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Elbcblall im- Anzetzn. Amtsülatt für die König!. Gerichtsämter sowie die Stadträthe zu Mesa und Strehla. Redaction, Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. 1873 Freitag, den Z. September Dieses Blatt „Etdedlittt und -n,eiger" erscheint in Riesa wöchentlich zweimal, Dienstag« und Freitag«, und kostet vierteljShrlich 10 Ngr. — d^Eungen werden bei jeder Post. Anstalt, in unseren Expeditionen in Riesa und Skehla sowie von allen unfern Boten entgegen genommen. — Zur Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt p i Vogler in Hamburg-Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., R. Mosse in Leipzig, F. W. Gaalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Sonnabend, den 6. Sept. d. I., Abends 7 Uhr, soll eine Kontrolversammlung des hiesigen Feuerlöschcorps in der Turnhalle stattfindm. Die sämmtlichen zu diesem Corps gehörenden Mannschaften werden veranlaßt, mit Zeichen und Instruction pünktlich zu erscheinen. UmntschmdtgteS Außen bleiben wird mit 1 Thlr. —- —- Ordnungsstrafe bestraft. Entschuldigungen sind bei dem Feuerlöschdirector, Herrn Restaurateur Bretscynetver hier, anzubringen. Der Stadtrath zu Riesa, den 30. August 1873. Sieger, Brgmstr. , Die Stimmzettel sind an den von diesen Wahlvorstehern durch An Zeit von Vormittags 10 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr abzugeben. Strehla, am 2. September 1873. Das Königliche Gerichtsamt daselbst. Strauß. Bekanntmachung, die Landtagswahl zur II. Kammer betreffend. Zum Behufs der am IS. September dieses Jahres statthabenden Stimmabgabe zur Wahl eines Abgeordneten für den 20. Wahlkreis des platten Landes sind die Dorfschaften des hiesigen Gertchtsamtsbezirks in folgende Wahlbezirke getheilt und für Letztere die daneben verzeichneten Wahlvorsteher ernannt worden: Wahlvorsteher: Gemeindevorst. Schmidt in LaaS. - Bitti« in Leckwitz - EltzschiginLorenzkirchen. - Moritz in Sahlassan. - Müller in Treptitz. - Kühn in Unterreußen. - Moritz in Zaußwitz. - Jentzsch in Zschepa. chlag bekannt zu machenden Orten am 15. September dieses Jahres in der Wahlbezirk: Wahlvorsteher: Wahlbezirk: 1 Cavertitz und Schöna Gemeindevorst. Reinhardt in Cavertitz. 9 Laas 2 Görzig und Trebnitz - Schumann in Görzig. 10 Leckwitz und Clantzschwitz 3 Gohlis - Schneider in Gohlis. 11 Lormzkirchen und Cottewitz 4 Groß» und Kleinrügeln . Kirsten in Großrügeln. 12 Sahlassan 5 Jacobsthal - Thielemann in Jacobsthal. 13 Treptitz und Olganitz 6 Klingenhain - Schöche in Klingenhain. 14 Unterreußen und Oppitzsch 7 Kreinitz - Biedermann in Kreinitz. 15 Zaußwitz 8 Klötitz - Starke in Klötitz. 16 Zschepa. Bekanntmachung, die Landtagswahlen zur II. Kammer betreffend. Die Abstimmung für die Wahl eines Landtagsabgeordneten für den 19. ländlichen Wahlkreis wird in den in nachstehender Tabelle unter s. verzeichneten Wahlbezirken, in welchen das Gerichtsamt selbst die Wahl leitet, den LS. September L87S, von Vormittags 11 Uhr bis Nachmittags 2 Uhr, an den in der Tabelle unter 1). gedachten Orten vorgenommen werden, was hierdurch bekannt gemacht wird. König!. Gerichtsamt Riesa, am 3. September 1873. Caspari. b. s. DK l°WMk GllIdenfmge betreffend. L L Mautitz und Groptitz Pochra. Bobersen und Lessa. Gasthof zu Mautitz. Gasthof zu Pochra. Gasthof zu Bobersen. Verhältnisse der öster- er SMrag eingegangem Finanz, eue Reichs- (Gold-) Währung beruht auf dem Verhältnisse von Silber zu Gold -- l :i5,s. Es werden daher, während früher aus einem Pfunde Silber 30 Thlr. --- SO Mark ge prägt wurden, M aus einem Pfunde Gold Bet dem SandeSeulturrathe für das König eich Sachs«,,«aretn die" eichtschen Gulden betreffend Uo^zucheffen vegutaWWi «tsfimr «suchte dm HW» der Kürze der Zett e» ebenso unmöglich war, eine schriftliche Erklärung abzugeben, al» ein« Commiffatr zu tnstruiren, so begab sich Staat»- Bei Gelegenheit des am 27. d. M. abgehaltenen Viehmarktes zu Lorenzkirchen ist auf dem Verkaufsplatze ein Ochse stehen geblieben, zu wel chem sich bis jetzt der Eigenthümer nicht gefunden hat. Es wird dies mit dem Bemerken andurch bekannt gemacht, daß sich derjenige, welcher ein Recht auf gedacht« Ochsen zu hab« glaubt, bei unterzeichnetem Gerichtsamte zu melden und gehörig zu legitimiren hat, worauf ihm nach Befinden ersterer nach Bezahlung der Futterkosten und hie sigen GeöichtSkosten auSgehändigt werden wird. Wenn sich Niemand meldet, wird nach Z 239 Fol. des bürgerlichen Gesetzbuchs verfahren. Königliches Gerichtsamt Strehla, am 30. August 1873. Strauß. Bekanntmachung. Die im Bezirke der unterzeichneten Amtshauptmannschaft gelegenen Stadt- und Landgemeinden werden hiermit aufgefordert, bis spätestens den 1. Oktober dieses Jahres unter Angabe der Flurbuchsnummern der betreffenden Wege anher anzuzeigen, ob und welche Herstellungen an den Eommunicalionswegm sie im Jahre 1874 vornehmen wollen. Da das pünktliche Eingehen dieser Anzeigen wegen der davon abhängig« rechtzeitigen Erlassung des Wegebaupatents unbedingt nöthig ist, so wird die Unterlassung der Anzeigeerstattung bis zu dem ob« festgesetzten Tage hierdurch mit einer Ordnungsstrafe von 2 Thlr. - - — - bedroht. Grimma, den 29. August 1873. , Königliche Amtshauptmannschaft. »r. Hübel.