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Aktenmäßiger Bericht, was Hans Wenken von Mehltheuer ohnweit Budißin, wegen Anlegung des Feuers das Recht vor Strafe zuerkannt hat,
Titel
Aktenmäßiger Bericht, was Hans Wenken von Mehltheuer ohnweit Budißin, wegen Anlegung des Feuers das Recht vor Strafe zuerkannt hat,
Untertitel
daß er nehmlich den 3. April. 1772. mit dem Feuer vom Leben zum Tode, zu Loga unter Budißin, soll gebracht werden
Erscheinungsort
[S.l.]
Erscheinungsdatum
[1772]
Umfang
[2] Bl.
Sprache
Deutsch
Signatur
L V 75.44,22
Vorlage
Oberlausitzische Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
Digitalisat
SLUB Dresden
Lizenz-/Rechtehinweis
Public Domain Mark 1.0
URN
urn:nbn:de:bsz:14-db-id4454771055
PURL
http://digital.slub-dresden.de/id445477105
OAI-Identifier
oai:de:slub-dresden:db:id-445477105
SLUB-Katalog (PPN)
445477105
Sammlungen
Projekt: Bestände der Oberlausitzischen Bibliothek der Wissenschaften Görlitz
LDP: Lusatica
Saxonica
Strukturtyp
Monographie
Parlamentsperiode
-
Wahlperiode
-
Monographie
Aktenmäßiger Bericht, was Hans Wenken von Mehltheuer ...
-
Titel
Aktenmäßiger Bericht, was Hans Wenken von Mehltheuer ohnweit Budißin, wegen Anlegung des Feuers das Recht vor Strafe zuerkannt hat,
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