Suche löschen...
Dresdner Nachrichten : 15.11.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-11-15
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-189611155
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18961115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18961115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Unvollständig: S. 21-22 fehlen.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1896
-
Monat
1896-11
- Tag 1896-11-15
-
Monat
1896-11
-
Jahr
1896
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 15.11.1896
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^atelwbrlK'M. r.»o. auf ^>r Pnvall« v«a-: D°l'«l«kle.ttNlrru >Si»»kI«n»t> « Di«. ü»runb«eile Ni» -woniaa» o«r na« ft,Ma,en A> «t,. rillr gam>l»nnoHf«i«n >e.r, >«. so Pia nach.I>s'ont>»nn rarfs r'.uowaniae Auttr-i« nur a«a«u voraus« <M»na. lufiindiapna«, »eämeu itimnlll«, namt,a«re Avrienc« nbereaur an. vclttbiaUer werben mir ia Pf». 4L. Jahrgang. ^4^ «L 4-«. 4 »«»»o»s, KDvktisvi't«!. Lin'/.olvorlorul' LIln»»wLt 2. «lesrsiE««««««« wvolssltsl,»? NotUakarant ürl«t«» SpeetilLeeeUN kür vetdl. SwÜLrdsltsa. Uorvorr«xv«Uv ^«uUvlicn <!«»- ^al^on. »«nun« 8r»»lt1»»«i> I» »Ile, prel»i,«e«. <»»»»d> »Iler 1»pl»»»rI«-^»t«rI»IIe». ll->kU»s«r»Lt /Utwiu-ilt. Ssvstrss»« 1. I''niN8prvLk«r ^.nit ll, ^r. 2162 ompllnlzlt iliro mi( l^ini^I. ^Uoltst lUlK^oxtzi-Im^c»» <7Iuu»pL^nvr ^ aus 4vkii«c!l0kl un ! srLU^.^i^l'!.'»» >Vnii,^n. aneli rHkds H.^MLvllk!ritU8or uu4 ^ ^ioäorl-Lkrsu v<ir«!on ^mlorttoit mit 1»'u>-»U1. vir^odon. tti>»ko!lunl;0l» '.vsräon »'O Lueb Iso! Horrn II. I'. u. rl. I<svu/.!cIro!>v 2, LNllonnmnwn. A IVollsus KSütiiriitö llvi rvn-, Urtwvu- M«t Lll»<l«"I'1VkdKt6ll Äl »Usu I-rvw«lt. Lo>»v«;^I» e»«k irr ölmiMiu mul iilsiäccherr uirwr kk«)8looprvlL. 'I'te,>n, ll-,tl:«-kewint. 0«^r. »822. Ssraedlos Ko>memscli8 Kvrnedloki lür Karlost, Klnoloiua nncl -rv^rriedan«! Kurgdöstvo; 8<!»> ««»-> vvoi«^. kj^> 5!n.t.«<It: Ilk»rit!N8tr. kV, ^mstlvnntr. 18. lkvtlvksuerrrtr. 48, X?>i^r. - ffstnriohMr. «8r-,är «iöstli/V 4Vsi8v«b»U88tl'«88v 34. Grosses I-axsr von >6Ulk0ltt'Ik vI«8L»t LlNiililEi' a) tz- 014^ L«isL«s' Zllställdigkeit der Schwurgerichte. Hofnachrichten. Sachten im ill'eichsetat Nogenschützengesellschafi, s ^ * OL V» Fff'Sftl». Gectch sverhanbliiiigcn. „Häniel und Grelrl". ,,'Ralbvld". -r- >>. M « 4Vj»i8v»Il«U88kl'«888 34. IlilMVIlIkiilv. — 1iol;6lmä88tFg pvrüölljlrllo LiuRststtv uml Lloclo^tucji'-tt in IZ'-rllll, 1'rtttZ, ^Vir-N Tountag, 15. Novbr. Mnthmaßliche Witterung: Heiter, kälter. VoltttscheS. Die RetchStagSverhandlungrn über die Zuständigkeit der Schwurgerichte, die bei Gelegenbeit der Beratbung der Jnsli;- Novelle gepflogen worden sind, haben neben dein juristischen auch ein politisches Interesse, da sie zeigen, wie statt sich die Anschau ungen gegen früher, als noch das Schwurgericht als das Palla dium aller politischen Freiheit und richterlichen Unabhängigkeit geseiert wurde, geändert hoben. In den ersten beiden Jahrzehnten der nachmürzlichen Zeit hätte es Niemand wagen dürfen, öffent lich Zweifel an der Unfehlbarkeit der schwurgertchtlichen Institution zu äußern: die sichere Folge eines solchen Wagnisses Ware gewesen, daß man den kecken Kritiker, der sein Jahrhundert in die Schranken zu fordern wagte, als einen von dem Hollenschlunde der schwär zesten Reaktion auSgespieenen Finsterling verschiieen und ihm iveitere Aeußerungen seines FrrimuthS schlechtweg unmöglich ge macht hätte. AuS dieser Grundstimmung der Zeit heraus erklärt es sich auch, daß in dem Entwurf« der Strasprozeßvrdnung für daS Deutsche Reich die Schwurgerichte Aufnahme fanden, entgegen der von namhaften Juristen vertheidigten Einrichtung der er weiterten Schöffengerichte. Die Werkhschätzung der Schwurgerichte hat sich auch heute noch bei dem größten Theile unseres Volkes erhalten. daS ist eine Thati'ache, die sich nicht mit Grund an- zweiscln läßt. Ans der anderen Seite sind aber auch cinjlnßiciche S'lmnnn laut geworden, die auf gewisse augenfällige Mängel in der schwurgerichtlichen Rechtsprechung hingewiescn und durch ihre retn sachlichen, von jeder Animosität freien Ausführungen ihren Eindruck nicht verfehlt haben. In der Aufnahme, die diesen ob- Mlven Kritiken der Schwurgerichte in den lehren Jahren zutheil geworden ist. erkennt man den erheblichen Unterschied der moder nen Entwickelung im Vergleich mit dem nervösen politischen Miß trauen. das sonst nicht blos die Massen des Volkes, sondern selbst die aufgeklärten urid gebildeten Kreise ergriff, sobald das Rühr michnichtan der damaligen Epoche, das Schwurgericht, in die öffentliche Erörterung anders als in lebhaft znstimmendem Sinne hineingezogen zu werden drohte. Immerhin hat eS verhältnißmäßig langer Zeit bedurft, ehe die Negierung bas Wagniß »nteruehmen durste, eine Verbesserung der bestehenden Gesetzgebung über die Schwurgerichte vorzuschlagen, wie in der jetzt dem Reichstage vorliegenden Jnstiznovellc i» Aussicht genommen ist- Es muß im Allgemeinen zugegeben wer de», daß die Regierung den Zeitpunkt richtig gewählt hat. Von Seiten der süddeutschen Volkspartei wurde bei der Berathung im Reichstage allerdings der Veisnch gemocht, mit Hilfe von Schlag- wort« ii, die der Redner der Partei aus dem Phrasenschatze einer veralteten Anschauungsweise hervorholte, de» Widerstand gegen die Neuordnung zu beleben, indem man der Negierung politische Nebenabsichten unterschob. Es liege die reaktionäre Absicht vor. die Schwurgerichte als VolkSgenchte in Venus zu bringen, meinte der süddeutsche Demokrat, der zu dem Gegenstände daS Wort cr- gri'feu hatte. DaS ist iedoch lediglich eine parteipolitische Unter stellung, die in den that'ächltchen Verhältnissen auch nicht die leiseste Begründung findet. Die Herren, von der süddeutschen Temokratic sind blos verstimmt darüber, daß die Negierung ihnen und ihren Busenfreunden, dem Freisinn und der Sozialdemokratie, in der Forderung der Zuständigkeit der Schwurgerichte für all« Preß- und politischen Vergehen nicht zu Willen gewesen ist. Daher jene Thränen! Die freisinnige Aolkspartei hatte nämlich den (mi> großer Majorität adgclehnten) Antrag gestellt, den Schwur geeichten auch die Preßdellkte zu überweisen, und die Sozialdemo kratie hatte durch ihren Vertreter hinznsügen lassen, daß die Partei des Umsturzes sich damit „nicht begnüge", sondern lämmtliche politische Vergehen durch die Schwurgerichte abgeurtheilt wisse« wolle. Der Grund, der für dieses Verlangen bestimmend ist. liegt klar zu Tage: die Sozialdemokraten geben sich der Erwartung hin. daß eS ihnen mit Hilfe der Schwurgerichte gelingen werde, nicht nur zahlreiche Freisprechungen und mildere Urtheile für sich herauSzuschlagrn, sondern auch im GcrichlSsaalc selbst für ihre Ideen Propaganda zu machen. Darüber aber herrscht bei allen Einsichtigen heute nur eine Stimme, daß die Schwurgerichte gerade in politisch erregten Zeilen für die Aburlheilung politischer Verschlungen die allerungeeignctste Instanz sind, well die Ge schworenen nicht im Stande sind, sich den hin und her wogenden Leidenschaften der öffentliche» Stimmung gegenüber so objektiv und rrfervirt zu Verhalten, wie eS de» gelehrte» Richtern möglich ist und das Interesse der Rechtspflege es erfordert. Die Aufrcchi- echaltung der öffentlichen Auiorität verlangt daher mit Entschieden heit, daß an dein bestehenden Zustande in dieser Beziehung nichts geändert werde, auch nicht, soweit nicht die politische» Vergehe» nn Allgemeinen, sondern blos die Preßdellkte in Betracht kommen. Selbstverständlich soll damit »ichtö gegen die Zuständigkeit der Schwurgerichte in Preßsachcn gesagt werde», soweit die RcichS- nesetzgebung selbst sie anerkcinnt hat, d. h. mit Bezug aus Bahern, Württemberg, Baden »nd Oldenburg. Das den genannten vier Staaten gewährte Sondenecht ist unverletzlich, und die Kritik Hai vor ihm aus Achtung vor dem föderativen Ebarakter dcö Reichs Halt zu machen. Ebensogut haben aber auch die übrigen Bundes staaten ein Recht, zu verlangen, daß an der acgrnrbeiligeii reichS- gesetzlichen Bestimmung nicht gerüttelt werde »nt Hilfe einer Argumentation, die aus der Tbatsache des Beliebens einer Aus nahme die unzulässige Folgerung zieht, daß die Regel falsch sei und daher die Ausnahme zurRcael gemacht werden müsse. Aender- »ngen in dem Verhälmiß der Presse zu de» Strafgerichten sind vielmehr nach einer ganz anderen Richtung erwünscht und noth- wendig, und zwar, ivwrtt die Zuständigkeit des erkennenden Ge richts, oic Brnädrnua und die Vemntwortlichkrlt bei Prrßdeliktcn Mt,,., " Preßgeietzes dringend . Anschein, als ob eine Verständigung über diese Fragen zwischen der Negierung und dem Reichstage bei der Beratbung der Instiz- novcllc zu Stande kommen sollte. Die Aenderungen, die in der Justiznovelle mit Bezug aui die Schwurgerichte vorgenommen werden, beziehen sich lediglich auf die Zuständigkeit. Den Schwurgerichten sollen verichiedcne Delikte und zur Aburtheilunq an die Strastammern sk-'-mio,-"' entzogen werde» >5 az» überwiesen eine große in Frage kommen. Ter „fliegende" GnichtSstand, der dir Presse GE Rath v. Lenthe vermag nicht einzmehen. weshalb der Ve- vogelfrei macht, muß allttiören und bestimmt werden, daß zu-j richterstulier der Befangenheit verdächtiger sein soll als die etwaigen ständig ausschließlich das Gericht am E scheinnngsocte ist. Ferner anderen Kollegen, die an der Entscheidung über Ewvnung de muß die Beseitigung der svruchgerichilichen Auffassung angeitrebt! Verfahrens thcilgenonimen haben. — Ter Antrag wird übgck!«»« werde», daß der Lauf der BeriährangSsrist eist beginne von dein I — 8 25 des bestehenden Ge etzes seht gewisse Fristen lür die Ein Augenblick an, wo das letzte Eremplar der mit stznivarem Inhalt. bringung eines Antrages ans Ablehnung eines Richters wegen V. ver'ehenen Dnick'chust zm Ausgabe gelangt sei. Das heißt unter! iangenheit seit. Ein Antrag Munckcl will auch eine spätere Ein Umständen die Verjährungsfrist verewigen. Endlich ist der Zn- bringung des AblehnungsantrageS noch zulassen, wenn de> Antrag stand unhaltbar, Saß selbst Korrektoren, Setzer und Aus-j steller erst später in der Verhandlung selbst Anlaß zur Stell «uig träger als veraalworliich snr den Inhalt einesPreßerzeugnisseS im cineö Antrages erhalten hak. - Abg. Stadlhagen (Svz.) crwahai S«»»e des Gesetzes angesehen werden. In den gelennzeichneten, daß Richter schon gelegentlich z» Angeklagten und z» Zeugen sich Punkten wäre eine sachgemäße Aenderung und Ergänzung des der Watte bedient hätten: „Orh>e, Halt S «Raul siecher KerE" zu wümchen. Leider bat es aber nicht den So habe sich der Ton in den Verhandlungen verschlechtert. Sollte man nicht auch in solchem Falle wenigstens den Richter wegen Befangenheit ablehnen dürfen ? — Geh. Rath Lukas: Ich glaub, ich brauche auf diese Angriffe aus die deutichen Rickher nichts zu erwidern, weil ich weiß, daß das Haus sie a wiß nicht billigt (Bestall.) — Abg. Munckcl sormulirt seinen Antrag dahin, daß eine Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit auch noch be nittragt werden kann aus Grund von in der Haupive,Handlung selbst eingetretener Tkaliachen. — In dieser Fassung wird der An trag Mnnckcl angenommen. - Bei 8 !>5, betr. Bekanntmachung der Entscheidungen, wird nach kurzer Debatte trotz des Wider spruchs des Kommissars Geh. Raths Lenthe, ein Antrag Frohme . angenommen, dahingehend, daß dem nicht aus freiem Futz Befind- lichen das Urtheil nicht nur aus Ve«langen. sondern in ledem Fall vorzulesen ist und außerdem i» seinem Gewahrsam zu belassen. — 8 63 des bestehenden Gesetzes bestimmt, daß öffentliche Beamte nnler Umständen, welche der Amtsocttchwiegenhcit unterliegen, nur mit Erlaubniß der Vorgesetzten Eivilbchörden vernommen werden dürfen. Die Genehmigung darf nur vertagt werden, wenn die Ab legung des Zengnines dem Wöhle des'Reiches oder eines Bundes staates Rachtbeii brinaen könnte. — Abg. Frohme beantragt, die sen Paragraph zu streichen, cveut. solle» die Gründe der Versagung dem Gerichte milaethrilt werden, und diese über die Berechtigung der Versagung befinden. — Geb- Rath v. Lenthe bekämpft den Antrag. — Abg. Bebel kSoz.) erinnert an das LMUt-provoeatsur- unh Spitzelwesen. Aach bei dem Vereinsprozeß gegen Auer und Genossen vor einigen Monaten hier in Berlin habe sich die Polizei gestützt nicht nur aut das, was sie selber gesehen und ge hört. sondern auch auf die Vertrauensmänner, die alleiammt Llimpe seien. Daß die Angeklagten und das Gericht wissen müßten, mit wem sic es zn thun haben, zeige doch auch der Schassiierpwzeß j,i Frmttsurt, wo der Hauvt-GewährSmouu der gehören gewisse Verbreche» im Amte, , , Kategorie von Ulkuiidensälschangen und der betrügerische Bankerott. Die Kvmmist'ion hat vielem Theile der Vorlage ihre Zustimmung erlheiit, in Erwägung des Umstands, daß gerade icne Vergehen bei der bisherigen Avnriheilung durch Geschworene die bedenk lichsten Erkenntnisse gezeitigt haben. Es liegt dies daran, daß bei den in Rede sichenden Delikten eine solche Fülle iunstisch-lech- nischcr Momente in Betracht kommt, daß die Geschworenen alS Laien sich selbst bei höherer Intelligenz nur schwer zurechtznsinden vermögen. So geschieht es dann häufig genug, daß die Beant wortung der vom Gerichte gestellten Tbattragen von Seiten der Geichwvrene» ganz anders ausfälll. als die Geschworenen beab sichtigt haben, und daß diese selbst über das vom Gericht aus Grund des Wahripruchs gefällte Urtheil im höchsten Grade er staunt sind. Wenn daher letzt die Zmiändigkeit der Schwurgerichte in der vorgcdachten Weise beschränkt werden soll, io sind dasür ausschließlich sachliche Gründe, durchaus nichts weiter als das Interesse der Rechtspflege maßgebend gewesen, und »ach Acußcr- ungc», die ans Grschworenenkreisen selbst verbreitet werden, dars man überzeugt sein, daß man auch dort die Beweggründe der Re giernng zn würdigen weiß. Das Schwurgericht als solches wurzelt heute noch so seit in der Voiliebe des Volks, daß es nicht ratli- sam wäre, eS zn Gnnsten einer anderen Form des Laiengerichls aiifziigcbeii. lieber den eztremen Standpunkt aber, der i» dein ... . ,... Schwurgericht ein höheres Wesen von unantastvarer HeiligkeitE^E^ ^-5 ^'"^^siett hv.-arttger g.inge bestratter Mann sehen möchte, sind wir hcnte hinaus, lind uns hindert daher kein l„ r»" -" FT 7' ',^1. Voriirtheil wehr, auch an diese Einrichtung da, wo es nölhig ist ^ 7,.^.', Geh. Ra.., die bessernde <>and-.n leaeii v. Leitthe: Alles, was die Antragsteller angeführt haben, beweist oie rniwttwc.yano wgen. .nichts sür ihren Antrag, es beweist höchstens, daß, wenn cs sich ! um Angaben von Vigilanten w. handelt, die Vorgesetzte Dienst F-eniichlkibr nutz F-enNprech-'Aertckite vom 14. Novbr. bchöroe die Erianbnitz zur Zeugnißablegung geben sollte, daß aber l Falle vmlommcn können, wo thacfächlieh das Interesse des Reiche- .E.ust lz^djx Pers,^„im ^ttaubniß gebiete, das geben sie doch auch j selbst zu. — Der Antrag Frohme wird gegen die Sozialdemokraten und Freisinnige» abgelebt —Montag: Interpellation bctr. dir R 'L » 2 L K. ? Berlin. Reichstag. Tic Berathung der Novelle wird songewtzt mit der Tlrnsprozcßordnnng. Nach 8 des bestehenden Gesetzes ist der Gerichtsstand bei denueiiigen Ge Acht begründet, in denen Bezirk die slraibare Handlung begangen morden ist. Die Kommission hat einen zweiten Av'atz hinzngesugt. dahingehend, drß der Gerichtsstand sür Preßdclitte. abgesehen von den Fällen der Pttvattiagen. nur bei dcmicnigcn Gericht sein soll, in dessen Bezirk die Truckichrist erschienen ist. — Geh. RcgicrungS- rath v. Lenthe: Die Regierung habe sich schon früher dagegen aus gesprochen. inr die Presse in diesem Pnntte Ausnahmebestimm ungen zn tresten und sic habe ans den Erfahrungen der Prm is keinen Anlaß entnommen, ihre Ansichten darüber zu ändern. — Der Paragraph wird mit dem von der Kominitsivn beantragten Zusatz angenommen. Als 8 b» hat die Vorlage die Bestimmung ge trosten, daß der Gerichtsstand auch bei dcimenigrn Gericht begrün- ecl ist, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen ist. - Abg. Beckh stress. Volksp.) beantragt, binznznfügcn. daß dieies k-ama cl-prelwusünm sür die Piessc nicht gelten soll. Den Fall äuge nominell, ei» süddeutscher Redakteur habe gegen Preußen einen beleidigenden Artikel geschrieben, sollte es da zulässig sein, ikm. falls er ans einer R'ciie nach der See oder nach Köln ergriffen werde, dort vor Gericht zu stellen? Dann würde ia der Be treffende, der in Bayern wegen Prcßvmgeheils vor ein Schwur gericht kommen würde, in Köln dieses Vorzugs verlustig gehen. — j Geb. Rath v. Tstchendoiss spricht gegen dielen Antrag, durch welchen wieder ein Sonderrecht sür die Presse geschaffen werben würde. Er glaube kaum, daß die verbündeten Regierungen dem zustimmen würden. — Abg. Beckh mvdisizirt. IHN ein Bedenken des Kom missars zu erledige», seinen Antrag dahin, daß er nur aus die Presse im Inland Bezug haben solle. — Der 'Antrag Beckh wird gegen die Stimmen der Freisinnigen und Sozialdemokraten abge lebtst. — In 8 13 beantragen die Abgg. Frohme und Genoffen eine Vorschrift dahin hinznzusiigcn, daß aus Verlangen eines Nn- «wkkagte» mehrere gleichzeitig bei Gericht gegen ihn anhängigen Ltrassachen verbunden werden müsse», wenn nickst etwa nach em- itimmiacr Ansicht durch diese Verbindung eine Verschleppung be zweckt wird. — Geh. Rcgierunasralh v- Lenthe-bitter um Ablchn ung dieses Antrages, da für dl? Frage, ob mebrere Anklagen verbinden seien, lediglich Ziveckmäßi.ckcttsnicksichlcn in Betracht kommen dürsten. — Ter Antrag Frohme wird nach Brsürwortnng durch Abg. Stadtbagen abgelebtst. — 8 W handelt von der Aus- lchltcßung eines Richters von der Ausübung des Nichlcraiittes. Aach dem bestehend n Gesetz erfolgt der Ausschluß u A-, wenn der Richter selbst durch die sl cstbnrc .vandlung verletzt ist. Ein An krag Frohme will auch die mittelbare Verletzung als Grund snr die Ausschließung des Richters gelten kaffen. — Abg. Stadtbagen lSvz.) erinnert, den Antrag begründend, daran. eS könne doch ei» Richter in seiner Eigenschaft al-Z Rescrverstsizier verletzt werden und dürke daher auch nicht in einem Strasfall nrtheilcn, bei dem cs sich um Beleidigung des Ossiziersstandes handle. — Geh. Rath LukaS wendet gegen den 'Antiar ein, daß bei Annahme desselben in ganz Deutschland kein einziger Richter in einer Sache recht- sprechcn könne, bei der die Anklage aus Beleidigung des Richter ItandcS laute. — Ter Antrag Frohme wird abgelebtst. — 'Rach 8 23 des bestehenden Gesetzes dimen an dem Hanwvenahrc» vor de, Strafkammer mehr als zwei von dcimniaen Richtern nicht theilnehmcn. welche bei der Entscheidung über die Eröffnung des Hauvtverfahrcns mstgewirtt habe», namentlich aber nicht der Be richterstattcr. Die Vorlage und die Beschlüsse der Kommission haben diese Bestimmungen beseitigt. — Abg. Mnnckcl will wenig stens an der Ausschließung des Berichterstatters sesthalte». da die ser zweifellos Stellung zu der Schuldtruge genommen habe, also niemals ganz »»belangen bei der Ho»ptvcrbandl»«a Ki» werde. Hamburger Enthüllungen. Duellwcsen und Fall Brüsewitz. Berlin. Der Kaffer kehrte heute Abend von Letzlinge» nach Potsdam zurück. — Die einer Rede Lord Lonsdalc's e»l nvmmcne Angabe. Präsident Krüger habe, als der 2>iii>cn'iiäck:e Einiall in die südafrikanische Republik drohte, tclcaravhstch >» Berlin um Hilfe gebeten, sei aber damit abgewicien worden, wist« hier als durchaus unbegründet erklärt. — Der prcnßstchL Laudlog wird diesmal nicht durch den Kaiser, sonder» durch den Ministe« Präsidenten Fürsten Hohenlohe eröffnet. — Tie koistervalive First tion des Reichstags^gcvciikk in den nächsten Tagen die Margarine Vorlage in der ini Sommer vom Bundescathc abgelehnten Fori» im 'Reichstage wieder einzubringen. — In den provisvrstchc» Bvrsenausichuß sind als Vertreter der Landwirthschast seitens de- Bundcsrachs ani Vorschlag der Einzelregierungen folgende Herren ernannt worden . Geh. Oberrkgierungsrath Gamp. wahrscheinlich als Vorsitzender, Graf Kanitz-Podange», Gras Arnim Mne-kan. Grai Schwcrin-Löwltz. der Ockonomicrath Winckclniaun. v. Sooden-Bayern »nd Landlagsabg. Ring-Dnvoel. — Der Kaiser bat dmch Kadinctsordre an den Reichskanzler für die asrilanstchen Schutztriipyen Folgendes bestimmt: „D:c Stellenbesetzung der Off« ziere. Sanitätsoffiziere „nd Oberiistlitrilbeamlcn und die ciistrele» den Imlls erforderlich werdende Beförderung zn den Chargen bleiben meiner Ent'cheidniig Vorbehalten. Die Ehargenbeze>chn«mgc» haben denen meines HccreS zn entspreche» Tic Offiziere Sanitätsoffiziere erhalle» Patente ihrer Chargen, die Oberniilstä' beamte» Bestallungen. Den von ihnen hiernach zu stellenden A» trägen ans Zisthcilungen und Beförderungen ist im Allgemeinen dir heimische Aneiennität zu Grunde zu legen. Berlin. Der Entwurs des dentsch-iavaustchen Handels vertrags wird rm Laufe der kommenden Woche inr „Reichs anzciger" vcröffeistlrcht. — Beim RewhSlag sind gegen KM Pen klonen znin Fall Bristcwitz cingclaasca. - Bezüglich der von de, preußischen Regierung verfügten Veränderung der Powner Prvviu zialfarben will die polnische Landiagssraktion im Abgeocdnelei: A Haus nach Eröffnung des Landtages eine Interpellation ein bringen - Stettin. Eine snr heule Abend von dem Obervorslel.e, der Kausmaiiistchast Hakel cinbernscne zahlreich besuchte Verminm ! liiug hiesiger Rheder. Kansleuie, Jadustrieller und der Spitze» de» j Stadkbchordrn gründete einen Verein, welcher die Herstellung einer j dcn Anforderungen des hiesigen Vcrtehrs entsprechende» Waste, straße Bcrlin-Siettln bezweckt. Ter Verein konstitriirle sich mil dem Namen „Pvmmerscher Viiiiiem'chifftabrls-Vccein". ' M ainz. RcicbStagsstichlvahl. Bisher wurden gezahlt Schmidt rEcntrum« 10,281. David iSoz.) Ist.078 Stimmen Ein kleiner Landort fehlt »och: somit wird anscheinend Schmidt ge , wählt werden. l ''Detmold. Die Landtagswahlen im Fnrstcnthum Lippc- ! Detmold sind nunmehr beendet. Die Freisinnigen gewannen z» sechs bisherigen Mandaten drei andere und kommen in zwei weiteren Wahlkreisen zur Stichwahl. Sollten sie auch hier erfolgreich sei», so würden sic dir Mehrheit im Landtage haben. Ferner wurden neun Konservative und Natiomstliberaü gewählt. Es ist eine große Zunahme sozialdemokratischer Stimmen ;» verzeichnen E > slcben. Gegenüber anderweit verbreiteten übertriebenen Nachrichten wird vom Magistrat mitaetheill. daß die in der '.Aach' vom 12. ans de» 13. verivürlen Erdstöße zwar lheilwciic sehr stark gewesen sind, aber keinen anssalligen Schaden an den Häusern berdelgefühet hoben. n»r einige Fensterscheibe» seien zeriv7»»ae»
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
Erste Seite
10 Seiten zurück
Vorherige Seite