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02-Abendausgabe Dresdner Nachrichten : 09.11.1916
- Titel
- 02-Abendausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1916-11-09
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19161109024
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1916110902
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1916110902
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1916
-
Monat
1916-11
- Tag 1916-11-09
-
Monat
1916-11
-
Jahr
1916
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>" Uebersall aus dt« und « setnblichen Gchützengrltben zwischen «oiumccouri und Serre. machten «tut«« Getan««»« und fügte» dem Feinde bktrdchtltch» Verluste zu. «tue fetndiich« Patrouille tttdlim von Manch» wurde durch -euer zerstreut. Anhaltend schwere Rege», gltsse und starker Lüdweststurm. tW. r. V.) Die neuesten Meldungen lauten: Englische Brutalität «nd Heuchelei. 6. Rov. Die Admiralität gibt folgendes bekannt: Die deutsche Preste sucht Kapital aus einer Er zählung zu schlagen, die sie als zweiten „Baralvng"-Fall bezeichnet. Einesteils ist dabei vermutlich beabsichtigt, wieder einmal die öffentliche Meinung Amerikas gegen England aufzureizen, und andcrnteils Gründe für de» un eingeschränkten UnterseebvotSkrseg zu schaffe». Die Tat sachen sind ganz klar. Am 24. September 1915 war im westlichen Teile de» Kanal» „ll. 4k" damit beschäftigt, ein englisches Handelsschiff zu versenken. Während cö dies tat, näherte sich ein zum Hilssschisse der Flotte umgewandclter und anSgcrüsteter Haiidelsdumvtcr dem llnterscrbootc und dem sinkenden Handelsschiffe. Lein Charakter wurde nicht sogleich erkannt. Damit daö Nntersecbovt nicht untcrtauchc, bevor der Hilfskreuzer in Schuhwelte kam, hihte dieser eine neutrale Flagge: eine vollkommen legitime Kriegslist. Als er in Schuhweitc war. hihte er einen weihen Wimpel, wie es von allen englischen Kriegsschiffen verlangt wird. Er seii'rtr- anf das Unterseeboot und versenkte es. Die u» mittelbare Sorge des Kommandanten war. die Mannschasr des durch da» Unterseeboot versenkten englischen Handels- dampfer» zu retten, die gezwungen war. 59 Seemeilen vom nächsten Hasen entfernt in die Boote zu gehen. Als dies getan war. näherte sich das Handelsschiff einem der Boote des gesunkenen Dampfer», da» zertrümmert trieb und in das zwei ttebrrlcbcndc non der Mannschaft des Unterseeboote» geklettert waren. Diese wurden gerettet, aber nach ihren Opfer». Der Gebrauch einer neu tralen Flagge, »m sich auf Schuhweitc dem Feinde zu nähern, ist ein anerkanntes Berfahrcn des Seekrieges, und von den Deutschen selbst in diesem Kriege vst angewandt worden. Die „Möwe" zum Beispiel hat sich ihre Opfer meist aus diese Weise gesichert. Es ist schwer zu glauben, dah irgend jemand allster einem Deutschen aus diele Tat sache eine Anklage -er Brutalität gründen würde, weil zu erst englische und nicht deutsche Ueberlebendc innerhalb weniger Minuten gerettet wurden. Die ganze Anschuldi gung bietet ein sehr treffendes Beispiel sür die typische deutsche Sinnesart. Für die Deutschen besteht keine gegen sciiige Verpflichtung. Jede Ucberraschung oder Kriegslist seiten» der Deutsche» ist legitim. Alles wird aber illegitim, wenn eS gegen die Deutschen geübt wird. Die Behauptung, dah die Admiralität Befehl gegeben hätte, dah Ueberlebendc von in Not befindlichen deutschen Unterseebooten nicht ge rettet werden sollen, ist unbedingte Lüge und wurde aus drücklich widerlegt in der Note der englischen Regierung über den „Baralong"-Fall vom 25. Februar 19l6. Hierzu wird uns von zuständiger Stelle geschrieben: Die englische Admiralität bestreitet von allen deutscherseits mitgeteiltcn Tatsachen nur eine einzige. Sic behauptet, dah daS englische Kriegsschiff das deutsche Unterseeboot nicht bei wehender amerikanischer Flagge, sondern unter englischer Flagge beschossen und versenkt habe. Abgesehen hiervon be stätigt also die englische Admiralität den deutschen Bericht Punkt für Punkt durch beredtes Schweigen. Damit ist un bestritten festgestellt: Das Boot mit den beiden U e b c r l c b e n d e n i st n b s i ch t l i ch von dem eng lischen Kriegsschiffe überfahren worden, um ,'v die letzten Zeugen hinzumordcn. Die beiden Ucbcrlebc»- den wurden, als dies nicht gelungen ivar, erbarmungs los und ohne Hilfeleistung für de» Schivervcr- wuudetcn i» einen kleinen käfigartigen Verschlag ein- gcsperrt. Den Schwerverletzten hat man in i t noch offe nen Wunden ins Gefängnis geworfen. Alles hat man getan, um ihn an seinen Wunden sterbe» zu lassen. Seine Auslieferung nach der Schweiz hat man trotz der Be fürwortung durch die schweizerische Ärztekommission ver weigert. Man hat alle Versuche des Mihhandelten vereitelt, über die'amerikanische Botschaft in London an die deutsche Negierung zu berichten. Angesichts dieser nahezu volle» Bestätigung de» deutschen Berichtes kann die englische Ad miralität nicht verlangen, dah man dem deutschen Berichte in dem einen Punkte, den die Admiralität als falsch hin zustelle,i versucht, den Glauben versagt. Es war selbstver ständlich zu erwarten, dah der Mistbrauch der amerikanischen Flagge zu einer der grauenvollsten Taten der S c e k r i e g S g c sch i ch t c von der englischen Admiralität nicht zugegeben werden würde. Trotzdem bleibt der deutsche Bericht auch in diesem Punkte wahr. Dieser neue „Bara- long"-Fall bestätigt erneut, dah ein Befehl der Admiralität besteht, nach dem lleberlebende deutscher Unterseeboote nicht gerettet zu werde» brauchen. Die englische Note vom 25. Fe bruar 1916 hat dies nicht widerlegt, sondern nur bestritten. Aber auch diese Bestreitung ist nur englischer Heuchelei möglich. «W. T. B.j Lertliches und Sächsischer. Dresden, 8. November. —* (X. >l.) Nachstehendes Verbot wird von den stell- bcrtretendrn Generalkommandos des 12. und des 19. Armeekorps zur allgemeinen Kenntnis gebracht mit dem Bemerke», bah jede Uebertretnng oder Anregung dazu, so weit nicht nach den allgemeinen Strafgesetzen höhere Strafen verwirkt sind, nach 8 9 des Gesetzes über den Be lagerungszustand vom 4. Juni 1851 in der Fassung des Ge setzes vom II. Dezember 19>5, bestraft wird. Es ist ver boten, Patente oder M » st e r s ch u tz r e ch t c, die ein Deutscher oder eine deutsche Firma im Auslande äu gen, eldet oder erworben hat, und die einem Ausfuhr verbot unterliegende Gegenstände betreffen, unmittelbar vdcr mittelbar »ach oder in dem feindlichen oder neutrale» Aus lande zu vcräuher» oder dort in anderer Weiic zn verwerten. Das gleiche gilt vvn Fabrikgeheimnisic», soweit es sich um einem Ausfuhrver bot „ntcrlsegcndc Gegenstände handelt. —* Die Bewertung vo« Wertpapieren in der Ergän- zungsstenerdeklaration. Ucbcr die Bewertung vo» Wert papieren bei der bevorstehenden Deklarativ» zur Ergän zungssteuer auf das Fahr 19i7 wird uns von zuständiger Seite folgendes mitgetetlt: Da die Börsen die Kursnotierun gen seit KricgSbeginn <i. August 1914) eingestellt und bisher noch nicht wieder ansgenvmmrn habe», liegen die Verhält nisse rechtlich noch genau so, wie bet der vorjährigen Auf stellung der Deklaration sür die diesjährige Ergänzungs- stcuerveranlagung. El«, Börsenkurs vvn Wertpapieren für den Zeitpunkt der Einschätzung <12. Oktobers läht sich nicht feststcllcn. Wie bei der Ergänzungssteucrdcklarativn und Veranlagung sür BNli, so werde» auch für die Deklaration und Einschätzung zpr Ergänz»,igsstcuer auf 1917 sämt liche Wertpapiere wieder als solche anzuschc» sein, die keinen Börsenkurs haben. Mithin sind auch in der Deklaration sür die Einschätzung zur Erganzungs- stcucr auf 1917 die Wertpapiere gcmäh 8 29 Nr. 1 des Er- gänzungSstcuergesetzes nach ihrem V e r k a » s s w c r t c zur Zeis der Einschätzung (12. Oktober 1916» anzugebcn. Das Fehlen amtlicher Kursnotierungen und sonstiger öffentlicher Bekanntmachungen vdcr Mitteilungen über die sür den Um satz non Wertpapieren in Betracht kommenden Preise (Be kanntmachung des Reichskanzlers, betreffend Verbot vo» Mitteilungen über Preise vo» Wertpapieren usw. vom 25. Februar 1915, R. G. Bl. T. 111, 112s macht jedoch die zu verlässige Ermittelung des Verkaussmcrts sür alle Arten von Wertpapieren schwierig, zum Teil sogar unmöglich. Selbst die Banken werden nicht in allen Fälle» in der Lage sei», ihren Kunden zuverlässige Angaben über de» derzeiti gen Berkaufswert sämtlicher Wertpapiere zu mache». Es ist daher nötig, von bestimmten Anhaltspunkten aus- zugchen, an deren Hand die Beitragspflichtigen den Ber ka u f s m e r t ihrer Wertpapiere am 12. Oktober 1916 selbst schätzungsweise ermitteln können. Solche Anhalts punkte bieten ns der ZcichnungSpreis der letzten lsiinstcns deutschen Kriegsanleihe, sür Schuldverschreibungen 98 Pro zent und ihre Verzinsung G Prozents, sowie sür Schatz- anweisnngen 95 Prozent und ihre Verzinsung l4!4 Prozents, >>> die Höhe der Verzinsung fcstvcrejnslicher Papiere, e-s die Höhe der letzten aus Industriepapicrc verteilten Dividende. Geht der Steuerpflichtige von diesen Anhaltspunkten aus, io wird er eine» angcincssciien Verkausswert auf folgende Weise ermitteln können: a> Bei m ü n d c l s i ch c r e n fest verzinslichen deutschen Wertpapieren wird mit Rücksicht auf den Ausgabckurö »nd die Verzinsung Ver letzten deutschen Kriegsanleihe der Verkaufsmerte in Pro zenten des Nennwertes unbedenklich mit W Prozent bei 5prvzentigcn Papieren, 95 Prozent bei 4'/L proz. Papieren, 99 bis 85 Prozent bei 4prvz. Papieren, 78 bis 78 Prozent bei :N4proz. Papiere» „nd 68 bis 64 Prozent bei 8prvz. Papieren angenommen werben können. >9 Bei nicht mündclsichcrcn festverzinslichen deutschen Wertpapieren, namentlich auch bei Industricobliga- tioncn, wird der Verkaufswert etwa 2 Prozent unter den sür mttndelsichcre Papiere angegebenen Werten liegen. <>s Bei notleidenden Papieren wird ein weiterer Abschlag, bei Papieren, die zum Nennwerte oder über dem Nenn werte aelost werden, dagegen ein entsprechender Zuschlag zu machen sein, der nach Befinde» zu einer Bewertung des Papiercs nahe,'einem Nennwerte oder Berlosuilgswerte führen kann. <)) Ter Verkausswert ausländischer sestvcr ziiislichcr Wertpapiere wird im allgemeinen durch eine Be fragung bei den Banken feststellbar sein. Soweit das nicht angängig ist, wird er durch eine Kapitalisierung des Er trages zu ermitteln sein. — Bei Wertpapieren der mit den, Deutschen Reiche verbündeten Staaten wird nach dem jetzi gen Stande von einer 5'st- bis 6'/5 prvzcntigen Verzinsung des in ihnen angelegten Kapitals ausgcgangcn werden können. Ein angemessener Wert solcher festverzinslicher Wertpapiere wird sich also durch eine Vervielfältigung des ! jährlichen Zinsertrages mit 18 bis 15 finden lasse». Bei .festverzinslichen Wertpapieren der neutralen Staaten da gegen wird unter den derzeitigen Verhältnissen von einer bis 4Vsvrozcnttgen Verzinsung des in ihnen angc- ' legten Kapitals ausgegange» werde» können. Ein ange- -j* Wtlhrl«-Uusch-Adend. Morgen Donnerstag, abends 8 Uhr, wird Voran Carlo v. d. Nopp Ernstes »nd Heiteres aus Büschs Ttchtungrn im Künstler!,au« zum Vortrag bringen, wahrend Tr. Rudolf Glaser in daü r'ebcn des Künstlers einführt. Zahlreiche Lichtbilder unterstütze» beide Vortragende. Karte» bei F. Ries. s* Das Mbert-Theater versuchte gestern sein Glück wiederum mit einem „schier dreistig Jahre alten" Lustspiel sanftester Gemütsart: mit Franz v. Schönthaus Vieraktcr „Cornelius Bost". Das Stück, ans etlichen siühercn Aufführungen in Dresdner Theatern bekannt, ge hört zu jenen leicht »nd skrupellos zusammcngefiigten Vühnenwcrken, die nach einer frisch-fröhlichen Fahrt in lauschig-plätschrrndcm Lustspiclfahrmasser immer mehr aus den Sand geraten und zuletzt auf dem Grunde schwank- haften Thcatcrunsinns und gemachter Gefühlsduselei u»- entrinnbar festsitzen bleibe». Unsere Väter und Mütter, die seinerzeit das Schvnthanfchc „Lustspiel" herzlich belacht haben, scheinen'- vffenbar mit den Forderungen einer einigermaßen glaubwürdigen Entwicklung der Bühnenvor- gänge nicht allzu streng genommen zu haben. Wer hält cs heute noch für menschenmöglich, daß sich die lebenskluge, im besten Wortstnne vornehme Baronin v. Felbhein, in «ine» Tölpel vom Schlage dieses Arnold Bäckers sterblich ver liebt, daß ein regierender Herzog sich binnen fünf Minute» durch einen sentimentale Verse rezitierenden Backfisch von einem gcrcchterweise zürnende» Fürste» in einen um de» Finger zn wickelnden Waschlappen verwandelt usw.'? Solche und ähnliche „Einfälle" erscheinen dem Geschmack von heute als Kulisscnrcistcr, die zwar in der Regel einer Augenblickswirknng sicher sein können, die aber doch des Besten entbehren: des Stemvels der Lebcnswahrhett. Immerhin — zn Schöntbans schlechteste» Stücken zählt sein „Cornelius Bost" noch nicht, und eine gewandte Darstellung vermag wohl auch heute »och einem nicht allzu nachdenk lichen Zuschauerkrciü über die groben Unwahrscheinlich leiten der Geschehnisse Sand in die Hüü"' zn streuen. Unter Hans Staufens Spielleitung, der allerdings der Umstand zustatten kam, dast die erste» Kräfte des Albert-Thcaters vollzählig auf der Bühne standen, war t» der Tat eine so gesällig abgernndrtc und ln viele» Einzel zügcn ergötzliche Aufführung zustande gekommen, dast manche Cliaraktertsirrnngosündc des surchtvar-sruchtbaren Lustsvtclsabrikantrn Schönthan i» milderem Lichte crschei- nen konnte ober gar vertuscht wurde. Fn diesem Sinne ist den Damen Olga Limburg lBaronin) »nd Lotte Klein (die mit ihrer natv.bnrschtkvsen Komtrfsr v. Per», wald wiederum einen jener nnwtdersiehUchen Backfische schuf, die ihrer Begabung so trefflich liege»), »nd der Herren Robert Müller a>S genaSführiem superklugen Kabiucttsrat, Franz Schöne man» (Bäckers) und Hans Steiner (dem inkvgnitv als „Maler Cornelius Bost" auf galante Abenteuer gehenden Prinzen von Schöningen-Clausthal) eine anerkennende Verbeugung zu machen. Dagegen wurde der an sich schon unmögliche Herzog durch eine aus dem vornehme» Rahme» fallende Fehlbcsetzung noch unmöglicher gemacht. Der nach jedem Aktschlüsse entsetzende Beifall lehrte, dast Franz v. Schön than auch heute noch nicht zu den Ueberlcbten gerechnet zu werden brauchi. —«ü. Konzert von Hertha Dehmlow und dem Berliner Trio. Das RcsidcnzkaufhauS hatte sich zum zweiten der vvn ihm im Gemrrbchaus veranstalteten Konzerte bekannte Berliner Gäste verschrieben: Hertha Dehmlow, die geschätzte Ltedersängerin, und das unter dem Namen „Berliner Trio" ebenfalls bestens cingeführte Kammer- ii.vsik-Ellsemblc -er Herren Mayer-Mahr (Klaviers, Bernhard Dessau lBioline) und Hugv Dech ert (Cello). Die Sängerin, die Lieber von Cornelius Mahler und «traust auf das Programm gesetzt und Arthur Chiv als verständnisvolle» Klavierbegleiter gewählt hatte, ver fügt über einen große», klangschönen, im Ansatz nur leider etwas schivcrslüssigen Mezzosopran, trägt geschmackuvll vor und singt recht musikalisch: Vorzüge, die man, ohne durch überragende Persönlichkeit hingerissen zu sein, immer gerne anerkennt »nd geniestt. Das, die Künstlerin eine Anzahl Stücke von Cornelius sang, sei ihr gedankt, obwohl ihr diese zarten Kleinigkeiten nicht besonders liegen. Das „'Berliner Trio" begann mit Dworschaks Dumkn-Wert Ich habe für diese ziemlich »»kultivierte naturalistische und zerfahrene Tschcchenmnsik nie viel übrig gehabt, aber zu. Bewunderung des ausgeglichene» Zufammenipicls der Trivgenosscn bot sie mit ihrem ivrunghaften Rubatv-Wcse» beste Gelegenheit. Der eigentliche Genust begann dann bei Franz Schuberts B-Dnr-Trio, von dem besonders der erste Satz mit seiner qnellfrischen, einschmeichelnden Lyrik in wohltuender Klarheit zum Leben erstand. Die edle Ton grbung des Geigers »nd des Cellisten verschmolz mit der Anschlagskunst dcS Klavierspielers zn einem sorgsam ad getönte», einheitliche» Klangbild. Und das ist ja das rin scheidende technische Geheimnis eines künstlerisch vollwerti gen Trtosviels. X. 8. -f-* Der „Rosenkavalier" in Kopcnbagcu. Dieirr Tage nurde Richard Stranstens ..Rvsenkavalicr" erstmalig am Königs. Opernhaus in Kopenhagen in Anwesenheit des Kronprinzen gegeben und errang einen durchschlagenden Erfolg, dem auch dir Kritik der führenden Blätter rühmend zustimmt. Esntae textlich derbe Stellen nmren gestrichen. messener Wert solcher festverzinslicher Wertpapiere wirb sich also dnrch eine Berviclfältlgnng des jährlichen Zins ertrages mit 29 vis 22 finden lassen. Auvländische Wert papiere der mit dem Deutschen Reiche im Kriege besinü- ltkhen Staaten können allein deshalb, weil insolge von Zahlungsverboten seit Kriegöbegin» an die deutschen Wert papterinhaber Zinsen nicht mehr gezahlt worden sind, nicht als wertlos angesehen werden, dasern die Zinszahlung für das betreffende Wertpapier nicht aus anderen Gründen überhaupt eingestellt worden ist. Dem Sinke» ihres Wertes infolge des Verbotes der Zinszahlung an die deut schen Inhaber der Wertpapiere wird aber durch einen an gemessenen Abschlag von dem in der oben für Wertpapiere der mit dem Deutschen Reiche verbündeten Staaten ang. gcbcne» Weise ermittelten Werte Rechnung zu tragen lei». o> Bei I » d u st r i e p a v i e r c n ist insolge ihrer geringe ren Sicherheit eine höhere Verzinsung als bei mündet sicheren Papiere» zugrunde zu lege». Man wird hier »u einer angemessenen 'Bewertung gelangen, wenn man in de, Jetztzeit eine 6- bis 7prozcntige Verzinsung als angemessen nnsicht und im allgemeinen von der letzten verteilten Dividende ausgeht. Soweit aus Industrie,mpierc »och dem letzten Jahresabschlüsse der betreffenden Gesellschaften Divi denden verteilt worden sind, wild sich daher durch eine Vervielfältigung der letzten erhaltene» Dividende mit 17 bis 14 ein angemessener Wert finden lasse». Nur insoweit auf Industriepavic.-c nach dem letzten Iahrcsabschlus! Divi denden nicht verteilt worden sind, wird man aus den Divi- dendenerlrag der Wertpapiere nach den drei vorhergehen den Jahresabschlüssen zNrückgreife» müssen. Ein ange messener Werl wird sich also daun dadurch finde» lasten, dast der Durchschnitt dieser drei verteilten Dividenden mit 17 bis 11 vervielfältigt wird. Svmcit Slcuerpslichtige den Vcrknussivcrt, den ihre Paviere am l2. Titulier 1"l<i gehabt haben, genau tenne», oder Banken die Bewertung der Wertpapiere bewirke», entbinden die angeführten Richl linien selbstverständlich nicht vo» der Verpflichtung. Die Richtlinien sollen und könne» nur für diejenigen Beitrags pflichtigen einen Anhalt bieten, die den derzeitigen Ver- kaufswcrt ihrer Wertpapiere nicht zuverlässig kennen. Soli ten die Börsen nvch vor dem i» der Zeit vvn Januar bis Ende Mürz 1917 slattsindenden Katasterabschlust die am, lichen Kursnotierungen wieder gusnelnnen und sollten sich hierbei niedrigere Werte ergeben, als der Beitragspslich tige in seiner Deklaration eingestellt hat, so bleibt cs ihm unbenommen, seine Angaben bis Katasterabschlust zn berichtigen oder nach 'Beendigung der Einschätzung im Rechtsmittelvcrfghren den Nachweis dafür zn erbringen, dast seine Angaben in der Deklaration zu hoch gewesen sind Dasselbe gilt, wenn die ans Grund eines Neichsgcsctzes sür die Veranlagung der 'Besitzstcner und der Kriegsstener durch den Bnndesrat oder Reichskanzler stattsindcnde Festsetzung der Kurse der zum Börscnhandcl zugelassenc» Wertpapiere auf den 81. Dezember l9I6 niedrigere Werte ergibt. Ans der anderen Seite bleibt es den Einschätzungskominissionen und Steuerbehörde» Vorbehalte», de» sich bei der etwaigen Wiederaufnahme der Kursnotierungen vor Kcitasterabschlnst oder bei der Kursfestsetzung der Wertpapiere für die Ver anlagung zur Bksitzsteuer und zur Kriegssieuer nach Be finden ergebenden höheren Werten bei der Veranlagung Rechnung zn tragen, sowie überhaupt die angegebene» , Verkaufsivertc gegebenenfalls auf ihre Angemessenheit nach- , zuprttscn. Auch wird es. wenn sich bei der etwaigen Wieder- l aufnahme der Kursnoticrnngen vor Kntasteraöichlnst oder ' bei der Kursfestsetzung sür die Veranlagung der Besitz- ^ stcuer und der Kriegsstener höhere als die vom Steuer-' pflichtigen in seiner Ergünznngssteuerdctlargtion zugrunde gelegten Werte ergebe», für den Steuerpflichtigen ratsam Win. dast er seine Ergänzniigsstcncrdcklarativn alsbald durch einen 'Nachtrag berichtigt oder ergänzt. Da die Nicht bcachtung der Dcklarativnsaussvrdcrung bei der Ergän- zungsstcuer — anders als bei der Eintommcnstcucr — den B e r l u st des R r k l a m a t i o n s r e ch t s nicht nach sich zieht, erwächst den Beitragspflichtigen auch durch eine Unterlaisung der Teilarntivn zur Ergänzungs- slcuer oder durch eine verspätete Abgabe der Ergänznngs- steuerdetlaration kein Nachteil. Den Stcuerptlichtigcn bleibt auch dann der Nachweis ihres ergänzungspflichtigen Vermögens im Rechismittelwcg offen. Für Stenerpslich tige mit grostcm Wertpapierbesitz wird cs sich sogar emp fehlen, die Ergänzungssteuerdetlarativ» erst im Januar .'917 einznrciche», sobald eine Festsetzung der Kurse vv» Wertpapieren auf de» 8l. Dezember 1916 durch den Bundes- rat vdcr den Reichskanzler siir die Veranlagung der Besitz steuer und Kricgssteucr stattgesunden hat. Zum Schlust wird noch daraus hingewiesen, dast nach dem Gesetze vom 29. Oktober 1916 über die Z n s a m in e n r e ch nnng de s C i n l v in in e n s und Vermögens der Ehegatten bei den diretten Staats und Geineindestenern dein Elic- nianne das ergnnzmigssteucrpsttchttge Berinöaeii der Ehe srau ohne Rücksicht auf den ehelichen Gülerstand zngercchnet wird. Das gilt nur dann nicht, wenn die Ehegatten dauernd getrennt leben, wenn sie. weil sie in Sachsen weder Wohnst« noch Aufenthalt haben, nach 8 Ziffer ll>, 2l> oder 8i, des Eintoininenstcnergesetzcs nur wegen des in Lachsen ge legenen Grundbesitzes oder des in Sachsen betriebenen Ge werbes sieuerpslichtig sind, vdcr wenn die Summe des Einkvinn.enö beid-r Ehegatten 8199 Mart nicht nbcrsleigi Fn diesen Fällen sind die Ehefrauen wegen desjenigen ei günzungsitcuerpsllchtigcn Vermögens besonders zn be steuern, über welches ihnen die freie Verfügung zustehi, oder welches einem von ihnen betriebenen Gewerbe als Anlage oder Betriebskapital dient Vvn diesen Ausnahme fällen abgesehen, haben verheiratete Ltenerpslichtiqe in ihrer Ergänzniigsitenerdellaratton das ergänznilgssteuei pflichtige Vermöge» ihrer Ehesranea mit anzngeben. Das selbe gilt vom ergänzungsstenerpflichtigen Vermögen der minderjährigen Kinder, soweit es nicht der elterlichen Nui- niestuiig eittzvgen ist oder einem von dem Kinde betriebenen Gewerbe als Anlage- oder Betriebskapital dienst —* Weitgehende Aendcrungcn des ,Fahrplans ireien a m 15. N ovc m b c r bei den p r e u st i s ch e n Staats ciscnbahnen ein. Eine Anzahl Pcrsonenzüge soll ein- gezogcn werden: andere Züge, namentlich auch Schnellzug -, werden eine veränderte Lage, zum Teil mit verlängerten Fahrzeiten, erhalten. Auch in Sachsen werden ähniiche Mastnahmen vorbereitet: sic werden hier voraussichtlich Anfang Dezember durchgeführt werden. Einzelne Zugs läufc, die an verlegte prenstische Züge cinschliestcn, müssen vlIUgste Serugsquelle kür - l » SpisIKSTtsn » - > Qaskvifle u. Vereine VoiTugrpfSlre.—Lkatbl^ck-Ioufnieflabellen » « Klo»Sttp»?lSr«. SsalSinlTitt»- unrl ^ » , paplvrrervivtten, Diplome ollei Oe!egenkeiten , iM. 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