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Dienstag den 25. Juni 1878. Mit dem 1. Juli a. e. beginnt für das III. Quartal auf das „Elbeblatt und Anzeiger" mit der belletristischen Gratis-Beilage „Erzähler a« der Elbe" ein neues Abonnement und laden wir zu demselben hierdurch ergebenst ein. Wir werden bestrebt und in der Lage sein, unsere geehrten Leser möglichst rasch über die wichtigsten und neuesten Tagesereignisse zu informiren und werden den Interessen der Industrie, des Gewerbes und der Land wirtschaft unsere besondere Aufmerksamkeit schenken. Der Preis für das „Elbcblatt und Anzeiger" mit der Gratisbeilage „Erzähler an der Elbe", für deren Gediegenheit wir auch im neuen Quartale sorgen werden, ist inel. Postprovisio» und Bringerloh» wie bisher nur i Mk. 25 Pf. Bestellungen nehmen alle Kaiser!. Postanstalten, unsere Boten und die Expeditionen in Riesa und Strehla entgegen. Diejenigen geehrten Abonnenten, welche das Blatt durch die Post beziehen, wollen ihre Abonneinents möglichst sofort erneuern, damit in der Zusendung des Blattes keine Unterbrechungen eintrcten. Inserate finden im „Elbeblatt und Anzeiger" in Folge seiner großen Verbreitung die beste und vortheilhasteste Veröffentlichung und können wir daher dasselbe zu Publikationen aller Art nur angelegentlichst empfehlen. Expeditionsgebühren werden nach wie vor nicht berechnet. Expedition -es „Elbeblatt Md Anzeiger". Erscheint in Riesa nöckemlick dreimal: Dienstag, Donnerstag nndSonnabend. — Abonneniciiirprei« vierteljährlich t Mark Ls Pka. — Bestellungen nehmen allekkaiserl.Post-Anstalten, die Sxprditionen in Riesa und Ttrebla (E. Schon), sowie alle Polen entgegen. - Inserate, wetrlie bei dem <m«grbrrtttten Leserkreise eine wirksame Veröffentlichung finden, erbitte« «vir uns bis Lag« vorher vormittag« lollhr. — Jnsertionddeträge von unbekannten auswärtigen Auftraggebern tvrrden, wenn dieselben nicht inPoftmarken beiUegen, perPoftvorschutz erhoben. Bei Gelegenheit der Feier Unseres silbernen Ehejubiläums sind Mir und Meiner Gemahlin, der Königin, aus allen Theilen des Landes und ausalle« Schichten der Bevölkerung von Einzelnen, «vie von ganzen Genossenschaften und BereinM namentlich auch von den Bewohnern Unserer lieben Haupt- W> Residenzstadt, durch Wort und Schrift, durch sinnige Gaben, festliche Aufzüge, durch Stiftungen der verschiedensten Art, unzählige unvergeßliche Beweise wahrer Liebe und treuer Anhänglichkeit zugekommen. Wir sind tief gerührt von dieser allgemeinen und herzlichen Theilnahme. Aber auch die musterhafte, bei dem Zusammenfluß so großer Massen wahrhaft bcwundernswerthe Haltung der Bevölkerung während der Festtage hat Mich mit inniger Freude erfüllt und der gesamMte Verlauf dieses Festes hat Mich in der stets bewährten Zuversicht bestärkt, daß das Band, welches das Sächsische Äolk mit seinem angestammten Fürstenhause verbindet, ein festes und inniges ist. Es ist Mir daher Bedürfniß, in Meinem Namen und im Namen der Königin, Meiner Gemahlin, Alken, welche dieses seltene Fest Uns bereitet und sein Gelingen gefördert haben!, hierdurch Unseren herzlichsten und tiefgefühltesten Dank auszudrücken. Gott segne Mein Sachsenland und sein Volk. Dresden,.am 21. Juni 1878. Bekanntmachung, die Reichstagswahlen betreffend. Nachdem durch den Bundesrath die Auflösung des Reichstages beschlossen und zur Vornahme der Neuwahlen für denselben der S0. Juli dieses Jahre ¬ festgesetzt worden ist, so ergeht in Gemäßheit erlassener Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern an alle Gemcinde-Borstände hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks andurch Anweisung, nach Maaßgabe des Reglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870, Seite 275 ff.) zu Ausführung des Bundes-Wahl gesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869, Seite 145 ff.) unverzüglich die Listen der in ihren Ortschaften «tu» schließlich der selbstständigen Güter befindlichen Wähler (88 1, 3 und 7 des Bundes-Wahlgesetzes) nach Maaßgabe des Schema'- Seite 283 des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1870, wozu Formulare durch die Meinhold'sche Buchhandlung in Dresden-Altstadt, Moritzstraße, direet zu beziehen sind, in alphabetischer Ordnung in doppelten Exemplaren anzufertigen und diese Wahllisten sofort und spätestens den S. Juli dieses Jahres auszulegen, auch daß und wo diese Auslegung erfolgt unter Ver weis auf 8 3 des Reglements vom 28. Mai 1870 gleichzeitig in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Hicrnächst werden die Gemeindevorstände noch angewiesen, bei Anfertigung der Listen und Auslegung derselben die Vorschriften des mehrerwähnten Reglement- vom 28. Mai 1870 genau zu beobachten und noch besonders auf folgende Vorschriften, die bei den früheren Wahlen vielfach nicht beobachtet worden sind, aufmerksam gemacht. 1. Jede Wählerliste ist mit der Bescheinigung des Gemeindevorstandes darüber, daß und wie lange die Auslegung geschehen, zu versehen. ( 2. Bei Berichtigung der Wählerlisten durch Streichungen und Einschreibungen sind die Gründe dazu am Rande zu bemerken. 3. Beide gleichmäßig berichtigte Exemplare der Wählerliste sind am 22. Tage «ach dem Beginn der Auslegung unter der Unterschrift des Gemeinde- BorftandeS abzuschließen. 4. Das zweite Exemplar ist zugleich mit der Bescheinigung der Uebereinstimmung mit dem Häuptexemplare zu versehen. Großenhain, am 21. Juni 1878. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Die Verpachtung der diesjährigen Obstnntzvng an Aepfel, Birnen und Pflaumen auf hiesigem Ritterguts«, sowie auch auf städtischem Gebiet an den Straße« nach Poppitz, Weida und Pausitz erfolgt Dienstag de« LS. e. Rachmittwgs 4Uhr an hiesiger Rathsstelle abtheilungSweise, wobei die «uswahl unter den Licitanttn Vorbehalten wird. , . Dee Gtadtrath z» Riefa, q« so. Juni 1878. . . . , j Steger. I. V.: von Witzleben, Reg.-Ass. Bekanntmachung, Schifffahrtsverkehr betreffend. Wegen Fortsetzung der Baggerungsarbeiten bei dem in Ausführung begriffenen Tlbstromcorrectionsbaue unterhalb der Gauernitzer Insel findet vo« 22. dss. MtS. ab eine zeitweise Sperrung der Schifffahrt dergestalt statt, daß die letztere in der Regel nur während der Zeit früh vor 6 Uhr, Mittags von 12 bis 2 Uhr und Abends nach e Uhr die betreffende Stromstrecke passiren darf. ES wird dies hierdurch zur Kenntniß des Schifffahrt treibenden Publikums mit dem Bemerken gebracht, daß in der Nähe des sogenannten Tännigt- hauseS unterhalb Wildberg ein Ansageposten aufgestellt sein wird, dessen Weisungen Seiten der Schiffer bei Vermeidung von 15 bis 50 Mark Strafe un weigerlich nachzukommen ist, sowie, daß diejenigen zu Thal fahrenden Fahrzeuge, welche warten müssen, bei der Wildberger Fähre zu stellen haben. Meißen, am 20. Juni 1878. Königliche Amtshauptmannschast als Elbstromamt. CUMall und Anzeiger. Arntsötatt der Lönigl. Amtshauptmannschast Großenhain, -er Lönigl. Gericht-Ämter Riesa and Strehla, sowie des Ltadtraths M Riesa und Ltadtgemeinderaths zu Strehla. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Für die Redaktion verantwortlich: T. Langer in Riesa. 74