Volltext Seite (XML)
Eldeblall und Anzeiger Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redactton verantwortlich : T Langer in Riesa. 2« 42. Jahr» Donnerstag, den 28. Februar 188V 1889. Der Ttadtrach. Klötzer. B. HmtsötaH dn König!. AmtS-an-tmimschaft Großenhain, des König!. Amtsgericht« nnd de» StadttathS z« Ries». Entgleisung auf einer vorhxr schon gepflügten Sil ecke stattfanv. Die Entgleisungsursache lag in einem nebensächlichen Umstande, kr auch alsbald beseitigt worden ist. Auch die beide» anderen auf den Erzge- birgSlinien und auf den Bogtländischen Linien zur Verwendung gekommenen gleichen Schneepflüge haben sich dem Vernehmen nach vortrefflich bewährt. Die Hoffnungen auf die Wirkungen des Schneepflugs sind also keineswegs vernichtet, sondern sie sind durch den thatsächlichen Erfolg noch wesentlich übertroffen worden. Die Pflüge sind in Eßlingen und zwar nach dem bei der Gottharkbahn eingefühlten System gebaut. — Bor der III. Strafkammer des köngl Land gerichts zu Dresden erschienen am Dienstag die Schul knaben Franz Robert Grille und Heinrich Otto Hornauer, beide aus Nünchritz, um sich wegen schweren und einfachen Diebstahls zu verantworten. Als Vertheidiger wirkten Referendar Dr. Kästner und Referendar Dr. Göhring. Die Angeklagten waren be schuldigt, im Lause des vorigen Sommers zu Nünchritz in dem Starke'schen Gasthofsgebäude, als sie daselbst gemeinschaftlich mit Kegelaufsetzeu beschäftigt waren, in mehreren Fällen aus dem G-Idkasten in der Gast stube, und zwar Grille inSgesammt 8 Mark, Hornauer ungefähr 2 Mark gestohlen zu haben. Nach den Er gebnissen der Beweisaufnahme wurden beide Knaben mit je einer 3 tägigen Gefängnißstrafe belegt. — Die Vorbereitungen zu dem Wettiner Jubiläum nehme» »un auch in der Provinz immer festere Gestalt an. Ei» sehr glücklicher Gedanke ist es, die in den einzelne» Städten VcS Landes bestehende Industrie in charakteristischen Schaustellungen bei dem großen Fest zuge vorzuführen. So haben sich die Städte Crimmit schau und Meerane zu ei»em Festzuge zusammengethan, um gemeinsam auf eine« Festwagen eine künstlerische Darstellung der Textilindustrie zu bieten. In Meißen ist man eifrig mit der Ausrüstung eines großen Schau wagt»« beschäftigt, welcher die berühmte königl. Porzel- lanfabrik »orführen soll und zwar in Gestalt aus dem vorigen Jahrhundert. Freiberg gedenkt den Erzbergbau in einer charakteristischen Gruppe darzustellen, Chemnitz de» Maschinenbau. Doch scheint Chemnitz bei den Dres dener Künstlern auf einige Schwierigkeiten zu stoßen, die theilS in künstlerischen, theils in technischen Be denken ihren Grund haben sollen. Oschatz, 26. Februar. In dem Kuhstalle des Gutsbesitzers Müller--Treptitz find am 21. d. M. um Mitternacht einige Strohgebunde und ein Spreukorb Verbrannt und dabei fünf Rinder erstickt. Meißen, 25. Februar. Ein schwermüthiges 17- jähriges Mädchen hat sich am Abend des 21. d. M. aus der elterlichen Wohnung in Questenberg bei Meißen entfernt und ist noch nicht wieder zurückgekehrt. — vierten Tag (viermal 24 Stunden) von der Stunde des eingetretene« Todes an im Sterbehause belassen »erden dürfen, sondern aus de« letzteren spätestens mit Ablauf der gedachten Zeitfrist entfernt werden müssen, um entweder beerdigt oder den TodenbaUen übergeben zu werden. Die Polizeiobrigkeiten — soviel die Stadt Dresden betrifft der Stadtrath — wollen für den Abdruck dieser Generalverordnung in ihre« Amtsblättern besorgt sein. Dresden, den 8. November 1877. hierdurch in Erinnerung gebracht. Großenhain und Riesa, den 23. Februar Die Königliche Amtshauptmannschaft. L 522 vr. Waentig. lieber den Ve'bleib deS vermißte» «jährigen Knaben Alfred Frommhold aus Niederfähre fehlt bis jetzt auch noch jede Spur. Dresden. Schwurgericht. Die am Sonn- abeud stattgefundene Verhandlung gegen die des Rauf handels bez. der Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge beklagten Meißner Klempnergehilfen Vingerhut, Tempel und Loder, sowie den Handarbeiter Metasch schloß nach der umfänglichen Beweisaufnahme damit, daß Metasch zu S Monaten, Vingerhut zu 2 Jahren, Tempel zu 1 Jahr 9 Monaten und Lober zu 1 Jahr Gefängniß verurthcilt wurde. Der Anklage zufolge wurde Metasch in erster Linie beschuldigt, den Tod des Reichel durch einen Messerstich verursacht zu habe», während die klebrigen der Theilnahme an einer Schlägerei, in welche sie nicht ohne ihr Verschulden hineingezogen w»rden sind und die den Tod eines Menschen zur Folge hatte, beklagt waren. — Ein fortgesetztes Verbrechen, bei welchem von den Angeklagten das Ansehen der Justiz schwer geschädigt worden ist, führte deo vormaligen Expedienten des Dresdner königl. Amtsgerichts Gustav Adolph Theodor Meyer auS Dresden vor di» Geschworenen. Der am 8. Mai 1863 geborene An geklagte hatte in seiner Eigenschaft als Registratur führer bei der Abtheilung 18 für Nachlaßsachen des königl. Amtsgerichts nach und nach in 31 Fälle» mindestens 240 Mark unterschlagen und die damit zusammenhängenden Acten bez. Testamentsurkunden, amtlichen Todesanzeigen und Erbscheine zunächst bei Seite geschafft und dann verbrannt. Außerdem hatte Meyer noch eine zweite Gruppe von Acten auf die Seite geschafft und zum Theil verbrannt, zum Theil später wieder zurückgegeben. Dem Wahrspruch der Geschworenen gemäß wurde der Angeklagte zu 4 Jahren Gefängniß verurtheilt. Aus dem Erzgebirge, 24. Februar. Der Reichstagsabgeordnete Kurlbaum in Lnnaberg, Ver treter des 19. Wahlkreises (Schneeberg - Slollberg), betonte kürzlich in einem Bortrage im nationalliberalea Berei» für den 21. Reichstagswahlkreis, daß bei de» nächsten Wahlen das Zusammengehen der National liberalen und Couservativen unbedingt wieder zur Wahlparole gemacht werden müsse, da sich in unserem engeren Vaterlande Conservatismus und National liberalismus so ziemlich deckten. Wir hätten keine Junkerpartei, die in ihrem reaktionären Liebäugeln mit dem Centrum das Kartell in Fiage stellen könnte. Annaberg. In einem Geschästslocal in der Buchholzergasse fand am Morgen des 24. Februar eine Gasexplosion statt. Schon am Sonnabend Abend hatte sich ein ziemlich starker Gasgeruch bemerkbar ge macht. Als am Sonntag früh der Inhaber des Lokals die Leitung mit dem Lichte ableuchtete, erfolgte plötz- Die Abwesenhcilsvormundschaft über Friedrich Wilhelm Nau manu, geboren den 20 Mai 1842 in Langenberg, hat sich erledigt. Riesa, den 25 Februar 1889 Das Königliche Amtsgericht. Kommissionsrarh Sinz rslbeint in Riesa wöchentlich dreimal: DienStaa, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnemen-preis vierteljährlich ! Mark Lb Mg. - Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Postanftaltm, »oßbolen, die Speditionen in Riesa und Strehla (<k. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgebreiteten üesertreise eine wirksame Veröffentlichung finde«, erbitten wir uns bis Montag, resp. Mittwoch oder Freitag, vormittag» S Uhr. ZnsertionSprei» die dreigelvaltene LorvuSzeile oder deren Raum 10 Pfg. F Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 27. Februar 1889. / — Wenn's nach d.» alten Wetterregeln geht, die Mich im letzten Jahre allerdings öfters bewährten, so «sieht cs mit einem baldigen Frühling schlecht aus. »Eine sogen. Bauernregel sagt nämlich: ,,Wicks Petrus 1(22. Februar) und Matthias (24. Februar) macht, so I bleibt es noch durch vierzig Nacht." Da es nun an Iden genannten beiden Tagen Schnee und Kälte gab, I hätten wir noch während über 5 Woche» auf strengen Winter zu rechnen. Da es aber bekanntlich keine Regel ohne Ausnahme giebt, so wollen wir auf letztere hoffen und mit Vertrauen einem baldigen Eiatritt des nun von Jung und Alt ersehnten Lenzes entgegen blicken. — Eine rrachah men swerthe Einrichtung hat unser VerschönerusgStzerem schon seit Jahren wäh rend der Wintermonate getroffen. Derselbe streut bei Frost und Schnee im Stadtpark verschiedenes Futter für die Vögel, als Sämereien, Fleischabfälle ». s. w. Auch in diesem Winter hat der Verein bereits gegen 20 Pfund Sämereien für genannten Zweck gekauft und gebraucht. Bei dem gegenwärtigen Schnee wäre es sehr zu wünschen, wenn eine gleiche Gepflogenheit auch in unseren Gärten geübt würde. Es giebt in jeder Hauswirthschaft Abfälle genug, die sich als Futter für unsere hungernden Vögel eignen, und eS ist gewiß eine genüge Mühe, dieselben im Garten oder im Hofe hiu- zustreuen. Die kleinen g fieberten Sänger »erden eS «ns Dank wissen und u»s für diese Wohlchat in der schönen Jahreszeit mit ihrem herrlichen Gesänge reich lich lohnen. — Die Anfang dies-S Monats wieder i» so starkem Maße eingetreteuen Schneeverwehungen haben hinläng lich Gelegenheit geboten, die von der Sächsischen Staatsbahnverwaltung angeschafsten Schneepflüge zu erproben. Es wurde zwar Anfangs von verschiede»«» Seiten berichtet, daß der auf den Lausitzer Eisenbahn linien stationirte Schneepflug bei der erstmaligen Ver wendung in der Nähe von Bautzen entgleist und um geschlagen sei, auch dabei verschiedenen Schaden verur sacht habe, später aber ist in mehreren Tagesblättern constatirt worden, baß es nur der vor trefflichen Leistung des Schneepfluges zu danken war, wenn der Betrieb in der Zeit vom 7. bis 10. Februar auf der Linie Dresden-Görlitz überhaupt aufrecht erhalten werden konnte. Derselbe ist in der Zeit der Schneeverwehungen fast unausgesetzt in Tbätigkeit gewesen und insbesondere fn der stürmischen Nacht zum 10. Februar hat er sehr gute Dienste gethan. Daß der Schneepflug auf der xinie Bautzen-Wilthen entgleist ist, hat mit der Frage d-HWirksamkeitI desselben nichts zu thun, zumal die Auf Anordnung der Königlichen Kreishauptmannschast zu Dresden wird ^folgende, von derselben erlassene Geueralverortzmlns a» sSmmtliche Polizeiobri,kette» und die Heere» BezirkS- arzte des Dresdner Regierungsbezirke-. Die rechtzeitige Entfernung der Leiche« n«S dem Sterbe« Haufe betreffend. Bei Verhandlungen einer Plenarversammlung des Königlichen LandeS-Mcdicinal-Collegium ist auf die in manchen Gegenden des Landes, namentlich aus dem platten Lande herrschende Sitte, die Leichen, in Sonderheit zu Ermöglichung eines solenneren Begräbnisses an den aus den Todestag nächstfolgenden Sonn» oder Festtagen, überlang in dem Sterbehause zurückzuhalten, hingewiesen worden. In dessen Folge hat das Königliche Ministerium des Innern aus den sich geltend machenden, sehr bedeutsamen Rücksichten auf die öffentliche Gesundheitspflege angeordnet, daß bei Vermeidung einer Geldbuße bis zu 100 Mark für jeden einzelnen Contraventw»s:all alle Leichen, an welchen deutliche Zeichen von Fäulniß wahrnehmbar sind, nicht über den