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kt. v«r««»I »1« G»««t»>, iß. April 1»»r Gegründet 18SS Drabtantckrttt- Nackrlckt«n Dresden Ferniorecker - LammOnummer: 2S 20 Nur Ntr NachioewrLch«, 20011 D-zug-.«-bHr WLL» Sckitstlettmia und tzmw<a«sckift^«Ler Marienttrad« Druck u. Derlua von vt«v»a,» Netckerdt in Dre»den Postscheck-Konto >0SS Dresden Nachdnick nur «ti deuiltckrr Quellenanaad« >,Dre»dn«r Nockr.'> mläista. Unverlangt» Schrtttstück» werden nicht autbewat"! I-iolsI Vellevue tKnerlieniltsg-Ta» mit Xoirvrt. d/liltsg- unck /Xdsnck-TstsI im Tsevssssei-Sss« rm cisr ^Ibs. Ssksrnits vornsiims l'stslmusik. k«»1»SIo mii leonkvrvnnimmsr. ^s6sn IVIitt>voek -^bsn6 k^SUIJION, RuUcher Aufmarsch gegen Peking. Vier Infanlerle-ivisionen un- drei Kavalleriebrigaden auf dem Marsche nach -er Man-schurei. Deukfchlan- beslehk aus seinem Abrüslungsvorschlage. — Die Albanien-Kommission. — Iuslizra! Kahns Plö-oyer in Plauen. Rüstungen an -er Grene Aordchinas. London. S. April. Die englischen Agenturen verbreiten Meldungen über grobe Rüstungen in der Mongolei und au der transsibirischen Bahn. Diese Rüstungen sollen daraus gerichtet sein, in einem überraschenden Vorstoß ,u Lande und aus den ostsibirischcn Flüssen Chardin ,« »ticken, «nd. wenn nötig, nach Peking vorzustoßc». Bier Knsanteriedlvisioncu «nd drei Kavallerie, tkiaade« seien in den letitcn Woche« in den arökercu «iWrische» Standorten Sowjetrußlands mobiliücrt worden „» texoit« seit piniger Zeit aus dem Abmarsch nach Ok- ßtirleu. Russische Enkriiskung über Peking. MoSka«, N. April. Die Telcgraphcnagentur der Sowset- univ» berichtet, die Meldungen über den lleberfall in Peking und über die Absperrung des Soivjetkonsnlatü in Schanghai durch Polizei habe» in der Sowjetunion höchste Ent rüst u ngherporgcrufc». Der in Minsk tagende allwclß- russische Rälckongresi hat eine Entschließung angenommen, in der gefordert wird, daß die Regierung der Sowjetunion ent schiedene Maßnahmen zur Verhinderung weiterer „Ver gewaltigungen" von Angestellten sowjctrussischer diplomati scher Institutionen in China tresse. In Moskau. Leningrad, Charkow und anderen Städten wurde» in Massenver sammlungen Entschließungen angenommen, in denen ge fordert wird, daß die Sowietregicrung aus die „Kriegspro- vokatton" nicht ctngehe. sondern de» Frieden zu erhalten suche, zugleich jedoch energisch gegen die provokatorische Aktion vergehe. « Peking, v. April. Die Erlaubnis für die Haussuchung in de» Lowtctgcbäudcn war nur kür einen kurzen Zeit-1 raum gemährt worden, der aber von den auswärtigen Be- Hörden zweimal verlängert wurde, um die Fortsetzung derDurch- suchung der Gebäude zu ermöglichen. Der Beschluß, die Er laubnis zu gewähren, wurde aus einer Sitzung der Gesandten der P r o t o k o l l m ä ch t e gefaßt, was nicht ganz dasselbe ist, wie das diplomalische Korps. Es verlautet, daß Groß britannien. die Bereinigte« Staate». Frankreich. Belgien, Italien. Japan. Spanien und Holland in der Sitzung vertreten waren. Es wird darauf hingewiesen. daß nichts in derartigen Sitzungen beschlossen werden kann, wenn nicht über den be sonderen. zur Erörterung stehenden Punkt Einstimmigkeit erzielt wird. Einige der verhafteten, inzwischen aber wieder frcigelassene Chinesen sind einfache Angestellte der Dahl-Bank oder der chinesischen Ostbahnen gewesen. <W. T. B.s Die Beule -er Pekinger Saussuchungen. Englische Teubenzmelbungen? London. S. April. „Times" berichtet aus Peking, die auswärtige» Militärattaches besichtigten gestern das bei der Durchsuchung im Sowjetgebäudc beschlagnahmte Mate rial. Sie fanden außer dem bereits Gemeldeten noch folgen des: Eine Reihe von Siegeln für eine neue kommunistische Regierung. Ballen antibritischcr und antiimperialistischer Propaganda, zwei Maschinengewehre, verschiedene alte Gewehre, 20 Revolver und ein starkes Luftabwehrgeschütz. Die Gefangenen werden immer nvch verhört, aber das Beweis material ist noch nicht veröffentlicht worden. 85 bekannte Kommunisten sind gefangengenommen worden. » Der diplomatische Berichterstatter des „Daily Tele graph" schreibt, er erfahre, daß der wichtigste Teil der Dokumente, die von den Beauftragten Tschangtsoltns bet der Durchsuchung der Svwjetgebäude in Peking entdeckt wurden, sich aus die Organisation, die Anweisungen und künftigen Pläne von drei Sonderausschüssen bezögen, die geschaffen worden seien, um eine heftige Propaganda gegen die Unter- lancn und Interesse« Großbritanniens. Japans und Frank reichs in China zu entfalte». lW. T. Ä.j Die Neugeslalkmig des deutschen Strafrechts. Gras Vernflvrss reöel Fraklur. Der -etliche Abrüskungsvorschlag in Genf. Genf, S. April. Als erster Punkt der Tagesordnung wurde heute vormittag vor dem vorbereitenden Ausschuß für die Abrüstungskonferenz der vor einige» Tagen von der deur- schcu Delegation etngebrachtc Vorschlag aus l i st e n m ä ß i g e Begrenzung der Hauptwasfcn des Landheercö und der zur Verfügung stehenden M u n t t i o n S m c n g e n behandelt. Bei der Begründung des deutschen Antrages erklärte Graf Lernflorff „Für Deutschland wie sür jedes Land, das ernstlich die Abrüstung anstrebt, ist die Frage der Beschränk«»« des Kriegs materials der Laudtrupprn sGcschützc. Panzerwagen. Hanb- Ikuerwasse« «sw.s von entscheidender Bedeutung, da dieses Material im Kriege, wie er heute geführt würde, eine ent ichcidcndc Rolle spielt und von der Menge dieses Kriegs gcrätes gleichzeitig die Zahl der von einem Staate verwend- birc» Menschen abhängt. Die Einschränkung des Kriegs materials hat somit zwangslänsig die entsprechende Ein- schränkuna des Menschenmaterials zur Folge. Die in dem der vorbereitenden Abrüstungskommission vorliegenden Ent wurf vorgeschlagcne indirekte Beschränkung des Kriegs materials aus dem Umwege über die Beschränkung der vccreSauSgabc» ist ein durchaus unbcsricdigcndcr und praktisch wenig wirksamer Ersatz für die direkte Erfassung des Kriegsmaterials zum Zwecke der Abrüstung. Die indirekte Ratcrialbcschränkung durch Verringerung des HeereS-loaus» daltcü hat auch den außerordentlich schweren Nachteil, daß die aus dem letzte» Kriege herrtthrenden un geheuren Materiallager zahlreicher Staaten im ^«rcshaushalte nicht cnchcincn. da diese Lager stnanztelle A»s,vcndungen nicht erfordern. Derartiges Kriegsmaterial würde somit bei einer sich nur ans die Budgets beziehenden Beschränkung praktisch jeder Beschränkung entzogen werden. Tie Fortschritte der Technik haben den Krieg der Mensche» «u einem Kriege der Maschine» gemacht. Um so »wingender ist die Notwendigkeit einer direkte» Erfassung te» Kriegsmaterials. Mindestens ebenso einfach Ist die Lt- «iiierung der Mannschastsbestände. der Flugzeuge oder gar »cr Pferdestärke» der Flugzenginotorc. Abzulehnen ist der Einmanb »e« strenger trr SS ' ferdestarlen der Flugzcnginvtvrc. «bzulchncn ist der nd. eine direkte Beschränk»«« des Materials sei nur enger Kontrolle möglich. A»f feden FaN ts« auch hier ille »u ernstlicher Bertragsersülluna bet allen Staaten d^e erste Voraussetzung, ebenso wie bei der Herabsetzung der Mannschastsbestände oder gar der Heeres- ausgaben. Abwegig ist der Einwanb. die Materialbeschränkung scheitere am Mobilmachungsgcheimnis. Hier handelt es sich gar nicht um die Verwendung deS Kriegsmaterials nach der Mobilmachung, sondern um dessen Bestände vor derselben über die alle Staaten nach Art. 8 des Bülkerbnndspaktcs ohne hin rückhaltlos Ausschluß zu geben haben. Die Welt will wissen, über welche Sräste au Menscheu und Material ein Land nach der Abrüstung versügt. Ohne diese Kenntnis ist der uotweudigc An, und Ausgleich der Rüstungen nicht möglich, und zwar hinsichtlich der Mensche«, gleichviel, ob aktiver Manu oder Reservist, «nd hi« sichtlich des Materials bei der aktiven Truppe im Depot. Die direkte Beschränkung des Kriegsmaterials unter, richtet auch jeden Staat darüber, mit welcher Stärke von Kriegsmaterial er bei anderen Staaten zu rechnen hat, ein Vorteil, der bet der rein budgetären Ausgabenbeschränkung nicht gegeben ist. Die direkte Beschränkung des Kriegs materials würde auch die Möglichkeit eineS aggressive« Ueber» fallcs sehr stark eincngen, denn der Bestand an Kriegs material, besonders an Munition, ist entscheidend für die ge rade bei der Abrüstungsfrage so wichtige Stoßkraft. Die deutsche Delegation hat einen Vorschlag cingebracht, nach welchem alle Staaten verpflichtet werden, ihre Bestände in den Hauptgattungen des Kriegsmaterials pfllchtmäßig unter Nennung der sür die einzelnen Nassen verfügbaren Munition anzugebcn. Nur bet Annahme dieses Vorschlages werde» die Staate» der Forderung der Vorbereitenden Ab- rttstungSkvmmission nach genauen, ziffernmäßig bestimmten Angaben entsprechen können. Der Sorge einzelner Staaten hinsichtlich ihrer militärischen Sicherheit wird hierbei sehr weitgehend Rechnung getragen werden. Ich erkläre in aller Form, daß eine Abrüstung«- konvention. «eiche »ie wesentlichsten Kategorie« deS Kriegsmaterials nicht wenigstens in der einfachen Form erfaß«, wie ich eS »orgeschlagen habe, nicht als eine be friedigende Lösung angesehen «erben kan«. Man hat hier so oft von der öffentlichen Meinung ge. sprochem die unsere Arbeiten mtt Sorge »nd Spannung «er- folgt. Die vsscntliche Meinung will, baß bie Wafsen abgele-t werden. Sie wartet daraus. Sie will nicht Umwege. Sie will klare Tatsachen. Sie wirb «iemal» »erstehe«, baß «an z« einer Beschränkung des Material« »ur aas dem Umwege über bie vcschränknng »er HeereOausgabe» sollte komme« könne». Der Entwurf eines neuen deutschen Straf gesetzes ist im Reichsral angenommen worden und wird noch vor Ostern dem Reichstage zugeleitet werden, dessen zuständiger Ausschuß dann den ganzen Sommer hindurch tagen soll, um die Durchberatung so zu fördern, daß in der Herbsttagung die Verabschiedung der Vorlage erfolgen kan». Die Strafrechtsreform bedeutet einen kulturellen Markstein in der Geschichte der deutschen Gesetzgebung. Früher spielte das Strafrecht in gewissem Sinne eine Aschenbrödelrolle. Die Beschäftigung mtt dem Zivilrecht galt in richterlichen Kreisen überwiegend als ehrenvoller und die strafrichterliche Tätig keit trat unter dem Drucke dieser Standesausfassung in den Schatten. Das hat sich aber tn der neuesten Zeit gründlich geändert, und für den Umschwung tn der Auffassung kann nichts bezeichnender sein als die Tatsache, daß der Reichs- gerichtspräsident Dr. Simons in eigener Person erklärt hat, er werde selbst den Vorsitz in einem Strafsenat übernehmen, weil er das Strafrecht wegen seiner so ties einschneidenden Bedeutung für Freiheit und Ehre der Staatsbürger sür wichtiger halte als das Zivilrecht. Das alte Strafgesetzbuch trägt in vielen Punkten die Mängel einer übereilten Her stellung zur Schau und Ist gegenüber den vielfach veränderten rechtlichen Grundbegriffen sowie insbesondere wegen der ge steigerten Bedeutung der sozialen Verhältnisse sür die Zett bedürfnisse zu eng geworden. Die infolgedessen notwendig ge wordenen Aendcrnngen dringlichsten Charakters sind bereits durch die Reform, die vor einigen Jahren der bayrische Volks- partciler Emminger als Rcichsjustizministcr auf Grund des damals in Geltung befindlichen Ermächtigungsgesetzes durch führte. vorweggenommen worden. Inzwischen wurden die Vorarbeiten für die organische Gelamtreform des deutscheu Strafrechts so emsig wciterbetrlebcn, daß nunmehr die Voll endung des großen Werkes unmittelbar vor dem Abschluß steht. Wie bisher werden als Verbrechen die mit Tod oder Zuchthaus, als Vergehen die mit Gefängnis bedrohten straf, baren Handlungen bezeichnet. Die sonstigen leichteren Straf taten sind Uebertretungen und werben nur mtt Geldstrafe ge- ahndet, nicht wie früher mtt Geld oder Haft wahlweise. Haft soll künftig bei Uebertretungen nur als besondere Strafver- schärfung zulässig sein. Eine Neuerung ist die sogenannte Ein schließung, die ganz allgemein dann an die Stelle von Zucht haus oder Gefängnis tritt, wenn sich der Täter zu seiner Tat „aus Grund seiner sittlichen, religiösen oder politischen Ueber- zeugung für verpflichtet hielt" und deshalb eine mildere Straf art verdient hat. Die Einschließung ist ihrem Wesen nach eine Art Ehrenhaft nach dem Muster der alten Festungöstrafe, die aber nicht, wie die letztere, in bcsoubcren F stungSgcfäng- nlssc», sondern in den gewöhnlichen Strafanstalten verbüßt wird. Vom grundsätzlichen Standpunkte ans ist zu sagen, daß das neue Strafrecht von fünf leitenden Gedanken beherrscht wird: 1. Be! der Beurteilung einer Straftat treten bie Person und die Verhältnisse des Täters stark tn den Vordergrund. Bet der Strafzumessung soll das Gericht abwägen, wieweit die Tat auf einer verwerfliche» Gesinnung und Willcns- richtung des Täters oder aus Ursachen beruht, „die ihm nicht zum Vorwurf gereichen". Die Berücksichtigung der Beweg gründe und der persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Täters wird dem Richter besonders zur Pflicht gemacht. Mildernde Umstände sind unbeschränkt zu- gclassen, auch beim Morde, was bisher nicht der Fall war. 2. Erhöhung der Sicherung der Gesellschaft durch schär- fercS Vorgehen gegen das gefährliche GewohnhcltSverbrecher- tum. 8. Neben der Strafe gesonderte Maßnahmen, die im Anschluß an ein Strafverfahren teils ans Gründen der öffent- lichen Sicherheit, teils tm Interesse des Täters selbst an geordnet werden können. So ist gegen Gewohnheitsverbrecher, die für die öffentliche Ordnung eine Gefahr bedeuten, bet der dritten Verurteilung zugleich die Anordnung einer „Sichcr- heltsverwahrung" ans unbestimmte Zeit zulässig, die so lange zu dauern hat. btS die Gefahr als beseitigt gelten darf. Es wird hierüber genauer AnSsührungsbesttmmungcn bedürfe«. In welchen Anstalten die StcherheitSverwahrung zu erfolgen hat »nd welcher Behörde die Entscheidung darüber obliegt, ob die Entlassung tunlich erscheint. Außerdem sollen die wegen mangelnder Zurechnungsfähigkeit Fretgesprochencn und die aus Grund verminderter ZiircchnungSfäbigkeit leichter ver urteilten. wenn es die öffentliche Sicherheit erfordert, tn einer