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EllMall und Anzeiger. Amtsblatt der Kiiuigl. Amlshanglmaimschast Großenhain, des Klnigl. Amtsgerichts nnd des StadttathS W Riesa. Druck und Verlag von langer L Winrerlrch in Riesa. — Für die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. 6. Sonnabend, den 12. Januar 188V. 42. Jahrg. Ascketnt in R i r i a wöchentlich dreimal. DienSrag, Donnerstag und Eonnabend-— «vonnemenspreis oterrellähruq l iirark 2b Psg. — Bestellungen nehmen alle itaiserl. Postanftalte«, Postboten, die lkxpeditionen in Riesa und Strehla (S. Schön), sowie alle Boten entgegen. — Inserate, welche bei dem ausgcbreiteten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finde«, erbitten wir uns b>s Montag, rejp. Mittwoch oder Freitag, Vormittag» v Ubr. Jnsertionspret» die dreigelvaltene SorvuSzeile oder deren Raum 10 Pfg. Bekanntmachung. Das Königliche Ministerium des Innern beabsichtigt im Laufe dieses Jahres eine allgemeine polizeiliche Revision der Maaße und Gewichte, sowie der Waagen und Meßwerkzeuge anzuordnen. Um jedoch den Gewerbrretbenden die Möglichkeit zu bieten, ihre Maaße, Gewichte, Waagen und Meßwerkzeuge, soweit deren fortdauernde Zulässigkeit im Verkehr zweifelhaft erscheint, vor der Revision zur alchamtlichen Prüfung zu bringen und um den bei den bisherigen Revisionen hervorgetrelene« Uedel- stand zu beseitigen, daß unmittelbar nach Ausführung einer allgemeinen Ma rß- und Gewichtsremsion die Aichämter mit Prüfung und Wiederaichung solcher bereits im Verkehr gewesener Aichgegenstände derartig überhäuft werden, daß dieselben erst in längeren, zum Theil mit einer Hemmung des Gewerbebe triebes verbundenen Fristen zurückgegeben werden können, werden die Gewerb- treibenden des hiesigen Bezirks von der Absicht des Königlichen Ministeriums des Innern mit der Aufforderung h ermit in Kenmniß gesetzt, die von ihnen benutzten Aichgegenstände, deren Zulässigkeit im Verkehr zweifelhaft erscheint, oder bei denen in Folge des Gebrauchs die Aichstempel nicht mehr erkennbar sind, innerhalb der Monate Januar, Februar und März dieses Jahres dem nächsten Aichamte zur Prüfung beziehentlich Wiederaichung zuzuführen. Diejenigen Gewerbtreivenden, in deren Geschäftsräumen bei der in Aus sicht stehenden Revision unrichtige, unzulässige oder ungestempelte Maaße und Gewichte, sowie Waagen und Meßwerkzeuge vorgefunden werden, haben nicht nur die Einziehung derselben, sondern auch ihre Bestrafung auf Grund von 8 369 Ziffer 2 des Reichsstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 100 Mark oder mit Haft «nnachsichtlich zu erwarten. Großenhain, am 7. Januar 1889. Die Königliche Amtöhauptmannschaft. I". 16. vr. Waentig. H. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf den Erlaß der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Großenhain vom 2. Januar. 1889 (El.beblatt Nr. 1 vom Jahre 1889) werden alle in der Stadt Riesa dauernd aufhältlichen Militärpflichtigen des deutschen Reichs, welche im Jahre 18 SS geboren oder bei einer früheren Musterung zurückgestellt worden find oder ihrer I Gestellungspflicht noch nicht Genüge geleistet haben, hiermit auf- l gefordert, sich innerhalb der Zeit vom IS. Januar bis 1. Februar dieses Jahres, Nachmittags von S bis S Uhr in unserem Melde« amte persönlich zur Stammrolle anzumelden. Die zeitig abwesenden Militärpflichtigen sind von den Eltern oder Vormündern, beziehentlich von den Lehr-, Brod- oder Fabrikherren anzumelden. Die in früheren Jahren zurückgestellten Militärpflichtigen Haven ihre Loosungsscheine und die Mann schaften aus dem Jahre 1869 — mit Ausnahme der in Riesa geborenen — i ihre Geburtsscheine vorzulegen. Aufenthaltsveränderungen der Angemeldeten ! sind nach längstens 3 Tagen anzuzeigen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafe bis zu 30 M. oder mit Hast bis zu 3 Tagen geahndet werden. Riesa, am 8. Januar 1889. Der Stadtrath. Klötzer. Sch. Nachdem für Ostern 1889 die Errichtung von drei Unterklassen (1., 2. und 3. Schuljahr) für die Höhere Bürgerschule beschlossen und genehmigt worden rst, werden die Eltern und Erziehungspflichtigen, welche beabsichtigen, ihre Kinder in diese Klassen eintreten zu lassen, hiermit aufgefordert, die An meldungen hierzu bis zum IS. d. M. bei dem Unterzeichneten bewirken zu «ollen. Hierüber Wirtz noch bemerkt, daß die Knaben dieser Klassen vom 4. Schuljahre an in die bereits bestehende Höhere Knabenschule «»treten, die Mädchen aber von derselben Zeit an die Unterklasse einer ebenfalls selbständig aufzu führenden höheren Mädchenabteilung bilden sollen und daß die Schulgeldsätze 3, 4, bez. 5 M. pro Kind und Monat betragen. Soweit die Anmeldungen bereits erfolgt sind, brauchen sie nicht wiederholt zu werden. Im übrigen wird auf die Schulnachrichten in Nr. 4 dieses Blattes verwiesen. Riesa, am 7. Januar 1889. Die Direktion der städtischen Tchnlen. Bach. , Steinlieferung. Die Lieferung von 380 Kubikmetern klargeschlagenen Steinen zum Wegebau soll vergeben werden. Bedingungen sind bei Unterzeichnetem einzu sehen. Offerten und Muster erbittet man sich bis SS. Jannar 188S. , Gröba, am 10. Januar 1889. ! 15. ** A. Otto, G.-V. Tagestzeschichte. Nachdem die Presse sich über den „Fall Geffcken" in allen Richtungen hin geäußert hat, ergreift der An walt des Geheimen Rath Gefscken, Dr. Albert Wolf sohn, die Feder, um auch ein Wort zur Klärung der Meinungen zu sprechen. Derselbe führt in einer längeren, an den „Hamb Corr" gerichteten Zuschrift u. A. aus: „Es erzieht sich, daß sowohl das Urtheil Derjenigen, welche in dem reichsgerichtlichen Beschluß materiell eine Verurtheilung S-ffckens sehen, als auch das Urtheil Derer, die in dem Beschluß eine Niederlage deS Reichskanzlers erblicken, durch Partei leidenschaft getrübt ist und daß ihnen die Fähigkeit oder der gut- Wille fehlt, ein gerichtliches Erkenntniß, welches nicht vom einseitigen Parteifiandpunkte aus beurtheilt werden darf, objektiv und sachlich auszu legen. Bon einer Niederlage des Reichskanzlers würde man selbst dann nicht sprechen können, wen« das Ge richt da» Vorhandensein des objektiven Thalbestandes verneint hätte; denn solchenfalls würde nur festgestellt sein, daß die Anschauungen der Diplomatie über die StaatLgefährlichkeit einer Veröffentlichung sich mit denen der Jurisprudenz nicht decken und daß der Staats mann an der Geheimhaltung einer Nachricht ein In teresse haben kann, dessen Berechtigung das Gericht vom Standpunkte der Rechtsprechung auS nicht anzu erkennen vermag. Sicherlich aber kann man nicht von einer Niederlage deS Reichskanzlers reden, wenn man erwägt, daß daS Reichsgericht der Ueberzeuzung deS Kanzler», eS liege objektiv Landesverrath vor, so weit Rech nung getragen hat, daß eS da» Vorhandensein eine» Ver dachts in dieser Beziehung zugegeben, demnach au» diesem Grunde die Eröffnung de» HauptverfahreoS nicht abgelrhnt haben würde, und wenn man ferner in Betracht zieht, daß der Reichskanzler -- dem ja zu der Zeit, als er die Verfolgung veranlaßte, der Urheber der Veröffentlichung unbekannt war — sich selbstverständlich nur mit dem objektiven und nicht mit dem subjektiven Moment beschäftige« konnte. Von einer materiellen Verurtheilung Geffckens kann nicht die Rede sein, da daS Reichsgericht das Vorhandensein des objektiven Thatbestandes nicht bejaht und das Vorliegen deS subjektiven Moments — ohne dessen Vorhandensein ein Verbrechen überhaupt nicht denkbar ist — in bestimmtester Weise verneirit hat. — Der Inhalt des reichsgerichtlichen Urthcils giebt daher keiner Partei die Berechtigung, den gerichtlichen Be schluß zu ihren Gunsten zu verwerlhen." — So Herr Dr. Wvlssohn. Es wird noch erwähnt, daß der An trag des Ober-ReichSanwalt» von T-ff-ndorf keineswegs auf Einstellung deS Verfahrens gerichtet gewesen ist, wie manche Blätter behaupten, sondern auf Eröffnung der HauptverHandlung. Der erste Senat beschloß jedvch in ablehnendem Sinne. Deutsche- Reich. Die „Post" bringt die überraschende Meldung, daß zwischen den Höfen von Berlin und Darmstadt ein» Spannung bestanden habe, welche durch die Reise des Großherzogs von Hessen nach Berlin ausgeglichen worden sei. Fürst Bismarck ist am Donnerstag Abend 9'/« Uhr in Berlin eingetroffen. Feldmarschall Moltke feiert am 8. März d. sein 70jährigcS Dieoftjubiläum. Kaiser Wilhelm I. hatte unter Berücksichtigung der in dänischen Diensten zuge brachten Zeit da» SO jährige Dienstjubiläum deS da maligen ChefS deS Generalstabes auf den 8. März 1869 festgesetzt, doch wurde der Tag infolge eine» Trauerfalles nur still verlebt. Graf Benomar, der frühere Botschafter Spaniens am Berliner Hofe, hat am Mittwoch Abend Berlin verlassen. Die Abreise war schon am Montag festge setzt gewesen, jedoch infolge eines Unwohlseins in der Familie des Botschafters aufgeschoben worden. Die durch die Vorgänge in Ostafiika veranlaßt« kolonialpolitische Vorlage glaubt man bereits in der nächsten Woche im Reichstag «warten zu dürfen; in den nächsten Tagen wird sie dem Bundesrath zugehen. Es erhält sich die Annahme, daß der Reichskanzler zur Bertietung dieser Vorlage nach Berlin kommen wird. Nach Andeutungen aus maßgebenden parla mentarischen Kreisen wird auf eine rasche und glatte Annahme des Gesetzentwurfs i« Reichstag zu rechnen sein. Nachrichten, welche bei den zuständigen deutschen Behörden in betreff der Vorgänge auf den Samoa- Inseln eingelaufen sind, sprechen sich unumwunden dahin aus, daß die aufständische Bewegung durch die auf den Samoa - Inseln lebenden Amerikaner geschürt und zum AuSbruch gebracht wurde. Die Tragweite dieser Thatsache wird indessen durch die vollkommene Uebereinstimmung abgeschwächt, welche in betreff der zukünftigen Gestaltung der Dinge in Samoa zwischen Deutschland und England vorherrscht. ES ist nicht unwahrscheinlich, daß in kürzester Frist die deutsche Schutzherrschaft über die Samoa-Inseln ausgesprochen werden wird. Die weitere Entsendung von Marinemannschaften nach Sansibar zur Ablösung auf dem Blockadegeschwader wird als in Aussicht stehend mit dem Bemerken ge meldet, daß bestimmt in aller nächster Zeit 200 bis SOO Mann beider Station von Wilhelmshaven aus auf Tender „Schwan" abgehen werden. Seitens deS Reichskanzlers sind bei de« Regierungen neuerdings Anregungen bezüglich einer Förderung deS Handels mit China gemacht worden. ES ist die Entsendung eine- Fachmannes nach China behufs Kenntnißnahme der dortigen Absatzquellen für Wollen-