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-Mbl'aü md Mnzeiger. Amt - blatt str die König!. GerickirSvier sowie die StadtMe zu fitiksa »nd Tttthl«. Redaction und Verlag von G. 8. Krellmann. 34 Freitag, de« L«. Vpril 1867. Dieses Blatt „ WlAevlatt und Aknzriger", erscheint wöchenüich zweimal, Dienstag» und Freitag«, und kostet Ich«, t «jährlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Postanstalt, in umerrn «rpeditionen in Mesa Md »trebla, sowie vou alte» unscrn Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasensteln und Boßler i« Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. Angler in Leipzig, F. W. «aalbach in Dresden «nb luße« tztztt in Leipzig. o Bekanntmachung. In der Nacht vom 17. zum 18. dieses Monats sind dem Dorfkramer Pappermann zu Gröba mittelst Eindrückens einer Fensterscheibe und Einsteigens aus den unteren Räumlichkeiten des Wohnhauses 1) 400 Stück Cigarren, in Paqueten zu je 100 Stück verpackt, drei Paquete in blauem, eins in gelbem Papier befindlich, 2) 250 Stück Cigarren in einer noch uneröffneten mit grüner Etikette und der Bezeichnung „Ha ¬ bana" versehenen Kiste, 3) eine Spitze Zucker, 5 bis 6 Pfund enthaltend, 4) . 2 Paquete Zucker, jedes zu 1 Pfund, 5) einige Stückchen Seife, mehrere Zwiebäcke und einige Dreiermundsemmeln, 6) v. 1 Thaler Geld in Kupfermünzen, 7) zwei kleine Schachteln mit e. 3 Ngr. Kupfergeld, 8) ein Portmonnais von braunem Leder und Stahlbügel, entwendet worden, was behufs der Ermittelung des Thäters und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 24. April 1867. Das Königliche Gerichts-Amt. Uibrig. L. Bekanntmachung. Der hiesige Scharfrichtereibesitzer Herr Louis Fischer beabsichtigt seine Abdeckerei in süd - östlicher Kht- tung von der Stadt in einer Entfernung von 250 Ellen von der jetzigen Brandstätte, auf die beiden Flur parzellen Nr. 64S und 650 zu erbauen. Die Stelle, auf welche das Schlachthaus zu stehen kommt, ist durch eingeschlagene Pfähle bezeichnet. Indem man solches hiermit in Gemäsheit ß. 26 des Gewerbegesetzes öffentlich bekannt macht, fordert man Jedermann auf, innerhalb einer für alle nicht auf Privatrechtstiteln beruhenden Einsprüche prättufiven Frist von 4 Wochen, etwaige Einwendungen bei unterzeichnetem Gerichtsamte anzubringen. Königliches Gerichtsamt Strehla, am 23. April 1867. Häntzschel. jir«ge»geschicht-. Riesa. Arr Warnung für das Publikum wird mchrfach darauf aufmerksam gemacht, daß jetzt wie derholt falsche österreichische Gulden vorgekommen sind. Sie tragen die Jahreszahl 1859 und sind jedenfalls aus einer Zirmcomposition angefertigt, denn beim Kratzen an denselben kann man sehr leicht Stückchen loslosen, was auch bei einiger Aufmerksamkeit ihre Unechtheit sofort erkennen läßt. Dresden. In einer der jüngsten Sitzungen der Dresdner Stadtverordneten wurde von dem Schuldi rector Berthelt der Antrag eingebracht, daß für Kin der aus Familien, welche drei oder mehrere Kinder in die öffentliche Schule schicken, ein ermäßigter Schul- geldsatz festgesteüt werde. Dresden, 23. April. Den am 29. d. UsM- mentretenden preußischen und sächsischen LaWMtz wird als einziger Gegenstand die Berathuna undW» schlußfassung über die Einführung der ReichSverfMM des Norddeutschen Bundes vorgeleat werde«. DM Verfassung schließt bekanntlich vielfache Veränderungen der Verfassungsurkunden der 22 norddeutschen Süch ten in sich. Es ist vielleicht an der güt, an M Unterschied in der Geschäftsbehandlung M erinnM welcher zwischen der preußischen und sächsischen Ver- fassungsurkunde stattfindet, wenn Abänderung«, dem selben in Frage kommen. Nach preußischem Gesetz erfordert eine solche Verfassungsänderung eine Mei- malige Abstimmung der beiden Häuser in eiaeckMi- schenraume von 2t Tagen, nach sächsischem istmtt