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rr-nigiu Maria von Bayer« ** Durch d«n am Freitag auf Hoheuschwangau er- sotzlen Hiukitt der Königin-Mutter von Bayern hat eia Meuschenschicksal voll herbster Tragik seine» Ab schluß gefunden. Wenn einmal eine Chronik der un- glteklicheo Fürstinnen zusammeagestellt werden sollte, so wird der Name der Königin Maria von Bayern darin mit an erster Stelle stehen. Gerade in der neueren Zeit konnte man eS gar zu häufig beobachten, daß, wie der Blitz mit Borliebe sich die höchsten Spitzen zum Ziele wählt, so da« Unheil gerade nach den Hohen, Mächtigen und Reichen ausschaut, um sie Heimzusuchen. — Die Königin Maria, eine preußische Prinzessin, an den Stufen eines Throne- geboren, Schwiegertochter eines Königs, Gattin eines Königs, Mutter zweier Könige, war eine tiefunglückliche Frau, eine bejammernSwerthe Mutter. Mit welchen frohen Hoffnungen war sie vor fast einem halben Jahrhundert in Bayerns Hauptstadt eingezogen: sie, die Protestantin, wurde erklärlicherweise nicht allzu freundlich ausge nommen — eine erste Enttäuschung und leider nicht die bitterste in ihrem Leben. Die Glückeszeit der jungen Ehe mit dem Prinzen Maximilian aus dem selben Schlosse, in welchem sie jetzl ihren Geist aus hauchte, «ar eine nur zu kurze. Die Märzstürme deS „tollen JahreS" brachten ihren Gatten auf den Thron des BayerlandeS und bald warf die leidige Politik ihren Schatten auf das Eheglück. Es konnte der hohenzollernschen Prinzessin nicht gleichgültig sein, daß ihr Gemahl in schwerwiegenden Fragen sich auf die Seite der Gegner Preußens stellte. — Im März 1864 starb ihr königlicher Gemahl und ihr ältester Sohn, der damals erst neunzehnjährige König Ludwig II, bestieg den Thron. Wie lange, ehe über diesen die entsetzliche Katastrophe hereinbrach, mag dem scharf blickenden Mutterauge bekannt gewesen fein, welche furchtbare Krankheit bei diesem so ideal veranlagten Sohne in der Entwicklung begriffen sei. Traten doch auch die gleichen Erscheinungen bei dem jüngeren Sohne schon frühzeitiger hervor — keine Phantasie vermag auszumalen, welche herben Seelenleiden die königliche Dulderin Jahre hindurch auszustehen hatte. — Die Königin-Mutter erhoffte aus einer glücklichen Ber- heirathung das Heil für ihren Sohn und durch ihre Vermittelung erfolgte dessen Verlobung mit der Herzogin Sophie in Bayern, der jetzigen Herzogin von Alenxon. Es ist noch in Dunkel gehüllt, weshalb diese Verlobung wieder gelöst wurde. Aber seit jener Zeit datirte eine neue grausame Pein für das Mutter herz: der Sohn entfremdete sich ihr, er wurde miß trauisch und menschenscheu! Innerlich gebrochen, suchte die arme Königin Zuflucht im Schoße der katholischen Kirche (1874), aber dieser Betenntnißwechsel hob die Entfremdung zwischen Sohn und Mutter nicht. Bald darauf sah die Königin ihren zweiten Sohn Otto in ewige Geistesnacht versinken. Wenige Jahre, und sie mußte erleben, wie ihr ältester Sohn für regierungs unfähig erklärt wurde und wie er wenige Lage darauf den Tod in den Fluthen des Starnberger Sees suchte und fand; sie sah die Krone Bayerns auf den geistes kranken jüngeren Sohn übergehen, der in seiner Seelen nacht nicht einmal zu fassen vermochte, daß er König geworden. — Im Vergleich mit solchen Heimsuchungen verblaßt selbst das Schicksal einer Niobe; ein unge heurer Schmerz ist es für das Herz einer Mutter, die Kinder sterben zu sehen — aber noch weit entsetzlicher ist es, sie im hoffnungslosen Kampfe gegen ein tragisches Geschick Tag für Tag mehr erlahmen und diesem endlich erliegen zu sehen. In der Leidensge schichte der Menschheit wird das thränenreiche Dasein der Königin-Mutter von Bayern auf einem der dunkelsten Blätter verzeichnet stehen und die Erinnerung an ihr fast beispielloses Märtyrerthum, das durch den Kontrast ihrer hohen irdischen Stellung noch vergrößert erscheint, wird sobald nicht verlöschen. Die Ausstellung für Unfallverhütung. II. O. Eine erschöpfende Schilderung der schmucken Abtheilung „Verkehr zu Wasser" würde Stoff für einen stattlichen Band liefern. Von den Modellen der Meeresriesen, der Panzer- und Auswanderungsschiffe bis herab zu den Rettungsbooten und den zierlichen Regattafahrzeugen mit Allem, was daraus, drum und dran hängt, bietet sich eine Fülle von Bildern aus dem Seeleben, die in ihren Einzelheiten immer Neues, immer Anziehendes bieten, so oft man auch die Schritte dahin lenken mag. Heute sei deshalb nur insoweit des Marinewesens gedacht, als es durch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger ver treten wird. Wenn der Staat die Kükengewässer durch Leucht feuer u»d Seezeichen, durch Tonnen und Baken (auch solche führt dir Ausstellung vor) möglichst sicher ge macht hat, so hat er seine Pflicht, den Seeunfällen vorzubeugen, seinerseits erledigt. Tritt ober doch daS Unglück ein und gilt eS an irgend einem Punkt unserer 180 Meilen langen Küste im Augenblicke der äußersten Noth vielleicht unter Gefährdung deS eigenen Lebens die Hilfe zu bringen, so ist alle Regierungs vorschrift eitel, und eS bedarf der freiwilligen Mit wirkung von Männern, die den Muth zu raschem Entschluß und zu kühner That in der Brust haben. Wir stehen vor der Brandung, — waS hier folgt, ist nicht etwa Phantasie, sondern Wort für Wort eine knappe Beschreibung dessen, waS die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger theils in wirklichen, sofort leistungsfähigen Vorrichtungen, wie Raketenwagen und RettungSböten mit vollständigem Zubehör, theils in meisterhaften Modellen von kaum glaublicher Klarheit zur Anschauung bringt —; ein Schooner ist gestrandet, das Schiff verloren und die Mannschaft wäre es ebenfalls, wenn nicht die Rettungsstation zum Dienste anträte. Das Wrack ist nicht über 400 Meter vom Ufer entfernt, der Raketenapparat wird also genügen. In die Nähe der Strandungsstelle wird das Schieß gestell getragen; vor der Mündung desselben hat der Kasten mit der Schießleine Platz gefunden; die Raketen kiste ist aus dem Wagen gehoben und behutsam eine Rakete herausgenommen worden. Vorsichtig wird diese mit Stab und Kette auf das Schießgestell gelegt, die Leine an der Kette befestigt, und der Vormann, welcher das Ganze noch einmal rasch gemustert hat, läßt seine Mannschaften zurücktreten und den Schiffbrüchigen mit einer rothen Flagge (nachts mit der rothen Laterne) das Zeichen zum Aufpassen geben. Mit dem Zünd pistol setzt er die Zündpille, mit dieser die Zünder in Brand und beeilt sich von dem Schießgestell zurückzu treten. Der Wurf ist ein glücklicher gewesen; die Rakete, die im ausgebrannten Zustande immer noch 16 Kilo wiegt, hängt jenseits des Wrackes in der See, und die Schiffbrüchigen haben die dünne Leine erfaßt. Sie holen diese vom Lande heran, bis sie einen Steertblock daran befestigt finden, durch welchen das starke Jollthau, ein Läufer ohne Ende, geschoren ist. Dieser wird auf dem Schiffe sestgemacht, und durch ein Zeichen werden die Leute am Lanke hiervon in Kenntniß gesetzt. Jetzt beginnt für diese ein schweres Stück Arbeit: das dicke Rcttungc- thau wird an dem Jollthau festgcknüpst, und dann von allen zur Verfügung stehenden Händen zu dem verunglückten Schiffe mittels des Läufers hinüber gezogen. Hier wird das dicke Thau befestigt, das Jollthau davon losgemacht, das Rettungsthau wird von den Männern am Lande straff angeholt und ver mittels des Läufers eine Hosenboje an Bord gezogen. In diese steigt einer der Schiffbrüchigen hinein, wird so rasch wie möglich ans Land geholt, und dann die Hosenboje so lange hin und her gezogen, bis alle Verunglückte gelandet sind. Wo das Schiff so weit vom User strandet, baß die Rettung der Mannschaft nicht durch den Raketen apparat bewerkstelligt werden kann, tritt das Rettungs boot in Thätigkeit. Zwei solche Boote werden vor dem Haupteingange des Ausstellungsgebäudes täglich von Hunderten in Augenschein genommen. Sie sind aus tannelirtem Eisenblech gebaut und gehen mit Besatzung und allem Inventar nur 30 Zenti meter tief. Die Bootsmannschait hat vor dem Aus rücken die Korkjacken anzuziehen. Eine solche Korkjacke läßt erfahrungsmäßiz auch den schwersten Mann, mit dickem Wollzeug und Seestiefeln bekleidet, nicht untersinken, sondern hält ihn 24 Stunden lang und länger mit seinen Schultern über Wasser. Tie Anker raketen, mit denen die Boote ausgerüstet sind, haben vorn am Verschlüsse die vier Hände eines Ankers und dienen dazu, gegen hohe See das Abkommen des Schiffes vom Strande zu ermöglichen. Zu dem Zwecke wird die Ankerrakete mit einer starken Leine quer gegen die anrollenden Wellen so weit als möglich in die See geschossen, wo sie sich verankert. An der Leine ziehen nun die vordersten vier Mann im Boote während die andern rudern. Das Cordessche Hand gewehr dient dazu, auf kurze Entfernungen eine Ver bindung zwischen Rettungsboot und Schiff herzustellen und außerdem Leuchtkugeln zu schießen, sei es als Signal für die Schiffbrüchigen oder um in finsterer Nacht die Arbeiten auf dem Wrack beobachten zu können. Geschossen wird damit auf der Ausstellung selbstverständlich nicht; für kräftige Seetöne ist aber durch ein kleines Nebelhorn im Marinesaale gesorgt. Der Schall ist vier Seemeilen (eine deutsche Meile) weit vernehmbar und hat durchaus keinen unangenehmen Klang. Anders ist es bei dem großen Horn,' daß draußen im Freie» seine Nebelflgnale abgab. Der To» wird 15 Kilometer weit gehört und erschreckte die Umgegend bis Spandau, so daß der zudringlich« Heuler jetzt auf höheren Befehl stumm zu bleiben hat. Eingesandt. Nachdem dem Allgemeinen Hausbesitzer - Verein z, Riesa die Statuten von Seiten deS hi.sigen Stadtrath» als OrtSpolizeibehörde genehmigt find, wünscht derselbe, diese Statuten zu veröffentlichen, damit feiten» der Herren Hausbesitzer, sowie der Herren Miether da» irrige Borurtheil verschwinden möge, welches bestanden hat, daß dieser Verein gegen die Miether gerichtet sei. Im Gegentheil wünscht der Verein, alle Streitig keiten der Miether und Hausbesitzer auf gütliche» Wege zu regeln. Der Verein ist im fortwährende» Wachsen begriffen und zählt derselbe heute schon in die 70 Mitglieder. Den übrigen Herren Hausbesitzer» empfiehlt man, baldigst Mitglied des Vereines za werten. Statut des Allgemeinen Hausbesitzer-Vereins zu Riesa. 8 l. Name und Zweck des Vereins. Der Verein sührt den Namen: Allgemeiner Hausbesitzer-Verein zu Riesa" und bezweckt im Allgemeinen die Interessen der HauSgrundstückbe- sitzer Riesa's und der angrenzenden Ortschaften zu wahren und sür dieselben thatkrästig cmzutretcn, im Besonderen die Beziehung der Micthbewohner zu den Hausbesitzern möglichst auf gütlichem Wege zu regel» und hierdurch beide Theiie »er Schaden ober Verlusten zu schützen. 8 2. Sitz des Verein«. Der Verein hat seinen Sitz sowie Gerichtsstand in der Stadl Niesa. 8 3. Mittel des Vereins. Die in 8 t ausgedrücktcn Zwecke des Vereins werden erstrebt durch die in den einzelnen Fällen dienlichsten Mittel, spccicll: a) durch Benutzung der Presse; b) durch gegenseitige Mittheilungen über gemachte Erfahrungen, Nutzen und Schäden; o) Lurch VercmSvcr- sarumlungen und Abhaltung gemeinnütziger Vorträge. § 4. Mitgliedschaft. Mitglied des Vereins kann jeder im Vollgcnusse der bürgerlicher, Ehrenrechte befindliche Haus besitzer resp. Hausbesitzerin oder Hausverwalter Riesas und der angrenzenden Ortschaften werten; letzterer nach Vorlage einer Vollmacht des Besitzers. Die Anmeldung kann zu jeder Zeit schriftlich oder auch mündlich beim Vorsitzenden oder auch durch ein Mitglied des Vereins gescheben. 8 5. Austritt. Der Austritt aus dem Verein erfolgt: a) wenn das Mitglied aufhört Hausbesitzer resp. Hausverwalter zu sein; d) wenn dasselbe drei Monate vorher schriftlich die Mitgliedschaft aufgekündigk hat. 8 6. Ausschluß. Die Ausschließung eines Mitgliedes aus dein Verein kann aus Beschluß des Vorstandes erfolgen und zwar in folgenden Fällen: a.) wenn dasselbe die statuten- mäßigen Verpflichtungen nicht erfüllt; b) mit der Vereinssteuer länger als ein Jahr im Rückstand bleibt; o) sich unehrenhafter Handlungen zu schulden kommen läßt; ci) die bürgerlichen Ehrenrechte verliert und e) wenn durch dasselbe die Interessen des Vercms aus irgend welche Weise erwiesener Maßen ge schädigt werden. Anspiüche an das VereinSvermögcn haben ausgetretene oder ausgeschlossene R itglicder nicht. 8 7. VereinSbeilräze. An Vercinsbeiträgen sind zu zahlen; u) Eine Maik Eintritttsgeld, d) Eine Maik Jahres beitrag. welcher in halbjähiig n Raten vorauszuzahten ist. Dieselben können durch Beschluß einer Hauptversammlung ge ändert werden. 8 8. Verwaltung im Allgemeinen. Die Verwaltung be steht aus einem Vorstände von I l Personen. Der Vorstand wird von der General-Versammlung gewählt; derselbe wählt dann aus seiner Mitte oder aus der Mitte der Vercinsnut- glieder einen Vorsitzenden, einen Schriftführer, einen Cassirer und die Stellvertreter. 8 9 Der Vorstand. Der Vorstand hat alle wichtigen Angelegen beiten des Vereins zu berathcn und Beschlüsse hier über zu fassen. Die Vorstandsmitglieder verwalten ihr Amt unentgeltlich; dieselben werden von der General-Versammlung auf en Jahr gewählt. AuSschcidende Mitglieder sind jedoch sofort wieder wählbar. 8 10. Pflichten des Vorstandes. Der Vorsitzende bcz. dessen Stellvertreter hat im Allgemeinen die Geschäftssührung des Vereins zu leiten und zu überwachen, die Eingänge zu nächst dem Vorstände zur Bcrathung und Beschlußjassu -g zu unterbreiten, die von dem Volstande bez. den General- und Vereinsvcrsammlunze» gefaßten Beschlüsse zur Ausführung zu bringen. Der Schriftführer hat die für den Verein noth- wendigen Schriftstücke zu liefern, die denselben angehenden Schriftstücke in Gewahrsam zu halten, sowie die Protokolle in den Veisammlungen zu fertigen. Der Eassirer hat sür die ihm übergebene Casse zu hasten und über Einnahmen und Ausgaben regelmäßig ordentlich Buch zu führen. Derselbe dars keine Ausgabe ohne speciellcn vom Vorsitzenden oder in Behinderung-Mcn von dessen Stellvertreter sigmrlen Beleg machen. Die Beisitzer haben den Vorsitzenden resp. dessen Stellvertreter in Vereinsangclegcnhciten zu unterstützen. 8 ll. Versammlungen. Die General - Verfammlung findet in den ersten drei Monaten jeden Jahres statt. Sie hat zu erledigen: a) den Jahresbericht des Vorstandes; b) die Jahrcsrechnung; c) die Wahlen der Vorstandsmitglieder; cl) etwaige Abänderung der Statuten; v) eingegangenc An träge. In jedem Vierteljahr w,rd eine Vereinsve.sammlung und sonst nach Bedarf abgehaltc» Zu jeder Versammlung wird durch das resp. die zweckentsprechendsten Localblätter einge- loden. Außerordentliche Versamn.lungen finden nur auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Drittheil der Mit gliederzahl statt, unter Bekanntgabe der Gründe und des Zweckes. Bei Abstimmung entscheidet einfache Stimmenmehr heit, bei Stimmengleichheit der Vorsitzende. 8 12. Die Namen der Mitglieder des Vcreins-VorstandeS werden alljährlich öffentlich bekannt gegeben. 8 t3. Die Auflösung des Vereins kann von eine-' General- Versammlung beschlossen werden, in welcher mindestens zwei Drittel jämmtlicher Vcreinsmitgfteder anwesend sind und drei Viertel der Anwesende» sich dafür entscheiden, kommt eine in diesem Sinne beschlußfähige General-Versammlung nicht zu