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Elbtblall und Anzeige^ Amtsblatt für die Königlich«! EttichlSüwlcr stwie dik StabtrW z» Riesa mb Strehla Redaetion und Verlag von E. F. Grellmann. IVA. Dienstag, den 87. December 187(^ Dicht« Blatt „eidtdlatt an» Aaplztr» echchelnl wschenllich zweimal, Dienstag« und Freitag«, und kost,« vierteljährlich I» Ngr. — Btsttilungm werden dch je^r V«ftL»stalI, in m>ier« Erxedtttonen in Ntcha und Strehla, sowie »an allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von «nnonlen stnd serner bivollmlichtigt Haasenstein und vagter m vamourg- Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., H. Angler in Leipzig, F. W. Saaldach in Dretden und Auge» Fort tu Leipzig. Bekanntmachung, das Kreis-Ersah-Geschäft im Jahre 18A betreffend. «Yüglich der nächstjährigen «rett. Ersatz. Geschäfts in dem au, den Städten Meißen und Riesa sowie den Ortschaften der SerichtSamtlbqkk« Meißen und Riesa gebildeten AuShebung-bezirk« Meißen wird hierdurch in Gemärheit der Bestimmung in 8 71l der Ersatz-Instruction Folg««« bekannt gemacht. ES kommen zur Musterung: den 8. Januar 1871 die sümmtlichen Militärpflichtigen aus der Stadt Meißen. den 3. Januar die Militärpflichtigen aus folgenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Meißen: - Althirschstein mit Gosa, Bahra mit Böhla, Barnitz mit Metzschwitz, Batzdorf mit Neubatzdorf, Bergwerk, Bockwen, Bohnitzsch mit RaMre, Boritz, Brockwitz, Clieben, Canitz, Cölln, Constappel, Deila, Diera, Dobritz, Fischergasse mit Klofterstraße, Drossel und Adamr Weinberg, Gar sebach, (Ober- und Nieder-) Gasern, Gauernitz, Görna, Görtitz, Gohlis bei Oberau, Golk, Gröbern mit Roitzschberg, Großdobritz, Großkagen, Gruben, Hartha bet Constappel, Heynitz und Hintermauer, den 4. Januar die Militärpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Meißen: Ickowitz, Jessen, Jesseritz, Käbschütz, Kaisttz, Keilbusch, Kettewitz mit Jockischberg, Kleinkagen, Kleinprausitz, Klosterhäuser, Kobitzsch, «orbitz, Kot tewitz mit Berg, Krögis, Leippen mit Lindicht, Schänitz und Lesten, Lercha, Leutewitz b. Meißen, Löbsal, Löbschütz, Löthain, Luga, Mauna, Mehren, Miltitz mit Zwuschwitz, Mischwitz, Mohlis, Naundörfel, Naundorf mit Hebelei, Naustadt, Neuhirschstrin, Niederau, Riedersähra, Nie derjahna, Niederlommatzsch mit Göhrischgut, Niedermuschütz, Ntedermeisa, Niederspaar, Niederstößwitz, Nieschütz, Nimtitz, Nößge mit Neunößg«, Oberau, Oberjahna mit Kaschka, Oberlommatzsch, Obermeisa mit Bogelgesang, Obermuschütz, Oberspaar, Ockrilla, Pauschütz und Pegenau, den 5. Januar die Militärpflichtigen aus nachgenannten Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Meißen: Pinkowitz, Pinnewitz, Piskowitz bei Schieritz, Piskowitz b. Taubenheim, Planitz, Polen- (Ober- und Nieder-) Porschnitz, Pröda, Priesa, Prosch- witz, Questenberg mit der Altenburg, Reichenbach mit Spittewitz, Reppina mit Schloß Scharfenberg, Rchpnitz, Riemsdorf, Robschütz mit Rottzschwlese, Roitzschen mit Ncidmühle, Rottewitz, Schänitz bei Riesa, Schieritz, Schletta, Schönnewitz, Seebschütz, Seeliastadt, Seilitz, Sem- melsberg, Siebeneichen mit Neudörfchen, Sieglitz, Sönitz, Sörnewitz, Soppen, Sornitz, Stroischen, Taubenheim, Tronitz, Ulendorf, Vorbrücke, Weinböhla, Weitzschen, Windorf, Minkwitz, Wölkisch, Wuhsen, Munschwitz mit Neuwunschwitz, Zadel mit Kleinzadel und Raupenberg, Zaschen dorf (Alt- und Neu ) Zehren, Ziegenhain und Zscheila und den 7. Januar die Militärpflichtigen aus der Stadt Riesa sowie aus sümmtlichen Ortschaften de- GerichtsamtSbezirk» Riesa. Die Musterung wird an jedem der bezeichneten Tage von früh 8 Uhr an in dem Gasthose zur goldenen Sonne in Meißen ftattfinden. LS werden daher die im Jahre 1871 zur Gestellung vor der KreiS-Ersatz-Commission verpflichteten Mannschaften, zu welchen auch die in die sem Jahre disponibel Gebliebenen gehören, hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den angegebenen Musterungsterminen, zu Vermeidung der in den 8ß. 176 und 177 der Ersatz-Instruction enthaltenen Strafen und Nachtheile aufgefordert. Ebenso haben sich gedachte Mannschaften zu Vermeidung gleicher Strafen und Nachtheile zur Stammrolle rechtzeitig anzumelden. Die Loosung der zuni ersten Male zur Gestellung kommenden Militärpflichtigen aus dem ganzen AuShebungSbezirke Meißen wird den 9. Januar künftigen Jahres, von Vormittags Punkt 8 Uhr an ebenfalls in dem Gasthofe zur goldenen Sonne in Meißen stattfinden und wird den Militärpflichtigen da» persönliche Erscheinen dazu überlassen. Mr di« Mannschaften, welche bei der Ausrufung im LoosungSlocale nicht gegenwärtig find wird durch ein Mitglied der KreiS-Ersatz-Commission da» Loo» gezogm werden. Da eine Zurückstellung resp. Befreiung vom Militärdienste nur im Frieden zulässig ist, so können etwaig« darauf gerichtete Gesuche Währmd di« Armee auf dem Kriegsfüße steht, Setten der KreiS-Ersatz-Commission nicht berücksichtigt werden. Wenn ein Mlitärpflichtiger an Epilepsie zu leiden behauptet, so müssen, bevor seinen Angaben Folge gegeben werden darf, nach 8 74« der Ersatz-Instruction mindesten» 3 glaubwürdige Zeugen an Eidesstatt vor einem Mitglied« der KreiS-Ersatz-Commission oder einer andern BehSrde pro tokollarisch erklärt haben, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Meißen, am 23. November 1870. Königliche Kreir-Ersatz-Commission des AuShebungSbezirkS Meißen. Der Civilvorsttzende, AmtShauptmann von Egidh. Krapf. Steckbrief. Der unter D stgnalirt« zeither im hiesigen Armenhaus« unterbracht« Friedrich Moritz Wengk gen. Keßler von hier ist der Entwendung «ine» alten grauen Mantel», ein Paar neubesohlter rtndlederner Halbstiefeln und einer SchnapSslasche verdächtig, sein dermaltger Aufenthalt aber unbekannt. Die Polizeibehörden werden ersucht, aus rc. Mengt gen.'Keßler zu fahnden, ihn im BetretungSfall« festzuhalten und ihn mittelst Schub« anher zu dirigiren. Königliche» Gerichtsamt Strehla, am 15. December 1876. Alter: 19 Jahr, Größe: mittel, Religion: rvang. lutherisch, Haare: blond, Stirn: frei, «ugenbraunen: blond. Rase und Mund: vrovortionirt, Kinn: klein, Gesicht: länglich, Zähn«: vollständig. Besondere Kennzeichen: Ist mit einem Leistenbruch behaftet. " Bekanntmachung die Anmeldung der Hunde bktt. Unter Bezugnahme auf 8 8 de» Ges«« vom IS. August IS6S, dir gulativ» über Entrichtung dieser Steuer in Strehla, werden all« Anwohner meidung der 8 S d« Regulativ» angedrohten Strafe von Drei Thalrrn de« 10. I « i schriftlich« Anzeige bet un» zu machen, welchr Hund« sie besitzen. Rechtzeitig« mündliche Anmeldungen werden jedoch auch bei« mtteqelchneten Bürgermeister angenommen. Strehla, am S1. December 1870. D s * S t a h t r a t h. ' «chnttrr, lvrgrmstr. allgemeine Anführung einer Hundesteuer betreffend, und auf 8 8 d« Re- ^Mfg^ordett^^«rften»^' «onfignation dersäben, bet V«r- »«ar 18 7 1