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Dresdner Nachrichten : 04.02.1894
- Erscheinungsdatum
- 1894-02-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189402049
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18940204
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18940204
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Bemerkung
- Unvollständig: S. 21-22 fehlen.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1894
-
Monat
1894-02
- Tag 1894-02-04
-
Monat
1894-02
-
Jahr
1894
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 04.02.1894
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Sr kliMl Kr Kl-liei» c, nur a, k„o««u bi« Z UbrNackmiIla,« di^wW-^tundvü« nur nsrr««-L»srvr 28, Jahrgang I llsrtin. ?,llieudrt«1«». LU»»». Iel»Id«ck»r1 etc.. nlleu vuebhiucker,,! ^ Aufl. 5V,V00 Stück, s s!. N. ttvIifolO L 8oI»u, . U»uptfitr.24. s Dresden, 1884. HO untei' örrs^keeirea 8cb>ir,«In VE V. k. 8««8VI', vkV8<Ieil-X. Xsservevstrsü«« 31. koiw^preek-Lmt H, dir. 2153. IVvlodsuOIuvx rmä 6Ii»mp«Mvr-k'«drHL, rmä rrodlrstubv. Lo»»ti»Io«U^»r ru vri«kto»Ipr»>»»» io »II»o ,ri>»»»r»a Ort»» ro» S»e>„«o ! oo< ö«o X»v>>»«provior,n. pr»i«I>»I»a -»»»»-Io tr»i. j Vrvsäva. 8«k«tr»8s« <», I. L»v,,I^>v»kt,N»IIe 111V. I. 1»»»»r»»-i:ip«L1tl»a Nir 2«>iuoe.», II. >NN»t-V»rk»us Nt- g>« t>r«»cka« IN. üir»rt»»->aotrol« nul.r ki»r»nl>». IV. «oll»ktl»o ö-r G»«d». bioilr»!»««,.!,. krauL rMnay kM mikiliMedeillN Iisck R slle ötSttcki ZVrkssLvi» M vustsckt. «IvDr»«tv ÄVIIlS«!»« imcl smpüsdlt. in xro88nrti88t«r ^ii8tzt»lil billigst, 4'. IL. 20 Aui'lviintruunv'A), Loli« U»r^nr«tkvnn1r»E (3 Radvn). VNAIIS«I»« Vi»«I»HG »»rvi» tDLtz- SkK Refonn der Strafproreßordniing. Hosnachrichlen. Kostiiniiest des Ncustädtcr Casino, Akademischer Gesangverein. AU Sv, F^trgkl,. Tuniverci», GeslügelanSstrllnng. Einbrecher Krüger. Mnsikakademic Rvllsuß, Bach Merkel-Rheinbeiger Abend Allgemeiner Sonntag. 4. Februar. Politisches. Vor einiger Zeit ist dem Bmidesrath ein Gesetzcntwnrs betr. Acndenlngcir und Ergänzungen des GerichtsvrrfassnngSgcsetzrs und der Strasprozeßordnung zugegangen. Bei diesem Entwürfe handelt cs sich nicht um die Berücksichtigung materieller Svnderintercffcn. sondern ili» die Befriedigung eines hervorragend idealen Bedürf nisses, der Befestigung des Rechtsschutzes ans dem Gebiete des Strafrechtes. Bei dem beschleunigten Tempo, in welchen! die Berathung der Strafprozessordnung seiner Zeit im Reichstage durchgesührt wurde, konnte es nicht anSblciben, das; Unterlass ungssünden begangen wurden, die je länger desto mehr als klaffende Risse in der Rechtsordnung in die Erscheinung traten. Es ist mit Dank anzuerkennen, daß im Reichsinstizamte den sich zeigenden Mängeln von vornherein ein wachsames Auge geschenkt worden ist. Wenn trotzdem die Abstellung der vorhandenen Unzuträglich- keilen sich bis jetzt verzögert hat. so darf ans diesem Umstande kein Vorwurf für die Negierung abgeleitet werden. Ein organisches GesetzeSwerk, wie es im Zusammenhänge mit dem Gerichtsverfass- ungsgesetz die Strafprozeßordnung bildet, kann nicht zum Gegen stand eines fortgesetzten reformatorischen Flickwerkes gemacht wer den. Man muß vielmehr abwartcn. bis sich ein hinlängliches Material angesanimelt hat, ans Grund dessen ein sicheres Posta ment für die zu erstrebende Umgestaltung zu gewinnen ist. Sobald diese Voraussetzung erfüllt war, ist an maßgebender Stelle ohne Verzug die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage in Angriff genommen worden. Insbesondere soll die Angelegenheit durch den derzeitigen Staatssekretär im Rcichsinstizamtc, Herrn v. Ricbcr- ding, aus jede Weise gefördert worden sei». Das Werk, welches nunmehr das Licht der Welt erblickt hat, darf im Ganzen als Wohlgclungcn bezeichnet werden, so daß man von ihm zn sagen berechtigt ist: „Was lange währt, wird gut". Dieses all gemeine Urtheil schließt freilich nicht ans, daß sich im Einzelnen mehr oder minder gewichtige AnssteUnngen an dem Entwürfe als nöthig erweisen. Die beiden Hanptbestimmniigcn des Entwurfes bestehen in der Einführung der Berufung gegen erstinstanzliche Urthcile der Strafkammern und in der Feststellung eines Ent schädigungsanspruches für nnschnldig Berurtheiltc. Tie Entschädigung unschuldig Verurtheilter liegt als eine rechtsphilosophische Forderung so tief in dem natürlichen Billig keilsgefühl begründet, daß der bisherige Mangel ihrer Erfüllung wohl allseitig als ein Uebelstaud schwerster Art empfunden worden ist. Je zahlreicher die Fälle vorlauten, in denen an Freiheit, Ehre und Vermöge» durch die Strafjustiz unschuldig geschädigte Personen in ihrer moralischen und materiellen Existenz ohne die Aussicht auf entsprechende Entschädigung bedroht wurden, um so nachdrücklicher machte sich die Erkenntniß geltend, daß das Ansehen der staatlichen Autorität unter diesem Zustande bedenkliche Ein buße erleiden müsse. In der letzten Zeit wirkte die rasche Auf einanderfolge von Nachrichten über Bcrurtheilungen Unschuldiger geradezu beängstigend und cs ist daher nicht zu viel gesagt, wenn man behauptet, daß man überall im Reiche angesichts der durch die Strafprozeßnovelle eingcführten Entschädigung solcher Un glücklichen wie von einem Alp befreit anfathmen wird. Rach den Vorschriften des Entwurfes können solche Personen, gegen welche eine im Strafverfahren rechtskräftig erkannte Strafe ganz oder theilweise vollstreckt worden ist, wenn sie im Wiederaufnahmever fahren sreigesprochen oder in Anwendung eines milderen Straf gesetzes mit einer geringeren Strafe belegt werden, Ersatz des Ver mögensschadens beanspruchen, den sie durch die erfolgte Strafvoll streckung erlitten haben. Der Anspruch auf Entschädigung ist aus geschlossen, wenn der Vernrthcilte die frühere Vcrurtheilung vor sätzlich herbcigeführt oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat. Die Entschädigung wird aus der Kasse desjenigen Bundesstaates, bei dessen Gericht das Strafverfahren in erster Instanz anhängig war, oder wenn das Reichsgericht in erster nnd letzter Instanz er kannt hat. aus der ReichSkassc geleistet, lieber den Antrag entscheidet die oberste Behörde der Landesjustizvcrwaltung. oder wenn das Reichsgericht in erster oder letzter Instanz erkannt hat, der Reichskanz ler. Gegen die Entscheidung ist die Berufung ans den Rechtsweg bei den Eivilkammern der Landgerichte zulässig. An den vorstehenden Be stimmungen dürste die Verlegung der erstinstanzlichen Entscheidung in die Hand der Landesjustizverwaltung, d. h. also einer in ge wissem Grade fiskalisch interessirtcn Partei, nicht überall Zustimm ung finden. ES würde sich ii» Interesse eines gesteigerten Rechts schutzes mehr empfehlen, die Eivilkammern der Landgerichte als erste Instanz ciuzusctzen und als zweite Instanz die OberlandeS- gerichte zuständig zn machen. Bor Allem muß aber die Beschränk ung der staatlichen Entschädigungspsticht auf unschuldig erlittene Strafhaft bemängelt werden. ES ist durchaus nicht cinzuschen, warum die Untersuchungshaft nicht ebenfalls zur Entschädigung berechtigen soll, wenn sie über einen Unschuldigen materielle Schä digungen heraufbeschworcn hat. In diesem Sinne haben sich übrigens auch namhafte Rechtslehrer, der Reichstag nnd wieder holt der deutsche Iuristentag ausgesprochen. Der verstorbene, weit über die Grenzen Sachsens hinaus bekannte GeneralstaatS- anwalt Dr. v. Schwarze, ein ebenso sehr durch glänzende Kennt nisse wie durch wahre Humanität ausgezeichneter Jurist, hat sich über diesen Punkt wie folgt geäußert: „ES handelt sich hier nicht um Schädigungen, die durch Naturereignisse oder ander« Zufällig keiten verursacht worden sind, bei denen selbstverständlich eine §» iatzpjlicht für irgend einen Dritten nicht entstehen kann. Vielmehr sind hier Schädigungen in Frage, welche durch menschliche Lhäti«. trit olmc Verschuldung der Bethciligten hcrbcigesührt werden. Das Opfer, welches der Bethciligte dem Gemeinwesen in Durchführung der de», letzteren obliegenden Verpflichtung und im allgemeinen Interesse zu bringen verpflichtet war, soll von diesem Gemeinwesen dein Mitglicdc desselven ersetzt werden." Wenn die Entschädigung »nichuldig Verurtheilter nicht Stückwerk bleiben soll, so wird der Reichstag sich angelegen sein lassen müsse», auch den »»schuldig in Untcrsnchmigshast genommenen Personen durch die Novelle zn ihrem Rechte zn verhelfen. Als Korrelat zn der Entschädigungspflicht unschuldig Ver- urlheiltcr ist die Berufung gegen erstinstanzliche Urthcile der Straf kammern ciugeführt. um dadurch eine größere Garantie gegen das Vorkommen irrlhümlicher Vernrthellungen zu schassen. Nach dem bisherigen Gesetze kann Jeder, der z. B. wegen einer Bagatellsache zn 3 Mk. Strafe verurtheilt ist, den ganzen umständlichen Apparat der Berufung vor dem Landgericht nnd der Revision vor dem Oberlandesgericht in Bewegung setzen. Gegen die schweren, zum Theil mit Zuchthaus bedrohten Vergehen jedoch, für welche die laiidgcrlchtlichcu Strafkammern in erster Instanz zuständig sind, gicbt eS lediglich das Rechtsmittel der Revision (unter gewissen Vorausietznugen au das OberlandcSgericht. unter anderen an das Reichsgericht!. Bei der Schaffung dieser seltsamen Einrichtung ist mau von dem idealen Gesichtspunkte ausgegangcu, daß unser Nichterstaud seiner Qualität nach für eine genügend sorgfältige Behandlung solcher Strafsachen gleich in der ersten Instanz bürge. Diese Anssassinig hat aber vor der Praxis nicht Stich gehalten. Gewiß gehören unsere Richter zn der Elite ihres Standes iiber- hanpk. Aber inen können auch sic: das beweist die große Zahl von irrthümlichen Vcrurthcilungcn. die gerade der erstinstanzlichen Judikatur der Landgerichte zur Last fällt. Als Berninngsgenchtc sollen in Zukunft die OberlandeSgerichle fnngircn, die bisher in Strassachen ansichließlich RevisionSgerichtc waren. Dadurch er fährt zugleich die Zuständigkeit des Reichsgerichtes eine ent sprechende Erweiterung, indem ihm die Revision gegen die Bern'- »ngsnrlbeile der Qbcrlandesgerichic znfällt. Die Einrichtung io genannter detachirter Strafsenate bei Landgerichten, die vom Sitze des Oberlandesgerichtes sehr weit entfernt sind, ist der Erleichtcr nng der Rechtspflege halber zn billigen. Tie Besetzung solcher Senate dnnte aber nur ans Mitgliedern des Oberlandsgerichtcs erfvlgen, nicht wie beabsichtigt auch ans landgerichttichcn Mit gliedern des Bezirkes. Von den übrige» Bestimmungen des Entwurfes ist insbeson dere die Ersetzung des Voreidcs durch den Racheid mit Beifall zn begrüßen. Die Rachtheile des Voreides find vor einigen Monaten an dieser Stelle ausführlich behandelt worden. Wüiiscbenswerth wäre im Anschluß an diese Nenernng eine Vorschrift gewesen, welche Prostituirle und Zuhälter für eidcsnnsähig erklärt und die Vernrtheilnng ans die bloße Aussage noch nickt cidesiähiger Kinder bin verbietet, Tie üblen Erfahrungen, die bisher in den erwähn ten beiden Beziehungen gemacht worden sind, erhärten die Be rechtigung dieses Wunsches zur Genüge. Das beschleunigte Ver fahren gegen Delingnenten, die auf frischer That ertappt werden, entspricht einem längst gefühlten Bedürfnisse. Bedenken wird da gegen vielfach die beabsichtigte Aufhebung des 8 244 der Straf prozessordnung erregen, der dem Angeklagten bisher das wesent liche Recht der Verfügung über den Umfang der Beweisaufnahme gewährte. In richterlichen Kreisen dürste der Vorschlag Anstoß er regen, die GeschäftSverthcilung bei den Kollegialgcrichten und die Besetzung der einzelnen Senate und Kammern ihrer bisherigen Erledigung durch besondere richterliche Kommissionen zu entziehen und die bezeichnet«?,, Aufgaben den Landesinstizverwaltungen zu überweisen. Ob die Unabhängigkeit des Richtcrstandcs, dies kost bare Juwel gerade unserer deutschen Justiz, durch eine solche Maß regel gefördert werden würde, steht dahin. Tic „Grenzboten'- glauben diese Frage entschieden verneine» zu müssen. Unvollkommenheiten hat also der Entwurf mancherlei aufzu- weisen. Aber bei alledem ist er im Ganzen ein im Rahmen des wahren Fortschrittes gehaltenes Werk, das dazu beitragen wird, das Ansehen der Regierung zn stärken und der Autorität unserer Ge richte neue feste Wurzeln im öffentlichen Rechtsbewußtsein zuzu- sührcn. Nur wenn auch die Gesetzgebung ihre volle Schuldigkeit thut, ist cs möglich, jenes richterliche Ideal zu verwirklichen, wel ches das alte Soester Stadtrccht iu dem packenden Bilde veran schaulicht: „Der Richter soll sitzen auf seinem Stuhle wie ein grisgrimincnder Löwe". Fernschreib- und Kerns-rech-verichte vom 3. Fsbruar. Berlin. Der Kaiser nnd die Kaiserin wohnten beute Mittag der Trauung des Hofmarschalls Grafen v. Pückler mit der Gräfin von der Schnlenbnrg in der hiesigen Dreifaltigkeitskirche bei. Die Kirche war mit Palmen und Blumen aus den König!. Schlössern Monbijou nnd Charlottcnburg reich geschmückt. Nach vollzogener Trauung fand das Hochzeitsmahl im Elisabethsaale deS hiesigen Schlosses statt. — Beim Ministerpräsidenten Grafen zn Eulenburg findet am 13. d. M. ein größeres Diner statt, zir dem der Kaiser sem Erscheinen zugesagt bat. — Prinz Komatsu von Japan wird den FastnachtSball am hiesigen königl. Schlosse noch mitmachen und sich dann von, hiesigen königl. Hofe verabschieden, uni seine Reise nach Petersburg fortzusetzen. — DaS in parlamentarischen Kreisen in Umlauf befindliche Gerücht, der Iustizminist« v. Schelling sei amtsmüde nnd wolle seine Entlassung einreichen, als sein Nach folger werde Kultusminister Boise genannt, entbehrt nach der „Krenzrta." jeden thatsächlichen Anhalts. Der Iustizminister bade, wie bestimmt verlautet, ein EntlassungSaesuch nicht emgereicht, auch sei uiigmdS bekannt, daß er mit einer solchen Absicht letzt umgehe Von anderer Seite w,rd dagegen daran festgehaltrn. daß Dr v. Schelling a»S dem Amt scheide und der bisherige Kultusminister Dr. v. Boise das Instizporte'euille übernimmt. Die cimtlülu Publikation wäre bereits am Montag zu erwarten. — Aus Friedrichs ruh meldet der Hamburger Korrespondent: ES gilt letzt als sei! stehend, daß der Bestich des Kaisers beim Fürsten Bismarck »n die Mitte d. M. erfolgen wird: es heißt, daß er mit der Reise des Kaisers nach Kiel zur Vereidigung der Marinetrnppen in Verbindnin gebracht wird Die Vorbereitung der Telvrirnng des Bahnhmes m bereits begonnen. Der Balmhossteig und das Bahnhofi-gebänd« soll mit mehreren tausend Lampions beleuchtet werden.Ter Gel, SanitätSratl, Tr. Bär hatte wegen der gegen ihn erhobenen An grist'e des Moritz de Iong und seiner Freunde die Einleitung dec Disziplinarverfahrens liegen sich beantragt. Der Knltusministe hat dies jedoch nach eingehottei» Gutachten der wmenschastlichci Deputation für Medizinolwesen obgelehnt, da er die Ueberzeugnm gewonnen hat. daß Herr Bär bei Begutachtung der Ncsthwendigteil einer Aufnahme des Herrn Moritz de Iong in die Irrenanstalt korrekt nnd mit der nöthigen Vorsicht den bestehenden Bestimm ungen gemäß verfahren ist. — Zn den Meldungen über ein zn er wartendes Eistlast'imgsgesnch Wißmanns wird der „Boss. Ztq.' »lilgetheilt, daß diese Absicht durchaus nickt so feststehc. Wißman» iei durch Millheiliiiig des Auswärtigen Amtes darüber beruhig« worden, daß «eine hochbedeutsame Arbeit an dieser Stelle eine ge rechte Würdigung finde. — Abg. v. Stumm hat die Wiederherstell ung der von der Bndgetkommission des Reichstages gestrichenen Forderung, die Stelle eines Direktors des Rcichsamts des Innern, beantragt. - - Der EeistrumSabgeordnete Fritzen ist lcbensgesäbrlich erkrankt und bereits mit den Sterbejakramenten versehe» worden. Berlin. Professor Begas vertheidigt in der „Deutschen Warte" den Entwurf zum Nätionaldenkmal für Kaiser Wilhelm I. Die Halle könne modisizirt, nicht aber beseitigt werden. H a in b n r g. Der Gegenbesuch des Kaisers in Friedrichsruh scheint thalsächlich schon in allernächster Zeit bcvorzustchen. Etwa M Stalionsarbeiter sind mit Porkehrnnacn beschäftigt, die ans eine große Einv'angsseicr ichließen lassen. Wie verlautet, sind mehrere Tausend Meter Guirlanden nnd bunte Lampions zur Ausschmückung und Beleuchtung des Bahnhofs w. bestellt. W c i m a r. Ter Landtag hat einstimmig die Regicrungsvor- ichlägc zur Bekämpfung der Futternoth angenommen. W c i m a r. Gestern starb in Freibmg der Geb. Rath Warden burg. der Erzieher des Erbgrvßherzogs. bekannt durch seine Tliätig- teir am dem Gebiete der .Krankeiipslrge während deS Feld zuges 187st7l. Wien. In Schwarza» am Steiniels wurde gestern gegen 5 Uhr ein 5 Setnnden andauerndes von Ost »ach West sich de wegcnbes E'dbebcn verspürt, welches unter der Bevölkerung eine große Panik hervorrief. P r a g. Das Wahlkomitee des konservativen Großgrundbesitzes räth in einem Aufruf an die Wähler von dem Beitritt zu der Gruppe des nativnalen Großgrundbesitzes ab. da diese Gruppe die Grnndanichaunngen der koniewativen Partei, namentlich deren religiöse Ucbcrzeiigung nickst berücksichtige nnd in ilnem Aufrufe der Eorge um den Bestand nnd der Kräftigung der gestimmten Monarchie nicht gedenke. Ter Beitritt zu jener Gruppe würde den konierpativen Großgrundbesitz schwächen, den Gegnern der koniervativen Partei nutzen nnd der böhmischen Ration keinen Vorthcil bringe». Paris. Earuot leidet an rheumatischen Schmerzen und muß das Zimmer hüten. — Die Zollkommission der Kammer de schloß die Erhöhung deS Mehlzolles um drei Fünftel. Paris. Die Hinrichtung PaillanlS, wenn sic ülu'rhamst statt findet, sott erst Ende der nächsten Woche vollzogen werde». Präsident Carnot ist angeblich zur Begnadigung geneigt. - Be lianzin, der nach dem Senegal verbannt ist, erhält von Frankreich Francs Fährgeld. R o m. Der Gesundheitszustand CrispiS ist wieder sehr gut Ter Ministerpräsident tritt heute eine Erholungsreise »ach Neapel an. Die Regierung hat beschlossen, energische Maßregel» gegen Diejenigen zn ergreifen, welche die italienischen Wcrllic distredi tüten.— Der aus England zugereiste Anarchist Beiion ist verbauet worden, weil aus den bei ihm beschlagnahmten Papieren ersichtlich war, daß er den Aufstand in der Romagna verbreiten sollte. R o m. Kardinal Serafina ist gestern gestorben. London. Nach einer Rcutcrtchen Depesche ans Samoa hat Malietoa Maßregel» zur Unterwerfung der aufständjschen Haupt linge getroffen. Man glaubt, daß die Beendigung des Krieges nahe bevorstebe. — Ans Rio de Janeiro wird gemeldet, die irem- den Tiploimsteii haben sich in einer Konferenz über eine Anerkenn ung der aufständischen kriegführenden Partei in günstiger Weite geäußert. Der Vertreter der Vereinigten Staaten hat dem gegenüber eine ablehnende Haltung eingenommen. Tie Grianoirn rntlien telegraphisch ihren Regierungen an, beide Parteien als krieg führend anzurrkenncn. K,o n st a n t i n o p e l. Ter Direktor des hiesigen inter nationalen Postbiireans wurde wegen Unterschlagung vor Gericht gestellt. Belgrad. König Milan, der zuerst beabsichtigte, in Kürze nach Paris zurückziikchren, verbleibt nunmehr noch einigo Wochen in Belgrad, da die jetzige Regierung den Wunsch darnach zn er kennen gegeben hat. Der neue Finanmmiister übernahm heute iein Portefeuille. Der König erließ eine Amnestie für alle Prcßvei gehen, über die bereits rechtskräftige Urtbeilc erfolgt sind, sowie ffir alle bis zum 1. April 1893 verübten Vergehen gegen die Wahlordnung New-Bork. Der Torvedodnmpfer „Itaipn". welcher kurz lich von Montevideo abgegaiigen ist. ist in der Nähe von Bahia von einem Kreuzer der Aufständischen genommen worden. An Bord des Schiffes befanden sich der Admiral Roncalvez, der im Begriff stand, den Oberbefehl über das Nordgeschwader der Re gierung zu übernehmen. Die Berliner Börte eröffnetc trotz besserer Wiener No- tirungen lustlos und schwach ans den abermaligen Rückgang der Italiener in Pari- Später befestigte sich die Tendenz mii Rück sicht ans den günstigen Rcichsbankaiisweis und die Wahrscheinlich keit einer in den nächsten Tagen zn erwartenden Disko» theraknetz- ung. Kohlenaktirn setzten schwach ein, gingen aber ans Meldungen, wonach ein günstiger Kohlenbericht der Kölnischen Zeitung zu er warten sei, ansehnlich in die Höhe. Hüttenwertbe durch die Nach richt, daß der Siegländer Roheiscnvciband zn Stande gekommen, befestigt. Von Banken Diskonto und Kreditaktirn besser, andere gut behauptet. Eisenbahnen vernachlässigt, italienische stärker an- äcbotcn. Bon fremden Renten verloren Italiener ca. ^ Proz, Ungarn besser. Russen ziemlich fest. Im Kassaverkebr wurden die gprozentigrn deutschen Anleihen etwas höher, 3Vsvrozentigc Reichs- anleinen dagegen schwächer bezahl». Dos Geschäft in fremden, festverbindlichen Werthen war ruhig Iiidustriepapiere behauptet. PrivatdiSkoni 2 Pioz Nachbörsc behauptet. — Wetter: milde. Regen. Süd-Wrjt-Wind. Pfmid'S NN-Mfdermüch. Irts-«tr Walkerei Gebr. Pfnnö, Va«tz»crßr. VS.
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