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n r m ich Km un- >olle Be- )ank sei- Lank igtcn Sie ihnen e er- z im Möge ähn- cheuer und -Llbeblati un- Anzeiger. Amtsblatt für die König!. Gkiichttimtkr Mr dir Stadträthr W Riesa und Strchla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. ^4/ 73. Di-nftag, --« I» September 1865. Bckanutmachuug. Im Gasthofe zu Gohrisch sollen de« 14 September I8VS, von Brrmittag- S VH* G« folgende im Gohrischer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: , , 450 Klaftern weiche Stöcke, welche sich im Schradenwalde, an der Träubel, am Höllen - und Pech weg, an der Santränke und auf der Hoische befinden, einzeln und partienweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den Henn Oberförster kgpch in Gohrisch zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Förstberwaltungsamt Moritzburg, am 2. September 1865. vo« Trebra - Lindem«. EraS. , Bekanntmachung. In der Zeit vom 13.MM 14. vor. Mts. sind aus einem Leipzig-Dresdener Eisenbahnwagen erster Classe zwei blauseidene Vorhänge, sowie die dazu gehörigen Rollen entwendet worden, was behufs der Ermit telung des Thäters und der Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 6. September 1865. Das Königliche Gerichtsamt. Uibrig. L. Bekanntmachung. Die zu dem Vermögen des abwesenden Buchhalter Rudolph Guido Häntziche hier gehörigen Mobilien, worunter 1 Clavier, 1 Secretär, 1 Sopha, 1 Etagere, 2 Wäsch- und 1 Kleiderschrank, 5 Bettstellen mit Federmatratzen, zwei Spiegel, eine Stutzuhr sich befinden, sollen >, -en IS. September I88S im Easthch „zum Kronprinz", (nicht „Wettiner Hof") von Vormittags 9 Uhr versteigert werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, den 4. September 1865. KöniglichesGerichtsamt. Uibrig. A « szug aus den Rechnungen der städtischen Lassen zu Rjesa I. die «tabteaffe. SkmähW*. 1751 Thlr. 21 Ngr. 7 - 7 - 86 - 1 - 1845 Thlr. - Ngr. S Pf. Cassenbestand zu Ende 1863. 5 - Nachbargelder (8. 9 des Localstatuts). 3 - Kaufpreis für Commungrundstucke. 7 Pf. lutus.