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Dresdner Nachrichten : 06.10.1875
- Erscheinungsdatum
- 1875-10-06
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-187510065
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18751006
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18751006
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1875
-
Monat
1875-10
- Tag 1875-10-06
-
Monat
1875-10
-
Jahr
1875
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 06.10.1875
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Marieustrah- I». Ada» di» Post S Mart 7» Vs»«. Ltnjel. Aummrrn lotzsgr. A»flag> 28000 Lipl. pitr »te «Uitg-de «>»»«« sandirr Manulcripie «acht stch dir Redactta» Nicht »rrttiidltch, S»srratrn-«nnadmr an», wart»: 8aa>«»„tain aiick Vo,I»r in Haaldura, Brr» "".wir», Lcip.ig, «akrl, Arrdlau, Nrautiurt a. M. — Auch t>°„« tu vrrlin, Lei»jta, Wien, Lamdurg, ksrantsur» a. M.. Miln» chen. — Ouuda ch t.v. Frankfurt o, M. — I r. Volxt t» Slikiiiuitz. — »»- 8u»i,r » va. in Part». Tageblatt für Politik, Uaterhaltaug u. Geschäftsverkehr. Druck und Eigenthum der Herausgeber: ^itpsch Ä Netlhakftt in Dresden. Snsrratr werden Marren- Dirade IS an-rn°m««u »>i Ad. »Uhr, Sonntag» »«»Mittag» IS Mir. In Ncuiladt: große tk l oster- «aste Sbi» Nachm. » Uhr. Der Raum einer ein- ioallige» Perttjeile kostet >S Pfge. tttngeiandt di« Zeile Li P,ge. Eine «ialoittie siir da» niichstttotge «erschei ne» der ^nieraie wi«» nicht gegede». 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Der Fresmuth der Zeitungen, der Widerstand der Clericalen, des Grafen Arnim Privatfeindschaft, der Wahnwitz des belgischen Kesselflicker DucheSne — Alles gab dem Fürsten Bis marck Anlaß, die Revision des Strafgesetzbuches zu betreiben. Somit wurde dem Bundesrath ein Entwurf vorgelegt, der 64 neue Straf gesetzbuchs-Paragraphen enthält, neue Vergehen erfindet, Hand lungen, die bisher straffrei waren, unter Strafe stellt und ein ganz nagelneues Strafmittel einführt: die Friedensbürgschast. Läge der Entwurf nicht gedruckt in allen wohlgesinnten Zeitungen vor, wir würden es nicht glauben, daß im Reiche der Gottesfurcht, echten Freiheit und edlen Sitte so unverhüllt die Neaction ihre Maske ab zuwerfen sich anschickt. Hören wir denn! Wir ziehen aus dem Bouquet von Strafen nur die wohlriechendsten Blumen heraus: „In Zukunst kann nach den Strafgesetzen beö deutschen Reiches verfolgt werbe»: 1, ein A uSletnber, welcher Im AuS - lande eine hochverräterische Handlung gegen daS deutsche Reich oder einen Bundesstaat, ein Münzverbrcchen, oder gegen einen deutsche» Staat eine Wandlung begangen hat, die nach den Gesetzen des deutschen Reiches als Verbrechen oder Ver gehen anzuschen istj; 2j eizi Deutscher, welcher iin Anslande eine Handlung bemmaen hat, die nach den Gesetzen teS deut schen Reiches als Verbrechen oder Vergehen anzuschen ist. Die Verfolgung ist auch zulässig, wenn der Ucbcrtreter bei Begehung der Handlung noch nicht Deutscher war." Gegen die Rede- und Preßfreiheit richtet sich 8 130: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Welse verschiedene Elasten der Bevölkerung gegeneinander öffentlich aufrcizt, oder wer in gleicher Weise die Institute der Ehe, der Familie oder dcS Eigentums öffentlich durch Rede oder Schrift angreift, wird mit Gefängnis, bestraft. Reben der Strafe kann aus die. Leistung vonFriedensbürgschait dafür, datz der Verurthciite baö Vergehen nicht wieder begehen werde, erkannt werben. Der Kanzel-Strafparagraph soll so lauten: „Ein Geistlicher oder anderer Religtonöblener. welcher in Ausübung oder In Veranlassung der Ausübung seines Berufes vor einer Menschenmenge oder welcher in einer Kirche oder an einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte vor Mehreren Angelegenheiten des Staates in einer ben öffent lichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstand einer Ver kündung oder Erörterung macht, wird mit Gesängniß oder Festungshaft bis zu 2 Jahren bestraft. Gleiche Strafe trifft dcnienigen Geistlichen oder anderen Rciigionsbicner, welcher in Ausübung oder i» Veranlassung der Ausübung seines Beruico Schriftstücke anSglebt oder verbreitet, in welchen Angelegen heiten des Staates in einer den öffentliche» Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstände einer Verkündigung oder Erörterung gemacht sind. Auch hier erscheint neben der Strafe die Frlc- bensbürgschaft." Da tz 130 die Presse bloS mit Ruthen peitscht, soll sie in 8 131 noch mit Skorpionen gezüchtigt werden, nämlich so : „Wer dadurch, datz er erdichtete oder entstellte Thatsachen mit dem Bewußtsein ihrer Unwahrheit oder doch ohne zu- reichende Gründe, sie für wahr zu halten, öffentlich behauptet oder verbreitet, ingieicbcn wer durch öffentliche Schmähungen oder Verhöhnungen Staats-Einrlchtungcu oder Anorrnungen der Obrigkeit oder das Reich oder einen Bundesstaat selbst ver ächtlich zu machen sucht, wird mit Geldstrafe bis zu Mt) Mark oder mit Gefängnitz bis zu 2 Jahren bestraft." In dieser Weise sind 51 Paragraphen abgcändert, welche unter Anderem von Urkundenvcrnichtung, Verletzung der Wehr dienstverpflichtung, Verleitung zur Auswanderung, Nothzucht, Un zucht, öffentliche Beleidigung, Zweikampf, vorsätzliche Körperver letzung, Betrug, Stempelfälschuug, Beschädigung von Wasser leitungen re., handeln. — Es werden noch eine Reihe von Zusatz- Paragraphen vorgeschlagen; aus diesem Schatzkästlein heben wir als funkelndes Geschmeide blos Paragraphe heraus, welche vonDuchesne und dem Grasen Arnim cingegcbcn sind und eine dritte Züchtigung der Presse anstreben Diese köstlichen Erfindungen lauten: 8 4l)a. „Wer eS unternimmt, einen anderen zur Begehung eines Verbrechens oder znr Thcilnahme an einem »Verbrechen zu verleiten, wird, soweit niäll daS Gesetz eine andere Strafe an- droht, mir Gefängnitz nicht unter:i Monaten oder mit Geld strafe bis zu looo Mark bestraft. Gleiche Strafe trifft den- fenigen, welcher einem Ankeren gegenüber zur Begehung eines Verbrechens ober zur Theiluabine an einem Verbrechen sich er bietet. sowie benicnlgcn, welcher ein solches Erbieten annimmt." (Fall Ducbeöne). 8 126 a. „Wer unwahre Thatiacben, welche eine die öffentliche Ruhe und Sicherheit gefährdende »Aufreg ung zu veranlassen geeignet sind, mit dem Bewutztsei» Ihrer Ituwahrheit ohne doch zureichende Gründe. sie für wahr zu halten, öffentlich behauptet ober verbreitet, wird mit Gcfängul, bis zu einem Iabrc bestraft." Endlich 8 :i5:ia. „Ein Beamter im Dienste dcS auswärtigen Amtes, welcher 1s cliics Ungehorsams gegen die ibm amtlich eriheilten Wellungen sich schuldig macht, oder 2> es unternimmt, durch unwahre Angaben seine Vorgesetzten oder unter Mißbrauch seiner amtlichen Stellung Andere zu täuschen, oder 3) die Amtsverschwiegenheit durch Mittheiluug von Dienstgehelin- nisse» an Unberechtigte verletzt, oder 4i bei der Aufbewahrung amtlicher Schriftstücke ordnungswidrig verfährt, wirb ohne Uutcrschiev. ob daS Vergehe» im In oder AuSIande be gangen worden ist. mit Gefängnitz oder mit Geldstrafe blS zu «>000 Mark bestraft. War die Handlung geeignet, daS Wohl deS deutschen Reiches oder eines Bundesstaates zu gefährden, so tritt Gefängnitz nicht unter :t Monaten ein. Die Vorschrif ten dev K 02 werten durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt." Nun, deutsches Volk, wie gefällt dir Das? Welche Errungen schaft ist doch die Friedensbürgschaft! Wer nämlich wegen des einen oder andern Vergehens mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft ist, kann noch ausserdem vom Richter zur Leistung von Friedensbüra sch asten verurtheilt werden. Diese Friedensbürgschaft besteht in Geldsummen von 30 bis 3000 Mark und wird für die Zeitdauer von 1 Monat bis zu 1 Jahr erkannt. ES hat der Verurtheilte die Friedensbürgschaft baar oder in Werthpapieren oder durch Pfand bestellung oder Bürgschaft geeigneter Personen als Sicherheit dafür zu leisten, daß er während einer bestimmten Zeit die strafbare Hand lung nicht begehen werde. Ueber den Werth der Bürgschaft ent scheidet der Richter nach freiem Ermessen; bis zur Leistung der Sicherheit ist der Verurtheilte in Haft zu nehmen. Nach tz 39o wird die bestellte Sicherheit frei, wenn der Verurtheilte den ihm auferlegten Frieden gewahrt hat. Der Richter kann die Sicherheit frcigeben oder von ihrer Bestellung absehen, wenn sie in Folge ver änderter Umstände entbehrlich wird. „Die noch nicht freigewordene Sicherheit verfällt der Staatskasse, wenn der Verurtheilte den ihm auferlegten Frieden bricht. Als Friedensbruch gilt auch der Versuch der von der Friedensbürgschaft getroffenen Handlung." Fast an selbem Tage, an welchem dem Bundesrath in Berlin ein solcher Strafgesetzentwurf zuging, weihte Oestreich eine neue deutsche Universität in Czernowitz ein. Eine Leuchte deutschen Wissens wurde im Osten Europa's angezündet, deren Strahlen das Dunkel der Nacht, in welcher begabte deutsche und slavische Volks stämme leben, durchbrechen werden. Diese Gründung einer Univer sität ist eine Großthat deutschen Geistes. Oestreich wahrt seine Kulturaufgabe: eine Ostmark Deutschlands zu sein, hiermit in hoch zuehrender Weise. Einst wird die Geschichtsschreibung berichten, daß 1875 General UchatiuS die Gußstahlkanonen erfand, die deutsche Reichs-Regierung den Criminalcodex mit neuen Strafen, mit neuen Verbrechen und härteren Bußen bereicherte und Oestreich der freien Wissenschaft ein neues Heim gründete. Welche dieser Thaten am nachhaltigsten wirkte, welche die Menschheit am weitesten vorwärts brachte, den Urheber am meisten ehrte, das ist leicht zu beantworten. » Locales uvd Sächsisches. — Dem Kirchschullehrer Karl Friedrich Hofmann in Trache- nau ist die goldene Medaille d s Verdienstordens, und dem Pfarrer Karl Friedrich Fischer in Lausigk das Ritterkreuz des Albrechts- ordens verliehen worden. — Herr Oberlehrer HaaS ist an Stelle des in Pension getre tenen Herreik Wittig zum Conrector der Neustädter Realschule designirt worden. — Der Abg. Ludwig ermächtigt uns zu derErklärung, daß er in Sachen der Präsidentenwahl keine Agitationsreise gemacht habe. Abgesehen davon, schreibt er, daß er überhaupt Niemandem nach laufe, sei er seit 6 Wochen nicht von Leipzig weggekommen. Ho»! — Gerettet! Gottes Wege sind oft wunderbar. Gestern, Dienstag den 5. Oktober, früh 7 Uhr, ist noch lebend und völ lig gesund jener 51jährige Häuer Beier aus Deuben glücklich wieder auSgegraben worden, welcher wie in unsrer Nr. 275 gemel det) am 30. September früh 5*/z Uhr im Windbergschacht des Pot- schappler Steinkohlenbau-LcreinS durch einen zusammenbrechcnden Ort verschüttet ward! Fünf Tage unter der Erde, ftinf Tage lebendig in einem schauerlichen Grabe — und dann doch noch gerettet durch Got tes Fügung und die rastlose Arbeit der unermüdlich thütigen Beam ten und tapfcrn Kameraden! Dank den edlen Männern! Wir schrieben damals: „Ter Tod des Unglücklichen sei wohl zweifellos erfolgt, wenn nicht irgend ein ganz günstiger Zufall ihm das Leben gerettet." Als man Montag Nachmittag 4 Uhr Lebenszeichen in der Grube zu vernehmen glaubte, ward die Familie des Verunglückten sofort be nachrichtigt. Sie wachte ängstlich horchend die ganze Nacht an der schauerlichen Stätte, wo ihr Ernährer lebendig begraben war. Um 7 Uhr endlich tonnte der Schwergeprüfte aus seinem Grabe heraus- triechen. Er sank seinem Weibe und 6 Kindern in die Arme! Den Jubel zu schtlder», vermag keine menschliche Feder. Zu schwach ist sie, zu sagen, „was sich regt in eines Vaters Herzen". Der Gerettete wurde seitens der Beamten sofort in ein Bett ge bracht und in Behandlung des Knappschaflsarztes genommen. Das Erste, was er verlangte, war Bier, Bier! Man hatte zwar seitens der Direktion Milch in den Schacht hinabgebracht, dieselbe wurde aber in der großen Hitze, die unten herrschte, sauer. Der so wunder bar Gerettete besaß, obwohl er volle 122 Stunden ohne Nahrung gewesen war, noch Kraft genug, selbst nach Hause zu gehen und seine Hacke zu tragen. Man erfuhr sodann von ihm, daß er sich nach dem Zusammenvrechen des Orts in einen Nebcngang ge flüchtet und dort sich dadurch am Leben erhalten habe, daß er erst das Oel seiner Grubenlampe austrank und dann, so große Selbst überwindung cs ihm gekostet, seinen Urin, den er in seinem Hute ausfing, tropfenweise genossen habe.. Den Beamten und Arbeitern wieder war cs ein schrecklicher Gedanke während der Rettungs arbeit der letzten Stunden, daß sie Beier zwar lebend, aber völlig entkräftet und dem Tode nahe finden würden. Glücklicherweise ist alle Aussicht, daß der Arme durch Vouillongenuß u. s. w. allmählig seine ganze Kraft wieder erlangt Seine gute Frau wollte ihm in der Freude ihres Herzens mit einer Rietze Pflaumen erquicken, die sie an sein Bett brachte. — Der ganzen Beier schen Familie wäre es wohl zu gönnen, wenn ihr freundlich gesinnte Mitmenschen eine Freude bereiteten! — In den nächsten Wochen wird das Stadtverordncten-Col- lcgium einen neuen Bürgermeister für Dresden zu wählen haben. Wie uns von verschiedenen Seiten gemeldet wird. richten sich bis jetzt die Augen auf folgende Herren: die Stadträthe Dr. Stübcl und Böhnisch, den Stadtverordneten Vorstand Hofrach Ackermann und den Justizrath vr. Stein 1. Die Angelegenheit befindet sich bis jetzt noch völlig in den Stadien der ersten Entwickelung; eS ist unseres Wissen« bisher an keinen dieser Herren eine Anfrage gerich tet, noch weniger von ihnen eine Bewerbung erhoben worden. Den beiden erstgenannten Stadträthen stehen empfehlend ihre bisherigen Leistungen in der städtischen Verwaltung zur Seite und der Um stand, daß sie ini Vollbesitze der Mannes- und Arbeitskraft sind, zu dem in der Bürgerschaft volles Vertrauen genießen. Letztere beiden Umstände wird man auch für die beiden Herren Sachwalter anzu führen haben, die durch Aufgabe einer starken Praxis für die Stadt beträchtlich persönliche Opfer bringen würden. Vom Justizrath Stein besorgt man jedoch eine Verstärkung seines Augenleidens bei der Vorrückung der Lebensjahre. Möge aber die Wahl auf wen immer unter diesen Herren fallen, die Bürgerschaft wäre sicher, daß damit kein schroffer Parteimann auf den Bürgermcisterstuhl gesetzt würde. Jeder von ihnen hat natürlich seine politische Meinung, aber von Keinem ist zu besorgen, daß unter seinem Regiment sich Parteiungen in der Bürgerschaft bilden würden. Dieser Besorgnis kann man sich nicht entschlagen, wenn man vernimmt, wie seitens der Nationalliberalen an der Wahl des Stadtraths Hendel im Sül len gearbeitet wird. Wir wollen die Tüchtigkeit dieses neuen Raths mitglieds vollständig anerkennen, doch steht so viel fest, daß damit ein ausgesprochener Parteimann an die Spitze der Stadt käme. Nach unseren Informationen wird Stadtrath Hendel wesentlich von der Jordan'schen Partei im Collegium poussirt. Diese übt notorisch, wie uns Stadtverordnete klagen, einen förmlichen Terrorismus auf das Collegium aus. Es wäre recht wünschenswerth, wenn die Worte Jordan's bei den Hammerschlägen an der dritten Brücke: Verbindung zweier Flußufer — Eintracht unter ihren Bür gern! von dieser Partei selbst befolgt und nicht durch Besetzung wichtiger Posten mit ausschließlichen Parteimitgliedern Zwietracht unter die Bürger gesäet würde. — Im „Leipziger Tageblatt" finden wir folgende Probe feinen Styles und Taktes: „Die 150jährige Gedächtnißseier der im Jahre L8L» vom Grasen Wcickerdartv .. . erbauten Kriegsschule, des jetzigen Cadettenhauses. fand gestern . . . statt." Milt solchem Blöd sinn beginnt im neuesten Dresdner „Spucknaps" ein RedactionS- Gassenjunge seine traurige Accorb-Arbeit." Daß der Redaktion der Leipziger Herren, welche wir unsere Collegen nennen müssen, der naheliegende Gedanke eine« Druck fehlers (1825 für 1725) doch nicht nahe genug lag, wollen wir ihrer Böswilligkeit verzeihen. Aber wir fordern hiermit Jedermann auf, uns irgend eine deutsche Zeitung zu nennen, und sei es das verbissenste klerikale Winkelblatt, welches eine« Druckfehlers halber eine solche Sprache, führt! Und ein solches Blatt war Amtsblatt des Magistrats von Leipzig! — Das nunmehr vollendete BörsengebLude ist, obschon es nicht durch Größe imponirt, sicher eine Zierde Dresdens. Die Hauptfaqade ist nach der Friedrichs-Allee zu gelegen und in Hoffnung der zukünftigen Ringstraße ist vor der Hand zu verschmerzen, daß der reiche ornamentale wie figurale Bildhauerschmuck dieser Faqade durch die dicht davor stehenden Bäume verdeckt wird. Die Rückseite nach der Waisenhausstraße präsenürt sich auf das Beste und bilden einen prächtigen Schmuck der an sich schönen Straße, der nur noch das Stallgebäude des Victoria-Hotels zur Unzierde gereicht. Es wird unsere Leser gewiß interessiren, die bei der Ausführung zumeist betheiligten Künstler und Geschäftsleute zu erfahren. Der Entwurf im Renaissancestil, seiner Zeit von der Jury mit dem ersten Preis gekrönt, rührt von dem Architekten Albin Zumpe in Zwickau und dem inzwischen verstorbenen Guido Ehr ich, welch Ersterer auch di« ganze Bauleitung führte, her. Steinmetzmeistcr Fliege! führte die Sandsteinarbeit aus. Die Tischlerarbeiten, Thüren und Fen sterstöcke von Eichenholz, wurden vonLeupoldsund Teichmann, Freibergerstraße, gefertigt und die hübschen Stuckaturarbeiten von Gebrüder Hauer hier ; Maler Schaberschul führte die Malereien brillant aus. Die Marmor-Arbeiten wurden geliefert von Stil bach und John. — Bei dem vorgestrigen, nächtlichen Exceß in der Pirnaischen» Straße, der viel Staub aufgewirbelt hat, ist der Haupt-Excedcnt 9t ömer als Mechaniker bezeichnet. Ehrenwerthe Mitglieder dieser Kunst lehnen indcß diese Collegenschaft ab, und bezeichnen den p. p. Römer als Handarbeiter. Ferner deprccirt der von den Zer- störungswüthigen betroffene Herr Wirth der Stadt Aussig in der Schuhmachergasie gegen die Bezeichnung, als sei seine Wirthschaft in gleicher Categorie, wie die auf der Pirnaischen Straße vorher demo- lirte. Wir wollen dem Ehrgefühl dieses Herrn genugthun und geben hier seine Declaration wieder. - Stach dem neuerlichen RathS-Plenar-SitzungS-Protocolle hat der Stadtratb der von dem Schiffcrverein im Interesse deS StctnauSschlffungsgcschäitcö bei dem königl. Finanzministerium nachgcsuchten Abiiiindcrung der Ouaihöbe, worüber das Ministerium vom Rail, Erklärung forderte, nicht widerspro chen. ja. mit der Aussübrung der Abmindcruiig sogar Einver ständnis, erklärt, wao vor 14 Tagen im Stadtvcrorducten-Collc- gllim allgemeines Bedauern bcrvorriei und auch in weiteren Kreli n Kopsschüttcln genug veranlasse. Inzwischen bat sich die SacEittge aber geändert und der Stadtratb bar sich eines Besseren besonnen, indem er ein von verschiedenen Interessenten gestelltes Gesuch um Beibehaltung der geplanten Oucnböbc und Herstell ung von Ausladerampen dem königl Finanzministerium gegen über befürwortet, von welch' letzterem die Entscheidung der Frage nun zu erwarten ist. Sollte cS möglich sein, bah man auS klein lichen Rücksichtnahmen ein zur Zierde Dresden« bestimmtes Werk so geradezu verstümmeln könnte!' Hoffentlich hält daS königl. Finanzministerium mit gutem Geschmack an dem vorher festgesetz ten Plane, den Ouaibau aus dem linken Elbufer durchaus in gleicher Höhe herzuNellen, fest. Am 27. Septbr. Mittag 12 Ubr fand in dem nahen und lieblich gelegenen Dörfchen „Trachenberge" eine einfache, feier liche Handlung statt. Die Gemeinde war am Ziele ihres längst gehegten Wunsches, sich ein eigene« Schulbau« erbauen zu können, angelangt und legte nun ben Grundstein zu demselben. Ganz besonderes Verdienst um das Zustandekommen dieses Werkes hat sich der daselbst ansässige Herr Rentier Müller erworben, indem er der Gemeinde ein beträchtliches Kapital zu ganz geringem Zinsfüße auf viele Jahre unkündbar geliehen bat. Dafür gebührt ihm volle Anerkennung und Dank. Der Bau selbst aber möge unter Gottes Beistände glücklich vollendet werden! — Ein Abonnent schreibt uns: Mit Bezugnahme auf da« in Nr. 216 der Dresdner Nachrichten enthaltene Referat über die am :10. September b I. stattaetundene Hauptverkammtima de»
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