Volltext Seite (XML)
S18 U ". dm 10. September dieses Jahres, früh 8 Uhr, daselbst die Mannschaften aus den übrigen Ortschaften des Königlichen Gerichtsamts Grimma: Pauschwitz, Pöhsig, Pomsen, Ragewitz, Rothersdorf, Rohrbach, Schaddel, Schkorditz, Schmorditz, Seelingstädt, Threna, Trebsen mit Neuweisenborn, Walzig, Wednig, Würschwitz, Zaschwrtz, Zöhda und Zeunitz, sowie aus sämmtlichen Ortschaften des Königlichen Gerichtamts Lausigk; den 11. September dieses Jahres, früh 8 Uhr daselbst die Mannschaften aus der Landesschule und dem Schullehrer-Seminar zu Grimma, sowie aus den Städten Grimma und Lausigk; dm 12. September dieses Jahres, früh 8 Uhr, daselbst die Mannschaften aus den sämmtlichen Ortschaften des Königlichen Gerichtsamts Brandis einschließ lich der Stadt Brandis. Hierbei wird Folgendes zur Nachachtung bemerkt: 1) Die bis zur bevorstehenden Rekrutirung zurückgestellt gewesenen Ernährer, die fernerwcit zurück gestellt zu sein wünschen, haben dich bei ihrer Anmeldung sofort zu erklären und die Fort dauer ihres Zurückstellungsgrundes durch Beibringung obrigkeitlicher Zeugnisse nachzuweisen. 2) Gesuche um gänzliche Befreiung vom Militairdienst (§. 9 e. des Gesetzes vom 24. December 1866) oder um Zurückstellung (ß. 1ü und 11 des Gesetzes vom 24. December 1866), wenn sie nicht am Gestellungstage sofort angebracht worden sind, sowie Reclamationen gegen den ausgesprochenen Tüchtigkeitsgrad oder erfolgte Unwürdigkeitserklärung müssen bis zum 16. September dieses Jahres, Vormittags 12 Uhr, an welchem Tage von Vormittags 8 Uhr an im hiesigen Rathhause der Reclamationstermin abgehalten wer den wird, cingereicht sein, widrigenfalls sie nach tz. 64 des Gesetzes vom 24. December 1866 nicht beachtet werden können: Die betreffenden Mannschaften haben an diesem Tage sich persönlich vor der Commission zu der bis Nachmittags 5 Uhr spätestens erfolgenden Publication der Entscheidung derselben auf das einge reichte Gesuch, beziehentlich Reclamation, einzufinden. Grimma, den 19. Juli 1867. Königliche Amtshauptmannschaft. llr. Hübel. Bekanntmachung. Behufs der für künftiges Jahr zu erlassenden Wegebauauflagcn werden hiermit alle, im Bezirk der un terzeichneten Amtshauptmannschaft gelegenen Stadt- und Landgemeinden veranlaßt, bis zum 1. Oetober -iefeS JabreS zu Vermeidung einer Ordnungsstrafe von 2 Thlr. —- —- Anzeige darüber anher zu erstatten, ob und welche Herstellungen von ihnen im Jahre 1868 an den Communicationswegen vorgenommen werden sollen. Grimma, den 26. August 1867. Königliche Amtshauptmannschaft. 0r. Hübel- Bekanntmachung. Nach dem Vorgänge des Stadtrathcs zu Chemnitz haben wir ebenfalls beschlossen, zu den hiesigen Jahr-, Bret-, Roß- und Viehmärkten muficirende Bettler nicht mehr zuzulasscn, und be ziehentlich solche auswärtige Bettler, wenn sie demohnerachtet in hiesiger Stadt betroffen werden sollten, aus der letzteren sofort Hinwegzuweisen. Wir bringen diesen Beschluß zur Nachachtung Seiten der Betyetligten mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kemttniß, daß derselbe bereits für -en den 8. September a. v. und folgende Tage abzuhaltende Markt in Geltung kommen soll. Großenhain, den 27. August 1867. Der Stadlrath. «Kunze. An die Herren Ortsrichter und Gemeindevorstände des königlichen Gerichtsamtes Riesa. Unter Bezugnahme auf den „Hilferuf für Johanngeorgenstadt" in der letzten Nummer des Elbeblattes wende ich mich vertrauensvoll an die Herren Ortsrichter und Gemeindevorstände der zum königl. Gerichtsamte Riesa gehörenden Ortschaften mit der Bitte, sich der Einsammlung milder Beiträge für die Abgebrannten Johanngeorgenstadts in rücksichtsvoller und humanster Weise unterziehen und die Erträgnisse mit den Ver zeichnissen der Geber bis SO. S-ptemv-r an mich zur weitem Befördemng gelangen lassen zu wollen.