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Dresdner Nachrichten : 28.08.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-08-28
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-190508282
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-19050828
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-19050828
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1905
-
Monat
1905-08
- Tag 1905-08-28
-
Monat
1905-08
-
Jahr
1905
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 28.08.1905
- Autor
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Bricflajtcii. Rechtsanwalt Ernst Brand an» San Francisco, zurzeit in Dresden. Ln der Ausgabe vom 22. August laS ich mit Interesse den Bericht über das Bau- dandwerk l» Dresden und daS auSgesprock,ene Verlangen aller Betelligten nach gesetzlicher Beseitigung der geschilderten unge- sunden Zustände. Es bürste den Betreffenden von Interesse sein, z« «nähren, waS anderswo in ähnlichen Lagen geschieht, und unterdreite Ihnen einen Umriß der Gesetzgebuna des Staate» llalifornien in bezug hierauf. Das Gefetz macht das betreffende Grundstück und da» darauf zu errichtende Gebäude für alle Baulieserungen, Dienstleistungen aller daran arbeiten den Handwerker und Gehilfen, sowie jede daran getane Arbeit haftbar, wenn nicht folgende Vorschriften befolgt werden: Alle Kontrakt«, die sich aus «inen Wert von 1000 Dollars oder mehr belaufen, müssen »n kurzen Umrissen die Art der zu verrichtenden Arbeit, den Preis derselben und die Zahlungstermine enthalten und vom Eigentümer und Bauunternehmer unterschrieben und beglaubigt in das Stadtarchiv eingetragen werden. Unter allen Umständen mutz der Kontrakt dahin lauten, datz 25 Prozent der Gesamtsumme des Kontrakt» erst noch 35 Tagen nach Vollendung der Arbeit an den Bauunternehmer ausbezahlt werden. Die vorhergehenden Zahlungen können nach Belieben ln einem oder mehrere» Terminen geleistet werden, müssen jedoch, wie gesagt, im Baukontrakt veröffentlicht sein. Während üer Dauer der Arbeit können solche Zahlungen, wenn der Bauunternehmer seinen Verbindlichkeiten gegen Lieferanten und Arbeiter nicht nachkommt, mit Beschlag belegt werden. Innerhalb zehn Tagen nach der Vollendung der im Kontrakte voraeschriebcnen Arbeit mutz der Eigentümer wiederum eine beglaubigte Erklärung, datz die betreffende Arbeit getan und von ihm übernommen sei. im Stadtarchiv niederlegen. Jeder Arbeiter oder Lieferant kann alSdann innerhalb 35 Tagen seinen beglaubigten Anspruch im Archiv niederleaen und dies erwirkt eine Sistierung der Zah lung. Innerhalb 90 Tagen nach der protokollierten Uebernnhme mutz Klage erhoben werden, widrigenfalls der Anspruch erlsscht. Der Geschädigte kann dann jedoch auf gewöhnlichem Wege Klage führen. Lastet eine Hypothek auf dem unbebauten Grundstück, so geht diese anderen Forderungen voran, sofern die Gebäude nicht mit Wissen des Hypothekengläubigers aufgeführt wurden. Geschieht es aber mit dessen Wissen, so kann er sich schadlos halten durch Anheftung einer Bekanntmachung an der Bau stelle, daß er nicht für die Kosten des Baues hasten wolle. Aus den ersten Blick erscheinen solche Bedingungen als beschwerlich für den Eigentümer. Dieser jedoch weiß sich eine vünktliche Erfüllung des Kontraktes zu sickern, indem er hinlängliche Bürgschaft entweder durch Versicherungsgesellschaften oder Privatpersonen verlangt, und solches ist auch der allgemeine Ge brauch. Da es aber schwer fällt, für jeden, der nicht durch Charakter oder Besitz kreditfähig erscheint, Bürgschaft zu erlangen, so ist die Folge, daß die fragwürdigen Unternehmer verdrängt werden und das Baugewerbe aus gesundem Boden ruht. Trotz de« ungeheuren Baubetriebes in Calisornien kommen wenig Klagen vor und diese beziehen sich meistens auf Differenzen in der Ausführung, selten auf Nichtzahlung. Die Gesetze haben sich in der Praxis gut bewährt und dem Baubetriebe einen sicheren Boden gegeben. Zu beachten ift noch, daß im Gcgen'atz zu hier alle im Archiv befindlichen Dokumente, z. B. Testa mente. Kontrakte, Hvpotheken, einem jeden, ob befugt oder nicht zur Einsicht offenstehen. Eine Weigerung des Beamten, selbst einem Unbefugten solche Einsicht zu gewähren, würde den Be amten straffällig machen." — Besten Dank für die sehr inter essanten Angaben. *** Innere Mission. Antwort: Aufnahme in die Brüderanstalt zu Moritzburg finden Jünglinge evangelis lutherischen Bekenntnisses, welche ernstlich entschlossen sind, als Berufsarbeiter der inneren Mission den Dienst christlicher Nächstenliebe zur Lebensaufgabe zu erwählen. Die Aufnahme kann nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen: Ter sich Meldende muß in einem durchaus unbescholtenen Lebenswandel eine ernste, christliche Gesinnung bewiesen haben und die körper liche und geistige Tüchtigkeit besitzen, welche zur berufsmäßigen Ausbildung nötig ist. Er darf nicht jünger als 19 und nicht älter als 30 Jahre sein. Er darf picht durch anderweitige Ver- oder: „Wie sieht Europa und namentlich Deutschland im f nehmen. Ter Zahnarzt ift also nur r 1900 auS? igrschrieben im März 18711 oder über den Arzt zur Narkose hinzuzuziehen und mkrieg und die Türkei' u. a. Die Heftchen kosteten immer eigenen Interesse, weil er die Anwe» pflichtungen verhindert sein, sich dem erwählten Berufe völlig hinzugeben, und muß die Einwilligung seiner Eltern oder des Vormundes haben. Er muß unverheiratet und unverlobt sein, auch versprechen, solches zu bleiben, bis er bestimmte Aussichl auf eine feste Anstellung und sichere Existenz hat. Er muß in seinem bisherigen Lebensberufe durchaus tüchtig und imstande lein, seinen Unterhalt selbst zu verdienen. Die Aufnahme ins Brüderhaus kann nie geschehen, um dem Gesuchsteller ein ihm sonst fehlendes Unterkommen zu verschaffen. Die Anmeldung zum Eintritt ist in einem eingcichriebenen Briefe an das Direk torium der Brüderanstalt Morihburg sBczirk Dresdens cinzu- seoden. Dem Gesuche um Aufnahme hat der sich Meldende folgende Papiere beizufüaen: 1. Einen eigenhändig, ohne jegliche Hilfe gefertigten Lebenslauf, in welchem Nachricht zu geben ist über di« Eltern, über Schul-, Lehr- und etwaige Wanderjahre, über die Verhältnisse, in denen er jetzt lebt, über seinen inne ren Entwicklungsgang und die wichtigsten Lebensschicksale. Klar muh er die Beweggründe darlegen, welche ihn zur Ausgabe des bisherigen Berufs und zum Eintritt ins Brüderhaus ver anlassen. Auch muß der Gesuchsteller ausdrücklich erklären, daß er diesen Lebenslauf selbst und ohne Beihilfe anderer verlaßt und geschrieben Hab«. 2. Ein versiegeltes Zeugnis des Pastvrs, zu welchem er sich in letzter Zeit gehalten hat. Dasselbe muß Auskunft geben über Gemüt und Charakter, seitherige Un- bescholtenheit und ernsten, christlichen Sinn. 3. Ein ver siegeltes ärztliches Zeugnis, daß er eine kräftige Gesundheit hat und ohne allzugroße klärung, datz .... Kleidung und hinreichender Leibwäsche auszurüsten, die Reise- kosten nach Morihburg zu bestreiten im Preise von ungefähr 10 Mk, zu u. <>r paviere bezw. das amtliche Zeugnis, daß er vom Militärdienste befreit ist. 6. Den Tauf- und Konfirmationsschein. 7. Ein versiegeltes Zeugnis des Meisters, letzten Dienstherr» oder sonstigen Vorgesetzten über Führung. Berusstüchtigkeit und Unbescholtenheits-Zeugnis bürgerlichen nervenschwach. at sich auf Wunsch des Direktoriums vorzustellen, und wird ihm. falls er in die Anstalt ausgenommen wird, diese Reise ver- gütet. Auskunft über den Dienst bei der äußeren Mission gibt daS Schriftchen „Der evangelische Missionar" aus der Sammlung „Mein künftiger Beruf": Preis 50 Pfg. *** Langjährige Abonnentin. „Ich leide schon seit einem Jahre ssrüh nüchtern) an Schleimerbrechen und an Luftbilduna im Magen und im Leib, verbunden mit Herz klopfen. Mein Arzt nennt es nervöses Erbrechen. Würde Dir sehr dankbar sein, wenn Du mir ein Mittel Mitteilen könntest." - Jedenfalls bi ' — werden dabei lich und schn . Luftansammlung . ., , sich gewöhnlich, i«r fast ausnahmslos mit ein. Mache Dir täglich eine kalte Waschung und reibe dabei eine Weile den Leib. Aller 2 bis 3 Tage wurde sich ferner empfehlen, einen gestrichenen Kaffeelöffel künstliches Karlsbader Salz aus ein Trinkglas warmes Wasser früh nüchtern zu trinken. Genieße viel Milch, Fleischbrühe mit El, neben sonstiger einfacher und kräftiger Kost. Auch ist «in Eisenpräparat einzunehmen ratsam. . *** I. R., Losch Witz. (50 Pfg) „Aus meiner Kinder zeit, den 40«r, 50er Jahren, ist mir erinnerlich, daß der alte Schäfer Thomas über zukünftige Entwicklungen aus staatlichem, politischem und religiösem Gebiete vorhersagte und wohl auch schrieb. Sind diese sogenannten Prophezeiungen irgendwo her ausgegeben worden und noch zu haben, event. wo?'' — Außer den „Enthüllten Geheim- und Sympathiemittcln" des alten Schäfer Thomas, sowie seinem „Vieharzneibuch" sind von dem- selben seit Anfang der fünfziger Jahre des verflossenen Jahr hunderts auch die bekannten Prophezeiungen alljährlich sbis Au- fang der 90er Jahre) erschienen, sowie alle Zeitereignisse im Hin- blick auf chre zukünftigen Folgen besprochen worden. So z. Ä. „Neueste Prophezeiung über die Folgen der im Monat Sep- zu Berlin stattgefunvenen "" " " " ' kauft" oder: Jahre 1900 „Türkenkrieg „ ^ ... ... 10 Psg. und mögen sich hier und da noch Im Antiquariat finden. , * * Emil Kl. (M Pfg ) „Kann ich mich noch als Frei williger melden, trotzdem Ich zweimal znrückgeslelll worden bin. Ich bi» gesund. Habe» nicht die Freiwillige» etwas Rücksicht bei >er Stellnng? Ich war 2 Jahre in den Tropen und hätte Lust Väter wieder al» Soldat nach dort zu gehen. 176 lang, 81 bis 92 Brust." — Bis zur endgültigen Entscheidung über Ihr Milttä«Verhältnis können Sie sich jederzeit -um freiwilligen Ein tritt bei einem Truppenteil melden. Ans Rücksichtnahme un Falle mangelnder körperlicher Eignung ist kaum zu rechnen. ** A. W. M Pfg) „Als Hausbesitzer habe ich eine Woh- nmg vermietet. Der lanaiährige Mieter starb voriges Jahr, o daß am 1. Januar 1905 sowohl von mir nls auch den Hinter- assenen gekündigt werden konnte. Meinerseits wurde die Miete vom 1. April >905 a» erhöbt, was ich den Hinterlassenen vor dem 1. Januar 1905 mitteilte. Die höhere Miete ist nun am I. Juli bezahlt, das Logis aber »n dem 1. Oktober d. I. gekündigt worden. Ich bin »»» der Meinung, daß dadurch vom 1. Avril 1905 an ein neuer Vertrag eingegangeil wurde lauf 8 566 des B. G.-B.), da die.erhöhte Miete bezahlt wurde, dieser Vertrag aber 1 Jahr bestehen muß, ehe eine Kündigung erfolgen kann, oder daß ich berechtigt bin, wenn die Betreffenden den 1. Oktober nnsziehen und ich die Wohnung nicht vermieten kann, ein halbes Jahr Miete zu beanspruchen. Habe ich Recht?" — Infolge des Todes Ihres Mieters im Jahre 1901 war nach 8 569 B. G.-B. für die Erben sowohl wie für Sie die Möglichkeit ge geben, das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kün- oigniigssriststi'ir den ersten zulässigen Termin zu kündigen. Da von keiner Seite von diesem Rechte Gebmnch gemacht worden ist, hat der Mietvertrag auch für das Verhältnis zwischen Ihnen und den Erbe» des ursprünglichen Mieters seine Gültigkeit behalten. Die von Ihnen nachträglich erklärte und von den Erben nn- genommene Steigerung stellt sich lediglich nls eine Abänderung des bestehende» Mietvertrags, nicht aber als eine Aufhebung des alte» unter gleichzeitigem Abschluß eines neuen Mietvertrags dar. Nach alledem gilt der n »spinn glich gclchlossei,e Mietvertrag auch ept noch, und es kommt lediglich darauf an, welche Kündigungs- ft ist dieser Vertrag Vorsicht. Die Anwendbarkeit des 8 566 B. G.-B ist gänzlich ausgeschlossen: denn davon, daß der Vertrag auf längere Zeit als ein Iah» geschlossen werden sollte, ist Ihrer Darstellung nach nie die Rede geivesen. *** Ein treuer Abonnent. „Ich habe ans dem Briefkasten schon so viel gelernt, und möchte ich auch selbst ein mal Auskunft haben. Ich bekomme in letzter Zeit im Munde Hintere Partie des Wangen- und Lippensleischess manchmal Stellen, die ausfehen, als wäre es Eiter, doch sind dieselben ganz trocken und kommen nie zum Ausbruch. Vergeht die eine Stelle, so entsteht nach einigen Tagen etwas entfernt eine andere. Kann ich erfahren, wie ich diese, auch etwas schmerz- haften Stellen dauernd zu entfernen vermag ? Die Stellen sind vertieft, also mehr ein Loch, und mit entzündetem, rotem Rande umgeben." — Jedenfalls leiden Sie an einer chronischen Mundschleimhautentzündung. Um die Ursache derselben sest- zustellen, müßten Sie sich doch lieber an einen Arzt wenden. So können z. B. scharfe kranke Zähne vorhanden sein. Die Behandlung kann verjchieden sich notwendig machen, je nach der Ursache des Leidens. *** E. F l. <25 Pfg.) „Ich habe eine Mutter von beinahe 70 Jahre»,! die infolge Ablebens meines Vaters gezwungen ist. da sie das binterlasseuc Grundstück als Erbe nicht nntreten kau». Unterkunft i» einer Anstalt zu suche». Mein Vater hatte alle erforderlichen Schritte getan, um Dresdner Bürger zu werden, hat auch den Eid geleistet, jedoch bevor er de» sogenannten ...Handschlag" geben konnte, erkrankte er »nd starb. Da meine Mutter über 300 Mk. verfügt, könnte sie dafür event. im Büraer- hospital Unterkunft finden ober in welch anderer Diesigen Anstalt ?" — Wenden Sie sich unmittelbar an das Stiftsamt, Landhaus- straße 7. 3. *** Alte Abonnentin. „Meine Gäste streiten sich über den Wortlaut der drei Versicherungen, welche der gute, alte Kaifer Wilhelm I. erließ, ob cs Unfall-, Invaliden-, Alters- oder Krankenversicherung hieß. Es waren aber »nr drei Versicherungen Könnten Sie uns den Wortlaut jenes Erlasses angebcn?" — Ten Wortlaut der drei VcrsichernngSgesctze und am Ende noch den jenigcn der ewig denkwürdigen Kaiserlichen Botschaft vom 17. November l88l im Briefkasten mitznteilcn, gehl beim besten Willen nicht an und deshalb müssen Sie sich mit dein Titel der drei Gesetze, wie er nach mehrfachen Aendermigen jetzt lautet begnügen: Kraiikenversichcriiiigsgesetz, Unfallversicheruiigsgesetze (Gewerbe-, land- und forstwirtschaftliches. Bau- und See-Unfall- versichcriingsgesetzft Jnvalidcnversicheumgsgcscft. *** Ein alterAbonn. „Au dem Artikel in 219 Ihres geschätzten Blattes ..Wer trägt die Verantwortung?" möchte ich einige Zeile» schreibe», welche ähnliche Zustände bei dem Neubau ,,Denben—HainSbcrg" beleuchten, und bitte Sie, diese zur Kenntnis der Ocffcntiichkeit zu bringen. Aus dem Spre,»berge» Eisenbahn unglück ist wiederum die Lehre z» ziehen, daß fast alle größeren Unglücke, ob auf ein- oder zweigleisigen Strecken, in Kurven zu suchen sind, welche vom Führer nicht übersehen werden können (z. B. die Unglücke bei Steglitz, Oedrran. Rothenkirchcn, Oßbi» u. a ). Es mag sein, daß bei Bahnbauten eine Umgehung solcher Kurven durch Geländeverhältnisse nicht inimer möglich ist: aber dort, wo nur ans Sparsamkeitsrücksichten derartige Fehler immer wieder gemacht werden, möchte doch diese falsche Sparsamkeit fallen gelassen und zur Beruhigung des reisenden Publi kums die Sicherung mehr ins Auge gefaßt werden. Wenn nun auch die Verordnung besteht, daß nicht übersichtliche Kurven mög lichst zu vermeiden sind, so ist bei dem Bahnninban Denben- Hainsberg eine Befolgung dieser Verordnung nicht zu erkennen. Fährt man ans der Schmalspurbahn HainSbcrg—Kipsdorf, so bemerkt man, daß vom Bahnhof HainSbcrg bis an die Weißeritz- brückc Cossmannsdorf (etwa 1 Kilometer! der Zug II Kurven, z»»i größten Teil eben solche nicht übersichtliche, »nd daß ein Zug mit einigen 10 Achsen gleichzeitig 4 Kurven zu durchfahren hat, was wohl zur Sicherheit des reisenden Publikums nicht beiträgt. Da sich nun bei dem starken Verkehr auf dieser Bahn (etwa 21 bis 30 Züge täglich) der Umbau in Normalspur für die Dauer nicht anfhalte» läßt, so wäre es doch wünschenswert, wenn man jetzt schon diese Uebclständc mit beseitigte und nicht erst waitete, bis ein Unglück passiert ist, was doch bekanntlich immer mehr kostet, nls die winzigen Ersparnisse einbringen." — Unübersichtliche Kurve» auf Schmalspurbahnen sind nnvermcidlich, wenigstens würden die Schmalspurbahnen, die man ja der Billigkeit wegen weil sie sich dem Terrain anschmicgen ... schmalspurig baut, arg verteuert werden, wenn man sie ohne »»übersichtliche Kurven bauen wollte. Zn weitgehende Anforderungen in dieser Beziehung würden nur den Erfolg haben, vom Bau neuer Bahnlinien noch mehr abzuschrecken, als dies jetzt schon der Fall ist. *** Neffe R, K, „Um eine Wette zu gewinnen, bitte ich Dich um eine kleine Auskunft. Darf ein approbierter Zahnarzt (mit oder ohne Doktortitel) bei einem scinerPatienten eine Narkose vornehmen oder muß er einen Dr, mcd. hinzuziehen? Es han delt sich also nicht um einen Zahntechniker oder sogenannten Zahnkünstler, sondern um einen staatlich approbierten Zahnarzt." — Infolge der Gswerbefreiheit darf jeder Mensch die Heil- künde ausüben, ohne dazu staatlich approbiert zu sein. Dem nach darf auch jeder Mensche Narkosen machen, ohne mit irgend moralisch verpflichtet, einen s> tut dies auch in seinem Anwendung der Narkose ja nicht Gesetzlich ist er aber hierzu keineswegs per- Inte gelernt hat. pslichte« *** P. 157. „Mit welchem Klebstoff lassen sich Papier- childer an Blechbüchsen am haltbarsten befestigen? Mit welchem Mittel lassen sich neue, spröde gewordene Gummisauger wieder erweichen?" — Die Etiketten sind möglichst dünn mit Jrschlerw, dem 1 Prozent pulverisiertes Alaun zugesügt wurde, zu be treichen. Das Blech muß vollkommen settsrei sein. Gummi- Hütchen lassen sich wohl durch Einreibcn mit Glyzerin für län- rre Zeit gegen Sprödewerden schützen, nicht aber lassen sich >ereits hart gewordene Sauger wieder brauchbar machen, sie ind für immer verdorben. *** Abonnentin P. in K „Bitte um Auskunft, ob es kür junge Mädchen Anstellung als Apothekergebilfin oder ähnliche in chemischer Fabrik gibt und dafür eine Ausbildung in Buchhaltung und Latein genügen würde? Wo würde man dieses erlerne» können? — Der Apothekerberus steht Damen mit der erforderlichen Vorbildung offen. Die Laulbahn ist folgende: 1. Neise für Unterprima eines Gymnasiums oder Realgym nasiums sLatein obligatorisch): 2. 3 Jahre praktische und theoretische Fachbildung (Lehrzeit). Vorexamen, 3. 1 Jahr Äon- dltionszeit in einer deutschen Apotheke: 4. 2U Jahre Uni- versitätsslndium. Ablegung der pharmazeutischen Staats prüfung: 5. 2 Jahre Ronditionszeit: 6. Erlangung des Appro bationsscheins als Apotheker, der zur selbständigen Führung einer Apotheke berechtigt. Zur Erlangung einer Konzession für Errichtung einer neuen Ülpotbeke sind durchschnittlich weitere 15 Jahre Konditionszcit erforderlich. In chemischen Fabriken sind-vielfach Damen angestellt, lei es im Kontor oder Labora torium, besonders in der Zuckermdnstrie: einer gesetzlichen Vorbil- düng bedarf es hierzu nicht. Bisher sinb im pharmazeutischen Be rufe 10 Damen in Deuffchland tätig, die den gesetzlichen Be dingungen nachgekommen sind, approbiert oder selbständig ist von ihnen noch keine. *** ResseOtto B. sl Mk.) „Was versteht man unter Fango-Schlamm-Bädern? Es soll dies ein gutes Mittel gegen Ischias sein. Ist dies wahr?" — Fango ist der mineralisch« Schlamm vulkanischen Ursprungs, welcher aus den Theraml- Seen in Battaglia. dem bekannten Badeorte in L^ber-Italien, gehoben wird. Seine außerordentliche heilsame Wirkung bei Rheumatismus, Gicht, Ischias, Neuralgien aller Art, seine Fähigkeit, alte Exsudate zur Resorption zu bringen, also beson ders schwielige rhenmalische Ablagerung, ist in Italien schon sehr lange bekannt. Sie können sich also einer Fango-Behandlung mit vollem Vertrauen unterziehen. *** R. H. Antwort: Wenn Sie sich an das König!. Justiz- ministcrinm wenden wollten, so würde das gänzlich zwecklos sein: denn der Richter untersteht zwar disziplrnell dem Mini sterium, ist aber, was seine Rechtsprechung anlangt, vollständig unabhängig. Insoweit gibt es lediglich den durch das Gesetz geregelten Instanzenweg. Daß Sie aus diesem nicht zu Ihrem Rechte gelangt sind, ist bedauerlich, aber nach Lage des Falles wohl kaum zu ändern. Sie können auch niemandem deswegen einen Vorwurs machen, denn im Zivilprozesse genügt es nicht, daß man recht lvtt, man muß sein Recht vor allem auch be weisen können. Ter Richter seinerseits hat nicht die materielle Wahrheit zu erforschen, sondern nur aus Grund der Partei vorträge zu entscheiden. Daß diese Entscheidung zu Ihren Ungunsten ausgeiallen ist, liegt, wenigstens Ihrer Darstellung nach, daran, daß die Kindesmutter eine Ihnen ungünstige Aus sage i»it ihrem Eide bekräftigt hat. Es mag sein, daß die Kmdesmutter einen Meineid ober wenigstens einen fahrlässigen Falschest) geleistet hat. Daran kann aber der Zivilrichter nichts andern. Für ihn gilt grundsätzlich eine beschworene Anssage bis zum Beweise des Gegenteils als wahr. Parteibehauptung genügt in der Regel . . schworene Aussage zu entkräften. Es bleibt Ihr dem nichts weiter übrig, als den Beweis zu führen, daß der von der Kindcsmntter geleistete Eid ein Meineid oder Falsch- cid gewesen ist. Zu diesem Behufe müßten Sie Anzeige bet der Staatsanwaltschaft erstatten. Führt diese Anzeige zu einer rchtskrästigen Verurteilung, dann könnten Sie Wiederaufnahme des Zioilprozesses beantragen. Viel Aussicht bietet auch dieser letzte Weg nicht. Tenn wenn durch die Zeugen, auf die Sie sich beziehen wolle», nur erwiesen werden könnte, daß die Kindcsmntter möglicherweise einen Meineid geleistet hat, so würde dies nicht genügen. Es müßte mindestens ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit für eine solche Annahme dadurch sestgestellt werden. Nur dann würde man auf Ihr Zeugnis ein ausschlaggebendes Gewicht legen, Sie beeiden und auf Grund Ihres eidlichen Zeugnisses zu einer Verurteilung der Kindes mutter kommen können. *** Langjährige Abonnentin. s30 Psg.) „Seit längerer Zeit schon leide ich an einer sogenannten Tränenfistel, Auge stark tränte, sonst di; Fiste!' tember Drcikaiser-Zusammen- eincm Gesehcsparagraphcn in Kollision zu kommen. Wenn es Dir also Spaß macht, so darfst Tu selbst sogar Deinen Partner in der Wette narkotisieren. Eine andere Frage allerdings ist die, ob Du das Mittel zur Narkose bekommst, denn darüber gibt es gesetzliche Bestimmungen, daß sich nicht jeder Mann jedes Gift aus der Apotheke verschaffen kann. Nun wird Dir wohl klar werden, daß ein approbierter Zahnarzt auch Narkosen machen darf; er hat sogar das Recht, sich das Mittel zur Betäubung zu verschreiben, im Gegensatz zu den Zahntechnikern oder Zahn künstlern, die hierzu nicht berechtigt sind. Eine Vorschrift, daß ein Zahnarzt einen Dr. med. zur Narkose zuziehen muß, existiert nicht. Nun wirst Du aber weiter fragen: Wie kommt es denn, daß die Zahnärzte meistens bei Narkosen einen Arzt zuziehen? Das kommt daher, daß der Zahnarzt nicht für die gesamte Heilkunde approbiert ist, sondern nur sich auf die Be handlung von Zähnen versteht. Bei Narkosen ist es aber sehr wichtig, den Patienten vorher zu untersuchen, ob nicht etwa ein Herzfehler oder andere Erkrankungen bestehe», welche die Ein leitung einer Narkose verbieten. Da die Erlangung dieser Kenntnisse außerhalb des zahnärztlichen Studiums liegt, so wird der gewissenhafte Zahnarzt nie eine Narkose bei seinem Patienten ohne Hinzuziehung eines approbierten Arztes vor- dic sich dadurch äußerte, daß das eine chte. Jetzt aber hat sich di; Fistel Auge selbst nicht in Mitleidenschaft aber keine Schmerzen veruriac! vergrößert, und obgleich das A. . . , gezogen ist, empfinde ich heftige Schmerzen: anch ist das Fleisch um das Auge herum entzündet. Vor einer Operation fürchte ich mich, da ich schon von Fällen gehört habe, wo dieselbe äußerst schmerzhast und obendrein nutzlos gewesen ist." — Jedes Auge, welches an einem Tränensacklciden (Tränensistel) leidet, jst un geheuer gefährdet, weil die geringste Verletzung der Hornhaut, die unter normalen Verhältnissen gar nichts zu bedeuten hätte, zu einem Hornhautgeschwür führt, wodurch das ganze Ange zer stört werden kan», lieber den mit dem. Tränensackleiden Be hafteten bängt das Tamoklesschivert. Also zu einem tüchtigen '"Big ^ dle ... . „ „. . . . sie in keinem Verhältnis zu dem, was man durch Unterlassung der Behandlung aufs Spiel setzt. Ein sehr tüchtiger Augenarzt kann Ihnen schriftlich nam haft gemacht werden, wenn Sie Ihre Adresse und frankierten Briefumschlag einjenden. *** Nachrichtenleser seit 1 8 7 3. (30 Pfg.) „Schon früher habe ich einmal den Brieskastenonkel in einer wichtigen Frage (Klagsache) in Anspruch genommen und darauf eine so erschöpfende, freundliche Antwort bekommen, daß ich es heute nochmals wage, um eine Auskunft zu bitten, Ter letzte von fünf kräftigen, gesunden Jungen wird nächste Ostern konfirmiert, und noch sind wir uns nicht schlüssig, welchen Berus er ergreifen soll. Der Junge spricht, er hätte Lust zum Lokomotivführer: daß dieser Berus ein sehr schwerer und gefahrvoller ist, sagte ich ihm, auch daß die etatmäßige Anstellung sehr lange aus sich warten läßt. ^Wie. ist Ihre Meinung über diesen Beruf, und Lokomotivanwärter müssen als Schlosser gelernt und mindestens ein Jahr in einer Lokomotivwerkstatt als Maschinenschlosser gearbeitet haben. Alter bei der Einstellung nicht unter 25 und nicht über 31 Jahre. Als Anwärter erhalten sie Wochenlohn und Nebenbezüge, sie können auch, soiveit Stellen frei sind, als Fcuermänner ^etat mäßig angestellt werden. Die Lehr: mindestens 's. I den Titel Ncservefüyrer. Der Dienst wohl anstrengend und verantwortlich, doch wird er auch ver hältnismäßig gut bezahlt. *** H. St, „Geht ein Mädchen, welches aus der Kasse der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsaenossenschaft Unsallrentc bezieht, derselben bei eventueller Eheschließung verlustig? Die Tochter eines Arbeiters hat durch einen Unfall im Landwirt- schaftsblriebe ihre rechte Hand verloren und ist infolgedessen fast arbeitsunfähig. Trotzdem beabsichtigt sie, eine Ehe einzugehen. Der Vater will jedoch hierzu seine Genehmigung nur dann erteilen, wenn seine Tochter auch als Ehefrau die Rente fort- bczieht, da der zukünftige Ehemann auch nur Arbeiter mit ge ringem Verdienste ist." — Die Eheschließung hat ans den Bezug der Unfallrente bezw. auf die Höhe derselben keinerlei Einfluß; nur muß die erfolgte Eheschließung gemeldet werden, damit die Anweisung der Rente (des veränderten Namens wegen) aufs neue erfolgen kann. *** A. Z. (20 Pfg.) Antwort: Die Verordnung spricht dafür, daß cS sich um sogen, Jnsufficienz der geraden inneren Augen muskeln handelt, d. h. die beiden Augenmuskeln, welch« die Augen nach innen drehen, eine Bewegung, welche eintritt, wenn ein naher Geaenstand, z. B. Schrift, deutlich gesehen weichen soll, sind geschwächt. Vermöge der Prismen 3" Basis nach innen wird den Muskeln die Arbeit erleichtert, weil infolge der prismatischen Brechung der Gläser die Bewegung der Augen
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