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Mckall und Anzeiger. Amtsökatt für die Königlichen Gerichtsämter sowie die Stadträthe zu Riesa und Strehla. Druck und Verlag von E. F. Grellmann in Riesa. 56. Freitag, den 12. Juli 1872. L. Jochim. Wagner, Aff. borgt« bas Kais Die äben chtrn >« « trete, vor dem Kriege mit ,000M) Pfd.Steü. Um tzM» - Einlage von der hiesigen Epar- , „ „ gegangen. Der unbekannte Inhaber dieses ,te oder Ansprüche an jene- Buch und die gemachte Einlage bet uns bei Verlust der- Der Stadtrath. Sieger. Diese« Matt „StbebloU MI« Aa^tgee" erscheint in Siiesa wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitag«, und kostet vierteljährlich lo Ngr. — Bestellungen werden bti jeder Postanftalt in unseren Srpeditioncn in Siiesa und Strehla sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt paasensiein und Bogle« in Hamburg-Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., Si. Masse in Leipzig, z. W. Gaalbach in Dresden und liugen Fort in Leipzig. einer Staats- . Strrl. nur um Bekanntmachung. Die zum 13. d. M. anberaumte Versteigerung des WinterroggenS auf dem vormals Henselsschrn, jetzt Seifert'schen Gute zu Mergendorf findet nicht ftntt. . , Riesa, am 9. Juli 1872. Dar Königliche Gericht» amt. i - Uibrig. Bekanntmachung. ' Einer Mittheilung der Königlichen Gerichtsamts Meißen zufolge hat sich in den Dörfern Seerhausen, Prausitz und Pahrenz gegen Ende vor. MtS. ein der Wuth verdächtiger Hund gezeigt. Es wird daher in Gemäßheit K. IS der Mandats vom 2. April 1796, sowie der Generalverordnung vom 7. Novbr. 1865 Folgendes angeordnet: 1) In den Dörfern Seerhausen, Prausitz und Pahrenz sind alle Hunde aus die Dauer von 12 Wochen, und mindestens bis zum 28. September d. I. eingesperrt zu halten, 2) das HerauSlaffen der Hunde aus den Behausungen oder Gehöften ihrer Eigenthümer ist nur unter der Bedingung gestattet, daß der Hund mit einem gut construirten Maulkorbe von starken Drahtstangen oder Drahtgeflecht« versehen ist. Auch Fleischerhunde dürfen nur unter dieser Voraussetzung mitgeführt werden. 3) Zuwiderhandlungen gegen die Anordnungen unter 1 und 2 werden mit einer Strafe von 2 Thlr. 15 Ngr. — - oder mit verhältniß- mäßigem Gefängniß bestraft. Riesa, am 8. Juli 1872. Königlicher Gerichtsamt. Uibrig.— Verordnung, Maßregeln wegen der Rinderpest betreffend. Da officiellen Mittheilungen zufolge die Rinderpest neuerdings auch in Niederösterreich sich wieder verbreitet, so sieht sich das Ministerium des Innern veranlaßt, in gleicher Weise, wie dies durch die Verordnung vom 5. vorigen Monats in Betreff Galiziens geschehen ist, nach Maaßgabe der Bestimmungen in ZA. 1 bis 4 der Instruction zu dem Reichsgesetze vom 7. April 1869, Maaßregeln gegen die Rinderpest betreffend, hiermit Folgendes anzuordnen: Bi» aus Wettere» dürfen aus Niederösterreich nach Sachsen nicht ein- und durchgesührt werden: Rindvieh aller Art, Schafe und Ziegen; ferner frische RindShäute, Hörner und Klauen, Talg, wenn letzteres nicht in Fässern, ungewaschen« Wolle, welche nicht in Säcken verpackt ist, und Lumpen. Schweine aus dem genannten österreichischen Kronlande dürfen nur in Etagenwagen eingesührt werden. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden nach 8. 328 der ReichsstrafgesetzbucheS mit Gefängniß bis zu Einem Jahre, be ziehendlich bis zu Zwei Jahren bestraft. Dresden, am 6. Juli 1872. Ministerium des Innern. Für den Minister: Körner. Bekanntmachung. Da» auf den Namen Johanne Sophie verehel. Kücklich in Grödel unter 8394 über 35 Thlr. —- cassenverwaltung ausgestellte Einlage- und Quittungsbuch ist nach einer anher erstatteten Anzeige verloren gega Buche» wird hiermit aufgefvrdert, binnen 3 Monaten seine Rechi - - -- selben anzumelden. Riesa, den 25. Juni 1872. Von dem unterzeichneten Königlichen GerichtSamte sollen den 17. Juli 1872 die dem WirthschastSbesitzrr und Fuhrmann Carl Gottlob Dietze in Nünchritz zugehörigen Grundstücke, nehmlich: 1) Gebäude, Hofraum und Garten 19 des Cat. und 2 der alten Flurbuchs für Nünchritz, 2) da- Feld 137 k. des Zusammen- legungsplaneS für Nünchritz, 3) das Feld .ir 141 desselben, 4) das Feld 145 desselben, 5) die Wiese 195 desselben, 6) der Obst und Grasegarten 733 des alten Flurbuches, 7) das Feld 137« der Zusammenlegungsplanes, 8) das Feld 1374 desselben, 9) dar Feld 137« desselben, 10) das Feld I37b desselben, und 11) dar Feld 137» desselben, von denen die Grundstücke unter I bi» mit 6 auf Fol. 10, das unter 7 aus Fol. 69, das unter 8 aus Fol. 71 und das unter 9 auf Fol. 75 des Grundbuches für Nünchritz Hainer Antheils und das Grundstück unter 10 auf Fol. 56 und da» unter 11 auf Fol. 65 des Hypothekenbuches für Nünchritz Grödeler Äntheils ein getragen, und welche am 20. März und am 7. Mai 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten zusammen auf 3 4 4 3 Thlr. 1« Ngr. - Pf-, nehmlich die unter 1 auf 855 Thlr. —- —das unter 2 auf 400 Thlr. —- —-, das unter 3 auf 73 Thlr. —- —das unter 4 aus 85 Thlr. —- —-, dar unter 5 auf 125 Thlr. — —-, das unter 6 auf 100 Thlr. -- —-, dar unter 7 auf 206 Thlr. 20 Ngr. —dar unter 8 auf 412 Thlr. —- —-, da» unter 9 aus 192 Thlr. —- —dar unter 10 auf 281 Thlr. 10 Ngr. —und das unter li auf 713 Thlr. lO Nar. —- gewürdert worden find, nach den einzelnen Folien nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Gerichtsstelle, sowie im Gasthofe zu Nünchritz auShängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 8. Mai 1872. Königliches Gerichtsamt. Uibrig. stehenden Emission der Rilliarden-Anleih« von eine Flugschrift «schttnen, hi« grof sehen , UI OI ,000,000 Pfd. Sterl., ! um LO,OOOM) ^56,000 Pfd. Strrl., Nationalv ' ' machte, v«größerten die Nominal Schuld um 10,000,000 M. Sterl. Fall der Commune I eine Anleihe von M ßtmGrschttmunß vn