82 B. Responsum camerae appellationum Pragejisis. Wir Rudolph etc. erhennen: Wofern die Sache so beschajfen, so wurde dem Con- sulenten seiner aufsldndischen Vettern Verlassenschaft ge- gen genugsame Caution billig gefolgt und verfcillet solche nach seinem Tode auf seine Kinder. Von Rechtswegen etc. d. 29. Mart. 1605. an N. Hagendorn zu Gorlitz. C. IVTatthias von Gottes Gcnaclen, Erwehlter Ro- mischer Kayser, auch zu Hungern und Re~ haemb Konig , Ersambe liebe getrewe t Beivonvahret habet ihr mit mehrern zu vernehmen, was an unns des aufslendischen Hannfsen Schrnides voll- biirtige Bruder unnd Schwestern ivegen seiner vdterlichen Gebiirnifs gelangen lassen. Da nun die Sachen allerdings vorbrachter maafsen beschaffen, unnd nicht etwas sonsten crhebliches Bedenken. So ist Unser gnddigster Befehlich