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Meblaü «»Mnzeiger. Ä W 1 S b l a 11 für die S-mgl. EerichMMcr fmir die GtadtMe zu Mesa mid Strchl«. Redaction und Verlag von S. F. Grellmann. 45. «r-tta-, 4. ««»i MA. »eimal, Dtenftaa» und Freitag«, mck IM Wer- ditionen vt Ni^a Gwcha^ siwl« von «DM bevollmächtigt Haas»«stet« »och Vog t t» «ngler in »ripgig, MM »aalbach i« vr«»»«n «ch «,,«» F«r» Diese« »lall „ und «kngetOe» tewlhrüch 7j «gr. — «estelümgen werd«, bei jeder ff unsem Boten entgegen genommen. — K» «nnahure Hamdorg-Altona und chranksurt a. M, h. «i in «etp,»g. Bekanntmachllug, die Wahl eines autzerordentlichm Mitgliedes des LandeS-MedicinalcollegiumS betreffend. Nachdem sich bei der am heutigen Tage zufolge der Bekanntmachung vom 7. dies. MtS. in Gemäßheit der Bestimmungen des Regulativs zur Verordnung vom 12. April 1865, die Errichtung eines Landes- M^i- cinalcollegiums betreffend, vorgenommenen Wahl emeS außerordentlichen Mitgliedes veS Landes-Medictnalcolle» giumS ergeben hat, daß die nach 8.14 des angezogenen Regulativs zur Giltigkeit der Wahl erforderliche Stim menzahl nicht emgegangen war, ist nach 8- 16 die Wahl zu wiederholen. Unter Hinweis auf die in dem angezogenen Regulative enthaltenen Vorschriften werden daher alle Mit glieder des ärztlichen Kreisvereins hierdurch anderweit veranlaßt, sich an dieser Wahl zu betheiligen und, da solche nach 8- 8 des Regulativs schriftlich zu erfolgen hat, die eigenhändig geschriebenen Sttmnyettel weder mit dem eigenen Vor- und Zunamen unterschrieben und mit dem Privatpetschaft besiegelt in eine« ver schlossenen Couvert mit der Bezeichnung: .Mahlzettel" oder aber nicht unterschrieben und sodann mit der auf dem verschlossenen Couvert eigenhändig bewirkten Bemerkung „Stimmzettel des Vr. bl. zu bl." bis zu« 12. Juni dieses Jahres portofrei an die Eanzlei der Königlichen KreiS-Direction zu Leipzig einzusenden. Alle nach Ablauf dieses Termins eingehenden Stimmzettel bleiben unberücksichtigt und werden uner öffnet vernichtet. Zu Vermeidung von etwaiger anderweiter Wiederholung der Wahlhandlung werden die Herren Mit glieder des ärztlichen Kreisvereins hiermit nochmals auf genaue Beobachtung der vorstehend- bezeichnete« gesetzlich erforderten Formalitäten des Abstimmungsmodus, sowie rechtzeitige Einsendung der Stimmzettel aufmerksam gemacht. Leipzig, am 28. Mai 1869. Der mit der Wahl beauftragte Medicinalbeisitzer der Königlichen Kreis-Direktion. 0r. KSuubeoltch. Bekanntmachullg an den ärztlichen Kreisverein des Regierungsbezirks Dresden. Da bei der am 28. Mai erfolgten Auszählung der behufs der Neuwahl eines zweiten außerordentlich« ärztlichen Mitgliedes des Landesmedicinalcollegmms abgegebenen Wahlzettel für keinen der Gewählt« sich die gesetzlich vorgeschriebene Ziffer der Stimmen herausgestellt hat, so ist die Wahl unverzüglich zu wiederhol« und «erd« deshalb die stimmberechtigten Mitglieder Les genannten Kreisvereins andurch aufgefordert, die Wahlzettel in ihrer bereits bekannt« genau« äußeren Bezeichnung gut verschlossen, und mit Kranümiarke versehen, bis zum SS. Juni l. I., Mittags s Uhr, als dem Wahltage, an das Eingangsbüreau der König!. Kreisdirection gäangen zu lasten. Dresd«, am SV. Mai 1869. Der Medicinalbeisitzer der König!. Kreisdirection: Medicinalrath llr. Warnatz. x^M-m 1 Juni 1869 Nachmittags in der 3. Stunde ist auf dem Wege von eine« Gutsgehöfte « Krri- WWW Nitz bis an die Gatschhäuser eine Brieftasche mit dem König!. Sächs. StaatsschädockasteuschÄre IMG, San. ll Nr. 191358 zu 199 Thlr. —- —- nebst Talon und Coupons vom 2. JE« IMG ab verlor« Word«, was Behufs dessen Wiedererlangung bekannt gemacht wird. j Strehla, am 2. Jmn 1869. Königliches Gerichts«« t. GNiMW».