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Der Deutsche Photographen-Verein wurde im Jahre 1876 am 29. December von einer Anzahl von 35 Personen gegründet. Er nannte sich auf dieser constituirenden Versammlung in Gotha „Thüringer Photo graphen-Verein“. Doch schon auf der I. Wander-Ver- sammlung zu Jena am 31. Januar 1877 wurde dieser Name in „Deutscher Photographen-Verein“ umgeändert. Üeber das Wachsthum des Vereins, sowie über die verschiedenen Wander-Versammlungen geben die beiden nachstehenden Tabellen den besten Aufschluss: Constituirende Versamml.: Gotha 29. Dec. 1876. 1. Wander-Versammlung: Jena 31. Jan. 1877. 2. 11 Weimar 1 .. Mai 1877. 3. 5? Leipzig 15. u. 16. Aug. 1877. 4. '1 Halle a. S. 6. u. 7. Febr. 1878. 5. Coburg 6. u. 7. Aug. 1878. 6. V Hannover T-H £ ö H Febr. 1879. 7. Dresden 27.-29. Aug. 1879. 8. 1? Cassel 11. u. 12. Febr. 1880. 9. ’1 Nürnberg 10.-12. Aug. 1880. 10. 11 Hamburg 2.-4. Aug. 1881. 11. 11 Eisenach 23.-25. Aug. 1882- 12. 11 Coblenz 22.-24. Aug. 1883. 13. ’1 Berlin 25.-29. Aug. 1884. 14. '1 Heidelberg 26.—30. Aug. 1885. 15. ‘1 Braunschweig 25.-27. Aug. 1886. 16. Stuttgart 24.-26. Aug. 1887. 17. 11 Lübeck 22.-24. Aug. 1888. IS. '1 Weimar 30. Juli bis 2. Aug. 1889. 19. 11 Eisenach 27.-29. Aug. 1890. 20. ,, Dresden 26.-28. Aug. 1891. 21. Wiesbaden 23.-26. Aug. 1892. 22. 1? Hildesheim 22.-25. Aug. 1893. 23. tt Frankfurt a. M. 21.—25. Aug. 1894. Mitgliederzalil. 1876. 29. December 35 Mitgl. 1885. 1. October 449 Mitgl. (Gründling.) ! t 1886. 1. 484 1877. 1. Januar 40 11 :* 1887. 1. 11 519 1878. 1. v 91 11 1888. 1. 567 1879. 1. 11 169 11 1889. 1. 11 607 1880. 1. 11 236 11 1890. 1. 659 1881. 1. 11 244 11 1891. 1. 719 1881. 1. October 256 ’ - 1892. 1. 755 1882. 1. 283 11 1893. 1. 781 1883. 1. 333 11 1894. 1. 802 1884. 1. 11 411 V Der Deutsche Photographen-Verein ist zur Zeit der stärkste photographische Verein Europas. Das Wachs thum ist ein stetiges und langsames, aber sicher fort schreitendes gewesen, Dank der gesunden Organisation des Vereins. Die ursprünglichen Statuten haben freilich im Laufe der Jahre mehrfache Veränderungen erfahren, der Kern ist geblieben. Die Hauptänderung, welche die neuen „Satzungen“ (angenommen in Wiesbaden 1892) brachten, besteht darin, dass die alten Statuten in zwei Theile zerlegt wurden, von denen der eine Theil unabänderlich gewissermaassen als Grundgesetz festgestellt wurde, während der andere Theil beweglich und je nach Bedarf veränderlich in den Geschäfts-Ordnungen und Special-Bestimmungen niedergelegt wurde. Auf diese Weise ist es nicht nöthig, bei sich etwa als wiinschens- werth herausstellenden Aenderungen gleich an den Satzungen zu rütteln. Der Deutsche Photographen-Verein erfreut sich seit langen Jahren der Huld und des Schutzes Sr. König!- Hoheit des Grossherzogs Karl Alexander von Sachsen- Weimar-Eisenach, sowie der hohen Behörden und empfing (der einzige Photographen-Verein in Deutschland) bereits laut Erlass vom 17. April 1888 die Beeilte einer 'juristischen Persönlichkeit (Corporationsrechte), welche auch nach Abfassung der neuen Satzungen durch Reskript vom 14. Dezember 1892 die höchste Bestätigung erhielten. Die Bestrebungen des Deutschen Photographen- Vereins sind hauptsächlich dahin gerichtet , den Fach genossen in jeder Hinsicht Nutzen zu bringen, sowohl in technischer und künstlerischer, als auch in socialer Beziehung. Dementsprechend liefert sein Organ, die „Deutsche Photographen - Zeitung“, mit ihrer für ein Fachblatt ausserordentlich hohen Auflage von 3300 Exem plaren, den Lesern Erläuterungen über wichtige Vor kommnisse aus der Praxis, sowie Rathschläge in juristischen Angelegenheiten. Des Weiteren strebt der Verein durch seine jährlichen Wander-Versammlungen Gelegenheit zum mündlichen Austausch über Erfahrungen an und ladet alle Collegen durch die damit verbundene Ausstellung zu freundlichem Wettbewerbe ein. Es finden sich auf den Ausstellungen aber nicht nur Photogramme, sondern auch Apparate und sonstige Gebrauchs - Gegen stände für die Photographie, und damit auch dem künstlerischen Theile Genüge geleistet wird, ist der Vorstand bemüht, den Ausstellern und Mitgliedern durch eine strenge und sachliche Kritik die nöthigen Weisungen zukommen zu lassen. Da diese Kritik sich streng an die Urtheile des Preisgerichtes anschliesst, so liegt darin schon enthalten, dass der Verein die Ausstellungen und die damit verbundenen Präiniirungen nicht zum Zwecke der Austheilung eines werthlosen „Medaillensegens“ benutzt wissen will. Daraus entspringt aber auch weiter, dass die Auszeichnungen des Deutschen Photographen-Vereins im In- und Auslande sich eines ganz bedeutenden An sehens erfreuen. Mit Dank ist dabei auch der Opferfreudigkeit ver schiedener Mitglieder und Corporationen zu gedenken, von denen jedes Jahr werthvolle Ehrenpreise zu besonderen Wettbewerbungen für die Ausstellung gestiftet sind. Auch die Bestrebungen des Deutschen Photographen- Vereins, die materielle Lage seiner Mitglieder und der übrigen Photographen zu bessern, sind anzuerkennen. Wir verweisen hier nur auf die Entwürfe und Petitionen über das photographische Schutzgesetz, auf die mit Betheiligung der sämmtlichen übrigen Photographen- Vereine in Deutschland mit Erfolg angeregte Agitation in Sachen der Sonntagsruhe, auf die tliätige und erfolg reiche Mitwirkung an dem von anderen Seiten und zu anderen Zwecken in Thätigkeit gesetzten Deutschen Photographen-Congresse, an die Behandlung der Stellen- Vermittelungsfrage, an die Errichtung eines schon über ein Jahrzehnt segensreich wirkenden Unterstützungs- Fonds stützt Unterst W jetzt g< vieler wegen < eingezo: Wirkuii Bestimi] Gutaclil das alle; sie es j machen strebum zu verlt Hol Görlitz Die P Die der natii: sein. 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