- 333 — wich. Fortan konnte Jeder unbehindert die Grenze über schreiten. Frauendorf. 4. Die Gemeinden von Babow und Suscho waren einst um die Grenze in Streit gerathen. Dabei war es vorgekommen, dass die Einwohner von Babow denen von Suscho Land abgestritten hatten. Die Suschoer waren aber damit nicht zufrieden. Schliesslich war man dahin übereingekommen, dass der Streit durch einen Eid beigelegt werden sollte. Ein Mann aus Babow, welcher behauptete, er kenne die ur sprüngliche Grenze genau, sollte denselben leisten. Der Mann that in seine Schuhe Erde aus der Feldmark von Babow, dann trat er weit auf Suschoer Gebiet und schwor, er stehe auf Babower Erde. Kaum hatte er den Schwur geleistet, so öffnete sich die Erde und er versank. Ein Stein be zeichnet noch heute die Stelle, wo einst der Meineid ge schworen ist. Kolkwitz. 5. In Burg stritten einst zwei Bauern um die Grenze ihrer Wiesen. Der eine von ihnen war sehr habgierig und schlug die Grenzpfähle weit in das Eigenthum des Nachbars hinein. Der andere wollte diese Grenze nicht anerkennen. Deshalb musste das Gericht kommen. Der habgierige Bauer schwor, seine Grenze gehe bei den von ihm eingeschlagenen Pfählen entlang; zur Versicherung dessen stampfte er mit dem Fusse auf den Boden. Sofort öffnete sich die Erde und verschlang ihn. Das Gericht machte sich darauf an die Arbeit und' vermass die Wiesen: da scholl plötzlich aus der Tiefe eine Stimme, welche rief: „Hier ist die rechte Grenze!“ Auf diese Weise ward die rechte Grenze offenbar. Burg. 6. Bei einem Grenzstreit zwischen Mischen und Suscho that e in Mann in seine Schuhe Erde von der Mischener Flur, dann trat er auf Suschoer Gebiet und schwor, er stehe auf Mischener Erde. Kaum hatte er den Schwur gethan, so be gann er zu versinken. Die Bauern, welche dies sahen, eilten