I ' x 05 ich weifs nicht, was ich von der Urtheils* kraft desjenigen halten foll, der verlan gen zu dürfen glaubt, dafs unter 56 jun gen Leuten , von dem verfchiedenlten Alter und Character, Alles in der ftrengen rechtlichen Ordnung gehe, die man in der gröfseren Gefellfchaft vergebens fucht. Dafs aber die Thomasfchüler nicht fo ver dorben lind, als man lie wohl gern ver- fchreien mochte, davon dürfte diefs kein unrühmliches Zeugnifs feyn, dafs Leip zigs edle Bewohner lie fortwährend ihrer Wohlthaten werth finden. Jede kleine Abweichung von der Regel aber Hiller’n aufzubürden, das ift warrlich Verfündi- gung an ihm. Es ift bekannt, welche fchmerzliche Erfahrungen er in diefer Rückficht machte, aber ich erinnere mich nicht, dafs Ixe auf feine Handlungsweife den geringften nachtheiligen Einflufs ge habt hätten, wohl aber erinnere ich mich lebhaft, dafs er, ohne lieh irren und ab- fchreckcn zu laden, zufrieden mit dem dllen Beifall feines GewilTens und jedes Belferen und Unterrichteten, thälig fort fuhr, feine edlen Ablichten zu verfolgen, nd dafs er diefs bis zur Zeit feiner Re- l bUation gewilfenhaft und pflichtmäfsig