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igi. Morg. 7Mr. Anstta wrrdrn b. LbendS S. G»nnt. bl« Mittag- 1S U. angtnommm in der Expedition: JohanneSallee u Waisenhausstraße 6. Sonn, vltktelsjhriich RS Agr. unentgeldl. Lttsenmg tn'< -au«. Durch die K. Post vierteljährlich 22 Ngr. Einzelne Nummern I Ngr. ageölatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. Mitredacteur: Theodor Drobisch. Zs«. SSO. Sonntag, den 22. December 1861. Anzeigen i.'dies. Blatte, das zur Zeit in SLOO Exempl erscheint, finden eine erfolgreiche Verbreitung. Dresden, den 32. December. — Se. Maj. der König ist gestern Nachmittag ^4 Uhr von Brandeis hier eingetroffen. — * Oefsentliche Gerichtsverhandlung am 20. Dec. Julie Ernestine, die Ehefrau des hiesigen Schuhmacher meisters Gehrmann, ist von Jda Kreisel, ihrem früheren Laden mädchen, angeklagt, gesagt zu haben, vor der Kreisel müsse man sich in Acht nehmen, sie habe ihr (der Gehrmann) ein Paar Schuhe gestohlen und verkauft. War nun diese Anschuldigung des Diebstahles nicht zu erweisen, so ist die Gehrmann im Falle der Leistung eines Reinigungseides freizusprehen, im Nichtlei stungsfalle aber wegen Verleumdung 5 Thlr. Strafe nebst Ko sten zu bezahlen verbunden; da nun aber bei einer Freisprechung die Kosten auf die Privatanklägerin Kreisel fallen würden, so hat dieselbe Einspruch erhoben, welcher jedoch nur Bestätigung nach sich zog. — In Privat- und Gegenprivatklagsachen Herrn Karl Friedrich Schulze's, Vorstandsmitgliedes des Alexiusver eins, und Herrn Karl Wols's gegen den Schneidermeister Herrn Franz Wilhelm Weilbrenner stellt sich — in Kürze — heraus: Herr Weilbrenner ist hauptsächlich auf Herrn Schulze's Betrieb mit 192 gegen 5 Stimmen aus jenem Vereine ausgeschlossen worden („hinausgemaßregelt" wie er es selbst nennt) und hat später auf der Schneiderhcrberge zur Belustigung der Gesellschaft einen Vers mit dem Refrain „das leppert sich, das leppert sich zusammen" gesungen, was Schulze auf sich bezog, auch andere Leute auf Schulzen bezogen, als welcher beim Ableben seiner Frau aus der Vereinscasse statutenwidrig Geld bezogen habe Weilbrenner hat nun jene Hinausballotage für illegal, also un gültig erklärt, da gar nicht einmal gehörig abgestimmt worden wäre. Weilbrenner habe auch Wolfen beschuldigt, daß dieser die Casse betrüge (mit dem sch u. s. w. geschrieben). In der Wolf'schen Angelegenheit ist somit Weilbrenner wegen Beleidi gung und Verleumdung unter Nachlassung eines Reinigungs eides zu 20 Thlr. Strafe verurtheilt worden. (Die Sache scheint äußerst verwickelt, und ist nur bei genauer Acteneinsicht zu verstehen.) Weilbrenner hat aber auch gegen Schulze wegen Beleidigung denuncirt und dieser ist zu 3 Thlr. verurtheilt worden. Zu seiner Rechtfertigung als Privatangeklagter will nun Weilbrenner sich weiß brennen, als ob er mit jenem Couplet- Vers Schulzen gar nicht gemeint habe; hinsichtlich der Wolf'schen Angelegenheit aber sagte er, daß die Herren Richter ihm jenes Wort (mit dem sch) nicht zutrauen würden, das sei ihm selbst zu unästhetisch; zum Erweis seiner Ehrenhaftigkeit zeigte er end lich seinen ehrenvollen Militairabschied vor. Zu bewundern ist in solchen Fällen immer die Geduld des Herrn Vorsitzenden, welcher eine so lange, nichts Wesentliches beweisende Rede ruhig anhört. Wozu nun die Kosten einer- und die Arbeit anderer seits, da doch nunmehr die Weilbrenner'sche Bestrafung bestätigt, in der anderen Sache aber Schulze freigesprochen worden ist, wohingegegen eine von Schulze beantragte neue Beweisaufnahme abgewiesen wurde. — Herr Schneidermeister Christ. Karl Rincke strumentmacher Karl Aug. Lehmann, einen Zettel mit der Schrift „ll. 6. Feldschlößchen" zur Redaction des Dresdner Aneigers zu befördern. Lehmann macht erst einen Trennstrich darunter und fügt, „um sich einen Spaß zu machen," hinzu: „Freischießen u. s. w. Die Herren Büchseninhaber werden ersucht, ihre Büchsen mitzubringen. „Nur durch Versehen des Setzers, ist jener Trennungsstrich weggeblieben uud Lehmann von Rincke, welcher hierin unanständige Zweideutigkeiten findet, wegen Verleumdung denuncirt und in Folge dessen zu 10 Thlr. Strafe unter Nach laß eines Reinigungseides verurtheilt worden. Der Eid würde dahin gehen, daß Lehmann keine ehrenkränkende Absicht gehabt. Auf Lehmann's Einspruch geschah die Abänderung, daß der Eid nicht zu leisten, Lehmann aber jedenfalls um 6 Thlr. zu strafen sei. — Der Kohlenfuhrmann/ Karl Heinrich Krause hat in der Hofmühle zu Plauen, wie die Zeugarbeiter Schütze und Ritter bestätigen, 50 Stück Dachziegel gestohlen und, bei der That betroffen, gesagt, die Frau des Eigenthümers Herrn Bie- nert sei eine gute Frau und werde ihm die Paar Ziegel schon schenken. Bei seiner Vernehmung und auch bei der Einspruchs verhandlung behauptet Krause, die Ziegel gekauft zu haben. Seine 4 Tage Gefängniß hinwegzudisputiren gelang ihm aber nicht. — Gegen Auguste Wilh. Hehmann, geb. Paul und deren Schwester Henriette Paul war wegen Verdachtes entfernter Bei hilfe, eventuell Begünstigung zum Diebstahl Untersuchung ergan gen; beide waren klagfrei gesprochen worden. Güstav Kneis und Ernst Schütze hatten nämlich Mehl in der Roßnerschen Mühle gestohlen und als Schütze das Mehl im Handwagen fort fuhr, welchen ihm Pauls vor einiger Zeit geliehen hatten, sind die Paul'schen Töchter neben ihm hergegangen, auch hat man bei Paul's später Mehl der gestohlenen Art gesividen, ohne daß Paul's einen redlichen Erwerb Nachweisen konnten. Kneis und Schütze verbüßen Beide Arbeitshaus wegen ihrer Diebstähle, resp. Unterschlagungen, die Paul'schen Töchter aber beanspruchen für sich eine unbeschränkte Freisprechung. Und eine solche ward ihnen auch diesmal nicht zu Theil. — Vom Herrn Geheimen Rath vr. Carus, Comthur rc., sind bei Gelegenheit der Jubelfeier seiner vor 50 Jahren er folgten medicinischen Doctorpromotion 200 Thlr. für die Kin- derheilanstalt mit der Bemerkung übergeben worden: „daß er derselben dadurch ein Zeichen seines warmen Antheils an ihrem wohlthätigen Wirken zu geben und durch sein Beispiel zu ihrer krästigern Förderung beizutragen beabsichtige." Das erwähnte, in den mit der Büste des Gefeierten decorirten Räumlichkeiten der Harmoniegesellschaft abgehaltene Festdiner vereinigte vorgestern eine große Anzahl hochgestellter und verdienstvoller Persönlichkeiten um den noch in Frische des Geistes und Körpers wirkenden, durch eine seltene Uni versalität der Wissenschaft und Kunst weithin glänzenden Ju bilar, Geh. Rath und Leibarzt vr. Karl Gustav Carus. Unter den Theilnehmern an demselben befanden sich die Herren Staatsminister Frhr. von Neust, v. Behr, v. Falkenstein, v. als Vorstandsmitglied des Bürgercasino veranlaßt Herrn In- j Rabenhorst, Staatsminister a. D. v. Wietersheim, wirkl. Geh