35 ivenn etwa der auslendische oder dessen niihere Blutsfreunde sicli inskunftige Jinden, und solches jenes langjdtigen Aussenbleibens gnugsame Ursach anzeigen wiirden, sie diefsfalls nicht gefahret werden; ivessen ihr der Sachen Rechtens wol zu thun, auch hieran unsern gnadigsten Willen und Meynung zu vollziehen wissen werdet. Geben in unser Stadt Wien, 11. Aug. 1627. TJns. Reiche des Rom. i?n Q. Tlungrl. 10. u. Bohenil. irn 11 ten Jare Ferdinand Sdenco Fr. de Lobcowitz ad mandatum S. Caes. S, R» Boh, Cane.. Maj. pp. Otto von Nostitz. I. Caspar. (1071 den Rath zu Gdrlitz\ E. Responsum Scabinorum Jenensium in c. Tobias Staudes et Cons. mens. Novb. ao. 16.39. Ist euers Vaters vollburtiger Bruder Maevius anjetzo uber 66 Jahr aussen, habet aber nichts unter dieser Zeit erf ahren konnen, ob erheym Leben oder nicht, oder zuie es sonst um ihn mbge beschajfen seyn, und ist unter dieser