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EMatl und Anzeiger. Amtsötatt der Mnigl. Amishauptmannschast Großenhain, des Siinigl. Amtsgerichts nad de» StidttathS z» Nirs»! Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 18L. Donnerstag, den 31. Octoder 1889. 42. JRHrU» Erscheint in Riesa wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend ünd Sonntag. — AbonncmenSprciS vierteljährlich 1 Mark 2i Psa. — Bestellungen nehmen alle ikatserl. roftanstotte-, Voftboten, die Expeditione» in Riesa und Strehla (S. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserat«, welche bei dem auSgebreiteten Leserkreise eine wirksame Berützent- ichung finden, erbitten wir uns bis Montag, resp. Mittwoch, Freitag oder Sonnabend vormittag» 9 Nir. Jnsrrtionsprei» die dreigespalten« LorpuSzrile oder deren Raum 10 Psg. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister seines Bezirks auf Fol. ISS*) die Firma A. Kamp in Riesa und als Inhaber derselben Herrn Abraham Kamp daselbst eingetragen. Königliches Amtsgericht Riesa, am 16 Oktober 1889 Heldner. Glch. *) in Nr. I3l d. Bl. war irrthümlich gedruckt 163. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister seines Bezirks auf Fol. 173 die Firma F. W. Seidel in Riesa und als deren Inhaber Herrn Friedrich Wilhelm Seidel daselbst eingetragen. Königliches Amtsgericht Riesa, am 28 Oktober 1889 Heldner. Glch. Das unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister seines Bezirks auf Fol. 174 die Firma H. Lademann in Riesa und als Inhaber derselben Herrn Ernst Heinrich Lademann daselbst eingetragen. Königliches Amtsgericht Riesa, am 28 Oktober 1889 Heldner. Glch. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgerichte sind die Herren August Albert Stanislaus von PetrikowSky auf OppiHsch, Johann Friedrich Gustav Engelmann in Marksl«mtz als Ortsrichter, Johann Christian Stolze in Zfchaiten und Eduard Julius Werner in Marksiedlitz als Gerichtsschöppe«, je für den betreffenden Ort, in Pflicht genommen worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Riesa, den 24. October 1889. Königliches Amtsgericht. Heldner. Uhlmann. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schlossermeister» Paul Emil Horn in Riesa ist in Folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Bergleichstermin auf Donnerstag, den S8. November 188V, Vormittags io Uhr vor dem Königlichen Amtsgericht Hierselbst anberaumt. Riesa, den 29. Ociober 1889. Der Gerichtsschreiber deS Königlichen Amtsgerichts. Conrad. Bekanntmachung. Laut ergangener Verordnung wünscht das Königliche Ministerium des Innern eine möglichst ausgedehnte Anwendung des Kleinschmidt^schen SchlachtapparateS für Kleinvieh (Schweine, Schafe, Kälber). Die Herren Fleischer unserer Stadt werden hiervon in Kenntniß gesetzt mit dem Bemerken, daß das Gutachten der Commission für das Veterinär wesen zu Dresden über diesen Apparat auf der Rathsexpedition eingesehen werden kann. Riesa, den 30. Oktober 1889. Der Stadtrath. Klötzer. Sch. Oertliches und Sächsisches. Riesa, den 30. October 1889. — Ein recht bedauerlicher schwerer Unglücksfall ereignete sich gestern Mittag in der Eisengießerei des hiesigen Eisenwerks. Ein ca. 30 Centner schwerer Eisenblock, welcher in den Ofen eingesetzt werden sollte, wobei eine Anzahl Leute beschäftigt waren, fiel zurück und traf den an der Arbeit mit beschäftigten Lorenz aus Glöba so unglücklich auf den Unterleib, daß der Bedauernswerthe auf der Stelle getödtet wurde. — Ferner verunglückte ebenfalls gestern in einem anderen hiesigen industriellen Etablissement ein Arbeiter dadurch, daß er mit der rechten Hand der Kreissäge zu nahe kam und sich in Folge dessen eine Verletzung zuzog. — Im Saale des Hotels „Zum Kronprinz" be ging gestern las hiesige „Freiwillige Rettungskorps" sein 15. Stiftungsfest, dem auch eine Anzahl geladener Ehrengäste beiwohnten. Möge daS Korps, das sich unter seiner tüchtigen Leitung immer wacker gehalten und vorzüglich bewährt hat, in seinem uneigennützigen Wirken unentwegt fortstieben! — Die weite Verbreitung, welche die Maul- und Klauenseuche neuerding» im Königreiche Sachsen er reicht hat, verursachte den Besitzern von Klauenvieh sehr erhebliche Schädigungen. Der LandeSculturrath hat sich daher auf» Neue mit der Frage beschäftigt, in welcher Weise in Zukunft am wirksamsten dieser Verbreitung gesteuert werden könne, denn trotz der aus gedehnten Absperrungsmaßregeln gegen laS Ausland und möglichst strengen Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen ist e» nicht gelungen, die Seuche ganz zu unterdrücken. Die zweite Commission deS LandeS- culturrathe» hat sich nunmehr nach eingehenden Er hebungen zu dem Anträge beim Landesculturrathe ge einigt, die Regierung zu ersuchen, darauf hinzuwirken, daß in den durchseuchten Nachbargebieten monatliche oder wöchentliche Berichte über den Seuchenstand ver öffentlicht werden, damit die Gefahr f,übzeitig erkannt werden kann, ferner daß auf den Biehmärkten zu Berlin und Rummelsburg umfassendere Vorsichts maßregeln gegen die Verschleppung der Maul- und Klauenseuche getroffen und auch die thierärztliche Be aufsichtigung der Treiberschweine, sowie der zum Ver kauf zusammengebrachten Rindviehbestände mit mög lichster Strenge und so lange nur irgend eine Gefahr droht, durchgeführt werden. — Einige Hoflieferanten haben das bisher geführte sächsische Wappen in das neue, bekanntlich zum Wettin- jubiläum zur Kenntnrß gebrachte Wappen umwandeln lasten. Es ist dies ein unzulässiges Verfahren, weil das neue Wappen nur das Hauswappen des Fürsten stammes Wettin darstellt, keinesfalls aber als ein offizielles sächsisches KönigSwappen zu betrachten ist. Daher wird auch von den Behörden das alte Wappen fortgeführt, was von dem Publikum wohl zu be achten ist. — Die in Freiburg i. Br. studirenden beiden sächsischen Prinzen Johann Georg und Max werden nur noch das Wintersemester daselbst verbleiben und alsdann eine andere deutsche Universität besuchen. Mit großem Eifer liegen die beiden Fürstensöhne ihren Studien ob und erfreuen sich in der Piofessoren- und Studentenwelt, sowie in den übrigen Kressen der dortigen Bewohnerschaft wegen ihres bescheidenen, an spruchslosen Wesens und Auftretens allgemeiner Be liebtheit. Zu wiederholten Malen waren Ihre königl. Hoheiten Gäste der großherzogl. badischen Familie und der Kaiserin Augusta und werden auch kommenden Winter sammt ihrem militärischen Begleiter, Ritt meister v. Reitzenstein, an den Hcffestlichkeiten deS badische» HofeS mehrfach theilnehmen. Se. königl. Hoheit Prinz Max vollendet am 17. November sein 19. Lebensjahr. — In dem am Montag zur Ausgabe gelangten Gesetz- und Verordnungsblatt befindet sich eine vom 11. d. M. datirte Verordnung des sächsischen Justiz ministeriums, welche in Juristenkreisen da» allgemeinste Aufsehen erregt hat. Durch die Verordnung wird nämlich bestimmt, daß im zweiten juristischen Staats examen künftig die rechtswissenschaftliche Abhandlung, die sogen, große Arbeit, in Wegfall kommen soll, der Kandidat vielmehr zwei civilrechtliche und zwei straf rechtliche Fälle zur Bearbeitung erhält und ei» Gut achten abzugeben hat. Sämmtliche Arbeiten sind in bestimmten zwei- bez. einwöchentlichen Fristen abzu liefern. Das Justizministerium kommt mit dieser Verordnung einem lebhaften Wunsche zahlreicher Jurist«« entgegen und es ist zu erhoffen, daß diese Veränderung, welche namentlich das so oft beobachtete jahrelange Hängenbleiben ganz tüchtiger Kräfte auf der sog. großen Arbeit unmöglich macht, zum Segen unsrer Justiz gereichen werde. — Es verlautet, daß in Folge der günstige» Finanzlage unseres Landes dem Anfang November sammenzutretenden Landtag wiederum eine größere Anzahl von Regierungsvorlagen wegen Erbauung neuer Eisenbahnlinien zugehen wird. Weitere Gesetzesvor schläge betreffen die Erbauung eines neuen Finanz- ministerial-Gebäudes, eines Zentralbahnhofe» und «ine» neuen Polizeigebäudes für Dresden. Ferner ist i» Aussicht genommen eine Vermehrung der Polizeiorgane in Dresden. Eine andere Vorlage betrifft di« Ver mehrung der Leipziger Landtagswahlkreise von 3 auf 5. Die Aufbesserung der Gehälter verschiedener Beamten kategorien soll derart stattfinden, daß hierbei alle nicht wissenschaftlich ausgebildeten Beamten, die weniger al» 3000 Mk. Einkommen haben, io der Weise berücksichtigt werden, daß ihnen einen Zuschlag in Höhe von 5 Proz. ihre« Gehalte» al» WohnuvgSzuschuß ge währt wird.