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«llerhSchp« Proklamation an dir Einwohner des - »olcmaltaen Rdnigretch« Hannover. Vmch da« Patent» welche« Ich heute vollzogen habe, pev- chch» Ich Luch, Einwohner der hannoverschen Lande, mit Mei nen Untertbauen, Euren Nachbare« und deutschen Brüdern. Durch die Entscheidung des Kriege« und durch die Neugestaltung W» «meinsamen LeMschtn BmerlandeS nunmehr von einem McktNhtusk getrennt, dem Ur mtt treuer Ergebenheit ange- hangen, tratet Ur jetzt in den Verband de« Nachbarlandes, dessen Bevölkerung Such durch StammeSgemeinschast, durch Sprache und Sine verwandt und durch Gemeinsamkeit der Zntzereäeel desreundet ist. Wenn Ihr Euch nicht ohne Schmerz WM smheren. Euch lieb gewordenen Verhältnisse» lorsaat, so ehre Ich diesen Schmerz und würdige denselben als eine Bürg- schast, daß Ur und Sure Kinder auch Mir und Meinem Hause mit treue angehören werdet. Ihr werdet die Nothwendigkeü de- Geschehenen erkennen. Denn sollen die Früchte des schwe ren Kampfes und der blutigen Siege für Deutschland nicht ver kam« sch«, so gebietet «S ebenso die Pflicht der Selbsterhaltung, als dir Sorge für dir Förderung der nationalen Interessen, Hannover mit Preußen fest und dauernd zu vereinigen. Und — wie schon Mein m Gott ruhender Herr Vater es ausgespro chen — nur Deutschland hat gewonnen, was Preutzen erwor- P«. Diese« «erdet Ur urit Ernst erwägen, und so vertraue Ah Empm deutschen und redlichen Sinn, daß Ihr Mir Eure Treue ebenso aufrichtig geloben werdet, wie Ich »u Meinem HM Euch, aufnehme. Euren Gewerben, Eurem Handel und «wer Schifffahrt eröffnen sich durch die Vereinigung mit Mei- »n Staaten reichere Quellen. Meine Vorsorge wird Eurem Mße wirksam entgegenkommen. Eine gleiche Bertheitung der Staatrlasten, eine zweckmäßige, energische Verwaltung, sorgsam erwogene Gesetze, eine gerechte und pünktliche Justizpflegc, kurz alle die Garantieen, welche Preußen zu dem gemacht, als was es sich jetzt in harter Probe bewährt hat, werden Euch fortan gemeinsame Güter sein. Sure kriegstüchtige Jugend wird sich mmr Brüdern in Meinen anderen Staaten zum Schutze des Vaterlandes treu anfchließen, und nut Freude wird die preu ßische Amur die tapferen Hannoveraner empfangen, denen in dem Jahrbüchern deutschen Ruhmes nunmehr ein neues grötze- m« Blatt eröffnet ist. Die Diener der Kirä-en werden auch sopwrhi« die Bewahrer des väterlichen Glaubens sein. Euren WPMrflaven, den vierjährigen Pflegerinnen deutscher Kunst «w Wissenschaft, werde ich meine besondere Aufmerksamkeit widmen, und wenn der preußische Thron, je länger desto mehr, Wch der Hort der Freiheit und Selbstständigkeit des deutschen Vaterland«« »rtanitt und gewürdigt wird, dann wird auch Euer ßV»r «ater drurn seiner besten Söhne verzeichnet werden, dwm werdet auch Ihr den Augenblick segnen, der Euch mit wettt» größeren Vaterlande vereinigt hat. Das walte Gott! SHVtzMchtbsderg, den r. Oktober 1888. Wilhelm. Han «oder, 8. Oct. (W. T. B.) Sämmtliche Generalsccretaire machen bekannt, daß König Georg in lande-väterlicher Erwägung der peinlichen, die Ge- Wiffen beängstigenden Lage, in welche viele der ge treuesten Unterthemen gcrathen seien, nnd unter Ver- wkchnmg seiner Rechte, alle.Unterthanen im König reiche, insbesondere alle im königlichen Civildienste, M geistlichen und Lehramte Angestellten von den im Unterthanenverbande oder im Dienst und Amt be- grSndetNl, durch Huldigungs- oder Diensteid bekräf- Ugteu Verpflichtungen gegen seine Person und seine surcessiM-berechtigten Nachfolger für den nunmehr eingetrrtenen Fall eines Widerstreites dieser Verpflich- tungen mit den Anforderungen, welche von Seiten Er. Maj. des Königs von Preußen gestellt werden, insoweit entbunden hat, als die Erfüllung solcher AnforderutMl mit der Einhaltung dieser Verpflich- frmgen vnvereinbar fei. Hanno v e r. Zur Auseinandersetzung deS Kron- «teS und -es Privatvermögens des Königs Georg Ml England seine Vermittelung angebotrn haben Md dieselbe von Preußen angenommen sein. Frankfurt a. M., 6. Oktober. Dem Verneh- nach hat der Senat mittelst einer dem Tivil- vmmiftn «beneichten Urkunde gegen die Bereini gung Frankfurts mit Preußen Protest eingelegt u«ch die Rechte der Bürgerschaft auf staatliche Selbststän digkeit und Unabhängigkeit ausdrücklich gewahrt. Gleich zeitig soll durch den Senator Berg eine Note ent sprechenden Inhalts in Berlin überreicht sein. Frankfurt a. M, 8. Oct. Nachm. (W. T-, B.) Zur feierlichen Publikation des Besitzergreifungs patents und der königlichen Proklamation waren im Kaisersaale des Römers die Offiziere der Garnison, der Senat, die Geistlichkeit und die Beamten der Stadt und des Gebiets Frankfurt versammelt. Vor dem Römer war Militmr in Parade rangirt, auf dein Römerberge wogte eine unzählbare Menge. Der königliche Civilgouverneur Frhr. v.-Patow beauf tragte den königl. Civilcomnnssar Landrath v. Madai mit der Verlesung der bezüglichen Actenstücke, welche mit den bei der Besitzergreifung Hannovers veröffent lichten inj Wesentlichen übereinstimmend sind. Nach beendigter Verlesung erklärte der königl. Civilaouver- neur im Namen Sr. Maj. des Königs von Preußen die ehemalige freie Stadt Frankfurt nebst Gebiet rechtsgiltig und thatsächlich mit der Monarchie Preu ßen verbunden, und forderte den Senat und die Behörden auf, ihre Functionen bis zur Einführung der preußischen Verfassung in bisheriger Weise fort- zuführen. Der königl. Civilgouverneur gab hierbei m längerer Rede dein ergreifenden Ernste des Au genblicks Ausdruck. In Anerkennung des berechtigten Schmerzes der Bürger Frankfurts über den Verlust ihrer Selbstständigkeit, stellte derselbe diesem Opfer den Gewinn eines starken, mächtigen Vaterlandes, wie die Frankfurter ein solches bisher nicht ihr eigen nen nen konnten, gegenüber und hob die Vortrefflichkeit des neuen Vaterlandes in der Heeresverfassung — dem Volke in Waffen —, in Verwaltung, Justiz- ' pflege, in der freiheitlichen Tendenz besonders des Zoll-, Post- und Telegraphenwesens, des Unterrichts, der Religionsausübung, der Handels- und Schifffahrts verhältnisse rc. hervor. Frhr. v. Patow schloß: „Daß Preußen Ihnen dies bieten kann, verdankt es seinen Fürsten. Auch Sie werden an dem Könige Wilhelm einen festen Schutz und Hort finden. Sprechen Sie es nun zum ersten Male als neue Preußen aus: Se. Majestät der König lebe hoch!" Die Versamm lung stimmte kräftig in das dreimalige Hoch ein, während draußen die Truppen das Gewehr präsen- tirten und auf dem Römer unter den Klängen der preußischen Nationalhymne die schwarz-weiße Fahne aufgehißt wurde. Die Bevölkerung bewahrte während des ganzen Actes eine ruhige Haltung. Die Schil derhäuser sind seit heute schwarz-weiß. Preußische Fahnen wehen bis jetzt nur auf dem Römer, dem Polizeigebäude, der Börse und den Wohnungen der Herren Frhrn. v. Patow und v. Madai. Kassel, 8. October, Nachmittags. (W. T. B.) Bei der feierlichen Verkündigung des Einverleibungs patentes befanden sich der Militairgouverneur, der Administrator und das militairilche Gefolge auf dem Balcon des Schlosses, die Geistlichkeit, die Behörden und die Vereine auf dem Friedrichsplatze auf festlich geschmückten Estraden. Der Administrator von Möl ler sagte in seiner Ansprache vor der Verkündigung des Patents: „Die hier versammelten Tausende ge ben Zeugnih, daß das hessische Volk die unermeßliche Bedeutung des Ereignisses für sein Glück und für