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Dresdner Nachrichten : 10.04.1927
- Erscheinungsdatum
- 1927-04-10
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-192704107
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19270410
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19270410
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1927
-
Monat
1927-04
- Tag 1927-04-10
-
Monat
1927-04
-
Jahr
1927
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 10.04.1927
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Kr. 1« S«N« 2 öfsentltchen Heil- oder Pflegeanstalt. Trunksüchtig« uxgen Trunkenhettstaten in einer Trinkerheilanstalt untergebracht werden. Diese Bestimmung entspricht einem längst gefühlten dringenden Bedürfnis, Es war dem öffentlichen NechtSemp» finden t» innner steigende», Mähe aus die Nerven gesallen. das« die Verüber schweres verbreche», die wegen ihrer geistigen und moralischen Minderwertigkeit dem Zugriff deS Gesetzes ganz oder keilweise entgingen, ohne jede Hemmung wieder auf die Gesellschaft losgelassen wurde». 4. Ehren» strafen sollen nicht mehr verhängt werden im bisherigen Sinne einer allgemeinen Aberkennung der Ehrenrechte. ES soll nur aus dauernden oder zeitweise« Verlust der AmtS» fähtgkeit und des Wahlrechts unter Vorbehalt der Wieder» verleihlnigsniöglichkeit erkannt werden dürfen. Gegen diese Neuerung sind ernste Bedenken nicht zu unterdrücken. ES ent» spricht einer gesunden iNechtSanschauung, das, ehrenrührige Verfehlungen auch in der Bestrafung als solche gekennzeichnet werden, da sonst die rechtlichen und moralische» Begriffe ge lockert werben und lare Auffassungen einreibe», 5. Wesent- liche Ausdehnung der Freiheit des richterlichen Ermessens. Der fünfte Punkt ist für den Geilt, der das neue Straf- recht beherrscht, ganz besonders charakteristisch. Die dem Richter gewahrte Freiheit des eigenen Er- m e > sen s geht so weit, daß er »in besonders leichten Fällen", in deren Begriffsbestimmung er in keiner Weise beschränkt ist. nicht blos, unter das gesetzliche Mindeitmas, heruntergehcn, sondern von einer Bestrafung überhaupt absehen kann. Aus der anderen Leite ist er aber auch berechtigt, „in besonders schweren Fällen", bei denen er das Höchstmaß der gesetzlichen Strafe noch nicht als ausreichende Sühne erachtet, über dieses htnanSzugehen und den Täter noch harter zu bestrafen. Gegen eine so außerordentliche Machtvollkommenheit der Richter sind vielfach Einwände und Bedenken erhoben worden. Man hat befürchtet, das, sich ans solchem Wege ein besonderes „Richter- recht" herauSbilden könnte, daS sich an die Stelle deS gesetz lichen Rechtes letzen und überdies eine» Zustand der größten Verworrenheit icliasfen würde, da die verschiedenen Gerichte von ihrem freien Ermessen einen ganz verschiedenen Gebrauch machen würden. Die Stellungnahme zu diesem Kernstück der Reform hängt ganz davon ab. welches Mas, von Vertrauen man den Qualitäten deS deutsche» Richterstandes entgegen bringt. Wer davon überzeugt ist, das, unsere Richter ihrer ver- antwvrluugsvvlleu Aufgabe voll gewachsen sind, der wird auch kein Bedenken tragen, ein so ausgedehntes freies Ermessen — .Dresdner Kachrlchler,- — in ihr» Hand »n legen. Es «agUerö immerhin einig« Un- stimmigkett«« t« der Praxis «eben; die wird man in den Kauf nehmen «üsseru 8« dem Maße aber, wie sich die Ge- richte an ihre neue Machivollkomnieichett gewöhnen, wird sich auch di« Rechtsprechung auf der veränderten Grundlage aus- gleichen und di« vom Gesetzgeber gewollte Absicht verwirk lichen. die darii» besteht, das, der Richter in dt« Lage versitzt werden soll, durch seinen Spruch offenbar« Unbilligkeiten zu vermeide», di« bet der Anwendung des starren Buchstabens de» Gesetzes sich ergeben würde,». An allgemein interessanten Einzelheiten sind noch die ve» sttmmunge» über die Geldstrafe und über die Rehabilitation hervvrzuheben. Gegenwärtig tritt nach der Smi»ing«r»Nefor>n bet Vergehen an Stell« verwirkter Freiheitsstrafe von weniger als drei Monaten Geldstrafe, »wenn der Straf» zweck durch eine Geldstrafe erreicht werden kann". Nach dem vom Reichsratc genehmigte» Entwurf wird diese Bestimmung auf alle Vergehen ohne Begrenzung ausgedehnt. Ferner sollen uneinbringliche Geldstrafen dann nicht durch eine Frei- hettSstrase erseht werden, wenn bei der Nichtzahlung kein Verschulden des Verurteilte» vorlicgt. Die Rehabilita tion beruht auf dem Grundgedanken, daß der Verurteilte bei fortgesetztem Wohlverhalten nicht sein ganzes Leben lang den Makel der Bestrafung mit sich herumschleppe» soll. Sie hat bereits einen Vorläufer in dem Gesetz von 1920 über die Löschung von Strafen im Strafregister» die auf Antrag nach zehnjähriger Bewährung erfolgt. Der Strafvermcrk wird dann im Register gestrichen, aber nur so. das, er noch lesrr» lich bleibt: auch wird noch Auskunft darüber an gerichtliche Behörden erteilt, fedoch darf eine gelöschte Strafe nicht im Sinne eine Vorbestrasung zum Zwecke der Strafschärfung verwertet werden. Die Rehabilitation geht noch einen wesentlichen Schritt weiter, indem sie nach zwaii'ia-ihriger Bewährung Anspruch auf völlige Auöttlgung d«S Vermerks im Strafregister verleiht, so das, dann der ehemals Ver» urteilte selbst unter Eid die Strafe nicht zu erwähnen braucht, weil sie völlig ans der Welt der Tatsachen getilgt ist. DaS ist gewis, eine grosie soziale Wohltat, aber es mns, bedenklich erscheinen, sie lediglich von dem formalen Moment der Ver» Meldung einer Neubcstrasung abhängig zu machen. Zn emp- fehlen ist vielmehr eine Regelung dahin, das, die Rehabilita tion auch mit der Forderung einer einwandfreien moralischen Führung während der zwanzigjährigen Frist verknüpft wird. Endlich ist noch zu erwähnen, daß künftig bei Wahlen und Abstimmungen auch der wirtschaftliche und gesellschastliche Verruf strafbar sein soll. Soweit der wirtschaftliche Boykott in Betracht kommt, ist dt« Vorschrift zu begrüben, von dem gesellschaftlichen Boykott aber soll man die Sand lallen, weil die praktischen Folgen eine» solchen Eingriff» in die perlü». liche Freiheit gar nicht abzusehcn wäre«. Es kann doch nie. mand verlangen, in einen gesellschaftlichen KreiS »ugelasie» zu werden, der ihn aus irgendeinem Grunde.nicht haben wüi. Zudem ist z» bedenken. daf> die strafrechtliche Handhabe so wie so gegeben ist, wenn die gesellschaftliche Aechtung in per. sönliche Beleidigung au-artrt. Diese zweisello» verfehlte Strafandrohung ist auch ursprünglich nicht t>» Entwurf ent. halten gewesen, sondern erst auf preußischen Antrag hin aus. genommen worden, au» Anlaß b«S Falles von Treökow. der kürzlich die Gemüter erhitzte. Eine solche politische Gelege», heitsgesetzgebung paßt nicht z» der hohen sachlichen Würde eines so hervorragende» Werkes. Ueber diesen Punkt und manche andere Fragen wird es im Parlament zu klärenden Anseinandersetzungen kommen, deren leitender Gesichtspunkt sein muß, daß die Verabschiedung des Entwurf- nicht nu; nicht gefährdet, sondern auch nicht über die nächste Tagung hinaus verzögert werden darf. Eine notwendige und uuentbehrltche Ergänzung de» Strafgesetzbuches ist das S t r a f v o l l, u g s g e l e tz. das zwar im Entwurf noch nicht ganz ferttggestellt ist. aber mit größter Beschleunigung vollendet und der parlamentarilclien Behandlung zugesührt werde» soll. Gegenwärtig ist der Strafvollzug, abgesehen von ganz wenigen grundsätzlichen Be- stimmungen im alten Strafgesetzbuch, LanbeSsache und beruht auf den sllr die Strafanstalten erlassenen HanSorbnungeü die lediglich aus dem Verwaltungswege zustande kommen mit keiner parlamentarischen Mitwirkung und Kontrolle unter, liegen. SS ist unbedingt nötig, daß auch der Strafvollzug ,»it seinen unvermeidlichen schweren Eingriffen in bi« Rechts, sphäre des einzelne» einheitlich für da» ganze Reich geregelt und aus eine feste gesetzliche Grundlage gestellt wird. Erst, wenn diese» Ziel erreicht ist, wirb die dentsche Strafrechts« reform zum harmonische» Abschluß gelangt sein, erst dann wird man mit vollem Rechte sagen können, daß Deutschland durch dies umfassende, von modernem Geiste durchdrungene Werk, das de» Niederschlag jahrzehntelanger Vemühnngen der beste» juristischen Köpfe des Reiches darstellt, auf den, Gebiete des Strafrechts an die Spitze der Kulturiiationeil ge treten ist. , Die Albanien-Kommission gebU-et. Deutsch-sranzösisch-englisches Komitee in Belgrad. sDrahtmeldung unserer Berliner Schrlktleltung.i Berlin, 9. April. Im Anschluß an die gestrige Bespre chung des deutsche» Botschafters v. Hoc sch mit dem fran zösischen Minister des Auswärtigen B r i a n d wird von zu ständiger Stelle nntgeteilt, daß die Frage der Balka n-K v m- Mission nunmehr zum Abschluß gekommen ist. Es wird ein Komitee gebildet, bestehend aus den Attach o der fran zösische» und englischen Gesandtschaften in Belgrad und einem Mitglied der dortigen deutschen Gesandtschast. Es hat auch eine Verständigung über einen allgemeinen >lockus proeeckemli slattgefunden. Bei eintretenden Zwischen- fällen fährt das Komitee an Ort und Stelle, um Erhebungen anzustellen. In Fällen akuter Gefahr treten die drei Ge sandten in Belgrad zusammen, um darüber zu entscheiden, ob sich daS Komitee in Marsch zu setzen hat. Der deutsche Gesandte als Doncn des diplomatischen Korps in Bclqrad würde die technischen Funktionen der Einberufung über nehmen. Das Komitee tritt noch im April in Funktion. Die Verständigung zwischen den beteiligten Mächten wurde in Besprechungen erzielt: es wurden keine Noten anSgctauscht und keine Reglements ansgearbeitet. Auch ein serbisch-albanischer Vertrag. Belgrad. 9. April, „'in den Verhandlungen zwischen Bel- grad und R o m wird von unterrichteter Seite nntgeteilt, daß Jugoslawien geneigt sei. einen dem Pakt von Tirana ähn lichen Vertrag mit Albanien abzuschließen, wenn dieser vorher eine entsprechende Abänderung erfahren werde. lT. U.j Die rumänische Presse zur Mussolini-Rede. Bukarest. 9. April. Tie Presse kommentiert weiter erregt üi« M u i so l i n i-R ed e uirü hebt dabei hervor, daß Ru mänien nunmehr nur noch die Möglichkeit habe, die Kleine Entente zu stärken. „Adeverul* bespricht die angebliche fran zösisch-russische Einigung und betont, daß nunmehr Frankreich in Rußland ein Land mit dem gemeinsamen Gegengewicht gegen die italienisch—englisch« Entente gesunden habe. Ru mänien selbst habe keine Ursache, darüber beunruhigt zu sein, da über Paris eher als über Rom zur Verständigung mit Moskau gelangt werden könne. lT. U.) Pariser Anschuldigungen gegen Deulschland. Die Pariser Presse zum Kalmarer Prozeß. Paris, 9. April. Der Berliner Berichterstatter des „Journals" behauptet in seinem Blatt, daß deutsche polt- tische Kreise der Schwurgertchtöverhandlung in Kolmar große Bedeutung beimessen. Sie hätten deshalb einen Lchnclldtenst i?> mit Kolmar eingerichtet. Die übrige Morgenpressc kommentiert ihre ausführlichen Prozeßberichtc. Das «Echo de Paris" schreibt n. a.. Deutschland sei es, um daS es sich bei diesem Prozeß bandle, und das hinter den Kreisen deS Angeklagten stehe. — Der «Petit P a r i s i c n" bezeichnet den Prozeß nur als einen Vorwand. I» Wahr heit bandle es sich um die letzten deutschfreundlichen Elemente, die da» Elsaß zähle, und die zn« Ablegen ihrer MaSkc ge zwungen würben. — Der «Mattn" meint, die durch den Prozeß aufgeworfene Frage sei daS Problem der Autonomie oder besser noch die Frage der deutsch-französischen Beziehungen vom Standpunkt des Elsaß aus. Die Linkspresse nimmt von vornherein vom anti- klerikalen Gesichtspunkt aus gegen Abbe Haegy Stellung. Die «Ere Nouvelle" ist der Ansicht, daß der Einfluß Haegys. wie das Urteil auch auüfallen möge, bestehen bleiben würde. Haegy und seine Bewegung müsse man in deutscher Sprache bekämpfen. Die Vertei-mung in Plauen. Das Plädoyer -es Iuflizrals Kahn. (Eigner Drahlbericht der „Dresdner N a ch r i ch t e n".s Planen. 9, April. Zu Beginn der heutigen Verhandlung nimmt sofort Iustizrat Dr. Hahn das Wort zu seinem Plädoyer. Ein politischer Prozeß hat sich hier ab gespielt. so führte der Verteidiger aus. der mit außerordent licher Gehässigkeit geführt worden ist. Diele Gehässigkeit har die Taktik des Nebenklägers verschuldet. Jeder Zeuge wurde verdächtigt. Das Aktenmaterial ist noch nicht ab geschlossen. Man darf »ich» vergessen, datz die Tendenz damals tatsächlich dahin ging, die Barmat- und Lntiskcr-Prozcssc ver landen zu lassen. Gott sei Dank, daß die Akten überhaupt noch da sind. Sie sind herrenloses Gut und der sie heute besitzt, be- sitzt sie zu Recht. Der Angeklagte ist durchaus nicht umgesallen. Er ha den Vorwurs des Landesverrats niemals erhoben und niemals erheben wollen. Um politische Korruption handelt es sich. Die Würde eines Abaeordneten muß so hoch stehen, daß er krast seiner Ethik es ablehnt, für Interessen ein- zulceien, die seine eigenen oder diejenigen seiner Freunde sind S l r e i c m a n n Hai das SicherheilSmcmorandum eigen mächtig abge'andt. Zur Deckung seiner Politik hat er be hauptet, die Dcutichnationalen hätten zugestimmt und hat sich also damil zur Deckung seiner Politik der Liige bedient. Der zweite Vorwurs Müllers geht dahin, daß Stresemann als Aktionär und Mitglied des Aussichtsrats sür die Interessen der Gesellschaft eingetreten ist. In Litwtn sehen wir den Typ derer, die versuchen, in Wirtschaft und Politik eine Rolle zu spielen. Gibt es kein deutsches Schamgefühl mehr, das sich dagegen auslehnt, daß sich jemand Kommerzienrat nennen läßt, der e nicht ist? Wir haben hier tm Gerichtssaal die Anpassungs- sahigleit Lttwins kennengelernt, die nicht Identisch ist mit Glaubwürdigkeit. Sclrärsster Protest muß dagegen eingelegt werde», und niemand darf cS wagen, einen der artigen Tnp eines Nichtdcutichen zu Ttaatsverhandlungen zu benutzen. Wir glauben ohne weiteres, daß Stresemann von Sem Konto S. Gustav nichts gemußt habe und machen ihm keinerlei Vorwürfe, aber man sicht, wohin solche Freundschaft führt. SONtt Pfund sind aus dieses Konto verbucht worden in einer Zeit, als die Regierung in öffentlichen Versammlungen predigte: Kaust keine Devisen und stützt die Währung. — Dr. Stresemann war mit seiner Familie G a st des Herrn Litwtn. Er war auch sein Gast bet den Frübstücken bei Bor- chardt. Gegen dieie F r ll h st U ck S p o l > t i k. sei es bei Bor» chardt, sei es in Thoirn. wenden wir uns. Da werden die Gs» schäste des Volkes nicht besorgt. Da zeigten sich die ersten Regungen der parlamentarischen Korrupiion. In dem Streit um die Entstehung'des Sicherheits» meworandumS bleibt der Vorwurf der Lüge auf dem Außenminister solange sitzen, bis er sich davon gereinigt hat. Diese Politik hat in weilen Volkskreiien die Erregung aus- gelöst. die sich auch in Plauen bei dem Angeklagten Luft machte und die den Ursprung dieses Prozesses bildet. Iustizrat Hahn sucht dann in juristischen Ausführungen nachzuweisen, daß der Wahrheitsbeweis deS Angeklagten geführt sei. Zum Schluß erklärt der Verteidiger: Wir leben heute in einer anderen Zeit. Früher hatten die Minister die Bezeich nung Staatsminister. Wenn man ihnen heute eine Be. zetchnung geben will, dann sind sie P a r t e t m i n i st e r. Di« Staatsgewalt geht nach der Berfaffung vom Volke aus. Dieses Grundrecht wollen wir uns nicht nehmen lassen, besonders daun, wen« es sich dar»« handelt, die politische Reinheit bei« parlamentarischen System wieder herznstellen. Ich beantrage in erster Linie Einstellung des Verfahrens, in zweiter Linie Freisprechung. In seiner Replik bedauert der Erste Staatsanwalt Schanfnß, daß Justizrat Hahn eine Trübung de» Bilde» herbeigesührt habe, indem er den Zeuge» Litwin mit Material angegriffen habe, das noch nicht nachäcprüst sei. daß er ferner den Vorwurs der Lüge erneut betont habe, obwohl Feststellungen darüber in diesem Prozeß nicht möglich gewesen seien. Ein schütz des 8 198 komme gar nicht in Frage. Aus dem Briefwechsel gehe die Ab. sicht Dr. Müllers hervor, mit dem Mittel der Beleidigung ein Verfahren heraukzubeschwdren. Siraserschwerend falle nicht die Person Dr. StresemannS, sondern keine amtliche Stellung alS RelchSaußenminister in» Gewicht. Rechtsanwalt Dr. Knnz sührt auS: Die Plädoyers der Verteidiger hätten den Eindruck erweckt, als wenn Dr. Müller nur eine sanfte Mahnung an Dr. Stresemann gerichtet hält«. Tatsächlich aber habe er gegen den deutschen RetchSaußenministcr die denkbar schwersten Beschuldigungen erhoben, ohne sie auch nur tm min desten beweisen z» können. Da» SicherhcitSmemorandum ist keine Eigenmächtigkeit von Dr. Stresemann gewesen. Nach Ueberretchung des Memorandum» ist darüber im Kabinett unter Beteiligung der deutschnationalen Minister wiederholt beraten worden. Wenn Minister Schiele das am 22. Mat 1925 schrieb, nachdem sich di« ganze Welt schon mit dem Memoran dum beschästtyt und sich der Alldeutsche Verband darüber auf geregt hatte, so muß ich doch fragen, was haben denn die Ver treter der Dcutschnationalen im Kabinett in diesen Monaten getan? Wenn Dr. Stresemann wegen des Vorwurs» der Lüge nicht geklagt hat. so war der Grund nicht «in Kneifen, sondern die Einsicht, daß cS einfach nicht geht, daß unsere Reichsmtnister sich über innen, und außenpolitische Fragen de» Reiches mit Dr. Müller vor dem Plauener Gericht auSeinandersetzcn. Die NegieruugSpolitik wird durch de« Reichstag kontrolliert und »ich« dnrch den Alldeutschen verband in Plane». Die Organisation -er französischen Armee. Annahme der Barlage i« HeereSanSschuß der Kammer. Paris. 9. April. Ter HeereSanSschuß der Kammer hat gestern die Veratuna des Gesetzentwurfs Uber die all gemeine Organisation des Heeres mit der Ge nehmigung der Vorlage beendet. Im Verlause der Debatte kam cs z« lebhaften Zwischen, fällen wegen der Bestimmungen sür die Herabsctzuna der Militärdlenstzeit aus ein Jahr. Die ursprüngliche Regierungs vorlage hatte von ..vorherigen" Bestimmungen ge sprochen. Im Einvernehmen mit dem Kricgsministcr Pain> levs mar von dem Berichterstatter, dem radikalen Abaeordneten Senac. daS Wort „vorherige" in „unerläßliche" um. geändert morden. Hierin glaubte der rechtsstehende Ab- aeordncte Maginot und mehrere seiner Freunde eine Ber- wässeruna der Vorlage zu erblicken. Sie verließen unter Protest die Sitzung und holten aus der Plenarsitzung der Kammer den KricgSmtnister Painlevs herbei, damit er Aufklärung geben könne- Ter Text des Berichterstatters wurde schließlich mit 12 gegen IN Stimmen, nämlich die der Abgeordneten Magtnot und Genossen angenommen. In der Gesamtabstimmung stimmten die Sozialisten gegen die Vor lage. Maainot und Genossen entstielten sich der Stimme. Wie Havas berichtet hatten Maainot und einige seiner Freunde während der Panse in der Kammerbcratuna mit Po in care eine Besprechung, der ihnen die Versicherung gegeben haben soll, er würde rvn der Kammer verlangen, den ursprüng- lichen NegierungStert wieder aufzunehmen. Nötigen, falls würbe er die Vertrauensfrage stellen. lW.T.B',) Frankreich verweigert Moskau Are-ile. Pari», 9. April. Die Nachricht über daS Zustandekommen eines prinzipiellen UebereinkommenS auf der hier tagenden französisch - russischen Schnldenkonserenz, die von einem deutschen Blatte ausging und auch von einer hiesigen Zeitung gebracht wurde, wird in gntunterrichteten Kreisen erneut als unzutreffend bezeichnet. Eine Unterzeich nung hat schon deswegen nicht stattftnden können, weil sich der Leiter der französischen Delegation. Senator De Mo», zie, seit einigen Tagen in Marseille befindet. DaS Haupthindernis bildet nach wie vor daS Bestrebe» der Russe«, langfristige Kredite in Höbe von IS» bis 1»0 Millionen Dollar auf fünf bis zehn Jahre z« erhalten, und ihre prinzipielle Weigerung, eine Entschädi gung au die französischen Staatsbürger für ihr in Rußland konfisziertes und nationalisiertes Eigentum zu zahlen. Unter diesen Bedingungen lehnt cs PoincarS weiter ab, überbaupt irgendein Abkommen mit der Gowictregicrong -» tätigen. Diese» seinen Standpunkt habe PoincarS übri gens auch Rakowskt gegenüber persönlich entwickelt. Keine Gefahr sür -ie Deutschen in China. Ti'I>i»i.Ik>una nn>-s»f --»rtin.r L cb r »> I l - > i u n g-> Berlin. 9. Avril. Beim hiesigen Auswärtigen Amt sind weitere amtlich« Telegramme über die Borgänge tu China ein getroffen. Danach sind gegendieDeutschenkeinerlei Feindseligkeiten verübt worden. Die Deutscheu sind auch nicht an der Räumung TschangtschingS beteiligt gewesen. Auch sind sie in Hanka« geblieben. — ES ist richtig, daß das russische Generalkonsulat in Schanghai umstellt ist. Der russische Generalkonsul hat deshalb beim Gencralproknrator Protest eingelegt. Dieser hat sich aber für nicht zuständig erklärt, woraus sich der Generalkonsul an den Stadtrat von Schanghai gewandt hat. Die Nachricht, Laß ans eine japanische Patrouille geschossen worden ist. bestätigt sich. Fünf Proleslnolen an Kanton. Reuyork. 9. April. Nach einer Meldung der „Times- habe» sich auch Italien und Frankreich dem Proteftlchrttt Amerikas bei der Kantonrcgierung angeschlosscn. so daß fünf fast gleichlautende Roten wegen des Zwischenfalls in Nanking der Kantonregiernng übergeben werden- iT.-U.s Die amerikanische Anklage gegen -as Kalisyn-ikat. Keine deutsch-französische Kali-Einigung? Nenyork, «. April. Wie der Vertreter der T.-ll aus Kreisen des Kaltsnndikats erfährt, ist Kempner und seinen Freunden bisher noch keine Klageschrift zugegangen. Sic wird ihnen, wie auf Ansrage mitgctetlt wurde baldigst zugehen. Die Klage hat in Kreisen deS Kalisyndikats über rascht. Man erklärt dort, daß die Deutschen nicht daran dächten, mit den Franzosen eine gemeinsame Agentur ans- znzichen. Kvgonüdar üam ltvusn üslkrm kingstk. 34 uncl MIssnlisussli'. 31 dnkincka» »lei, maln neu«» A»lm. »
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