— 435 — U. Die Wochentage. 1. Wenn Jemand an einem Sonntage geboren ist, so kann er Geister sehen. 2. Wenn Jemand an einem Sonntage von einer Krank heit so befallen wird, dass er sich legen muss, so stirbt der Betreffende. 3. Wenn man an einem Dienstag oder Breitag heirathet, so wird die Ehe eine glückliche. 4. An einem Mittwoch oder Sonnabend darf man nicht heirathen. 5. An einem Mittwoch oder Sonnabend darf man keine Reise antreten. 6. An einem Mittwoch darf man keinen Weizen, an einem Sonnabend keinen Roggen säen. 7. Wenn die Hirse gedeihen soll, so muss man sie des Sonnabends säen. Kann man das nicht an einem Sonnabend thun, so mag man sie auch an einem Mittwoch säen, aber nicht an einem ändern Tage. III. Der Kalender. 1. Die mjas god Zeit währt vom 25. December bis zum 1. Januar. 2. Am Abende vor der mjas god Zeit, der swazyna, muss man neun oder zwölf Speisen essen, oder das Pest gericht muss aus neun oder zwölf Zuthaten bestehen. 3. Am heiligen Abend vor der mjas god Zeit muss man ein Gericht essen, welches aus Schweinefleisch, Hirse, Wasser, Salz, Mohrrüben, Zwiebeln, Kohlrüben, Weizenmehl und Rosinen besteht. 4. In der mjas god Zeit müssen die Dienstboten mit der Herrschaft an einem Tische essen. 5. In der mjas god Zeit sind die Dienstboten von jeder Arbeit frei. Sie erhalten an diesen Tagen alle Zuthaten, um für sich allein Essen kochen zu können. 6. Wenn eine Bäuerin in der mjas god Zeit oder am 2. Februar für sich spinnen lässt, so geschieht ein Unglück. Hat sie ein Kind, so stirbt dasselbe. Dann fallen die 28*