Volltext Seite (XML)
6V. Jahrgang. 284 Montag. 28. Juni 1S22 Gegründet 18S6 Lm-tmilchöft! »«chrtcht«, Lr«»»o». l)«ntpr»chrr-Samm«lnumm»k 22 241 Kur ftk 4l»chtg»tprSche: 20011. Bezugs-Gebühr >Lt, >,! , 32 mm ds»lt» Zeile 7.— W,, LUderdalb Sachsen» 8.— M. gamllten- 01-, „i-,— rr»-„rk- an,eigen. Ameigen unter SleUen- und Wi>v,ui»n»marlu. I ipotiig» An- und Der« TlnFtzsAöll ^-ktzlse. t,aui» die Jeu« 8,— M. 'vorruzsplöke taut Tarit. Auswärtig» Aufträge gegen Borau,d«,ai,t»ng. Sinzeinummer I^Ü M., Sonn>ag,au»gab, 2.— M. Schrlsvettung und Laupigelchitft»stete: MertenNrahr 28/40. chnitl v, vertag van ' »»sch » velchardl tn LreidXU Pvftschech-Aonlo 10SS Drerdr«. Aachdniiti nur mit deutlicher vuellenangad« i.Dreadnm Aachr.'l zultiMg. - Unverlangt, Schriftstück» weiden nicht ausdewahrt. Emeule Verhängung des Ausnahmezustandes. Drei Aeichsiagssitzrrngen. 24ttündiger ESeneralstreik der Gewerkschaften am Dienstag? Keine Ermittelung der Märker. Errichtung eines Staalsgerichtshofs. Ein Aufruf der Reichsregierung. Im Lause des gestrigen Tages iSonnlag) »at die Re- gierung die bereits angekündigten Maßnahmen zum Schutze der lliepublik formuliert, Stcichokauzler Dr. Wirth gab in der zweiten N e i ch s t a g s s i tz u n g idie irrste mar eine Trauerkundgcbung für Rathcnaus diese Be- stiminungen bekannt, nachdem er zunächst den Ausruf der Regierung zur Verlesung gebracht batte. Der Kanzler führte auS: Die Retchsregierung richtet an das deutsche Volk fvlgenüeu Ausruf und Mahnung: Der Mord au dem ReichSminisler Dr. Rathenau hat die schweren Gefahren enthüllt, denen Deutsch land durch innerpolitischc Garungen ausgcsctzt ist. Die Mahnungen, den Zwist der Parteien über den Streit um Vergangenes ruhen zu lasse», und aste Kräfte der Nation dem Aufbau und der Rettung des Vaterlandes zu weihen, and ungehört verhallt. Eine ruchlose und nichtSwürdige Verhetzung, welche sich gegen die Ltaatsfvrm richtet und ihre Diener für vogclsrci erklärt, treibt immer wieder »iu- kkarc, politisch verblendete oder verwilderte Köpsc zu Mord versuchen und Mord. DaS droht den iuireren Frieden, die Grundlage einer deutschen Erneuerung, zu zerstören. Der Mord an dem NeichSmiilistcr Dr. Mathenau ist nur ein Glied in einer Kette wohlvorbersiteter Anschläge au» die Republik. Zuerst sollten die Führer der Republik, dann sollte die Republik selbst falle». In Verteidigung gegen den verbrecherischen Anschlag muh Durchgreifendes geschehen. Dem wachsenden Terror, dem Nihilismus, der sich vielfach Mler dem Deckmantel nationaler Gesinnung verbirgt, bars nicht mehr mit Nachsicht begegnet werden. iLebhastc Zu stimmung linkS.s DaS Rcichskabinett, eines seiner fähigsten und besten Mitarbeiter durch Meuchelmord beraubt, erkennt i» der Stunde tiefster Trauer die politische Forderung dieser Stunde. Da Gefahr im Verzüge ist, muh schnell ge handelt werden. Die Reichsregiernng bat daher dem Reichspräsidenten empfohlen, von seiner verfassungSmäbigen Äesugnis Gebrauch zu machen und besondere Maßnahmen zum Schuhe der Republik zu treffen. Sie wird für strengste Durchführung dieser Maßnahmen Sorge tragen, durch gesetzliche Vorschriften der moralischen und politischen Zersetzung entgegcnzuwirken, die den Staat und seine Grundlage» am das schwerste be droht. Die Reichsrqgierung versteht die tiefe Erregung des Kolkes: sie bedauert die wirtschaftlichen Rückschläge, welche hie arbeitenden Klassen am meisten treffen. Die NeichS- regiörstng hofft, daß das deutsche Volk sich nicht zu einer übereilten Lat verleiten läßt. Sie erwartet vielmehr, daß das deutsch« Volk sich hinter die Regierung stellen wird. Sie richtet deshalb an dte Beamtenschaft, an die Arbeiter und an daS gesamte freiheitliche Bürgertum dte Mahnung, zum Schutze der Republik treu zusammen.zusteben. Es lebe die Republik! Die Retchsregierung. Dte Reichsregterung hat dem Reichspräsidenten emp fohlen, von Artikel 48 der Verfassung Gebrauch zu machen. Der Reichspräsident hat daraufhin folgende Derordnunir erlösten: Aus Grund des Artikels 48 der Neichsversastung wird zur Wiederherstellung der Ruhe und Ordnung folgen des verordnet: 1. Verbotene Vereinigungen. 8 i. Versammlungen, Umzüge und Kund gedungen können verboten werden, wenn die Besorgnis begründet ist. daß durch sie die Ruhe und Ord nung und der Bestand der Republik gefährdet werden, oder daß man in ihnen zu Gewalttaten gegen Mitglieder der jetzigen oder einer früheren republikanischen Regierung des Lande« aufrcizt, solche Handlungen billigt oder die republikanischen Einrichtungen des Landes in einer den inneren Frieden gefährdenden Weise verächtlich macht. Ver eine und Vereinigungen, die Bestrebungen dieser Art vcr- fvlgen, können verboten und aufgelöst werden. 8 2. Zuständig für Maßnahmen nach 8 l sind die La ndeSzenkralbe Horden oder die von ihnen be stimmten Stellen. Der RcichSniinister des Innern und die Landeszentralbehörden werde» um die Anordnung einer solchen Maßnahme ersucht. Glaubt die LandeSzentral- behördc, einem solchen Ersuchen nicht entsprechen zn könne», io teilt sie dies spätestens am zweiten Tage nach Empfang des Ersuchens dem Rcichsminister des Innern mit und ruft gleichzeitig den LtaatSgcrichtsbos zum Schutze der Republik an. Dellen Urteil ist entscheidend Seinen Anordnungen har die Landeszemralbehördc zu folgen. 8 I. Gegen die Anordnung nach 8 l ist die Be schwerde zulässig. Sie bat keine aufichiebende Wirkung. Die Beschwerde ist bet der Landesrevkralbehörde cinzu- reichen. Diese kann ihr »ach 8 > abhelien, muß andernfalls aber den StaatSgerichtShos zur Entscheidung anrusen. Wer nach 8 3 verbotene Borträge oder Kundgebungen über nimmt oder als Redner darin auftritt, ivird mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, daneben kann auf Geldstrafe bis zu tzstülilil» Mt. erkannt werden. Strafbestimmungen zum Schutze der Republik. Mir Gefängnis bi» zu fünf Jahren und mit Geldstrafe oiS zu öockOstO Mk wird, soweit nicht andere Vorschriften eine schwerere Strafe anordnen, bestraft: 1. wer oftenilich G>n.alt»aicn gegen die republikauisthe Ltaatsform ns»- oi» Mitglieder ocr jetzigen oder einer früheren Reick,»regierung oder einer Landesregierung ver herrlicht, belohnt oder oegünstigt; 2. wer öffentlich zu tzkwalttaten gegen ein Mitglied der jetzigen oder einer früheren republikanischen Regierung oder eines Landes anffordcrt, aufwiegclt oder sonstige Ge walttaten mit anderen verabredet; .8. wer die Mitglieder der jetzigen oder einer früheren Regierung oes Reiches oder eines Landes verleumdet oder öffentlich bcichluivst: 4. wer öffentlich die republikanische Staatsfvrm oder die Reichs- undLandes- färben beschimpft. iZurufe: Bravo!) Staatsgenchtshof zum Schutze der Republik. Bei dem Reichsgericht wird ein Staat»- gerichtshof zum Schutze der Republik gebildet mit einer Belebung von sieben Mitgliedern. Drei Mitglieder ernennt daS Präsidium des Reichsgerichts aus den Mitgliedern dcS Reichsgerichts, vic-r Mitglieder ernennt der Reichspräsident. Tie vom Reichspräsidenten ernannten Mitglieder brauchen nicht die Fähigkeiten zum Richteramt zu haben. sZnruse links: Bravoü Für alle Mitglieder sind Stellvertreter zu ernennen. Anklagebehörde ist die Reichsstnatsa»ivaltst!>aft. Ter 8 -!ö!) des Gcricmsvcrsalliingsgeietzes gilt entsprechend. Auf das Verfahren finden die Vorschriften über das Ver,ähren vor de» Strafkammern entsprechende Anwen dung. Ter Reichsminister der Justiz kann besondere Vor schriften erlassen Der Staatsgerichtshof ist zu ständig' 1. für Gewalttaten gegen die republifanische Stoats- form des Reiche» oder gegen Mitglieder der jetzigen vder einer früheren republikanischen Regierung des Reiches oder eines Landes; 2. für die vom dicjer Verordnung strafbaren Vergehen. Die Anllagebchörde kann eine Untersuchung an die zu ständige Staatsanwaltschaft abgeben. Diese Vorschriften sind auch anzuwenocn auf die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung begangenen straf baren Handlungen. Ist in der Sache bereits ein Urteil er gangen, gegen das die Revision zulässig ist, so entscheiden über die Revision die ordentlichen Gerichte. beschlagnahme und Verbot von Druckscbristeu- Dic bereits bestehenden Verordnungen über die Be schlagnahme oder das Verbot von Druclichrisien ftnüen auch auf die in dieser Verordnung bezeichncten Vergehen An wendung. Gegen den Beschluß des Gerichts, der sie uor- läusige Beschlagnahme anordnct, ist sofortige Beschwerde beim Staatsgerichtshvs zulässig. Wird die Beschlagnahme einer periodischen Druckschrift ungeordnet, so kann sich diese auf die Tauer von vier Wochen erstrecke». Wer eine der im vorigen Absatz verbotenen Druck schriften heransgibt oder verbreitet, tann mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werde»: daneben kan» auf Geld strafe bis zu öOliMO Mk. erkannt werden. Als Mitglieder der Reichsregiernng im Linne dieser Verordnung gelten der Reichspräsident, der Reichskanzler und die Mitglieder des Reichsministcrinins. Dazu kommt eine weiten' Verordnung über aas Ver bot bestimmter Versammlungen vom 2 t, Juni 1922' Mit Rücksicht au» die allgemeine fteie Erregung der Be völkerung werden die nachfolgenden Veranstaltungen, dir zu Zwischenfällen führen können, nervotcu Die Landeszentralbehörden werden ermachtlgi, die lur den 28. Inns k!»22 geplanten Veranstaltungen Erörte- »ung des F-rie.acnsvertrages, der Kr>egsich».>dsroge und der damit zusammenhängenden Fragen auch außer den nach der Verfassung zulässigen Fällen zu verbieten. Das gleiche gilck für R eg i m e nt s f e i e r n und andere Versammlungen Wer hiernach verbotene Versammlungen aühäkt, wird unt Gefängnis bis zu fünf Jahren bestra»!, daneben kann auf Geldstrafe bis zu WO stück Ml. erkaunt in erden. Die dieier Verordnung entgegcnstehenden Arlikef. der Neiclisversolluiig werden vorübergehend außer Kraft gefetzt. iLebhafter Beifall bei der ReichSlagsmehrhcit.! Die Parteien zur Ausnahmeverordnung. Die Regierungserklärung im Reichstage. Die Abendsitzung. Der Beginn der Aüenösitzung des Reichstages ver zögerte sich bis 8 Uhr. Reichskanzler Dr. Wirth ergreift so fort das Wort. Die Reichsregierung richtet an das deutsche Volk »olgen- ücu Auiruf und Mahnruf. Die Republik ist schwer bedroht durch eine ruchlose und nichtSwürdige Ver hetzung, die die Diener der Republik für vogclsrsi erklärt- Ein Netz von Verschwörungen steht hinter dem Mord au Rathcnau. der nur ein Glied in der Kette wohl- vorbereiteter Anschläge gegen die Republik ist. lLebhaste Zustimmung.) Erst sollen die Führer der Republik ge troffen werde», dann die Republik selbst- Die Verteidigung der Republik muß durchgreifend geschehen. Dem TerroxisnurS und Nihilismus, der vielfach unter dem Deckmantel natio naler Gesinnung auftritt. darf nicht mehr mit Nachsicht be gegnet werde». Da Gefahr im Verzüge ist. muß schnell gehandelt werden. Die Regierung hat deshalb dem Reichs präsidenten empfohlen, von seiner norsasfnngSmLßigc» Be fugnis Gebrauch zn machen und durch Verordnung den Schutz des Staates und der Republik und des Lebens seiner durch politische Morüorgauisationeu bedrohten Vertreter zn sichern. Die Regierung wird für deren strengste Durch- führnna Sorge tragen und sofort die Vorlage der gesetzlichen Vorschrift entsprechend cinbrrngcu. um der moralischen und politischen Zersetzung Einhalt zu gebieten. Die Reichsregiernng versteht die Erregung dcS 'Volles und bedauert die wirtschaftlich» Rückschläge eines solchen Wahnsinns, welcher die arbeitenden Klassen am meisten triss». sSclir wahr! links.) Die Reichsregiernng hofft, daß das deutsche Volk in seiner verständlichen Er regung sich nicht zu Schritten verleiten läßt, welche die wirtschaftlichen und politischen Schäden noch vermehren werden. Sie erwartet vielmehr, daß das deutsche Volk sich hinter die Regierung stelle« wird nnd richtet daher an die 'Beamtenschaft, au die Arbeiter aller Parteien nnd an das ganze freiheitliche Biirgertnm die ernstliche nnd dringliche Mahnung, in Not nnd Gefahr zu- sammenznstchcn. ES lebe die Republik! Der Reichs- p rä s i d c n t. der sofort nach Berlin zurückkchrt. hat sich ent schlossen. eine Verordnung zum Schutze der Republik zu erlassen. Der Reichskanzler verlas nunmehr Sie au anderer Stelle mttgetciltc Verordnung. Präsidcut Locbe: Ick, bitte um Ibrc Zustimmung, daß die Beratung über die soeben gehörte Erklärung der Rcichs- regiernnq in einer Sitzung morgen, Sonntag, den 2ö. Juni, mittags 12. abgehaltcn wird. Der Abgeordnete Helsserich mar in dieser Sitzung nicht anwesend. Die Sonnlagjitzlmg. lDrahinielduogunsrer Berlin crSchr tsrlerrnng) Berlin. 24. Juni. Am Sonntag mittag rrar der Reichstag zu einer Sitzung zusammen, uni üre von der Re gierung zum Schutze der 'Republik erlassene Ausnahmc- vcrvrünnng zu beraten. Die Tribünen waren überfüllt. An den Regierungstischen hatten mit dem Reichskanzler Dr. Wirth die Ministerpräsidenten der Länder Platz genommen. Abg. Wels sLvz.t scholl in seinen Aussührilnge» aste Schuld au der Tötung Rathenaus ohne weiteres, und, ohne dafür Beweise bringen zu könne», der Tcutscki- uat tonalen Partei in die Schutze. Die deutim- »ölkische Hetze zeitige jetzt ihre Erfolge. Die deutsch-völkische Partei sei immer noch der wesentlichste Bestandteil der Deutschnaiivnalcn. Daher sei dte Deutschnatiom.le Partei für den Mord an Rathcnau verantwortlich. Bon dieser Verantwortung könne sic sich nur sreimacheu, weuu sie deik Schnitt zwischeu sich und dem deulsch-volkischen Gezücht voll ziehen. wenn sie Heise, die deutsch-völkischen 'Nester ans zuhebcu. Hcljscrich, der Erzberger ins Grab brachte, s!) sei vielleicht auch die Triebfeder dieser Schandtat. s!> Dieser Mensch müsse endlich aus dem öffentlichen Leben verschwin den. Viel schärfer noch müßte die Regierung das reak tionäre Gesindel zu sasieu suchen, Abg. Marx (Zentrum) würdigte dre Persörrilchkei» Natheuaus und erklärte daun, Schwäche dürfe eS nun aber nicht mehr geben. Es müsse entschieden merdeur Hie 'Re nuhlikaner, hie Andersdenkerrde. 'Niemand Lünne es der Regierung üb ein eh men, wenn sich ihre Maßnahmen zum Schsttze der Republik in erster Linie gegen die Zkcchre rich teten. Die Maßnahmen seren durchaus gerechtfertigt, und das Zentrum stehe geschlossen dahinter. Als 2lbg. Hergt iDeilischnal.) darauf das War» erhcei«, wurde er von der Linken mit stürmischen 'Rufen: „Raus mit. dem Führer der Mördcrbande" empfangen. Tie Sozia:- demokraten verließen den Saal. Hergt gab, andauernd von beschimpfenden Zurufen unterbrochen, folgende Erklärung Ser Deuischrmiionalen Lolkspartei ab: Die Demickmanvilalc Vvltspartci ist von tiefster Entrüstung und Empörung über me uerruchrc Tat erfüllt, der Reichsminister Rathcnau zum Ovier gefallen ist. Sie verurteilt diese Tat um so mehr, als sie in ihren Folgen den inneren Frieden und den Wiederaufbau des Reiches auf da» Schwerste bedroht sieht, Sic erwartet von der Regierung und allen Behörde», daß sie kcin MitrcI unve r i n ch t lassen werde, um die Mord e r d e r A burteikuug zu - zusühren. Mit allem 'Nachdruck aber müssen wir iiujerc! Partei und die in ihr vertretenen Bolksjchickitcn gegen die unerhörten, unbewiesenen nnd niemals beweisbaren Unter- stcllnngcu in Schutz nehmen, die gegen sie gcstisteudert werden. Angesichts des Ernstes der Lage, erkennt die Reichsiogssraktion der Deutichnatioualen Volkspartei grundsätzlich die Berechtigung inr Ergreisung besonderer Maßnahmen an. Insbesondere würde sie durchaus bereit sein, an Maßnahmen mitzuarbeiien, durch die die LtaatS- cinrichtnngcn gegen gewaltsame NmstnrBestrebungen und alle versassnngamäßigeu Organe des Reiches i-nd der Lander gegen persönliche Gewalttätigkeiten wirksam geschützt werden. Diese Maßnahmen, insbesondere ihre Anwendung, müssen aber derartig sein, daß wirklich der innere Friede» durch sie geschlitzt, dzw. wieder l/ergestellt wird Diesem Gesinitspunkre entiprecheu die Ausvahmever- ordnungeil des Reichspraüdenleu von» 34, Juni in leftiev Weite. Ihr ganzer Inbalr läßt die Absicht erkennen, daß ein Unterschied zwischen den deutschen Staats bürgern «ach ihrer palitücheu Anschauung und ins- iicsondere nach ihrer Stellung zur heutigen Staats- sorm gemacht werden toll Wer die Umwälzung unserer SraatS» ordunug mit oersaffungüwidrigen Mitteln versucht, stellt sich außerhalb der Rechtsordnung und hm deshalb keinen Ansprnch auf ihren Schutz. Wer aber die Erreichung der politischen Ziele, wie die Dcutsckinarrom''- Bolkspartei. lediglich aus vk r s a s k u n g o m ä ß i g e m 28 ege erstrebt, kann verlangen, daß ihm der gleiche Schutz der Vcrsassnng und der Gesetze wie allen anderen Staatsbürgern nrteil wird. Verstärkt werden die Bedenken in dieser Richtung noch durch die Gefahr, daß der vorgeschlagcne Ltagtsgcricnts- hos schon in jeincr Zusammensetzung einen politischen El,a»aktcr erhält. Die Dentschnatinnale Vostspar«e! ist der Auffassung, daß dir vorgeicnlagenen Berwaltnngsvo'imach- ten. wie die Stralbest'.inmnngrn. die vrrfasiunasmäßige bürgerliche Freiheit, insbesondere auch die Freiheit der Presse, in einer weit über jedes gerechtfertigte und er stredliche Maß hiuanSgchcndc» Weise einschränken. Die in dieser Hinsicht gegebenen schweren Bedenken werden neck»