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Stc. «ttl - LO. Alrtzcg«»« Tonnrah r«en 11». Nod nribpr H?>»> «rschktnt tiigltch »«ch«. mit Nurnahm» der Somi- und grsita«e. >c»««a>»« t mit .Die Nkii in Wort und Bild' dierleljLbrlich 8,10 -V Iu Dresden durch Bolen S.ti» X In «an- Dengchland frei Hau» iD.KS in Oeslerreich 4,4!» II. N»AD»dr » ohne illullrierte Bellnge »ierlelilidrlich l,»i<i I». Jii Dre«den durch Boten ».l« ^ In «an» Deulschland frei Hau« ».« in Oesterreich «.«7 L. - Linz,-,-Nr. N» 4 Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Insernte werden die »nelpaltene Petit<e1Ie oder deren Bonn, IL Reklamen Mil !»a -s die Zeile berechnet, bei L!i> de,>>,„>, ,,e»> enllvrechenden Rabatt. «nchdrncherei, Nedaklivn nud IBeschustSstell, DrcSde». Pillnitzer Strafte »,t. ^ernlvrecher tchStN HiirRiickgab, nnverlanqt. SchrtststsichekeineVerbiudUchk« RedaktionS'Sprechslmioe: I I bi» ti» tthr. porrellsn Ltvingllt Krislsll Oebcglicbs- u. I.u»ti8- Ov^onstLlilso Xöingl Ilokliefc-rrmI /^nkriuse»- tliosclvn, Xöiii^-.Iol>Lim 3tr. KcU-I Kuöelkri, l)enti8l /rtllNftlllllNMN /rlIlN(.K8->1X Dre^clen-I., IünIliilclarnKi-ulie 52, II. V«»r»iäLNri r » DD ^ Dk I D^ '-I ^ »;0 Klinik« >enklrr«,k«e. ksk^- r<I^SI«LNzIli:IL1- : .lak:,,.n-<»oar,«n--lli-ip O du mein Oesterreich! Wer da meinte, die Behörden inerden angesichts der ,>,» nehnienden Zahl der jiissendlichen Verbrecher und insbeson- dere in Wabrnehninng der letzten Nebelten nach deren sozial- ethischer Seit" hin alles Hin Stärkung des religiösen Be wusstseins der Schtilsngend beitragen, war in einer Täu schung befangen. Es macht nachgerade den Eindruck, als walkte man in Oesterreich die Nebelnder in Banmwalle wickeln und die einzig ehrlichen freunde des Vater landes mit Stiefelabsätzen regulieren, um mit den Warten eines vetblich-nen Staatsmannes zu reden In unserer Mappe, in der unterschiedliche Beweise für diesen Ersah- rungssatz enthalten sind, liegt seit einigen Tage«' ein neues klassisck-es Dokument hierfür. Der k. k. Bezirksschulrat in Deutsch Gabel bat wi n- nein Erlasse bom lt. Oktober I9ll Z. 1915, betresfelid Schnl- gebet und Gebetlieder wohl ohne Absicht die tirchen- politische Sitnalion grell beleuchtet. Er mag dem Lnnd- srieden und der Beweiskraft seiner Nechtsgrnnde doch nicht so recht getraut Habei,: denn am Schlüsse seines an „alle Schulleitungen und Schnldirektioiien" gerichtete» Erlasses werden diese „beauftragt, die Durchführung dieses Sitmngs beschlusses mit Takt und ohne Aufsehen in einer für Ale be teiligten 'Faktoren befriedigenden und zineckentsvrechenden Weise zu veranlassen" beider ist es ini Leben häßlmh ein gerichtet, das; auch ein Geheimerlas; Aufsehen erregt! Und der von Deutsch Gabel erst recht! Um was handelt es sich? Ilm nichts weniger als um eine .KonfiSkcckien der Rechte der Katholiken in der Schule, lie bekanntlich 92 Prozent der Bevölkerung Oesterreichs ans- niack-en. Doch der Erlas; spricht für sich: „Der evangelische Neligionslehrer für lue Schüler des hiesigen Bezirkes hat an den k. k. Bezirksschulrat in Deutsch-Gabel das Ansuchen gestellt, veranlasse» zu wollen das; sie jenen Klassen der dor tigen Schulen, die von einem (!!> evangelischen Kinde besucht werden, das Schnlaebet nur in einer solchen Form gesprochen we-de. bezw. nur solche Gebete verrichtet ,»erden, die von den Angehörigen beider« christlichen Konfessionen gemeinsam gebetet werden können, ohne das; damit nach irgend einer Seite hin ein Anstof; konfessioneller Art ge geben wird." Bescheidenheit ist eine Zier jenes Herrn Pastors nicht. Ist auch nicht notwendig, wenn man ein Recht ans die Er füllung seines Wunsches hat, und vielleicht auch übel ange- bracht, wenn man weis;, das; gewisse Behörden sofort inill- tährig werden, falls man tüchtig aufbegehrt! Darum neh me» wir es dem Herrn Pastor auch nicht krumm, wenn er sich dachte: Die Gelegenheit ist günstig, seht vollende ich's! Anders ist es mit der angerufenen Behörde! Sie fand offenbar in den ihr unterstellten Schulen einen Rechtsznstand vor ob Gewohnheits oder geschriebenes Recht, ganz gleick-gnltig der »un plötzlich geändert werden sollte. Und das über „Ansuchen" einer einzelnen Lehrperson, die nun einmal ein „Neligionslehrer" nach unserer schnlrechtlichen Auffassung ist. Es ist für die formale Rechtsbeurteilnng des bezogenen Erlasses wichtig, fostznstellen. das; nicht die bevoll mächtigten Vertreter der evangelischen Konfession, die «nach E. d. R.-G. vom 29. April 1877 und 21. April 189«), I. 91) allein dazu legitimiert sind, wegen behaupteter Verletzung eines Rechtes ihrer Neligionsgesellschaft Beichwerde geführt haben In Wirklichkeit handelte es sich um daS Ave Maria, wie der famose Erlas; später selbst angibt, das nur mehr „in allen konfessionell nicht gemischten Schulklassen, sowie dann, wenn in den gemischten Schulklassen bei dem Unter richte nur die römisch-katholische Schuljugend anwesend ist, verrichtet werden kann"! 'TWdnrch, das; der k. k. Bezirksschulrat dem Ansuchen des Herr» Pastors »,» Inhibierung deS Ave Marin in Jenen Klassen, die von e i n e in elxingelischen Schulkinde besticht werden", stattgab, erklärt er eine Schulklasse schon in dem Falle für gemischt, wenn ihr auch nur e i n Kind einer an deren Konfession nngehört! Eine Auffassung, um die den Schnlreferenten in Deutsch Gabel alle Nationalpolitiker der nationalen und sprachlichen Minoritäten beneiden werde»! Staatspolitik eine Naivität! In der Schulpolitik gewisser österreichi scher Beamte» mag eS anders sei»' In jedem Falle aber ein Kuriosuml - Der „Hall" ist bald entschieden, wenn die arme Justitia dabei auch auf das Prokrustesbett der landläufigen „Tole ranz" gepresst wird und Arme und Beine verliert! Mit der todsicheren lleberzengnng eines zweiten Dr. Eisenbart wird den in p,»twn>-'nic,n>' befindlichen Katholiken erklärt: Ihr opfert von nun an, was ihr zu Recht besessen, damit der Kläger schweige! So macht man Urteile, „ohne dass da mit nach irgend einer Seite hin ein Anstoß tonsessioneller Art gegeben wird"! Natürlich, die beschwerte katholische Konfession ist wahrscheinlich keine dieser „Seiten"! Und der Neinertlag dieser Aktion „evangelisch-konfessio neller Art"? — „Ich verzichte ans jeden konfessionellen Ge winn, wenn nur dem großen Nachbar sein bisheriger Besitz abgenommen wird!" Eine sonderbare Genügsamkeit! — Wenn dies bisher das Urteil des gesunden Hansver- standes ist so hat er eben seine Rechnung ohne den zünftigen Juristen gemacht. Man ist versucht, mit dem bekannten Manne anszurnfen: Und legt ihr aus, so leget unter! Jawohl, der Erlaß „ohne Aufsehen hat auch seine juri dische Begründung gefunden. Eine Prämiierung auf einer Rechtsfaknltät dürfte sie nicht finden! Der Grundsatz muß lumm r, non Iiiooiulc, das Gesetz vom 25. Mai 1893 I V. Art. l5 bilden. Dort heißt es: „In Schulen, welche von Angehörigen verschiedener Kirchen- oder Religionsgemeinschaften besucht werden, soll, so weit es ausführbar ist, dem Unterrichte eine solch" Ein teilung gegeben werden, bei welcher auch der Minderheit die Erfüllung ihrer religiösen Pflichten ermöglicht wird." - Nur durch eine psendojnridische Vergewaltigung kan» d'ese Gesetzesstelle auf de» Hall in Deutsch-Gabel angewendet wer den. Und richtig haben verschiedene Erlasse des Ministe riums für Kultus- und Unterricht diese gesetzliche Bestim mung dahin interpretiert, daß bei Verfassung des Unter- richtSplaneS aus das israelitische Gebot, am Sabbat des Schreibens sich zu enthalten, tunlichst Rücksicht zu nehmen sei. Mit dies",» Grunde ist es also einmal nichts! Und nin schon bei der meritorischen Seite der Frage zu bleiben, stellen wir den, k. k Bezirksschulräte einen Erlaß des genannten Ministeriums vom 8. Oktober 1872 Z 8759 zur Verfügung der bestimmt, daß am Beginn und am Schlüsse des Unterrichtes ein kurzes Gebet gesprochen inerd" dessen Auswahl ans den vom bischöflichen Ordinariate approbierten Terten und in Hinsicht auf die Verhältnisse der einzelnen Schulen den Lehrkörpern zustehe. Dieter M-nisterialerlaß scheint in der Gesetzessammlung de-: Schnlreferenten in Deutsch Gabel zu fehlen. Welche Konsegnenzen saeßen aus diesem verwaltungS rechtlichen Hehlurteile? Wo bleibt vorerst für nie Katholiken die ..volle Glau bens- und Gewissensfreiheil die »ach Artikel l des Staats- grundgesetzeS „jedermann g nnäbrleistet" ist, wenn sie in der staatlichen 'Zwangsschule n ckt mehr nach ihrem Gewisse» leben und beten dürfen, da ne laut des katholischen .Katechis mus den „englischen Grün," notwendig kennen und beten müssen? Die .viataoliken nertümmern die gleiche Rechts stellung den Andersgläubigen keineswegs. Sofern sie aber an einer unserer Gebets-Übungen .Anstoß" nehmen sollten, ist es nicht ihre Sache, den Ort zu bestim inen, wo sie süti während der am Beginn und Schluß des Unterrichtes vorgeschriebenen religiösen Uebnng aufhalten. Dies ganze öffentliche Leben, das staatliche wie das kommunale, ist auf dem Prinzipe der Masvrität anjgebaut Damit steht und fällt jede vailamentarischeInstitutivn. Wenn, eine Minorität der Mehrheit ihren Willen aufzwingt, lieg' ein Rechtsbruch vor. Wie soll man demnach die Ent'chem düng deS k. k. Bezirksschulrates gualifizieren? Und mit welchem Rechte konfisziert inan de» Katholiken ein Gebet, das so alt ist wie die Christenheit selbst, das jeder Evangelische in dem Buche seiner Konfession Kal «-xonlm», in der Bibel findet? Und wenn selbst das Ave Maria als konfessionelles Unterscheidungsmerkmal objektiv „Anstoß er regen" würde, so kann ohne Vergewaltigung deS Rechtes der erdrückenden Majorität der Anspruch auf ihr mit „de, Glau benS- und Gewissensfreiheit" ganmlierleS Gebet nicht al» erkannt werden Wir wissen nicht, ob man die Konsegnenzen des oom Deutsch-Gabeler Bezirksschulräte beliebten Präjudizes be dacht hat. Wie denn, inen» »in zum Beispiel auf das soziale Gebiet überzugehen die herrliche schloßartige Villa in dem neben wohnenden Sozialisten „Anstoß" erregt, und über dessen Forderung die Staatsbehörde an den ersteren heranträte und erklärte: Im Interesse der Ruhe aller Staatsbürger, insbesondere um dem Kläger jeden Grund zur Beschwerde zu nehmen, wollen Sie mit Takt und ohne Aufsehen Ihre bisherige Wohnung sofort verlassen und sich dein Kläger im finanziellen „Nihilismus" akkomodieren! Den energischen Protest möchten wir hören. Sonderbar ist's, das; man die konsessionelle Rechts anschauung des k. k. Bezirksschulrates im nationalen Kampfe absolut nicht gelten läßt, Wo ist die Nation, die >n der Majorität und im Besitze des Rechtes, der später hinzu- kommenden verschwindenden Minorität die unbeschränkte Gleichberechtigung znerkennt? Bei uns Sachsen, dessen Schulwesen sonst in so vielen Belangen gepriesen wird, muß das katholische Einzel-Kind, trotz der konfessionellen Staatsschule, in der protestantischen Schule nicht nur am protestantischen Geschichts-, sondern auch am protestantischen Religionsunterrichte und an dcn protestantischen religiösen Uebungen der Schule teil nehmen, sofern es nicht einen katholischen Religionsunter richt erhalten kann. Eine schulrechtliche Entscheidung lnr Sinne deS Gabler Bezirksschulrates wäre in Sachsen ein juridischer Nonsens. Was in Sachsen recht, soll das in Böhmen nicht analog auch billig sein? Es ist sicherlich noch in aller lebendiger Erinnerung, wie der Versuch einer fälschlich freiheitlichen Schulverwal tung in Wien der katholischen Majorität der jüdischen Mi norität zuliebe das Kreuz, und später der protestantischen Minorität zuliebe das Ave Maria konfiszieren wollte. Ein Sturm der Entrüstung hat bewirkt, daß der bezügliche Er laß „ohne Aufsehen" in das Archiv gewandert ist und dort lagert als Versuch, die „Freiheit", die der berüchtigte poli tische Liberalismus meinte, in die Spruchpraris der Rechts- nelehrte» der Schule einzuschiunggeln. Hoffentlich begegnet auch der Bezirksschulrat iu Deutsch- Gabel einem geschlossenen Widerstande deS katholischen Volkes, des Erhalters der Schule! Meinrecht, Dresden, den 18. veniber !04i Die Sl»zipUi»aruntersm1mug im RetibSkolo«i«l<imt ist eingestellt worden; sie hat kein Resultat ergeben. DaS SchiffahrlSaligabengesktz beschäftigte den Reca,^- tag am H-eitag noch den ganzen Tag. Die einzelnen Redner brachten größtenteils neue Wünsche vor. Die ! üt8 7 wurden noch Kommissionsbeschlüssen augenomwc-n. Der Antrag Bafsermanu auf Kanalisierung der Mosel. Saar und Lahn wurde abgelehut. Die Weiterberatuug ^»wet am Samstag statt. Hessische LandtaqSwaklen. Bei den Sücliwaolcn iu Gießen siegte am '7. d. M. Ursiedt l Hortschrit'Kche Volksvarteti über den Natimiallibecalen. in Bildet der Sozialdemokrat Busolt über den R aionatl'.beralen in Darmstadt Henrich tHort'chrsitliege Vvik"ve.rttii über den Sozialdemokraten. Es wird sich ne neue Kammer die 58 Abgeordnete zählt, aus 1 <> NalionuUideralen. üi Bauern- üüi'dler», 9 Zent: umsabaeordueten. 5 Hovticbriltl. Volks- parteiler'- und 8 Sozialdemokraten zusammensetzen Eine Anfrage an die Regierung. Der Germania" wird non bewnderer Seite geichrieben: ..Es steht ja lieure schon wst. daß der Rouvieriche Vor- sasiag eines MarotkoanSgleicheS nur Deutschland, der techs Jahre zurüctdatiert. der Budgetkoannission Anlaß zu einer Anfrage in die Regierung geben wird. Wäre es aber nicht >ehr anaezeiat auch folgende Hragen an Herrn v. Kiderlen ,» rictsien: Ist es wabr. daß Chainberlnin Ende November 1899 nertranliche Verhandlungen mit Dentichland einteitete, in denen die Mittelmeerhäsen iMogador. Casablanca. Ra- bai) Dc'iitichland mit dem entsprechenden Hinterlande zuge sichert inerden sollten und das; Fürst Bütow ans diese ver traulichen Verhandlungen wegen der Bnrensreiindlichkeitl in Deutschland nicht einging? Oder aus welchem anderen, Grunde lehnt ' man den vertraulichen Vorschlag ab? Ist es seiner wabr, daß Ehainderlain im Inlire 1901 tn Ver bindung mit Lord Lansdvwne sich abermals Deutschland näherie und bereit war. für den Abtchluß einer Entente mit dem Dreibünde zu wirken, und daß man es bereits wisseir wußte, daß. falls diese Entente nicht zustande käme, eine Entente Englands, das die Splendid Isolation anigebeir wußte, mit Frankreich und Rußland sicher zu erwarten stand. Ist es wabr. daß Fürst Vülow diese Verhandlungen scheitern ließ und was war in diesem Falle der Grund hierfür?" lieber dm Bülvwfck»e „StaalSknnst" ist so viel sich Widersprechendes geschrieben worden, daß das deutsche Volk ein Interesse daran hat. obige Fragen klipp und klar be antwortet zu Nüssen. Was soll man dazu sagcn? Die Regierung hat in der Bndgetkommission erklärt, daß sie dein bekannten Antrag Hertüng ziistininie Freiherr v. Hertling hat am Donners tag die Sachlage nownials richtig gestellt gegenüber den Pressemeldungen, alz handle es sich um einen freisinnigen Antrag. Trotzdem schreibt die ..Freis. Zeitg " am Freitag: „Zu begrüßen ist auch, daß der klerikal fortschrittliche An» trag der Fortschrittlichen Volkspartei, der gleich vom Zen» trninssührer nriterz"ichnet worden war, einstimmig ange nommen ist. sowie daß die Regierung sich selbst an der Re» digiernng mitbeteiligt und der schließlich vereinbarten Ver- sassnna zngc's.imml bol." Anaesichts solcher VerlogenheiE