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tl Gl j ! 1 .s una in die zweite Klasse des GoldatenstandeS vennckbeilt. Er hatte sich dadurch herausznreden versucht, daß er anaab, daS Oel gegen eine Jnsektionskrankheit angewaudt zu haben. Verschiedene Aeuger- ungen seinen Kameraden gegenüber lieben aber den wahren Zweck mit Sicherheit erkennen. Die weitere Folge war, daß gegen die Mutter des WirthS wie auch gegen die „Natucheilkundiae" Anklagen wegen Beihilfe zur versuchten Militärbefreiung erhoben wurden. Die Natu »heilkundige behauptete vor der Strafkammer, daß sie Wirths daS Mittel gegen eine Infektionskrankheit, von der er angeblich befallen war. gegeben habe ohne seine wirkliche Absicht gekannt zu haben. Ebenso erklärte die Mutter, von dem Borhaben ihres Sohnes nichts gewußt zu haben Da Beiden das Gegeiaheil nicht bewiesen werden konnte, erfolgte Freisprechung. * Illeder die Verhandlung gegen den 15jährigen Laufburschen Franz Weaener in Berlin, der am 27. September den Morda.nschlag gegen s wird des Näheren berichtet jugendlichen Alter entsprec und sieht so unschuldig drei», daß man ihm eine so furchtbare Thal kaum zutraucn kann Die gegen ihn erhobene Anklage lautete aus schweren Raub, versuchten Mord und Diebstahl. In einer NlachtragsnnNage wurde er noch einer Unterschlagung von 100 Mk. beschuldigt. Einen Mitleid erregenden Eindruck machte die alte, völlig geschwächte Großmutter, die von zwei Angehörigen in de» Gerichtssaal geführt werden mußte und ihren linken Arm noch in einein Gipsverband trägt. Der gänzlich verlotterte Bengel gab ohne irgend ein Zeichen von Reue seine verruchte That zu. Er haue seinem Arbeitgeber 100 Mk., die ihm dieser zum Wechseln anvertrmet hatte, unterschlagen und das Geld mit liederlichen Frauenzimmern verjuchheit. Nach drei Tagen war er mittel- und obdachlos. Er begab sich nun zu keiner Großmutter, die im Hause Luiseustraße 4 eine kleine Wohnung inne hatte, die sie mit zwei Schlafburschen theilte. Der Angeklagte erzählte, daß er am folgen den Tage nach Hamburg reisen wollte und bat für die Nacht um Obdach». Die Großmutter nahm ihn auf, sie räumte ihm ihr Bett ein und« schlief selbst auf dem Sopha. Am folgenden Morgen standen Beide vor 7 Uhr auf und nahmen in der Küche gemein schaftlich den Kaffee ei». Sodann begaben sich die beiden Schlaf bursche«». die bei der Großmutter wohnten, aus Arbeit. Die alte Frau hatte noch in der Küche zu schaffen, während der Angeklagte in de» Vorderstube blieb. Plötzlich öffnete dieser die Thür, stürzte in die. Küche und packte seine Großmutter von Hinte» mit der linken Hand um den Hals, während er mit seinem Taschenmesser, das er m der Rechten hielt, eine Anzahl Stiche gegen ihren Kopf führte. Die alte Frau gab nur ein Stöhnen von sich, sie hielt sich aber noch aufrecht. Daraus ergriff der jugendliche Mordgesellc ein schweres Mangelholz, das an der Thür stand und führte hiermit vier wuchtige Schläge gegen den Kops der Großmutter. Die Greisin brach zusammen. Jetzt suchte der Angeklagte Beute. Er fand in einer Schublade der Kommode ein Schächielchen, daS 110 Mk. in Gold und Silber enthielt. Daneben lagen 6 Stück Berliner Stadtvbligativiien über je 500 Mk. Der Angeklagte nahm Geld und Papiere an sich. Jetzt entdeckte er, daß er seine Kleidung mct Blut besudelt hatte. Er öffnete den Schrank, worin die Schlafburschen ihre Kleider aufbewuhrten und vertauschte seinen Anzug mit einem aus dem Schranke. Dann verließ er die Wohn ung, ohne auch nur einen Blick aus sein In der Küche wie leblos liegendes Opfer zu werfe», verschloß die Thür, steckte den Schlüssel zu sich und verließ das Haus. Präs.: Angeklagter, ist es Alles so gewesen? Angekl.: Ja. Präs.: Wann habe» Sie denn den Plan gefaßt, Ihre Großmutter zu ermorden und zu beranken? Angekc Während der Nacht, als ich in ihrer Stube schlief. Präs : Wie konnten Sie nur ein so ungeheuerliches Verbrechen begehen? Hatten Sie keine Ehrfurcht vor dem weißen Haupt Ihrer Großmutter? Der Angeklagte giebt keine Antwort, ohne eine Spur von Geniütbsbewegnng blickt er vor sich hin. Präs.: Haben Sie geglaubt, daß Ihre Großmutter tvdt sei? Angekl.: Ja. Die Großmutter, Frau Auguste Friederike Kavs geh. Bar leben sagte ans: Als der Angeklagte am 26. Septemvcr zu ihr gekommen, habe sie keinerlei Verdacht gehabt, den» der Angeklagte habe gesagt, er wolle am nächsten Morgen nach Hamburg fahren. Am nächsten Morsen, so fuhr die Zeugin fort, versorgte ich meine beiden Schlafburschen und machte mir und meinem Enkel Kaffee Dann sagte ich den, Franz, er soll doch machen, daß er wegkommt, wenn er nach Hamburg wolle. Er ging aber nicht, sondern quergelte immer umher. Endlich that er. als ob er gehen wollte, wie er aber an der Küchenthür war, drehte er sich um, kam plötz lich auf mich zu, packte mich am Halse und riet: „Jetzt mußt Tu sterben 1" Er harte auch etwas in der Hand und versuchte, mir etwas in den Mund zu stecken, um mich am Schreien zu verhin dern. Es gelang ihm dies aber nicht, und da fing er an mich zu schlagen und mit einem Messer zu stechen. Ich wurde ohnmächtig und fiel zur Erde: ich kam einmal wieder zur Besinnung, gleich darauf war mir aber wieder schwarz vor Augen. Ich habe von früh bis zum Abend so gelegen, bis die Schlafburschen wieder nach Hause kamen und mich auffanden. Die alte Frau beschwor ihre Äusßage und damit war die'Beweisaufnahme m der Haupt sache erledigt. Es ist ein Wunder, daß die Frau mit dein Leben davon gebommen ist. Staatsanwaltschaftsrath Schmidt erachtete seiner Großmutter, die ihm nur Gutes erwiesen, begeben in der Absicht, sie zu ermorden und sich ihrer Ersparnisse zu bemächtigen. Keine L-pur von Gewissensbissen, leine Spur von Reue! Angesichts dieser entsetzlichen Verrohung sei es Pflicht des Ge richts. die höchste Strafe in Anwendung ru bringen, um die bürgerliche Gesellschaft io lange wie möglich von einem solchen Menschen zu befreien. Das höchste Strafmaß sei für den versuchten Mord 7 Jahre 6 Monate Gcfängniß und unter Hinzurechnung der Strafen für den Diebstahl und die Unterschlagung empkcble sich eine Gcsammtstrafe von 8 Jahren Gefänglich. Der Gerichtshof vcrurtheilte den Angeklagten nach dem Antrag des Staatsanwalts Es sei zweifellos, daß der Angeklagte die zur Strafbarkeit seiner Handlungsweise erforderliche Einsicht besessen habe. Er sei ein Mensch, der zu einem liederliche» Lebenswandel neige. Nachdem er das durch Unterschlagung cnvorbene Geld verjubelt habe, sei ihm der Plan er habe werden könne wie sein Verhalten unmittelbar nach der That beweise. Ein er wachsener Mensch würde für den versuchten Raubmord 15 Jahre Zuchthaus erhalten haben. Bei einem jugendlichen Verbrecher müsse die Strafe aus die Hälfte herabgesetzt und in Gefängniß umgcwnndelt werden Dies würde also einer GefängnUtrase von 7>/r Jahren gleichkommen, die unter Hinzuzlehnna der Strafen für die übrigen Strasthaten aus eine Gesammtstrafe von 8 Jahren erhöht worden sei. Der Angeklagte erklärte mit derselben Ruhe, die er während der ganzen Verhandlung gezeigt, daß er sich bei dem Urthetl beruhige. Der anwesende Vater verzichtete baiauf, ein Rechtsmittel zu Gunsten seines mißrathenen Sohnes einzulegen * Ein unerhörter Vorfall spielte sich inHannover ab. Eine Dame, Schwägerin eines angesehenen Geschäftsmannes, kam mit zwei anderen zunge» Mädchen von Ronnenberg „ach Hannover. Als sie ans einem Gcschästslokale an der Georgstraße heraus kamen, wurden sic von einem reduzirt onSselienden jüngeren Menschen verfolgt. Die Damen betraten ein anderes Geschästslokal. Wäh rend dieser Zeit sah der Versolger fortgesetzt durch's Schaufenster, und als die Damen aus dem Laden heraustraten, verlangte der Mensch, der sich schließlich als stellenloser Kellner entpuppte, von einem Schutzmann, daß er eine der Damen, die Schwägerin des Geschäftsmannes, verhaften solle, weil sie seiner Loglswirthin Unterröcke gestohlen habe. Die auf's Aeußerste bestürzte Dame verwahrte sich gegen die schamlose Verdächtigung, nannte ihren Romen und Wohnort und bat. zu ihren« Verwandten geführt zu werden. Der Schutzmann aber brache die Dame nach dem Polizet- bureau trotz ihres Flehens. Im Polizeibureau wurde die Dame einem längeren Verhör unterzogen und sie mußte sich dann in Gegenwart des Denunzianten eine peinliche Untersuchung gefallen kaffen, um dem Menschen Gelegenheit zu geben, die sämmtlichen Unterkleider der Dame zu mustern I Inzwischen aber waren die Begleiterinnen der Dame sortgeiaufen und hatten den Schwager der Dame berbeigeholt. Dieser gab seiner tiefsten Entrüstung über eine derartige unerhörte Beleidigung einer anständigen Dame kräftigen Ausdruck und bewirkte auch sofort die Freilassung der Dame. Nachdem der Denunziant erklärt hatte, sich geirrt zu haben Die Pollzekbeamten, der DistriktSkcnnmissar nicht ausgeschlossen, äußerten nun ebenfalls, und zwar, als ob es sich um die harmloseste Sache von der Welt handle, daß allerdings ein Inthum vorliege. Damit scheinen die Beamten die Sache für erledigt zu halten. Der Schwager der Dame und letztere natürlich selbst find anderer - Sortsetzun» stehe nächste Gelte. ' ! f e. ^ klovkwMll L Ko., ?rg.§srstrssss 2, DltLLVÜN, ^LLlisnstrasss 22. «wploblsu iled rvm än- »ml Voi-Kr»»f von E zmiillimo Ulli! 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Wir vergüten bis auf Weiteres für Bankeinlagen auf Depositenbuch bei täglicher Verfügung "/o Zinsen p. » bei einmonatlicher Kündigung 4 Zinsen p. ». bei dreimonatlicher Kündigung 4'/z °/g Zinsen x. » Wir empfehlen uns ferner zum An- und Verkauf von Staats- nnd Werthpapieren, Annahme offener und geschloffener Depots, Gewährung von Darlehen ans Werthpapiere, Einlösung von Coupons nnd Dividendenscheinen» Diskontirung von Wechseln und Eröffnung von laufenden Rechnungen. zur zur zur zur SLedsiseLv llrwävkdrmk, Sv«8tr»ssv s'HMÜSII-llMsjMs. Imeiililk-IiiMkllMl. Durch steten Eingang von Neuheiten sehe ich mich veranlaßt, einen Posten bei der Inventur zurückgrsetzter waaren )ll äll^OiiÜAtll Pre sen abzugeben und zwar: Dalelzrv«el»»rre, ULaWeeaesvlllrrv, Sänken, »InmeatSpre, ^Ixaeva, Süsten, Dattzl.»»r- »««»«, Darelloaelliter, kippe«, Naa«ll»Nllvr, Li st««,. 8v«ckvk, I'oknle, Vasen, 0I«a»ea- «etialea, Illaevalassea a. «. «v. u. «. Der Ausverkauf dauert vom 1. bis 8. 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