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LWl'all Md Mutiger. A m t s l> l a t 1 für du König!. Gcrichtsäinicr sovic du Stadtkäthe zu Rusa und Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grcllmann. »!«><»-,, »«» «. «««i 1865. Dies«» Blatt, „Elbeblatt und Anzeiger", erscheint wöchentlich zweimal, Dienstag« und Freitag«, und k.stet vierteljährlich 7j Ngr. Bestellungen werten bei jeder Pustanstalt, in der Ervedition diese« Blatte« in Ries«, in Strehla bet Herrn Schubmachermeister Lirvert und überhauPt von allen unser» Boten entgegeageuommen. Zu Annahme von Annoncen find ferner bevollmächtigt Haasenstetn und Bögler tn Hamburg-Altona und Frankfurt ». M.. Jllgtn und Fort in Leipzig, Hr. F. W. Saaldach in Lretden und Hr. H. Engler in Leipzig. Bekanntmachung. Die Bildung der ärztliche» und pharmaceutischen Kreisvereine und die Wahlen außer ordentlicher Mitglieder des Landes-Medieinal-CollegiumS betreffend. In Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 12. April 1865 (Gesetz- und Verordnungs-Blatt für 1865 p. 115 ff.) und ß. 4 ff. des dazu gehörigen Regulatives, ist für den Regierungsbezirk Dresden 1 ärztlicher und 1 pharmaceutischer Kreisverein zu bilden und sind aus dem ersteren zwei, aus dem letzteren ein außerordentliches Mitglied des Landes-Medicinal-Collegiums durch Wahl der Vereinsmitglieder zu er wählen. Es werden deshalb alle in diesem Regierungsbezirke lebende, zur Ausübung der bürgerlichen Ehren rechte in der Gemeinde ihres Wohnortes befähigte und für hiesige Lande legitimirte Herren Aerzte erster Klaffe und unter gleicher Voraussetzung die gesetzlich legitimirten Besitzer oder selbstständige Verwalter einer pharmaceuti- fchen Officin, welche diesen Vereinen beizutreten und dadurch gleichzeitig an den Wahlen sich zu betheitigen gesonnen sind, aufgefordcrt bis zv« 14. Juli dieses AahreS, als dem Wahltenniiw, die betreffenden Wahlen schriftlich in der Art auszuführen, daß sie aus der Zahl der Aerzte erster Klasse und Apotheker des Regierungsbezirks, die Apotheker einen, die Aerzte zwei Wahlcandjdaten eigenhändig auf einen Zettel schreiben, mit ihrem eigenen Vor- und Zunamen unterzeichnen und mit ihrem Privatpetschaft versiegelt unter der Adresse des Unterzeichneten, mit der Bezeichnung „Wahlzettel" frankirt an hiesige Königliche Kreis-Direction einsenden. Alle nach Ablauf des gestellten Wahltermins erst eingehende Wahlzettel werden unberücksichtigt bleiben und uneröffnet vernichtet. Diejenigen Aerzte und Apotheker, welche nach dem oben gestellten Wahltermine den Vereinen noch beitreten wollen, haben ihre Erklärung schriftlich, frankirt, zunächst an den Unterzeichneten einzusenden. Das Ergebniß der Wahl wird seiner Zeit bekannt gemacht werden. Dresden, ai» 1. Juni 1865. Der mit dem Wahlgcschäft beauftragte Mcdicinal-Beisitzer der Königlichen Kreis-Direction. Med.-Stath irr. Warna-. E d i c t a l I a d » « g. Nachdem von dem unterzeichneten Königlichen Gericht-Samte zu dem Vermögen 1) des Posamentirers EÄrl Friedrich Vvgvft tthlich in Riesa, 2) des frühern Dienstmann-Jnstituts-Jnhabers Moritz Gustav Gchöire daselbst, der Concursproceß eröffnet worden ist, so werden alle bekannten Gläubiger dieser Gemeinschuldner, sowie überhaupt Alle, welche aus irgend einen» Grunde Ansprüche an deren Vermögen zu machen haben, andurch geladen, de» 14 Jvui 18«5, welcher als Anmeldungstermin anberaumt worden ist, zu gehöriger Gerichtszeit in Person oder durch Sach walter, die mit genügender, was Ausländer anlangt, mit gerichtlich anerkannter Vollmacht Versehen, auch ins besondere zum Vcrgleichsabschluffe ermächtigt sein müssen, an hiesiger Gerichtsstelle zu erscheinen, ihre For derungen bei Strafe, daß sie außerdem an» Cpncurse für ausgeschlossen und der ihnen etwa zustehenden Rechtswohlhat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für verlustig werden geachtet werden, gehörig an zumelden und zu bescheinigen, mit den bestellten Rechtsvertretern über die Richtigkeit der angemeldeten An sprüche und nach Befinden unter sich der Priorität halber rechtlich zu verfahren, innerhalb sechs Wochen zu beschließen und