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WW Dienstag, den 27. Mai 1884. Tn. ' 8 I I H 1 von Badefrrikarten an Unbemittelte; d. VerwiÜigung eine« jährlichen Beittags aus d«r Stadtkaffe für die Zweck« der prvjectirten Herberge zur Heimäth. — Die warme» Lage der vorigen Woche habe» die Vegetation gewaltig vorwärt« gebracht und e« zeigt sich bereit« seit emigen Tagen voriger Woche >> -6a etmal: Dienstag, Donnerstag und Vvnnabend. — Sbomiementsprei« vierteljährlich t Mark » Vsa. — Bestellung« m ttrsa und Streb!« (S. Schön), somit alle Bote» entgegen. — Inserate, welche bet dem ausgebreitaen öe««rkreitt e»ne w »inen w„ un« di« rag« vorher vormittag« » Uvr Jnsettionlprei« die dretgespalten« Lorpu«zeile oder deren »au« 10 Psg. Bekanntmachung. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat beschlossen, die von ihr zeither an jedem ersten Donnerstage im Monate in der Stadt Miesn abgehaltenen AmtStage von jetzt an bis auf Weiteres einzustellen. » Großenhain, am 21. Mai 1884. Die Königliche Amtshauptmaunfchast. § von Weissenbach. Oertliches und Sächsisches. Mesa, den 26. Mai 1884. — Tages-Ordnung für die öffentliche Slädtve^ördnetrufitzung am 27. Mai, Nach mittag« 6 Uhr. RathSbeschlüsse brtr.: a. Gewährung die Kornblüthe. Sofort »ach den Feiertagen wird allenthalben die Heuernte — theihvei« ist sie bereits jetzt schon im Gange — beginnen und versprechen die Gärte» und Wesen einen gnten, reichen Ertrag. Büm Abbruch deS norm. PläNitz*ßhen Haus» grunWckeS an der Elbe wurde heute Mittag zwischen Die diesjährige Kirsch-nuutznug in der hiesigen Rittergntsflur soll den 4. Juni dsS. IS., Nachmittags » Uhr an den Meistbietenden verpachtet werden. Dre Verhandlung findet im Rathhause statt. Riesa, am 26. Mai 1884. Der Etadtrath. - '. * Steger. Bekanntmachung. Der Weg da« Rittergnte Merzdorf bis znr Carritzer Flurgreuze wird wegen Beschüttung der Fahrbahn vom LG. bi- SG. diese- Monat- für den Fährverkehr gesperrt und wird letzterer während der Dauer dieser Sperre über Weida-Ganzig bez. über Pochra-Borna verwiesen. Königliche Amt-Hanptmannschaft Großenhain, am 24. Mai 1884. von Weissenbach.Zllr. Wir beabsichtigen, mehrere Kinder in guten Familien zur Erziehung unterzubringen. Die Kinder sind 12, S und 4 Jahre alt und befinden sich jetzt im Armenhause. Bewerber bitten wir, sich binnen acht Tagen bei uns zu melden. Riesa, am 23. April 1884. Der Ttadtrath. Sieger. . Amtsötatl öer SSnißl. AiMtzm-tmaimschast Großeshain, des Sörigl. AaUszrriihtS imd dtS SWtMS zi Wck«. Bekanntmachung, da- die-j-hrige Aushebungsgeschäft betreffend. Rach dem von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission im Bezirke der II. Infanterie-Brigade Nr. 46 aufgestellten bezüglichen Reiseplane findet die diesjährige Aushebung der Militärpflichtige« aus dem, den gesammten hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk umfassenden Aushebungsbezirke Großenhain, sowie der sonstigen in diesem Bezirke jetzt aufhältlichen Gestellungspflichtigen, welche in anderen Bezirken zu einer der nachbezeichneten Elasten designirt worden und zwar am IS. Juni die wegen Dienstunbrauchbarkeit Entlassenen, l die beurlaubten Rekruten, die zur Superrevision angemeldeten, mit Berechtigungsschein zum einjährig Freiwilligendienst Versehenen, die zur Grsatzreserve 1. Classe designirten Leute ; am IS. Juui die SassFttold befuudene« Mannschaften als: diejenigen, welche auf die Vergünstigung aus der Loosung freiwillig verzichtet beziehentlich freiwillig zu vierjähriger Dienstzeit bei der Kavallerie sich verpflichtet haben unt die sämmtlichen Mannschaften der Jahrgänge 1862 und 1863, sowie die vom Jahrgange 1864 bis zur Loosnummer 154 ; am 14. Juni die ttioldttgk befundene« Mannschaften des Jahrganges 1864 von der Loosnummer 155 an aufwärts, sowie die überzählig gebliebenen Leute der Jahrgänge 1862 und 1863 an jedem dieser 3 Tage Bormittag 8 Uhr im Hotel zum GesellfchaftShanse zu Großenhain statt und wird dies mit dem Bemerken hierdurch bekannt gemacht, daß die sämmtlichen bei der diesjährigen Musterung zu einer der vorbezeichneten Elasten designirten Mannschaften, selbst wenn sie keine besondere Ordre durch ihre Wohnortsbehörde erhalten sollten, zu Vermeidung der in § 24', tz 61° und 8 71°, verbunden mit tz 65° der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile, in dem vorgedachten Aushebungslocale eine Viertelstunde vor der oberwähnten Zeit vor der Königlichen Ober-Ersatz-Kommissioiz pünktlich sich einzufinden haben. Die betreffenden Mannschaften haben gemäß 8 66 Nr. 3 der Ersatzordnung zu Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 10 M. ihre Ordres und Loosungs- beziehentlich Gestellungsatteste mitznbringen nn- bei der Aushebung vorznlege«. Ueber Militärpflichtige, welche sich im Aushebungstermine vorstellen, ohne in die Grundlisten des Aushebungsbezirks ausgenommen zu sein, kann nur dann eine endgültige Entscheidung gefällt werben, wenn ihre Identität feststeht und die vorgelegten Papiere eine Entscheidung mit Sicherheit zulassen. Taugliche Leute können sich auch noch im Aushebungstermine zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Reiterei verpflichten. Es bedarf dazu bei Unmündigen der Einwilligung des Vaters respective Vormundes; im Uebrigen gilt hier dasselbe, was von der unterzeichneten Königlichen AmtShaupt- mannschaft unterm 28. Februar dieses Jahres in den Amtsblättern bekannt gegeben worden ist. Mannschaften des Jahrganges 1864, die wegen hoher Loosnummer zum Nachersatz auszuheben oder nur für eine bestimmte Waffengattung zu designiren sei» würden, jedoch wünschen, definitiv eingestellt zu werden, haben dies jedenfalls noch vor dem Aushebungstermine hier anzubringen. Hiernächst wird noch darauf aufmerksam gemacht, daß nur solche Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung) noch zulässig sind, deren Veranlassung erst nach Beendigung des diesjährigen Musterungsgeschäfts entstanden ist, und welche spätestens im Aushebungstermine angebracht und bescheinigt werden. Diejenigen! Personen, wegen deren Erwerbs- beziehentlich Arbeits- oder Aufsichtsunfähigkeit die Reklamation nach 8 30° a und d und 8 31 Nr. 1 der Ersatz- Ordnung erfolgt, haben gemäß § 62 Nr. 7 Abs. 4 und 8 31 Nr. 4 der Ersatz-Ordnung im Aushebungstermine persönlich mit zu erscheinen, während etwa vorgelegte Urkunden obrigkeitlich beglaubigt sein müssen. (8 64° und ° der Ersatz-Ordnung.) Nach Beendigung des Aushebungsgeschäfts sind Reklamationen nur dann zulässig, wenn deren Veranlassung erst nachher entstanden ist. Die Herren Stammrolleuführer werden hiermit aufgesordert, zu dem betreffenden Aushebungstermine sich persSulich einzuflude«. Die Ausmusterungsscheine und Ersatzreservescheine II. Classe werden den Ortsbehörden zur Aushändigung an die betreffenden Mamischaften, respective zur Auswechselung gegen die, alsdann sofort anher einzusendenden Loosungsscheine seiner Zeit zugesertigt werden. Großenhain, am 21. Mai 1884. Die Königliche Amtshanptmannfchaft von Weissenbach. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. — Kür die «edactio» vermttvortttchr T. Langer in Riesa.