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— 456 — Sonnenaufgang oder nach Sonnenuntergang schweigend von einem frischen Grabe pflücken, indem man dabei von neun bis eins rückwärts zählt. 14. Wenn Jemand schwer krank ist, so nimmt man geräucherten Speck von einem Borkschwein, reibt damit die Passsohle des Kranken ein und giebt den Speck darauf einem Hunde. Frisst der Hund den Speck, so wird der Kranke wieder gesund, frisst er ihn nicht, so stirbt der Kranke bald. 15. Wenn man einen Schreck bekommen hat, so dass man dadurch krank geworden ist, so muss man Blätter von Dorant (oder Worant) trocknen und einnehmen. Hat man das gethan, so vergeht die Krankheit. 16. Wenn Jemand durch einen Ändern einen solchen Schreck bekommen hat, dass er krank geworden ist, so muss er von dem Wasser trinken, in welchem sich Derjenige ge waschen hat, von dem der Schreck herrührt. 17. Wenn man sich heftig erschrocken hat, so muss man dreimal oder neunmal ausspucken, und zwar ist das Ausspucken besonders wirksam, wenn es über die linke Schulter geschieht. 18. Wenn man durch einen Hund einen Schreck be kommen hat, so muss man sich von dem Hunde Haare ver schaffen, dieselben verbrennen und dann die Asche in die Suppe thun. Dann muss man die Suppe essen. Hat man das gethan, so kann Einem der Schreck nichts anhaben. 19. Wenn man etwas Böses am Finger gehabt und einen Lappen darum getragen hat, so muss man, wenn das Böse gewichen ist, den Lappen verbrennen. Hat man das zu thun versäumt, so kehrt das Uebel wieder. 20. Wenn zwei Leute zusammen ausgehen und es be gegnet ihnen Jemand, welcher etwas Ausgefahrenes hat, so bekommt das nicht der, welcher sich davor ekelt, sondern sein Begleiter. 21. Wenn man eine Wunde hat, so muss man die Blätter der Schafgarbe klopfen und dann den Brei auf die Wunde legen. Geschieht das, so heilt die Wunde bald. 22. Wenn man eine Wunde hat, so muss man dieselbe