Volltext Seite (XML)
Sonnaberrd de» ÄS. J»li LV1V it»»« arto» tung n tu der mutz ;eit an h»en , im ,men« «in. »tlgeu , und Zause. achseu , kath. , Neu« l»!dam, 10 I. jfarrer Imeter, Sr- H-. ltingea , 2 K. Düren n 2^k. M. 8 -e 8 rer. edaktion ellungen g 8 Uhr. cSu.««b.) n) 8 Uhr »uf. 8 S. Heu) 8 U. nnabeud: »bend ge« re L «Ne. Montag: Ostens Das n eine äulein auf zu waren -äulein Herrn AmtS- chr gut wie ein at mich >t. Sie elsagen- Lebrand Zeit ein sich jetzt, mt hat." ,e dahin, nau vier urde be- rn — so ann eine rrschienen sellig bei egann zu tuhle auf «z geltend enigstenS. ein Setze- ' ihr Herr Intermezzo sie, wurde hinunter, t einander Ach glaube, n die Woh- r Gesicht ab SWscheUolkMitllng Erscheint täglich »ach«, mit klu»nah«e der «onn- und Festtage. «»«gäbe 4., Mt .Die gelt in «ort und «>Id- diertelstt-rltch »,1« -d. In Dresden durch Boten E.4« ^». In gang Deutschland srei Hau» » 8» L Unabhängiges Tageblatt für Wahrheit, Recht und Freiheit Inserate werden die Seespaltcne Petttzeile oder deren Raum mit I« ä, Reklamen mU 80 ä die geile berechnet, bei Wtederholunge» entsprechenden Rabatt. Nachdrucke»»«, Sledakttoa und Geschäftsstelle > Dresden, Vtlluttzer Straft« 48. — Fernsprecher 1888 8a.«ack«ab.aad» ^i^fk'isQtisncj uncj labenci Oi'sclo- ^isbssi'ssi k^kuncl 18 pfsnnißs. fterüng 8- stocüstrost, Oresäen. bilscisnlak^n In s»sn Sdacittsilsn. NIL Für die Monate August u. September abonniert man aus die „Sächsische Volkszeitung" mit der täglichen Roman beilage sowie der wöchentlich erscheinenden Beilage „Feierabend" zum Preise von 1 20 Mk. (ohne Bestellgeld), durch den Boten ins Haus 1.40 Mt. Bezugspreis auf die Ausgabe ^ mit der illustrierten Unterhaltungsbeilage „Die Zeit in Wort Die Krankenversicherung in der Reichsversicherungsordnung nach^den Beschlüssen der Reichslagskommission. ii. Leistungen der Krankenversicherung. Die Versicherungsordnung sieht Regelleistungen (Mindestleistungen heißen sie nach dem geltenden Recht) und Mehrleistungen vor. Zergliedert man die Leistungen in Krankengeld, Krankenpflege (Arzt, Apotheke, Kranken haus usw.), Wochenhilfe und Familienhilfe, so gewinnt man nachstehendes Bild: 1. Krankengeld. Das bestehende Recht und die Versicherungsordnung nach der Regierungsvorlage sehen als Grundlohn zur Bemessung des Krankengeldes den durchschnittlichen Tagesentgelt derjenigen Klassen von Ver sicherten, für welche die Kasse errichtet ist, bis 4 Mark pro Arbeitstag, vor. Die Satzung läßt zu, den durchschnittlichen Tagesentgelt auch nach der verschiedenen Lohnhöhe der Ver sicherten stufenweise bis auf höchstens 5 Mark festzusctzen. Die Kommission erhöhte die 4 auf 6 und die 3 auf 6 Mark, weil infolge der verringerten Kaufkraft des Geldes ein er höhtes Krankengeld ermöglicht werden müsse. — Die gleichen Bestimmungen gelten auch für die Krankenversiche rung der in landwirtschaftlichen Nebenbetrieben (Zucker fabriken, Brennereien usw.) beschäftigten Betriebsbeamten und anderer in gehobener Stellung befindlicher Angestellten und Facharbeiter, die mit den übrigen landwirtschaftlichen Arbeitern den Landkrankenkassen zugewiesen werden. In Len Landkrankenkassen kann der Bemessung der Kranken gelder anstatt des Grundlohnes der ortsübliche Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter (Ortslohu nennt ihn He Der- sicherungsordnung), der vom Oberversicherungsamt fest gesetzt wird und niedriger ist wie der beschriebene Grund lohn, zugrunde gelegt werden. Werden in Ermanglung von Ortskrankenkassen aber solche Versicherte, die diesen an zugehören hätten (gewerbliche Arbeiter), den Landkranken kassen zugewiesen, dann muß deren Krankengeld aber auch der Grundlohn, und nicht der Ortslohn, zugrunde gelegt werden. Die Kommission hat des weiteren noch beschlossen, daß die Bildung der Lohnklassen der Genehmigung des Oberversiä-erungsamtes (Beschlußkammer) bedarf. 2. Krankenpflege. Es soll möglichst Kranken pflege gewährt werden in den Fällen Nr. 1, 2 und 4 des 8 199. Eine Mußv- rschrift hielt man für unmöglich, weil, wenn die Krankenhäuser der Umgegend beseht sind, der Kasse es unmöglich oder schwer möglich sein könnte, den Anspruch der Versicherten auf Krankenhauspflege zu er füllen. Wird die Hilfe und Wartung Lurch Krankenpfleger (Schwestern usw.) außerhalb des Krankenhauses gewährt, z. B. in der Familie des Erkrankten (eine Neuerung durch die Versicherungsordnung), was aber nur mit Zustimmung des Erkrankten geschehen kann, dann kann die Satzung der Krankenkasse gestatten, dafür bis zu einem Viertel (die Vor läge sah bis zur Hälfte vor) daS Krankengeld zu kürzen. Die Satzung der Krankenkasse kann auch orthopädische Heilmittel, die nach beendigtem Heilverfahren für den Ver sicherten zur Erhaltung oder Herstellung seiner Arbeit» kräfte notwendig sind, gewähren; des weiteren kann sie als Krankenpflege noch andere kleine Heilmittel, insbesondere auch Gewährung von Krankenkost, zubilligen. 3. Wochen Hilfe und Familienhilfe. Es werden im Falle der Niederkunst gewährt an versicherungs pflichtige Ehefrauen (nicht uneheliche Wöchnerinnen) und an versicherungsfreie Ehefrauen von Versicherten die er forderlichen Hebammendienste und etwaige ärztliche Ge burtshilfe. Durch die Satzung der Krankenkasse kann dies allen versicherungspflichtigen Wöchnerinnen (also auch den unehelichen) gewährt werden. Die Kasse kann an Stelle des Wochengeldes mit Zustimmung der Wöchnerin Kur und Verpflegung in einem Wöchnerinnenheim gewähren. Unter derselben Voraussetzung kann die Kasse Hilfe und Wartung durch Hauspflegerinnen gewähren und die Kosten dafür vom Wochengelde bis zur Hälfte abziehen. Der 8 213 der Regierungsvorlage gibt der Kasse das Recht, Wöchnerinnen der im 8 210 Abs. 1 bezeichneten Art, solange sie ihre Neu geborenen stillen, ein Stillgeld in Höhe des halben Kranken geldes bis zum Ablauf der zwölften Woche nach der Nieder kunft zuzubilligen. Ebenfalls kann die Satzung dieses Stillgeld versicherungsfreien Ehefrauen der Versicherten ge währen. Diese Maßnahmen zur Bekämpfung der er- schreckend großen Kindersterblichkeit in weiten Arbeiter kreisen wurde auch vom Zentrum sehr begrüßt. Für um so notwendiger aber hielt es das Zentrum, der Kasse auch schon dann die Gewährung von Stillgeld zu ermöglichen, wenn ihre Leistungsfähigkeit nicht ausreiche, es gleich in Höhe des halben Krankengeldes zu geben. Es wurde deshalb auf seinen Antrag beschlossen, anstatt der Worte „in Höhe" zu setzen „bis zur Höhe". „Gelbe- oder christliche Ürganisakionen? Vor kurzem ging ein vom „Ausschuß zur Förderung der Bestrebungen vaterländischer Arbeitervereine" verfaß ter Aufruf durch einen großen Teil der Presse, in dem es für dringend notwendig erklärt wurde, „daß zur Bekämp fung des wachsenden Einflusses der Sozialdemokratie die Entwicklung der bestehenden, bereits mehrere Hundert zäh lenden vaterländischen Arbeitervereine, Werkvereine und aller sonstigen, den sozialdemokratischen Bestrebungen feind lich gegenüberstehenden Arbeitervereinigungen, sowie die Neubildung möglichst vieler derartiger Vereine kraftvoll gefördert wird". Zugleich wurde es als wünschenswert be- zeichnet, „daß diese von dem Förderungsausschüsse bereits seit einigen Jahren erfolgreich verrichtete Arbeit durch moralische und materielle Mittel unterstützt wird". — Die hier genannten Organisationen pflegt man für gewöhnlich unter dem Namen der „gelben" Gewerkschaften zusammen zufassen. Eine Bekämpfung der sozialdemokratischen Be strebungen, in welcher Form sie sich auch immer zeigen mögen, erachten auch wir für eine unserer vornehmlichsten Aufgaben und die patriotische Pflicht eines jeden national gesinnten Mannes. In den „gelben" Gewerkschaften können wir jedoch kein Mittel erblicken, von dem wir uns hinsichtlich einer kraftvollen Zurückdrängung der sozialdemokratischen Organisation und Agitation dauernden Erfolg ver sprechen. Dazu erscheinen sie uns sowohl nach ihrem Werde gang und Wesen, sowie infolge ihrer Abhängigkeit von der Arbeitgeberschaft nicht für geeignet. Zudem sind uns Zwei fel darüber aufgestiegen, ob die Tendenz der vaterländischen Arbeitervereine, der Werkvereine oder wie immer sie sich nennen mögen, sich bloß auf die Bekämpfung der Sozial demokratie beschränken oder vielmehr nicht auch gegen dis gewerkschaftliche Betätigung als solche richten soll. Dieser Eindruck wird dadurch verstärkt, daß neben den obengenann ten als patriotisch und national angesprochenen Organisa tionen vor allem auch die n i ch t sozialdemokratischen Ge werkschaften, insbesondere die christlich-nationalen gewerk schaftlichen Organisationen fehlen, die, was nationale und treupatriotische Gesinnung anbelangt, es mit den im Auf rufe genannten Auch-Arbeiterorganisationen aufnehmen und in dieser Beziehung eine Gewähr niemals haben ver missen lassen. Wollte der Aufruf des Förderungsausschusses unter Vermeidung jeglicher zuletzt doch der Sozialdemokratie wieder zugute kommender Zersplitterung der Arbeiterschaft eine nachhaltige Abwehr der „roten" Flut, dann hätte er dabei die christlich-nationalen Gewerkschaften nicht über- gehen dürfen. Dieser schwer ins Gewicht fallende Umstand verleiht dem Aufrufe und dem Förderungsausschüsse eine Tendenz, die uns eine nachhaltige Unterstützung seiner Be strebungen nicht möglich macht, so sehr wir sonst, um das nochmals zu betonen, die Bekämpfung aller sozialdemokra tischen Bestrebungen mit allen erlaubten Mitteln für unsere besondere Pflicht halten und unsere Vergangenheit getreu auf diesem Wege unablässig fortschreiten werden. Politische Rundschau. Dresden, den 22. Juli 1910. — Die „Hohenzollern" mit dem Kaiser an Bord ist ain 21. d. M. in Molde eingetroffen. — Der Berk«nf de» Tempelhofer Felde« soll nunmehr um 70—80 Millionen Mark an die Stadt Berlin erfolgen. Der Preis scheint angemessen zu sein. Aber da» Kriegs« Ministerium muß diese Summe an da» Reich abliefern und er darf insbesondere nicht ohne Zustimmung der geseh« gebenden Faktoren diese Gelder sofort für neue Hebung»- Plätze verwenden. Da» »teichsschatzamt möge ein treue» Auge für diesen Millionenschatz haben. — Ei« politische» D«ell soll nach den Meldungen einzelner Zeitungen zwischen dem Staatssekretär Wermuth und Lirpitz wegen der Etatsaufstellung stattfinden; der Kaiser stehe aus seiten de» elfteren; Wermuth werde siegen. Diese Nachricht ist srei erfunden, was jedes Kind schon daraus ersieht, daß der Kaiser in Norwegen. Wermuth in der Schweiz und Tirpitz im Schwarzwald ist. E» kann unter Umständen zu einem solchen Duell kommen, aber bi» jetzt hat noch nicht einmal die Vorverhandlung statt« gefunden. Staatssekretär Tirpitz hat eben zwei höhere Offiziere zu sich nach St. Blasien kommen lassen, um mit diesen den neuen Etat endgültig aufzustellen; bi» 1. August wird derselbe dem Reichsschatzamte endgültig unterbreitet werden. Dann beginnen die Verhandlungen unter den beiderseitigen Referenten; die Staatssekretäre greifen erst ein, wenn es „beweglich" wird, d. h. nicht Vor Mitte September. Dann erst könnte ein Duell entstehen, wie im Vorjahre. Wir nehmen an. daß man in der Marine- Verwaltung auch gesonnen ist. Sparsamkeit eintreten zu lassen. — Lom angebliche« Fia»ko der Reichsfinanzreform liest man täglich in den Zeitungen liberaler Richtung, aber die Statistik widerlegt diese Behauptung; so auch jetzt in der Biersteuer. Im 1. Quartal des Rechnungsjahres 1910 (April—Juni 1910) betrug im Gebiete der norddeutschen Brausteuergemetnschaft der Malzverbrauch 2007698 Doppel zentner, der Zuckerverbrauch 40 993 Doppelzentner, das Gesamtgewicht der verwendeten Braustoffe beläuft sich also auf 2 048 691 Doppelzentner, davon waren steuerpflichtig 2 021 448 Doppelzentner. Seit Beginn des Rechnungs jahre» 1908/09 stellt sich der Gesamtmalzverbrauch der norddeutschen Brausteuergemeinschaft in Doppelzentnern wie folgt: 1910/11 1909/10 1908/09 1. Quartal 2 007 698 2 026 446 2164 243 2. 3. 4. 1 693 743 1 313 256 1 726 114 1 963 761 1 633 137 1 815 241 Aus Malz wurden hergestellt im 1. Quartal de» Rechnungs jahres 1910/11: 1646 991 Hektoliter obergärige» und 9 242 812 Hektoliter untergäriges Bier gegen 976 249 Hektoliter obergäriges und 3 008 780 Hektoliter -unter gäriges Bier im Vorquartal. Die Schwankung gegenüber dem Vorjahr ist also so minimal, daß man gar nicht von ihr reden kann. 1909 zeigte einen Rückgang gegen 1908 wegen des norddeutschen Bierkrieges. — Bange Sorgen um Hohenzollcrnprinzen beherrschen den „Reichsboten"; es sind die Söhne des Prinzregenten von Braunschweig. Prinzregent Albrecht war bekannt« lich einer der intolerantesten Fürsten; die Behandlung dev Katholiken in Braunschweig ist nahezu ausschließlich auf seine Initiative zurückzuführen. Seit seinem Tode haben die Braunschweigischen Katholiken manche Erleichterung erfahren. Der „Reichsbote" lobt nun diesen Fürsten, klagt aber über seine Söhne, indem er schreibt: „Es genügt die trqurige Tatfachcj, daß die beiden fürstlichen Erben eines hochgeachteten Namens fern dem kaiserlichen Hofe, dem sie wertvolle Stützen sein könnten und sollten, im Auslande weilen. Schon vor Jahren wav einmal ein unheimliches Gerücht verbreitet, daß der eine von ihnen, Prinz Friedrich Heinrich, in seiner verzweifelten Gemütsstimmung katholischen Lockun« gen unterlegen und zum Katholizismus übcrgetreten wäre. Das wurde damals öffentlich dementiert. Unlängst meldete aber wieder die „Seiuaine Religieuse", daß dies doch der Fall wäre, ja daß der Prinz, nachdem er sein Vermögen — das Prinz Albrechtsche Hausvermögen ist bekanntlich sehr bedeutend — der katholischen Kirche vermacht hätte, angeb« lich als Novize in ein Kloster eingetrcten wäre. Wir wollen trotz mancher schmerzlicher Erfahrungen daran nicht glau ben, sondern geben dies erneute Gerücht nur weiter, damit die Oeffentlichkeit über seine Unwahrheit beruhigt wird. Wie steht es also?" Zum zweiten wünscht der „Reichsbote" näheres zu wissen über die Mischehe des Prinzen Friedrich Wil« Helm und das Verhältnis der Prinzessin zur katholischen Kirche. Was die zweite Frage betrifft, so kann der „Reichs- bote" beruhigt sein, denn die protestantische Trauung sagt ihm hoffentlich genug, ebenso die Zusage protestantischer Kindererziehung. Zur ersten Frage bemerken wir nur, daß der Prinz schon in Berlin große Hinneignng zum Katho lizismus zeigte und daß er sich in seiner schweren Krankheit nur von Barmherzigen Schwestern pflegen ließ. Ob er zur Kirche zurückgekshrt ist, entzieht sich unserer Kenntnis. — Der badische Sozialistenstreit scheint nun einigen liberalen Kreisen doch unangenehm zu werden, seitdem dis badischen Revisionisten sich verteidigen. Der Führer der badischen Genossen, Wilhelm Kolb, hat nämlich im „Karls ruher Volksfreund" mit einem längeren Rechtfertigungs versuche begonnen. Das wichtigste dabei ist das Bekennt nis, daß die badischen „Genossen" ebenfalls die vollständig« Unterhöhlung des heutigen Staats bezwecken, nur daß sie auf einem anderen Wege zu diesem Ziele streben: „Nicht um auf die Eroberung der politischen Macht zu Verzichtes und sich mit der heutigen Gesellschaftsordnung auszusöhnen, hatte die badische Partei diese unbestritten erfolgreiche Tak tik eingeschlagen, sondern um die Eroberung der politischen Macht und damit die Ueberwindung des kapitalistischen Klassenstaates zu beschleunigen. Wir sind dabei der unmaß«