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Eikblall und Aiyngtr. Hmtsötatt dn König!. AmtWuMaimschast Großenhain, des Künigl. Amtsgerichts md de- StadttathS za Riesa. Druck und Verlag von Langer L Winterlrch in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 24. Sonnabend, den 23. Februar 1889. 42. Jahr-. Erscheint in Riesa wöchentlich dreimal: Dien-tag, Donnerstag und Sonnabend. — Abonnemenspreis viertrljäbrlich t Mark 2S Psg. — Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Poftanftalte». Bostdeten, die Expeditionen in Riesa und Strehla (S. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem auSgebreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitten wir uns bis Montag, resp. Mittwoch oder Freitag, vormittag» v Uhr. JnsertivnSprei» die dreigcspaltene LorvuSzeile oder deren Raum 10 Pfg. SS-SS—SS--SSS—-Si—— Bekanntmachung, das diesjährige Grsatzgcschäft betr. Die Musterung aller im Aushebungsbezirk Großenhain gestellpflichtigen Militärpflichtigen der Altersklasse 1869/89 und früherer Jahrgänge — vergleiche tz 26 Nr 1 und 2 rerlunden wir 8 25 der deutschen Wehrord nung (Gesetz- und Verordnungsblatt 1888 Seite 607) wird I Montag, den 18. März im Gasthofe zum „Sächsischen Hofe" in Riesa und zwar: L. Vormittags 7 "/4 Uhr für die Mannschaften aus den Ortschaften: Bobersen, Böhlen - Jahnishausen, Forberge, Glaubitz-Sageritz-Langen- berg, Gohrisch, Gostewitz, Gröba, Grödel, Heida, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leutewitz, Lichtcnsee - Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer und Mergendorf; b Vormittags 8'/o Uhr für die Mannschaften aus den Ortschaften: Merzdorf, Moritz, Nickntz, Nieska, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pockra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, Streumen, Weida, Zeithain und Zsckaiten; II Dienstag, den 1V Marz, Vormittags 7^ Uhr ebenfalls im Gasthofe zum Sachs. Hof in Riesa, für die Mannschaften aus der Stadt Riesa; III Mittwoch, den »0. und Donnerstag, den 21. Marz im Rathskeller z« Radeburg für die Mannschaften aus den Ortschaften: des Amtsgerichtsbezirks Radeburg und aus der Stadt Radeburg; IV Sonnabend, den 2S März im Hotel zum Gesellschaftshause in Großenhain für die Mannschaften aus den Ort,chaften: Adels dorf - Keselitz; V. Montag, den 25. März ebendaselbst für die Mannschaften aus den Orten: Kottewitz-Reinersdorf; VI. Dienstag, den 26. März ebendaselbst für die Mannschaften aus den Orten: Neppis - Zlchieschen; VII. Mittwoch, den 27. März ebendaselbst für die Mannschaften aus der Stadt Großenhain abgehalten werden Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Ge stellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden beziehentlich nicht über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in 8 26 Nr. 7, 62 Nr. 5 und 66 Nr. 3 der Wehrordnung angedrohten Strafen und Nachtheile zu den vorerwähnten Zeiten behufs ihrer ärztlichen Untersuchung, die Alters quote 1869/89 mit Geburtsschein und die früheren Jahrgänge mit Loosungs- schein versehen, Hüllklllch vor der Ersatz-Commission in dem bestimmten Locale und zwar in nüchternem und reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermine behindert ist, hat dies durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich, wenn der aus stellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, behördlich beglaubigten Attestes nach zuweisen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige, gleichviel ob sie sich im 1., 2. oder 3 Militärpflichtjahre be finden, sowie Ersatzreservisten dürfen sich im Musterungstermine freiwillig zmn Sjährigen Dienste melden. Diejenigen, welche sich zum vierjährigen aktiven Dienste bei der Cavallerie verpflichten, genießen, dafern sie dieser Verpflichtung nachkommen, nach 8 50 Abs. 3 des Reichsmilitärgesetzes beziehentlich 8 12 Nr. 2 der Wehr- Ordnung die Vergünstigung einer drei- statt fünfjähügen Dienstzeit in der Landwehr I. Aufgebots und werden zu Referveübnnge« in der Regel nicht einberufen. Minderjährige haben aber zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche beziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeit liche Bescheinigung darüber beizubringen, daß sie sich untadelhaft geführt haben. — vergleiche 8 84' der Wehrordnung. Ferner wird hierbei im Allgemeinen noch darauf hingewiescn, daß Ge stellpflichtige unter Verzicht auf das Loos im Musterungstermine den Truppen- theil, bei welchem sie zu dienen wünschen, sich zwar auch wählen können, dies jedoch nur auf diejenigen Truppentheile beschränkt ist, für welche der hiesige Aushebungsbezirk Ersatz zu gestellen hat. Militärpflichtige, welche daher bei einem anderen Regimente rc. des deut schen Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vortheil lediglich durch die Anmeldung bei dem Commando des betreffenden Regiments rc. mit dem in 8 84 Ziffer 2 der Wehrordnung bezeichneten Meldeschein vor Eintritt der GesteUpflicht im 20. Lebensjahre, resp. bei Zurückgestellten vor der alljährigen Musterung. Die Loosnng feiten der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbe zirks erfolgt Donnerstag, den 28. März dieses Jahres früh 8 Uhr im Hotel zum Gesellschaftshanse zu Großenhain. Den Loosungsbe- rechtigten — vergl. 8 66 Nr. 6, 7 und 13 der Wehr-Ordnung — bleibt überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschie nenen wird durch ein Mitglied der verstärkten Ersatz-Commission geloost werden. Hicrnächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Uceelamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 32 und 33 der Wehr-Ordnung angegebenen Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Ersteren vom activen Militärdienste im Friede« in Berück sichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Vegi«« der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst an zubringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellter, auf eigener genauer Kenntniß der Verhältnisse des Nachsuchenden beziehentlich auf das Resultat sorgsäliig eingezogener Erkundigung darüber sich gründender Atteste oder ihre Gesuche durch Stellung von Zeugen und Sachverständigen gehörig zu unter stützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden kann. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht im Musterungstermine der verstärkten Ersatz-Commission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission auch später, beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berücksichtigt, außer wenn der Zurückstellungs grund etwa erst nach dem Musterungstermine eingctreten sein sollte. Erforderlich ist es, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer angebracht werden — die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Ccmmission sich mit einfinden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden muß. — 8 33 Nr. 5 Abs. 2 Wehrordnung. — Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf Reklamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Dag nach dem betreffenden Musteruugstermine Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen. Rekurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen 1v Dagen von dem vorgedachten Zeitpunkte ab ge- re chnet und zwar spätestens bis 5 Uhr Nachmittags des 10. Tages bei der Ersatz-Commission unter Beibringung der nöthigen Beweise und Bescheinig ungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Reerntirnogsstam«. rollen beeuftragten Stadträthe und Gemeindevorstände hiermit ver anlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften durch Anfertigung besonderer Ordres zum pünktlichen Erscheinen im Muster ungslocale — siehe oben — rechtzeitig einzeln vorzuladen, sowie der Muster ung selbst beizuwohnen, um die Gestellpflichtigen nöthigenfalls zu re- cognosciren resp. über ihre Verhältnisse Auskunft ertheilen zu können. Ueber Zugang und Abgang Gestellpflichtiger ist sofort Anzeige an her zu erstatten. — Reservisten, Landwehrlente und Ersatzreservisten, sowie anSgebildete Landstnrmpstichtige des II Aufgebots, welche auf Zu rückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder ge werblicher Verhältnisse auf Grund von 8 64 des Reichsmilitärgesetzes verbunden mit 88 118 Nr. 3, 122 und 123 der Wehr-Ordnung Anspruch machen zu können glauben, haben ihre diesfallsigen Gesuche vor Beginn der Muster ung bei dem betreffenden Stadtrathe bez. Gemeindevorstande anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an die unterzeichnete Amtshauptmannschaft einzureichende Nachweisung (Zurück stellungsformulare) aufzustrllen, aus der nicht nur die militärische«, bürgerlichen Familie«- und Vermögensverhältvisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltende« besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurückstellung bedingt werden kann. Ueber die eingehenden Gesuche wird die verstärkte Ersatz-Commission