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!02, Leite 1 langceiz. itw cem Drestuer Als HellMiier n Slimmricst Bas;, delien ,en alteiding» ich wirkte da- ; auch in den kristnii und ereilet (rar! tig riulreüen stau Hai. der k hmnl.w;« : ist ei« »er- mglichcr hin- zrrake glotze ) ist i» ,l!en äugcr kan,,- Kurver.nl,« e der ,;r:u icht di» bere >vne Lumme rsse, nainem- >as zu tli'lkeii ; bot wieder il als Meier, loch nicht >n. r, das iiiiler Dietrich r. - Dunk l Dresden. tl Vluined. Sank aur. H. N. »»»»»»,,«, L, > /.usil- r wir ke,u» illdvrv n^o». Kiriat r. t Okr kr ia 8«l .V 5. 118 V ms voo 1 »»-en bnnss?» -7vlnr Nr.»«» LS- Jahrg. GrschLstsstrlle und Redaktion» Deeeden « A. IS, Aolbeinstratze 4V SiiLMe Donnerstag, 4.Sepl.1< > Fernsprecher 2136S Postscheckkonto Leipzig Nr. 147' i DolMzeuung «„»gSH»«»», «u»,ab» 4 mit illultr. Beilage vlertelsShrllch 2.88 In Dresden und »an, Deutschland frei Hau« — AuSgab« » vierteljShrtich 2.S8 I" Dresden und ganz Deutschland frei Hau« S.VV — Die Etlchstsche vsUSiettung erscheint an allen Wochentagen nachmittag». — Sprechstunde der Redaktion: 11 bi» 12 Uhr vormittag«. «n,eigen, Annahme von G-schtiftSan,eigen bis 1« Uhr. von Familienanzeigen bi^II denn. - P,.„ N. 31. Petit-Spattzelle 40 im ReNamelcil 1 ^r. Familie».An,eigen 30 - Für undeutlich geschriebene, sowie durch . rn. sprcchcr ausgcgebene Anzeigen könne» wir die BerantworUichkeit sür die Richtigkeit d-S Leite» nicht übern.!,:iew> Unsere Gefangenen Endlich scheint in der Kriegsacfangenenfrage eine Klä- rung sich anzubahnen. Ter Oberste Rat der Alliierten hat nach einer Depesche, die auch an dieser Stelle wiedcrgegebcn wurde, beschlossen, den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Friedens-Vertrages niit Deutschland, sotveit er den Rück transport der deutschen Kriegsgefangenen betrifft, vorzn- detieren. Man wird mit den Vorarbeiten zur Rückkehr uwerer Gefangenen sofort beginnen. Eine interalliierte Kommission soll diese Arbeiten in Angrift nehmen, sobald Ser Friedens-Vertrag in Kraft getreten ist. Ein dentsck-er Peftreter soll zu diesen Verl-andlungen hinzugezogen iverden. Wie sehr >vir diesen uirZwcftelhaften Erfolg der un ablässigen Bemühungen der deutschen NeichSregierung und Lcr deutschen Volksvertretung, eine Besserung des Loses unserer Kriegsgefangenen herbeiznführen, begrüßen, so sehr siihlen wir uns aber der OefsentlickLeit gegenüber verpflich tet, vor vorzeitigen Hoffnungen zu waren. Tie jetzige, an sich erfreuliche Zusage der Entente läßt noch viel zu wünschen übrig. Insbesondere müssen wir es sehr empfin den, Laß ein deutscher Vertreter erst zngezogen werden soll, wenn der Friedensvertrag in Kraft getreten, wenn alsv die noch altsstehenden Ratifizierungen der Ententemächte vollzogen sind. Das ist eine Verzögerung, die wir um so bitterer empfinden, als jeder Tag, ja jede Stunde, welche die Rückkehr unserer Gefangenen verzögert, unser und ihre vcrze» nur noch weiter beschweren muß. Auch mit allerlei Klauseln ist die Entente-Zusage beWvert: Man fordert als Voraussetzung für die Ausführung die restlose Er füllung aller „der deutschen Regierung und dem deutschen Volke obliegenden Verpflichtungen". Damit ist auch die Kriegsgefanzenenfrage zu einer Frage der Arbeitsleistung des deutschen Volkes insbesondere des Ausmaßes dieser Ar beitsleistung geworden. Jede Arbeitsverzögerung und jede LröeitslälMnng durch Streiks und sonstige willkürliche Ar beitseinstellungen würde nach dieser Formulierung die Wiederkehr unserer Elefangenen behindern, wenn nicht gar »imiöglich machen. Man sicht, wie alles und jedes, was wir nur irgend beginnen und unternehmen, immer wieder ans den einen Punkt hinanskommt: Was wir leisten und wie wir es leisten, was wir arbeiten lind wie wir arbeiten. Man siehr auch hier wieder, welche ungeheuerliche Verantwortung ans allen arbeitenden Kräften des Volkes ruht. Tie Schwere dieser Verantwortung reicht aber noch weiter: Wenn wir jetzt nicht durch unsere Arbeit den Boden bereiten für den Wiederaufbau des deutschen Wirtschaftslebens, iverden wir den heimkehrenden 800 WO Volksgenossen die Eristenzgrnnd- lage nicht bieten können. Wie sollen sie dann ihr Dasein stiften, wenn ihnen nicht die Arbeitsmöglichkeit in einer ruhigen und gesicherten Bahn gewährt wird? Wie abe! tau» eine solck)e Sicherung sich vollziehen, wenn das Wirt schastsleben in Trümmer geschlagen, wenn aus parteipoli tischen Gründen die Volkswirtschaft verwüstet wird, wenn die Arbeitsunlnst der Zuhansogeblicbencn anhält, wenn die Kohlennot die Industrie zur Arbeitseinstellung zwingt und wenn zu allem der Hunger und die seelische Erbitterung toiuiiien. Mit schönen Reden, mit Fahnen und Girlanden können wir unseren heimkehrenden Gefangenen keine Ext stenzgrundlagc bieten. Sie werden uns nur dann ihrer: Tunk entgegenbringen können, wenn wir Vorsorge getroffen buben, daß sie ein geordnetes Arbeitsfeld vorfindcn, daS seiner Bestellung harrt. Wenn wir schaffen und wirken, um den Hein,kehrenden den ihnen gebührenden Anteil an der Wiederaufbau-Arbeit zu gewähren, dann erst werden diese Volksgeuossett, die solange die Heimat entbehren muß- teu, unseren Willkoinmengruß reckst zu bewerten vermögen. Jeder, der jetzt feiert, versündigt sich an dieser nach der Hei- mut hungernden und nach ihren Lickben sich sehnenden deut schen Volksgenossen. Ihnen tut werktätige Liebe, die sich äutzert in Hilfsbereitschaft und Opferwilligkcit ganz be- sonders not. Sie haben diese fnrsovgende Liebe lange genug entbehren müssen. Sie wollen nickst in neue Leidenschaften, in neuen Kampf, in rreue Verbitterung hineingezogcn werden. Sie ersehnen sich nach langen Jahren der Unruhe und Entbehrung, des Kampfes und der Opfer, der körpcr- ücken und seelischen Qualen und Leiden ein von der dank baren Liebe des ganzen Volkes getragenes, der Erneuerung dieses Volkes und des Reiches dienendes Schliffen. Mit diesen Gesinnungen und Gefühlen wollen »vir die Heimkehr unserer Gefangenen ernst und würdig vorberciten! Das Ultimatum Tie Note des französischen Ministerpräsidenten Elemen- cean als Vorsitzenden der Friedenskonferenz hat folgenden Wortlaut: „Tie verbündeten und assoziierten Mächte haben von der deutschen Verfassung vom 11. August 1010 Kenntnis ge nommen. Tie stellen fast, daß die Bestimmungen des Ar tikels 61 Abs. 2 eine förmliche Verletz u n g des Ar- tikels 80 des in Versailles am 28. Juni 101!) Unterzeichneten Friedensvertrages enthalten. Diese Verletzung ist dop« pelterArt: Indem Artikel 61 die Zulassung Oesterreichs znm Reichsrat anssvricht, stellt er diese Republik den das Dentsctze Reich bildenden „deutschen Ländern" gleich, eine'Gleich stellung, die mitder A ch tnng der österreichi s ch e n Unabhängigkeit nicht vereinbar ist. Zrveitens: Indem er die Teilnahme Oesterreichs am Neichsrat zuläßt und regelt, schafft der Artikel 61 ein politisches Band zwischen Deutschland und Oesterre'ich und eine gemeinsame politische Be tätigung in vollkommenem Widerspruch mit der Un abhängigkeit Oesterreichs. Tie verbündeten und assozi ierten Mächte erinnern daher die deutsch Negierung air den Artikel 178 der deutschen Verfassung, wonach die Bestim mungen des Vertrages von Versailles durch die Verfassung nicht berührt werden können, und fordern die deutsche Re gierung ans, die gehörigen Maßnahmen zu tröffen, um diese Verletzung unverzüglich durch Kraft los o r k l ä r n n g des Artikels 61 A bsatz 2 zn be seitigen. Unter Vorbehalt weiterer Maßnahmen fürde „ Falk der Weigerung und auf Grund des Vertrages selbst (namentlich des Artikels -120) erklären die verbündeten und assoziierten Mächte der deutschen Regierung, daß diese Verletzung ihrer Verpflichtungen in einem wesentlichen Punkte die Mächte zwingen wird, unmittelbar die Ausdehnung ihrer Besetzung ans dem rechten Nheinnfer zu befehlen, fallt- ihre gerechte Forderung nicht innerhalb 1 l Tagen vom Tatnm -der vorliegenden Note an gerechnet erfüllt ist. Tie in Frage stehenden Artikel der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1010 lauten folgender maßen : Artikel 2: Das Reichsgebiet besteht ans den Gebieten der deutschen Länder. Andere Gebiete tonnen durcb Reichs gesetz in bas Reich ausgenommen werden, wenn es ihre Be völkerung Kraft des Selbstbestinimiingsrechtes begehrt. Artikel 61, Absatz 2: Tentichösterrcich erhält nach seinem Anschluß an das Deutsche Reich das Recht der Teilnahme am Reichsrat mit der seiner Bevölkerung entsprechenden Stim menzahl. Bis dahin haben die Vertreter Dentschösleireichs beratende Stimme. Ter Artikel 80 des Versailler Vertrages, dem die Ar tikel 2 und 61 widersprechen sollen, hat folgenden Wortlaut Artikel 80: Tent'chland erkennt die Uuabhängigkei Oesterreichs an und wird sie streng in den durch den gegen wärtigen Vertrag festgesetzten Grenzen als unabänderlich be achten, es sei denn mit Zustimmung des Rates des Völker bundes. Nicht geringes Erstaunen hat die Nachricht von der lleberreichung des Ententeultimatums an nufere Regie rung in allen deutschen Volkskieisen hervorgenftcn.' In ncrhalb 1-1 Tagen soll eine Verfassungsänderung vorge nommen werden, andernfalls wird die Entente Befehl geben, die Besetzung ans dein rechten Nheinnfer weiter anszndclmen. Wie wir von Negieruiigsscite erfahren, wird die Note schon in de,: nächsten Tagen beantwortet iverden. Man steht ans dem Standpunkte, daß eine Vcrfassnngsa'bändcriing Lar nicht in der so kurzen Zeit von 1-1 Tagen möglich ist. Tic Negierung allein kann übrigens ans sich heraus keine Ab änderung vornehmen, dazu gehört die Einwilligung des NeiclfSrates und der Nationalversammlung. Illach Ansicht der Negierung wird aber auch in der Ententenote eine solche Berfassnngsabändernng gar nicht verlangt. Es heißt ausdrücklich in dem Ultimatum, daß die Bestimmung des Artikels 61, Absatz 2 solange außer Kraft bleibt, bis der Völkerbund endgültig über 'die Gestaltung des Ver hältnisses zwischen Deutschösterreich und der deutschen Ne- publik entschieden hat. Tie deutsche Negierung wird dah-w auch nur in dem Sinne antworten können, daß sie gar nicl t des runa der deutschen Regierung überzeugen lassen, daß ring Abänderung des Aistitels 61 der deutschen Reichsrersasstimk nicht notwendig wird, llebrigens bedeutet das Vorgehen deg Entente einen krassen Eingriff in das Sel'bstbestimmnugss reckst der Völker, 'das gerade sie w laut wud feierlich c-vtt aller Welt verkündet hat. Aber 'tt-ou die Vergewaltig»,,',. Deutschlands uud seiner Volks,',äiiime durch den feindlichen Friedensvertrag bat ja schon zur Genüge bei,>ieken. daß inan bei unseren Gegnern sich wenig um die Aufrechten .-! - tung feierlich aemachter Versprechen kümmert. Und es- wäre auch jetzt durchaus nicht unwahrscheinlich, wenn die Entente trotz aller feierlichen Zusicherungen dcr deutschen Regierung doch noch am Ende darauf bestände, Laß die 1-er- sassnng abgcändert würde. Mau scheint übrigens in len Ententeländern noch immer eine furchtbare Angst vor d-.in geschlagen«,, und zertrümmerten Tentwhland -u habe», w st könnte man nickst z» solchen, geradezu lächerlich znmmei n Bestimmungen greifen. Mnsniahmcn der Entente Aus Ludwlgöbafei, erfährt die „Deuisthe Alle,. Ztg.", d ß dort gestern weitere 2000 srouzvsttche Selda.'eu emgelcoss n sind." Auw in Speher und französische Tstuvvcn eninezogen. beabsichtigt, sich in die innenpolitischen Verlstiltnisse . deilticköstcrrcichischen Staates einzlimischcn, und das; sie sich dem 'Beschluß des «Völkerbundes unterwerfe» wird. Es steht zu hoffen, daß sich die Ententenmchte durch solche Erklä- Kaisers lauten, sind neue w Parks" mc-ldst. daß die französisch'n Truppensanmttnna.en ni der Pf» z nicht militärischen Maßnolnw:,, in, besetz»-> Geiste! dienen, sondern zum Vormarsch bestimmt leie» nir een Fall, daß die deutsche Negierung die Forte,nag mw.; Streichung des 8 6t der Retchsverlnssimg aolehue» sollte. Tie Ansicht dcr Nkichsrkgicruug Berlin, -I. September. Tie „T. A. Z." schreibt halb amtlich zu den, Ultimatum der Verbündete» u. a.: In den am 20. Mai d. I mit der Manie!nette übc '- reichten B e m crku u g e n der deutschen Friedeuwlw'.c'.iiung zu den Fricdensbedingnngen wurde der Staut Punkt der Reichsregienmg wie folgt festgelegt: I», Artikels.80 wird die dauernde Anerken nung der Unabhängigkeit Oesterreichs in den durch den Friedensvertrag der verbündeten Regie: »»gen mit Tentschland festgelegten Grenzen verlangt. Tentsch- land hat nie die Absicht gehabt und wird sie nie haben, die deiitschöstcrreichischen Grenzen gewaltsam g, ver schieben. Sollte aber die Bevölk e r u n g st e st c r - reichs, dessen Geschichte und Kultur seit U!W Jahren ans das engste mit dem deutschen Siammlande re:winden ist, w ü i, scheu, de» erst in jüngster Zeit durch kriegerische Entscheidung gelösten staatlicl-eu Zusammenhang mit Tentschland wieder Iierbeizusühren, io kann Tentschland sich verpflichte», sich dem Wunsche seiner deiiisck'.eu Brüder in Oesterreich nicht zu wrdersetzen, da das Selbst- bestimmnugsrecht der Völker allgemein und nicht zuungun sten Tentichlands gelten -muß. Ein anderes Verfahren würde den Grnüdsätzen der Kvngreßrede des Präsidenten Wilson vom 11. Februar 1018 widersprechen. Mit Bezug hierauf heißt es in der Antiuort der geg-, iierischeu Mächte vom 10. Juni 1010: Tie verbündeten uud assoziierten Mächte nehmen von der Erklärung Kenntnis, durch die Teulschlaud aus drückt, das; es niemals die Absicht gehabt hat und niemals haben wird, die Grenzen zwischen Teutsckttand und Oesterreich gewaltsam zu verändern. Tie gegnerischen Mächte haben somit den Standpunkt der deutschen Regierung vorbehaltlos anerkannt. Tie vorstehend angeführten beiderseitigen Erklärungen sind als authentische Interpretationen des die deiitschösterreichische Frage behandelnde» Artikels 80 des FriedensvertrageS anznielien. Artikel Ol -der Reickisver« sassnng sieht für Tcntschösterrcich nur ein Recht vor. von> dem Gebrauch zu machen oder nickst Gebrauch zu machen, ihm frei steht. Zudem habe» die gegnerischen Regierungen es in der Hand, Tentschöslerrcick daran zu verhindern, von diesem Rechte Gebrauch zu mackM. Alles, was die geg„erisck>c» Mächte von der deut schen Regierung verlange» können, ist ivmik eine amtliche Erklärung darüber, daß Artikel Ol der Reick,sver- fassmrg von Tentschland in dem vorstehend dar ge leg-« tvn Sinne aik'sgelcgt wird. Eine solche Erklärung hätten sie aber von der Reichsregienmg auch Widerstands-. los zu erhalten vernwcht, ohne das; es notwendig gewesen wäre, ein Ultimatum an sic zu richten und ihr im Weigerungsfälle Maßnahmen anzndrohen, zu! denen sie nach dein Friedcnsvertrage nicht berechtigt sind. Der Friede von St. Germain ^ St. Gcrnmin, 2. September. Aus dem JnIE deS inedeusvertrages ist i», nx-sentlick^n gegenüber der Fassung von 20. Juli aus den politisck)en und militärischen Bcstim«