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Dresdner Nachrichten : 17.05.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-05-17
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189605173
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18960517
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18960517
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Bemerkung
- Unvollständig: S. 21-22 fehlen.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-05
- Tag 1896-05-17
-
Monat
1896-05
-
Jahr
1896
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 17.05.1896
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KMbU A»«Iabr «kils«! « ^»vv«!<;i(e Imttknn «iri und«!!» »»»ksantp «0 Pf,. Mnindt«,!, 6K fonlaür odki na», tz/inaakn so Pi,, lir Uniistnmaamqt»» ,e,). bk» « PI, „ock Klenkrem Lims, «uilvünior NuNräak nur »,» Poraui>b«»ak>lui ui,tt> Nkkoiyi te »mionclnbiinaur ^innmua. >munrj«>ui,Li Nkftoitzi lämmMch» vcl°sd! «r stier wrrdkn mit „ drrfLnet. KLrtkk» inickr krine BkibirdllLkit. L»rnspr»«t>N»st« Utu. U. 41. Jahrgang. L Oe»„ HoNI»k»nu>t»ll 8«in»r >Iu)o,lKl 6«, ItSui^» .!>n 8»vlu»». liinrslvarlcaiis ^Itinanl^t 2. Dresden, 1896. » ? > lc» 2 Tr « k» v- 1 o q , SM " ^ Kn,lili«ten «pstl« »»4 ^ tr»iu». 6s.r1 ?1ru1, vresüsit, V-U»tr»»» v. ^ 8 ^srn»pr.-^wr l. 1k». lM. 8 HG «ln- uoä 8pl^ttuo-v»-IInr»tIIunir ZV. r. Sooßvr, ÜII8vw«lrWS A. I Oqrrüacks» 1822. — rstspkoa n, 2IV3. st I»rLi»Nrt aitt I^üntzrl. 8LoIi>,. Staat Xi»6orl»,«> >» »II«» »rü»«»r«» Ost»» no» 8»nl>»»», »,»» »oni»» >«>I»r»it ^ vor^Vdsn. k^stilistsn kanoo. — I'olo^ramw-Xllro^»»: Oksrnpst^usr liro-äon. »» I»»v»ISßL«ir4LttLLlL^ Vrvntlen, Ket'nlrm^v 6, I. HKM ^ I*VVI,»ss»»^1»»1^IlG 1117. I. Favookt-n-l LpeUUIvo Nir Lllv ^oi^neon. H. ItMet-Veri»»ul' kiir eli« l)rt>s<juv5 'I'tiostor. Illl. 1«I7oetev-1l»v1role nn'sr ti«r»ntio. IV. (olloetloa Ä^r KUolii». I-»in1evlvtti'rIe. x.-^umrm. , i«<»«a,»au, »»Njtzfpr-tnt. «ie^r.IS»». .7) fuzzbollentlnztpikk 8 ir« rnatein«»ll»elt E »il l K »i>E t>'»rtrl ts<X!t»«»>I, »ivk! tl«k«»6. -tlmmckl: S»i-IkN6tr. 10, ^«n»Ilsa»tr. 19, 7Wlolc»u<>e,tf. 40. d>«»«> : fielneloksti'. (8lL<Ic OörIitr>. i8omw«rl«6v»z»ppvii von 6 M, H«vel«tck8 von 13 M. »n, I/i8tvr- und Irvinvlljr»e1ivt8 in xrüsKtor ^»szvotll, vmi>6off1t .L«s. I'ivolitl n»8 '1'ilol, 8( IUo88-!^tl t»88v 28, nvbov cZvm Ittni^I. 8ekl089. Sonntag, 17. Mai. Ar.ISS. ;»Wl: Reform der Militür-Straspwzekordnuiig. Hosncichrichteii, Stadtveroidnetensivung, Sendig-JubHäum.! Prozeb Kvgler. Gerichlsverdmidlniilreii. Lolterieliste. die mllltliriichtn verblieben ihr. Auch besteht in der russischen Armee die öffentliche, mündliche Verhandlung zu Recht vor einem unabhciiigigcn militärischen Kollcgialgericht unter Zulassung der freien Verlheidlgung. Abgesehen von den hanvtiächlich streitigen Punkten der Oessentlichkcit und der maieriellen Ausdehnung der militärischen Gerichtsbarkeit darf man sagen, das; auch an den leitenden militä rischen Stellen in Preußen allgemein die Ueberzengung von der VcibesserungSbcdi'irftigkeit vorherrscht, die den im Wesentlichen durchaus veralteten Bestimmungen der preußische» Militürstraf- gerichtsordnnng aus dem Jahre l81ö anhastet. Es ist daher im preußischen Kriegsministerium auch unansgeieht seit 25 Jahren an einer zeitgemäßen Umwandlung der gellenden Bestimmungen ge arbeitet worden. Jeder preußische Kriegsminister hat seitdem Ge legenheit genommen, sich mit der Frage zu beschäftigen und einen Eniwurf nach seinen persönlichen Wünschen und Ideen Herstellen zu lassen. Insbesondere dem ictzigen Kriegsminister wird nach- gesagt, daß ihm die Reform des MilitLrstrasprozesses persönlich sehr am Herzen liege. Im März v. I. gab Herr Bronscnt v. Srhellen- dorss Im Reichstage die Erklärung ab: „Die Reform des Militär- strafprozesscs befinde sich in den Vocsladicn, er selbst aber würde sich beeilen, Sc. Majestät um seinen Abschied zu bitten, sobald er erkennen sollte, daß ihm die Kräsle fehlten, um eine Strasvrozeß- ordnnng zur Verabschiedung zu bringen." Auch den Reichstag und die Volksvertretungen Baherns und Württemberg? hat die Angelegenheit wiederholt beschäftigt. Soweit der Reichstag in Frage kommt, ist bemerkenswert!), daß die nationalliberale Partei ans diesem Gebiete von Anfang an die Führung übernommen und sie auch bis heule in der Hand behalten hat. Schon im nord deutschen Reichstage hob der gemäßigte Liberalismus wiederholt die Nothwendigkeit einer Umgestaltung des preußischen Militär- strafvcrsahrens hervor und auch die neueren Anträge dieser Art seit dem Jahre !87l sind fast ausnahmslos ans dem Schnob der nationallibcralen Partei hcrvorgcgangen. U. A. erscheint der Name des jetzigen vieußischen Finauzministcrs bei vielen der ge dachten Anträge wieder. In der bahrischen Abgeordnetenkammer gelangte die Militärstrafprozeßreform zuletzt im Dezember 1893 zur Sprache, indem der bayrische Kriegsminister Frhc. v. Ajch einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen erklärte, der gewisse auS höheren militärilchen Rücksichten nothwendigr Abweichungen von der un beschränkten Oeffentlichkeit des bayrischen Verfahrens scststellen sollte. Bei dieser Gelegenheit that der Minister die Aeußerung, daß „nach seiner persönlichen Ansicht die Oeffentlichkeit des Ver fahrens für die ganze Armee im Reiche kaum vorthrilhaft sein würde." Im Juni 1891 wurde Fuhr. v. Asch über denselben Gegenstand in der Kammer der Reichsräthe interpellirt und er widerte. er habe von der Einbringung des fraglichen Gesetz entwurfes mit Rücksicht auf de» Widerstand der zweiten Kammer abgesehen. Er behalte sich aber vor, darnirf zurückzukommen, insofern nicht, »was ja in absehbarer Zeit immerhin der Fall sein werde", eine gemeinsame deutsche Militärstrasprozeßoldnung Gesetz geworden sei. Weiter hat sich im Vonahre niit großer Entschieden heit die württembcrgischc Abgeordnetenkammer zu Gunsten einer Militärstrasprozeßoldnung für das Reich ausgesprochen, die ans den Grundsätzen der Oeffentlichkeit. Mündlichkeit nnd Unmittel barkeit zd. h. nicht die Alten sind maßgebend, sondern das Gericht hat sich seine Ueberzengung ,,unmittelbar" durch den persönlichen Verkehr mit dem Angeklagten zu bilden) beruhen. Beachtenswert!, war bei dieser Kundgebung die Haltung der württembergischcn Regierung, die ausdrücklich ihr Wohlwollen gegenüber den ge äußerten Wünschen der Volksvertretung aussprach. Nach alledem ist nicht anzunchmen, daß die Militärstrafprozeßreform überhaupt im Sande verlaufen werde, sondern man wird der Hoffnung Raum geben dürfen, daß für diesen wichtigen Fortschritt sich ein Einver nehmen zwischen Regierung und Volksvertretung im geeigneten Augenblick erzielen läßt. Zn wünschen bleibt nur. daß die militär politische Frage der Militärstrafprozeßreform nicht das Zustande kommen eines rein militärischen Gesetzentwurfs gefährden möge. Im klebrigen bürgt dafür, daß jeder wie immer geartete Entwurf einer Militärstrafprozeßreform kein einziges wesentliches Interesse militärischen Charakters preisgcben wird, das Wort des preußischen Kriegsminislers aus der Sitzung des Reichstages vom 3. März 1894: „Ich lege nur eine solche Strafprozessordnung vor, die unter allen Umständen verbürgt und gewährleistet, daß wir damit die Tisciplin in der Armee erhalten können, im Frieden, im Kriege und in all' den schweren Zeiten, die uns noch bevvrstehen können." Politische». Die Frage der Reform des MilitärstrafprozesseS ist unter dem Drucke, der von Süddeutschland auSgeht nnd von einflußreichen liberalen Kreisen Preußens verstärkt wird, in ein Stadium getreten, in dem eS den Anschein gewinnt, als ob die morgen beginnende Bcrathung deS Reichstages über die Umformung der 4. Bataillone durch Hineinbeziehung der genannten Streitfrage einen zweiten Schwerpunkt erhalten sollte. Der Standpunkt des gemäßigten preußischen Liberalismus in der Angelegenheit darf um so weniger aus die leichte Achsel genommen werden, als er sich mit gleichmäßi ger Bestimmtheit fast in allen führenden Blättem dieser Richtung geltend macht. In der süddeutschen Presse wird sogar durchgängig eine ziemlich scharfe Sprache geführt und rundweg ein Entweder — Oder gefordert. Demgegenüber giebt allerdings die „Rat.-Ztg." den Anschauungen der von ihr vertretenen Richtung in milderer Form Ausdruck, indem sie schreibt: »Wir geben nicht so wett, durch Bedingungen für die Bestimmungen über die 4. Bataillone etwas »erzwingen" zu wollen." Gleichzeitig aber giebt das Blatt auch sein ,-tortitsr in rs", seinen Nachdruck in der Sache zu erkennen durch die Erklärung: „Wir glauben, daß die gelammte Sachlage: die in militärpolitischer Hinsicht herrschende Stimmung, die Knapp heit und Unsicherheit der Mehrheit vom Juli 1893 (zu Gunsten der letzten Militärvorlage), der Wunsch nach Verstärkung derselben aus den Reihen der damaligen Minderheit, die Regierung zur Ab gabe rückhaltloser beruhigender Erklärungen über die militärpoliti schen Fragen veranlassen müßte." Unter diesen Umständen dürfte es au der Zeit sein, über den augenblicklichen Stand der Militär- strafprozeßresorm, die unter den „militärpolitischen Fragen" der malen die Hauptrolle spielt, «ine Uebersicht zu geben. Die zur Zeit für daS deutsche Heer in Geltung bcsindliche „MilitärstrasMichtsordnung" ist ein preußisches Gesetz Vom 3. April 1846, das Ende 1867 für das gejammte norddeutsche Bundesgebiet und nach dem 76er Kriege für das ganze Reich ein- gcsührl worden ist- Nur Bayern und Württemberg (Baden nicht) nehmen eine Sonderstellung ein und haben ihr eigenes Mililär- gerichtsverfohren. Vayem insbesondere ist bereits seit Langem im Besitze eines Militärstraiprozcsfes, der in klebereinstimninng mit dc» Grundsätzen des bürgerlichen Verfahrens auf der Oefsentlich- le!I und Mündlichkeit beucht. Eine zeitgemäße Reform des prenßi- ichen Verfahrens ist bereits im Jahre 1872 verheißen worden, aber bis letzt noch immer an der Klippe der Oesfenklichkclt geicheitert. T e dcsientlichkeit der miiitärgcrichilichen Verhandlung ist derjenige Punkt, der in Preußen mächtige Gegner hat und den andcrerieits Bauern und Württemberg »nter keiner Bedingung preisgeben wollen. Daß der preußische Widerstand gegen die Oeffentlichkeit des Verfahrens von, Standpunkte der militäri'chcn Tradition be- gieislich ist und auch mit Rücksicht auf die Tisciplin sachliche Be- rcchligung hat. dürfte schwerlich zu verkennen sein. Von militärischer Seite ist vorgeschlagen worden, die Oeffentlichkeit auf diejenigen Fälle von Mißhandlungen Untergebener zu beschränken, in denen der ofikiitimdige gerichtliche Thatbesland einen Williamen Schutz gegen die tendenziöse Aufbauschung und Ausbeutung durch eine gewisse Presse bieten würde. Eine derartige Begrenzung der Oeffentlichkeit haben aber jelbst die „Hamb. Nachr." als undurch führbar bezeichnet und dabei der Meinung Ausdruck verliehen, daß sich bei gegenseitigem gutem Willen wohl ein vermittelnder Aus weg. der beide Thelle befriedige, finden lasse. In welcher Richtung eine die Gegensätze ausgleichende Reform auf diesem Gebiete sich zu bewegen hätte, lassen folgende Ausführungen der „Köln. Ztg." erkennen: „Wir meinen, daß das berechtigte Verlangen nicht nach einer möglichst weitgehenden Oeffentlichkeit der Verhandlung zu streben habe, sondern dies nur soweit, als sie die Möglichkeit einer unparteiischen Darstellung und Betrachtung des Endergebnisses ge währt. also die Gelegenheit znlitßt, das Erkenntniß mit seinen that- sächlichen und rechtlichen Gründen einer berechtigten Kritik zu »»terwerfen. Wie dies zu erreichen sei, ist eine schwierige, aber nicht unlösbare Frage." Eine so beschaffene Oeffentlichkeit hat auch in militärischen Kreisen zahlreiche Anhänger. So hat sich vor zwei Jahren in einer damals viel bemerkten Schrift der General Eleinow dafür ausgesprochen. Der General wollte überdies mit Bezug aus die Presse die Einschränkung gemach» wissen, daß ihre Vertreter in den öffentlichen Verhandlungen zwar zugclassen wer den, aber erst nach Beendigung des ganzen Versahrens durch UrtheilSspruch zu Veröffentlichungen berechtigt sein sollten. Neben der Oeffentlichkeit ist ein Hauptgegenstand von Mein ungsverschiedenheiten die Frage, ob die militärische Gerichtsbarkeit sich aus alle strafbaren Handlungen der Militärpersoncn erstrecken soll oder nur auf die rein militärischen Vergehen. Die militärische Auffassung hält an der bisherigen Praxis fest, nach der jedes Delikt einer Militärperson auch von dem Militärgerichte abzuurtheilen ist. während die bürgerlichen Anhänger der militärprozessualen Reform verlangen, daß diejenigen Militärs, die sich eines rein civilen Ver gehens schuldig machen, auch der Zuständigkeit der bürgerlichen Straffustiz unterstehen sollen. ES dürfte von Interesse fein, in diesem Zusammenhänge darauf hinzuweisen. daß die Streitfrage in der russischen Armee bereits gelöst ist. Dort sind, wie der Wiener Anwalt E- F. Weisl, einer der hervorragendsten Kenner der straf prozessualen Verhältnisse in den verschiedenen Armeen, in seiner Schrift „Das Milttärstrasversahren in Rußland, Frankreich und Deutschland" mittheilt, die bürgerlichen Vergehen der Angehörigen deS Heeres ans der Militärgerichtsbarkeit ausgeschieden und nur A-ernsriireib- und Fcrusvrech-Berichte von, 16. Mai. Berlin. Ter Kaiser ist heute früh aus Primkenan in Pröckel- witz einaetroffen. Tie Kaiserin verließ Nachmittags Primkenan, um nach Potsdam zurückzukehren. — Prinz Heinrich ist heute Nachmittag auS Kiel hier eingetroffen und reist Abends nach Moskau weiter, um den Kaiser bei den dortiaen Krönnngsfeierlich- kciten zu vertreten. — Der Großherzoa und die Großhcrzozin von Hessen sind mit der Prinzessin Elisabeth heute Vormittag von Darmstndt nach Moskau abgereist. Berlin. Fürst Bismarck fühlt sich wieder so wohl, daß er beute eine mecklenburgllche Abordnung von 16 Herren empfangen konnte, die ihm ein kleines Standbild des verstorbenen GroßherzogS von Mecklenburg überreichte. — Die diesjährige General- und Delegirienveriammlung deS vaterländischen Franenvereins hat in Anwesenheit der Gcoßherzogin von Baden, der Prinzessin Friedrich Leopold, welche ln Vertretung der Kaiserin erschiene» war. und der Erbprinzcssin von Sachseii-Meininacn hier stattgefunden. Nach dem RechenschastSbericht ist die Zahl der Zwcig-.nnd Hilfsvcreine Mutlnnußliche Witterung: Kühl, veränderlich am 8tl, die Milgliederzahl ans 134,M7 gestiegen. Besondere Er wähnung fanden in dem Bericht die Bemühungen des vaterlän bischen Franenvereins um Einführung des Hanshaltsunterrichts In den Volks'chulen. An den Bericht schloß sich ein Vortrag des Obersten Fidibus über Kriegsbereitschaft. Nach einer warmen, dem Andenken der Stifterin des vaterländischen Franenvereins, Kaiserin Angickta, und der Thätigkeit der freiwilligen Krankenvslege iin Kriege l870 7l geweihten Ansprache des Geh. Rcg.-Ratbs Dc. Hassel aus Dresden schloß die Versammlung. — Ter „Rcicbs- anzeiger" veröffentlicht die Verleihung des Schwarzen Adlerordens an den östrcreichisch-ungartichen Minister des Auswärtigen Graf Goluchowskn und die Ernennung deS Freiherrn v. Mentzingen znm dcutichen Gesandten in Buenos Ayres. — Die Reick'stag:- kommission inr das Bürgerliche Gesetzbuch führte heute di: Berat ung über die rechtliche Stellung der unehelichen Kinder zu Ende und nahm die bezügliche Bestimmung der Vorlage unverändert an. — Prinz Heinrich hat das Gut Montalirer ln Lothringen ge knifft. Es ist eines der größten in ganz Lothringen. — Wie ans Stolp >. P, gemeldet wird, hat Rechtsanwalt Seelig im Auftrag» des Geh. Komnierzienrathes Becker die Revision gegen das vom hiesigen Landgerichte gegen de» Bernsteinwaarensabritant Westphal gefällte llrtheil eingelegt. Auch vom Staatsanwalt ist Revision eingelegt worden. Anläßlich des Prozesses Westphal veröffentlicht! der „StaatSanzclger" eine längere Darlegung über die Vrchacbt-' ung des Bernstein-Regals an die Firma Stnntien nnd Becker.' Königsberg. Aus brrjelben ergiebt sich, daß von einer Begünstig ung der Firma Stoutien und Becker durch die Domänenverwaltung nicht die Rede sein kann, daß die Domänennerwailimg vielmehr gegenüber der gcnginilen Ficnia die Staatsinteresscn ans das Slrcngste gewahrt, andererseits aber auch die Interessen der inlän dischen Vcrnfteinwaaren-Jndustiie keineswegs geschädigt hat. Die Zerwnrinffse zwischen Weiwhal und der Firma Stanlien und Becker und die Jahre lang fortgesetzten Beschwerden Westvhal's sind lediglich dadurch veranlaßt, daß sich die Firma geweigert hak an diesen Nohbcriistcin zu verkaufen, weil sie annnbm. daß derselbe zur Herstellung imitirten Bernsteins verwendet werden sollt». Berlin. In der heutigen Verhandlung in dem Prozeß wegen der sozialdemokratischen Organisation wurde die Vernehm ung der Angeklagten beendet. Die Anklage erwähnt u. A. einen Beitrag, der zu einem ganz bestimmten Zwecke, nämlich zur Unter stützung eines in Geldscliwierigkeiten geratheiien Genossen geleistet worden sei. Singer crkiäcte. daß er bezüglich des oetressendcn Genossen die Behauptung der Anklage, daß dieser in Konkurs gerathen sei, als irrig zurückweisen müsse. Ter Staatsanwalt erwiderte. in der Anklage sei der Name des Betreffenden auS Delikatesse auch nickst einmal angedentct worden, wenn aber der Angeklagte Singer hier öffentlich eine» Vorwurf gegen die Anklage erhebe. 10 neyme er, der Staatsanwalt, keinen Anstand, zu elitären, daß cs sich uni den ReichStagsabgeordnetcn Vogtherr handle, der 9ff.«0 Mark ans der joffaldemokratiicben Äarteikasse erhallen habe, um dadurch den drohenden Konkurs abzuwenden. Vogthcrr ist nicht der einzige sozialistische Abgeordnete, der mit den gesammelten Albeitergroichen ans finanziellen Verlegenheiten gerettet wurde, io Hai n. A-, der „Post" zufolge, auch der Abgeordnete Harm Elber feld für ähnliche Zwecke größere Summen ans der Partcikaise empfangen. Berlin. Urber den Unglücksfall, welcher den jüngsten Solu, des Staatssekretärs v. Boetticher betroffen hat, wird noch berichtet: Referendar v. Boetticher verweilte am Donnerstag in größerer Gcsellichast von Damen und Herren auf dem Gute Fcldgnelien bei Rhcinsberg bei dem Gutsbesitzer Krüger, welcher ans dem nahe gelegenen See eine Gondel besitzt, Krüger verbot ans drücklich die Benutzung des Bootes, da der See zu stünnffch ici: gleichwohl gingen v. Boetticher und Stencraiiffelicr Jäger ii^ Scc, Die Gondel war mit Ihr Centner Blei belastet. Beim regeln kippte der Kahn nm und beideIMassen ertranken. — Ans Rheins berg wird offiziös darüber gemeldet: Der Referendar Tr. v. Boetticher ist am Hiiiimeliahrtstage aus dem Witlwien Sec bei Rheinsberg. nicht ans dem Ruppincr-See, durch Kentern dcs Bootes verunglückt. Tie Leiche war bis heute Abend 6 Uhr noch nicht gefunden. Nnter-Laichling (Bayern). Vergangene Nacht kam hier bei einem Schadenfeuer ein Maurer mit seinen drei Kindern um. Pest. Abgeordnetenhaus- Der Ministerpräsident beant wortete die Interpellation der Abgeordneten ilgron und Franz Kossuth wegen der Falinendemonstrationeii in Belgrad, die serbische Regierung vemrtheile die Vorfälle und sei von dem Streben geleite!, Demonstrationen gegen den Staat zn verhindern, mit dem sie gute Nachbarschaft aufrecht erhalten wolle. Die diesseitige Regierung erachte deshalb leine weiteren Schritte für nochwendig. Was diesseits gefordert sei. habe man erlangt, die Schuldigen seien be straft, darunter 72 mit Gesängniß. Dieicnigen, welche nicht in Belgrad ansässig seien, würden abgcschoben, die Fremden aiisgc wiesen, die Rädelsführer vor das Strafgericht gestellt. Unter Beifall ans der rechten Seite wurde die Antwort zur Kenntnis: genommen. Paris. Nach ciner der „Agencc HavaS" ans Präioria zu gegangenen Meldung hat die dortige Regierung be chlossen. das Uclheil gegen die Mitglieder dcs RciormkomiiecS hinsichtlich der dreijährigen Verbannung aufrecht zu erhalten, dagegen beabsichtigt die Rrgiecimg, die Gcinche um Ermäßigung der iiohenZGeld- nnd Freiheitsstrafen in Erwägung zn ziehen. Luzern. Der wegen Ermordung seiner zwei minderjährigen Kinder in erster Instanz zum Tode bernrtheiite Schneider Gchnng ans Württemberg erschien heute zur Revisions-Verhandlung vor dein Obcrgcrichte. Während der Verhandlung hatte er Anfälle von Epilepsie und Tobsucht, so daß das Gericht drn UrtheilSspruch verschob, um den Angeklagten cmf seine geistige Zurechnungs fähigkeit erst ärztlich untersuchen zn lassen. Madrid. Nach Euba werden erst im Herbst Truvven Verstärkungen abgeschickt. Man bezeichnet es liier als notwendig, alsdann große Aufwendungen zu machen und 50- bis 60,000 Mann nach Cuba zu entsenden, da der Ausstand sich jetzt ans alle Pro vinzen der Insel erstreckt. Gcriickstweiie verlautet. Spanien werde wegen des Verhaltens der Vereinigten Staaten eine Note an die Mächte richten, Kapstadt. DaS Kap-Parlament nahm heute die Berathnng über den Antrag Merrlmans. belr Einziehung oder Beschränk ung des Freibriefes der Südafrika-Gesellichast aus. Minister Sivewright erklärte, der Freibrief habe sehr viel Gutes geschaffen, deshalb müsse er weiter bestehen, aber in einer Form, in welcher er keinen Schaden anrichten könnte. Prätoria. Ter aussnhrende Rath beschloß, das Gciuck der politischen Gefangenen um Milderung der Urtheilc i n wohh- r». s- > «"2
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