ehe jedoch Aenderungen au den gegenwärtigen Einrichtungen getroffen würden, müßten erst noch weitere Erfahrungen gesammelt werden. Abg. Bi euer (Res.): Die Entwicklung der Anstalt gehe erfreulich vorwärts und aufwärts. Durch das neue Gesetz sei die weitere Ausgestaltung der Anstalt de» Ver- waltuugsausschüsse» in die Hand gegeben worden. Er hoffe, daß die Tätigkeit derselben de» praktische» Bedürfnissen der Interessenten entspreche. Ehe sich jedoch weiter über das neue Gesetz sprechen lasse, müßten jedoch erst weitere Er fahrungen gesammelt werden. Erfreulich sei es, daß die Zahl der Baubeihilfen zur Erhöhung der Feuersicherheit gestiegen und daß sich auch die Summen hierfür erhöht hätten. Auch nach dieser Richtung hin sei die Leistungs fähigkeit der Anstalt gewachsen. Bei der Auswahl der Verwaltungsa.nsschüsse hätten sich die Stadtverwaltungen nicht immer von den richtigen Motiven leiten lassen. So habe inan z. B. sein Augenmerk auf die Besitzer von ge werblichen Grundstücken und Villen gerichtet, wodurch dem Hausbesitzerstande nicht viel genützt werden könne. Er halte es für angebracht, wen» in der Ansführungsverord- nnng Gesichtspunkte nach dieser Richtung bin festgelegt wer den könnten. Präsident Dr. Vogel weist darauf hin, daß sich die meisten Redner bis jetzt vorwiegend mit dem neuen Gesetze und nicht mit dem Gegenstände der Tagesordnung beschäf tigt hätten. Abg. Bieuer betont, daß er nur einige Wünsche Vor bringen möchte und bittet den Präsidenten, ihn genau so zu behandeln wie die Vorredner. Präsident Tr. D ogel bemerkt, daß er nicht nur den Abg. Biener, sondern auch die Vorredner gemeint habe. Wenn der Abg. Biener nur kurz noch einige Wünsche äußern wolle, so werde er dies gern gestatten, doch bitte er ihn, sich an die Tagesordnung zu halte». Abg. Biener betont, daß er nach der nunmehr erhal tenen Genehmigung durch den Präsidenten seine Wünsche Vorbringen werde. Im übrigen glaube er. die Zeit der .Kammer bis jetzt nicht zu lange in Anspruch genommen zu hoben. Präsident Dr. Vogel verbittet sich energisch jede Kritik der Geschäftsführung des Präsidiums. Abg. Biener verzichtet nunmehr auf weitere Aus führungeu, da er aunehmeu müsse, daß ihm das Wort ent zogen worden sei. Abg. Schreiber (Repi Verzichter ans Amaß des Zwjsch-'nsalles auf das Wort. Abg. Re nt sch (Kons.) will sich kurz lassen, da das Thema durch die Vorredner schon erschöpft sei. Er danke der Staatsregierung und der Brandversicherungskammer für die erhöhte Bewilligung der Baubeihilfen. Abg. Dr. Löbner (Natl.) bemerkt, daß er sich nur vorsichtshalber zum Worte gemeldet habe, weil er au der Gestaltung des neuen Gesetzes mitgewirkt habe. Er hoffe, daß bei der Beratung des Personaletats alle Wünsche zum Ausdruck kommen werde». Tie begeisterte Aufnahme der heutigen Verhandlungen in der Kammer und die Tatsache, daß heute Freitag sei. müsse zur Selbstbeherrschung zwingen. Das Dekret wurde hier einstimmig an die Rechensckzafts- depntation überwiesen. Nächste Sitzung: Montag nachmittags 2 Uhr. Vages ordnnng Staatsvertrag zwischen Sachsen und den Fürsten tümern Neuß betr. den Anschluß au das sächsische Oberver waltuugsgericht, Antrag Dehler und Genosse» betr. eine Abänderung des Feuerbestattungsgesetzes, Antrag Dr. Mangler und Genossen betr. die Verschmelzung des Landes medizinalkollegiums und der Veterinärkommissio», Antrag Wittig und Genossen betr. die Prüfung der Films für kine- matogrephische Vorführungen. Bezüglich der Geschäftslage der Kammer in der nächste» Woche teilte der Präsident mit, daß am Diens tag voraussichtlich die Interpellation in der Marvkkofrage, sowie die Dekrete Nr. 15 über die Wvhnungsgeldzuschüsse und Nr. 16 über die Reisekosten und Tagegelder der Zivil staatsdiener zur Beratung gelangen. Am Mittwoch fällt die Sitzung infolge des Bußtages aus. Am Donnerstag gelangt die Interpellation über die Lebensmittelteuernug und an, Freitag die Interpellation über den Wagenmangel bei der Staatseisenbahn zu, Verhandlung. Das erste Verzeichnis der bei der Beschwerde- und Petitionsdeputation der Zweiten Kammer cingegangenen Beschwerden und Petitionen, das insgesamt 105 Nummer» umfaßt, ist soeben erschienen. Der Beratung über de» Verwaltungsbericht der Kgl. Sammlungen für Kunst und Wissenschaft wohnte, wie noch nachträglich bemerkt sei. zum ersten Male der neuernannte Vortragende Rat bei der Generaldirektion der König!. Sammlungen Herr Geh. Regierungsrat Dr. Hatz u bei, der kürzlich an die Stelle des verstorbenen Geh. Regiernngsrates Dr. Deniiaui berufen worden ist. * » » Der Entwurf eines Gesetzes zur Ab änderung der Gesetze über die Wo h n u ngs - geldzusch ü s s e ist den Ständen soeben zugegangen. Nach demselben erhält Artikel 2 eine Bestimmung, nach welck)er bei Bemessung der Pcnsion und des Wartegeldes der halbe Tarifsatz des für die Beamtenklasse festgesetzten Wohnungs geldzuschusses der ersten Ortsklasse als Teil des Dienstein konimens gerechnet wird. Neben der Anrechnung des halben Tarifsatzes der ersten Ortsklasse, in der bekanntlich die Städte Ehemnitz, Dresden, Leipzig und Planen rangieren, für den WohnungSgeldzuschuß ist der Wert eurer freien Dienstwohnung, eine Wohnungsentschädignng oder Mict zinsvergntung bei Bemessung der Pension und deS Warte geldes nicht in Ansatz zu bringen. Doch ist anstelle des halben Tarifsatzes der ersten Ortsklasse der Wert einer freien Dienstwohnung, eine Wohnnngsentschädigung oder Mietzinsvergütung dann anznrechnen, wenn der Betrag mit dem nach Gesetz oder nach dem Staatshauhaltsetat die Anrechnung zu erfolgen hat, höher ist, als der halbe Tarif satz der ersten Ortsklasse des Wohuungsgeldznschusses. Bei den Staatsminister» wird die freie Dienstwohnung oder Wohnnngsentschädigung mit 2000 Mark als Teil deS Tiensteinkommens in Anschlag gebracht. Unverheirateten Beamten, die nur den halben Wohunngsgeldzuschuß erhallen habe», wird bei der Bemessnng der Pension und des Warte- geldeS ein Viertel des für die Veamtenklasse festgesetzten Wohnungsgeldzuschusses der ersten Ortsklasse zum Dienst- einkomnien gerechnet. Bei einem in Pension oder Warte geld befindliche» Beamten ist die Veränderung des Fa milienstandes ans die Höhe des pensionsfähigen Betrages des Wohnungsgeldzujchusses ebensowenig von Einfluß, wie der Eintritt oder Wegfall der Bedürftigkeit Der Woh- nungsgeldzuschuß und die Pension oder das Wartegeld vom Wohnungsgeldzuschiiß zweier Ehegatten, die sich iin Staats dienste befinden oder befunden haben, dürfen zusammen den Betrag nicht überschreiten, der zu zahlen sein würde, wen» nur einer der beiden Ehegatten im Staatsdienste stände oder gestanden hätte. In allen andere» Beziehungen gilt der Wohnungsgeldzuschiiß in seinem tatsächlich bezogenen Betrag als Bestandteil des Dienstcinkommens. Den Ständen ist ferner noch der Entwurf eines Ge setzes betr. die Abänderung des Gesetzes über d i e G tz ui nasi e n , R e a l s ch ulen u nd Seminare vom 22. August 1876 zugegangen. Der Gesetzentwurf be schäftigt sich lediglich mit Abänderungen des Se - i» inar u nterri cl, t e s. Nach demselben soll der Unter richt in den Seminaren in sieben aufsteigenden, im Unter richte von einander getrennten Klassen nnentgeltlich erteilt werden. Keine dieser Klassen soll in der Reget mehr als 25 Schüler zählen und die regelmäßige Aufnahme der Schüler nur einmal im Jahre nach Ostern erfolgen. Der Aiifziiuehmenüe soll in der Regel das 13. Altersjahr voll endet haben. Tie Ausnahme erfolgt auf Grund einer Prü snng, durch die ermittelt wird, ob der angemeldete Schüler die zur Aufnahme erforderlichen Vorkenutnisse besitzt und welcher Klasse er zuzuweisen ist. Der Semiuarunterrichi soll in Zukunft folgende Lehrfächer umfassen: Religion, deutsche Sprache und Literatur, lateinische Sprache, fran zösische oder englische Sprache, Geographie, Geschickte, Na- turwissenschaftei' »nd zwar: Naturgeschichte (Botanik Zoo logie. Antrovologie, Mineralogie) und Naturlehre »Physik und Eliemie). Arithmetik, Geometrie, Pädagogik. Zeichnen, Stenographie. Handsertigkeitsunterricht, Turnen, Staats- nnd Bürgerkunde ist in den hierzu geeigneten Lehrfächern eingehend zn berücksichtigen. Ausnahmsweise kann in ein zelnen >!lassen statt Uunterricht in der lateinischen Sprache und einer lebende» Fremdsprache Unterricht in zwei lebenden Fremdsprachen erteilt werde». Die Deiluahine an sämtlichen Lehrfächern ist verbindlich; Schüler der oberen fünf .Klassen tönne» bei bescheinigtem Mangel an musikalischer Befähi gung oder auf Grund ärztlickien Zeugnisses von der Teil nahme am Musikunterricht durch den Direktor befreit wer den. Dieie BesreiungsbefiigniS erstreckt sich nicht auf den Gesangsunterricht, ebenso nicht ans de» Klavierunterricht i» de» beide» unteren Klassen. Die Seminarübungsschule ist als mittlere Volksschule zu mindestens fünf Klassen von denen in der Regel keine mehr als 21 Kinder zählen soll, eingerichtet und steht unter der unmittelbaren Leitung des Seminardirektars. Der Unterricht in ihr wird teils von den Lehrern des Seminars, teils unter Aufsicht derselben von Zöglingen des Seminars erteilt. Weiter enthält dec neue Gesetzentwurf noch einige neue Bestimmungen über dis Lehrerinnenieminare. In der Begründung wird darauf hingewiesen, daß durch das neue Gesetz im wesentlichen dis Verlängerung der Seminaraiisbildung auf sieben Jahre und die Vermehrung der Lehrfächer um eine lebende Fremd sprache in den Lehrerseminaren bezweckt. Er entspricht de>« Anträgen, die beeriw früher in der Kaninier gestellt worden sind, sowie langjährigen Wünschen der Seminarlehrer und der Volkssckmllehrer. Die Ansetzung des siebenten Semi- narjahres wird in dem Gesetzentwürfe a» der unteren Stelle in Aussicht genommen. Ein dritter Gesetzentwurf, der den Stände» gleichfalls beute zugegaugen ist. betrifft die Regelung der Tagegelder und der R e i s e k o st e n der Zivil- st a i t s d i e n e r. Den Staatsdienern solle» nach dem Ge setzentwürfe Tagegelder zur Vergütung der ihnen während der Reise entstehenden Unkosten für Unterhalt und Fort- koinmen gewährt »nd die Reisekosten vergütet werden. Außerdem werden ihnen besondere Kosten erstattet, die bei Dienstreise» durch das z» besorgende Geschäft unmittelbar veranlaßt und von ihnen verlegt worden sind, z. B. Post-, Telegramm- »nd Fernsprechgebühren, Bote» und Schreib.,