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- - - - - - *" 7'. ' . ' ' ., » , -7 --'c -.? . ' '- ' ' ' ' ''" ' -' ' - . '. , - - . (MMll und AMgcr. Amtsblatt der Sönigl. Ämtshauptmannschaft Großeuhai», der Lömgl. Gerichtsämter Riesa »lü> Strehla, sowie -es Stadtmths M Riesa «ad Äa-tgemeiuderaths M Strehla. Redaktion, Druck und Verlag von G. Ponsong in Riesa. 38. Sonnabend, dm 1. April. 187A. krickeint in diiela weö entlick dreimal: Dienstag, Donnerstag und Sonnabend. — Äbonnemenipreis vierteljährlich I Mark2sVfg. — L'esiellungcn nehmen alle Saiierl. Poft-Anstalten. »ie Expeditionen in Niesa und Strehla, sonie alle Voten entaegen. — Inserate, welche bei dem auSgebreiteten Leserkreise eine wirksame Verbreitung finden, erbitten wir uns bl» lagB »orher Vormittags t« Uhr. — Jnsettionkbeträge von unbekannten auSwSrtlgen Austtaggcbern werden, wenn dieselben nicht in Peftmarken beUiegen, per Voftvorschuh erhoben. <a . 7' ... , „c. 7.nr/ ;i...r..-"^77.tllNMl7 >7 rrinmmD-.n.'rr-TT'rrT-'irTTT-.-'- «n——""^^^.«r«si!77t77l^chMe7^i777'.^7Z'.7i:'-7^^ri7.7'.'7'. - 7." Bekanntmachung. Die Brandversicherungsbeiträge nach 2 Pfg. pro Einheit und die Landrenten pro 1. Termin 1876 sind längstens , bis zum I». April dies. Js in unserer Stadtsteuer-Einnahme abzuführen. Riesa, am 30. März 1876. Der Stadtrath. ' Steger. Pilz. Bekanntmachung, die Musterung im Aushebungsvezirk Großenhain detr. Die diesjährige Musterung der Militairpflichtigen des zum hiesigen Aushebungsbezirk gehörigen Musterbezirks Riesa wird und zwar am 4. April für die Ortschaften des Gerichtsamtsbezirks Riesa am S. April für den Stadtbezirk Riesa im Rathhanse z« Riesa stattfinden und werden daher die mit Führung der Stammrollen beauftragten Gemeindevertreter hierdurch veranlaßt, die gestcllpflichtigen Mannschaften zu de» betreffenden Musterungstermine rechtzeitig einzeln vorzuladen und deren Gestellung früh '/z8 Uhr zu bewirken, auch dieselben wegen etwa nvthig werdender Auskunftsertheilung über ihre Verhältnisse persönlich nach dem Musterungslocale zu begleiten und die Stammrolle mit zur Stelle zu bringen, hiernächst auch alle gestellungspflichtigen jungen Leute selbst angewiesen, bei Vermeidung der gesetzlich angedrohten Zwangsmittel, Strafen und Nachtheile persönlich zum Muste rungstermine pünktlich sich zu gestellen, im Behinderungsfalle durch Krankheit aber sich durch obrigkeitlich beglaubigtes ärztliches Attest entschuldigen zu lasten. Zum Loosungstermine für die Militairpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks Großenhain vom Jahrgange 1856 ist der IS. April früh 8 Uhr im Schützenhäuse zu Großenhain bestimmt worden, wobei das Erscheinen den Loosunasbercchtigten überlassen bleibt mit dem Bemerken, daß für die Abwesenden ein Mitglied der Königlichen Ersatz-Commission das Loos ziehen wird. Im Uebrigen wird bezüglich sonstiger Verhältnisse noch Folgendes bekannt gegeben Die Reklamationen (Zurückstellungs-Anträge) sind spätestens im Musterungstermine in der vorgeschriebenen Form anzubringcn und Formulare dazu in der amtshauptmannschaftlichen Canzlci zu entnehmen wie bisher. Hierbei wird darauf hingewiesen, daß Zurückstellungsanträge, die nicht im Musterungs termine der Ersatz-Commission zur Erwägung Vorgelegen haben, später von der Königlichen Ober-Commission beim Oberersatzgeschäft gar nicht angenommen werden, falls nicht etwa die Znrückstellungsgründe erst nach der Rkusterung eingetreten sind. Zur Beurtheilung der Arbeits- und Aussichtsfähigkeit derjenige» Personen, zu deren Unterstützung ein Militairpflichtiger reclamirt wird, . haben sich dieselben im Musternugstermine behufs ärztlicher Untersuchung vor der Ersatz-Commission einzufinden und anmelden zu lassen. r Wie früher, so erlangen auch jetzt Militairpflichtige des jüngsten Jahrganges lediglich dadurch, daß sie sich im 1. Gcstcllungsjahre und obne Rücksicht auf das Loos zu einem dreijährigen resp. bei der Cavallerie vierjährigen freiwilligen Dienstcintritte anmelden, die Berechtigung, Waffengattung und Truppen- theil, bei dem sie, ihre Brauchbarkeit für die betreffende Waffe vorausgesetzt, eingestellt zu sein wünschen, sich wählen zu können, und wird die bei der Cavallerie zurückgclegte verlängerte Dienstzeit auch künftig derart zu Gute gerechnet, daß von solchen nur eine 3jährige Landwehrdienstzeit abzuleisten ist, solche Leute auch aus dem Beurlaubtenverhältnisse zu Friedensübungen nicht eingezogen werden; später angebrachte Gesuche wegen Wahl eines bestimmten TruppentheileS können dagegen durchaus nicht berücksichtigt werden. ' Uebcrdies ist zum Eintritt als Freiwilliger bei der Cavallerie die Einwilligung des Vaters oder Vormundes beizubringen. Die zum einjährigen Freiwilligendieust Berechtigten haben beim Eintritt in das militairpflichtige Alter, dafern sie nicht bereits dienen, bei der Ersatz-Commission ihres Gestcllungsortes schriftlich oder mündlich sich zu melden und unter Vorlegung ihres Berechtigungsscheines ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Gesuche von Reservisten, Landwehrleuten und Ersatzreservisten um Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häus licher oder gewerblicher Verhältnisse sind vor Beginn des Mustcrgeschäfts bei dem betreffenden Stadtrathe oder Gcmeindevorstande anzubringen, von letzteren hierher einzureichen — wobei 88 i? und 18 der Control-Ordng. zu beachten sind — werden hierauf am IL April von der verstärkten Ersatz-Commission der Beschlußfassung unterzogen und Eröffnung an die Betreffenden erfolgen. Endlich hat man die strenge Handhabung der Au- und Abmeldung von Gestellpflichtigen besonders einzuschärfen und auf die desfallsigen Bestim mungen in 8 23 der Ersatz-Ordnung zu verweisen. Großenhain, am 16. März 1876. Die Königliche Amtshauptmaunschaft Pechmann. T. Bekanntmachung. Obwohl den die Riesaer Abdrücke pasfirenden Schiffern die dort vorhandenen Anstalten (Dampfer und Lootsen u. s. w.) zur Verfügung stehen, so kann doch in Folge des eingetretenen niedrigeren Wasserstandes das ungefährdete Passircn der genannten Brücke s unter den obwaltenden Umständen Seiten der Strompolizeibehörden keine Garantie übernommen werden. Uebrigens wird der Durchgang tiefbeladener Fahrzeuge durch die Riesaer Elbbrücke^bei etwa fortschreitendem Sinken des Wasscrstandes der Elbe bis zur Beräumung des nächsten Joches unmöglich werden. Zur Stachricht und Nachachtmg für das schifffahrttreibende Publikum wird Solches hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Meißen, am 25. März 1876. Die Königliche Amtshaupturanuschaft als Glbstromamt. Schmiedel. TageSgeLchichte. , Dresden, 29. März. Zu dein Berichte über die gestrige Sitzung der Ersten Kammer ist noch nachzutragen, Kch dii Kammer dm ersten Absatz des tz 3 deS Gesetzentwurfs über die Enffchädigung der - . .. Deputation vorgeschlagenen Abänderung annahm, daß das von der Zweiten Kammer befckloffene Verbot der Annahme und Forderung von Geschenken selten der Geistlichen wegfalle. Absatz 2 desselben Paragraphen rvutde mit mehreren dazu gestellten Anträgen an die Deputation zurückverwiesen. Die Übrigen Paragraphen farwen ohne Debatte in der Fassung der Zweiten Kaßrnier Annahme, nur in 8 d «strde stuf Antrag der > . ... i - - : Deputation die Beschränkung der Gewährung der Ent schädigung auf die Dauer von 50 Jahren abgelehut. In der heutigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde nach längerer Diskussion die Novelle,zum dem Gesetze über den Landesculturrath mit mehreren von den Referenten vorgeschlagenen Abänderungen, welche dahin gehen, daß die Wahlberechtigung und Beitragh- verpflichtung zum Landesculturrath auf die Besitzer