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Mckall und Anzeiger. Amtsblatt für dir Königlichen Gerichtsämler sowie die Stndtrathe zu Riesa und Strehla. Redaction und Verlag von E. F. Grellmann. 11. Dienstag, den 8. Februar 1870. Dieses Blatt „«ldiblatt und Anzeiger" ersileint wöchentlich zweimal, Dienstag« und Freitags, und lostet vierteljährlich I« Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Postanstalt, in unsere« Ezpedittonen in Ries» und Strehla, sowie von allen unser« Boten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind serner bevollmächtigt Haasenstcin und Vogler in Hamburg- Altona, Leipzig und Franksurt a. M., H. Angler in Leipzig, F. W. Gaalbach in Dresden und Eugen Fort in Leipzig. Aufforderung an die Versender, von der undeclarirten Verpackung von Geld in Briefe re. Abstand zu nehmen. Zur Uebermittelung von Geld durch die Post, unter Garantie, bietet sich die Versendung des dcelarirtcn Werthbetrags in Briesen und Palle ten, oder die Anwendung des Verfahrens der Post-Anwciiung dar. , . Bei der Versendung von Geld in Briefen oder Peseten, unter Angabe deS WerthbctragrS, wird, außer dem tarifmäßigen, nach EntfernunaS- stufen und > e»p. nach dem Gewichte zu berechnenden Fahrpost-Porto eine Assecuranz - Gebühr für den declarirten Werth erhoben. Dieselbe beträgt bei Sendungen, welche nach Orten des Norddeutschen Postbezirks, sowie nach Süddeutschland oder Oestreich gerichtet find, unter L bis 50 Thlr. — über 50—100 Thlr. für Entfernungen bis 15 Meilen '/, Ngr. I Ngr. - - über 15—50 Meilen 1 - 2 - für größere Entfernungen 2 - 3 - , . Zum Zwecke der Uebermittelung der zahlreichen kleinen Zahlungen ist das Verfahren der Post-Anweisung wegen der größeren Einfachheit vor zugsweise zu empfehlen. Daffelbe ist gegenwär ig innerhalb des Gesammtgebiets des Norddeutschen Postbezirks, im Verkehre mit Bayern, Würtemberg, Baden und Luxemburg, sowie im Verkehr mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Nordamerika zulässig. Die Gebühr für die Vermittelung der Zahlung mittelst Postanweisung nach Orten, welche im Norddeutschen Postbezirke, in Süddeutschland oder in Luxemburg belegen sind, beträgt! bis 25 Thlr. überhaupt 2 Ngr. über 25 Thlr. bis 50 Thlr. überhaupt 4 Ngr. Beim Gebrauche einer Postanweisung wird das zeitraubende und mühsame Verpacken des Geldes, die Anwendung einer Couverts und die fünfmalige Versiegelung völlig erspart. Auch bietet das Verfahren der Postanweisung den Vortheil, daß zwischen dem Absender und Empfänger Dif ferenzen über den Befund an Geld niemals erwachsen können. Um so mehr darf die Postbchörde an die Versender die rrncuete Aufforderung richte«, sich einer undeclarirten Verpackung von Geld in Briefe oder Packete zu enthalten, vielmehr von der Versendung unter WcrthSangabe oder vondcmVerfahrenderPoftantvetsungGrbrauchzumachat. Der Ober-Post-Director. Holz-An ction. Unter den vor der Auction bekannt zu machenden Bedingungen sollen , auf Reudnitz«» Forstrevier auf »em Halzschlag« 1« Ekbthkg. 8 am Zeuekeitze» W«g« gegen sofortige Bezahlung an dm Meistbietenden versteigert werdm: Donnerstag, den 24. Februar d. I. von Vormittags 9 Uhr an, 34 Stück kieferne Bretstämme, von 10'/, bis 16'/," Mittenstärke und 22 bis 34° Länge, 168 Stück buchene und birkene Nutzstücke, (Deichseln, Leiterbäume) 4 bis 9" stark, 5 bis 10° lang, 58 Stück dergl. Klötzer, 7 bis 17" stark, 3 bis 14° lang, 292 Stück kieferne Bretklötzer, 10 bis 19" stark, 6 bis 8° lang, 641 Stück dergl. Röhr- und Lattenhölzer, 6 bis 11" stark, 6 bis 8° lang, und Freitag, den 25. Februar d. I. von Vormittags 9 Uhr an, 48 Stück kieferne Bretstämme, von 8'/, bis 14'/," Mittenstärke und 22 bis 28° Länge, 58 Stück buchene, birken« und erlene Klötzer, 7 bis 21" stark, 4 bis 12« lang, 184 Stück buchene und birkene Deichseln, Leiterbäume rc., 4 bis 9" stark, 5 bis 10° lang, 3 Stück eichene dergl., 21 bis 26" stark, 4 bis 8° lang, 220 Stück kiefern« Bretklötzer, 10 bis 18" stark, 6 bis 8° lang, 820 Stück dergl. Röhr- und Lattenhölzer, 6 bis 11" stark, 6 und 8° lang, wovon die kiefernen Hölzer von vorzüglich kerniger Beschaffenheit. Zusammenkunft: auf dem Holzschlage am Zeuckritzer Wege und Geldcinnahme: im »chänkhauf« zu Neuduitz. Köntgl. Forstverwaltungsamt Wermsdorf, am 1. Februar 1870. Brunst. Löwe. Tagesgeschichte. Riesa. In der Nacht vom Sonntag zum Montag ist bei 16° Kälte auch hier das Eis aus der Elbe zum Stehen gekommen. Dresden, 4. Februar. Se. Majestät der König haben allergnädtgst zu gestatten geruht daß der Rittmeister Freiherr von Friesen des 1. Ulanen-RegimentS Nr. 17 dm ihm verliehenen Kaiser!. König!. Oesterrrtchischm Orden der ei sernen Krone Sr. Claffe annehm« und trage. Dresden, 4. Februar. Die Erste Kam mer hat heute zunächst die gestern begonnm« Berathung der Preßgesetzentwurft zu Ende ge führt und die noch rückständigen Art. 21 — 33 allenthalben nach dm Depu t ationsvorschlägm an genommen, wodurch Art. 27 der Entwurfs in der Fassung der Regierungsvorlage wieder her gestellt und ein von der Zweiten Kammer zu die sem Artikel beschlossener Antrag abgelehnt wor den ist. Sodann wurde der Entwurf eine» Ge setzes über eine authentische Erklärung der Schluß sätze von N 2096 und 2097 des bürgerlichen Gesetzbuchs folgendm Inhalts ohne Debatte ge nehmigt: „Da den Bestimmungen in den Schlußsätzen von tztz 2998 und 2997 de« bürgerlichen Gesetzbuchs von mehreren Be richten eine Auslegung gegeben worden ist, welche der beim Erlaß diese« Echtzbuch« gehegten Absicht nicht entspricht, in dem durch jene Bestimmungen der Verschluß de« dem Gerichte zut'Aufbewahrung übergebenen letz ten Willen« mit dem GerichtSsiegel und die Aus nahme eine« Protokoll« über die Versiegelung nm zur mög lichsten Feststellung der Identität der übergebenen Urkunde »orgeschrieben, die Giltigkeit de« letzten Willen« hingegen von der Beobachckug dieser Vorschrift nicht hat abhängig gemacht werden sollen, so finden Wir Un« bewogen, mit Zustimmung Unserer getreuen Stände, die gedachte« Schlußsätze von Ktz 2098 und 2997 de« bürgerlichen Se- . setzbuchs dahin zu erläutern, daß der Verschluß der dem Ge richte zur Ausbewahrung übergebenen letztwilligen verküa- ungen nut dem Gerichtssiegel zur Giltigkeit derselben nicht crsorderlich ist. Nach vorstehendem haben sich die Gerichte de« Lande« bei allen noch Bekanntmachung dieser authentischen Erklärung zu ertheilenden Entscheidungen zu achten. Dresden, 5. Februar. In der gestrigen Si tzung der Zweiten Kammer lagen bet der Be rathung über das k. Decret, den Neubau eine» k. Hoftheateri» betreffend, folgende An träge vor: I. Antrag der DeputationSmajorität beste hend au» dm Abag. Oehmichen, vr. Minckwitz, Jordan, Heinrich-Borna, vr. Rmtzsch und Klemm als Referent): l) Zur Erbauung eine« vnigl. Hostheater« nach dem Sem- per'sthen Plane mit den im Berichte gedachten Erweiter-