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In die Stammrolle für Sttehla sind etqzutragen: / - i - i u 1 -->» - '> KFVENE^'LNSS NEWAL Anmeldung zu besorgens u. d) Diejenigen, welcheöhnd MStrehla geboren zu sein und ohne ihren wesentlichen Wohnsitz hier zu haben, sich als Dienstboten, Mus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener oder Lehrlinge. Hand werksgesellen, LchrburWnoM.Fabrikarbeiter in Strehla aufhalten und Angehörige eines StaM des Norddeutschen Bundes, find. Im Falle der zeitigen Abwesenheit hat dieAnMetdung durch die Lehr-, Brod- oder FavrskbeMn zu geschehen. - gehört der wesenlliche WohyH Ms' solchen Militärpflichtigen in den hiesigen aus den H^richtSacht-- bezirken Oschatz und Strehla gebildeten MüMpngSbezirk, so hat die Anmeldung der der Behörde d«S Wohn sitzes zu geschehen. - - . Diejenigen Militärpflichtigen, welche im Läufe des Jahres, in welchem sie sich anzumelden Habels, Strehla verlassen und ihren Wohn- oder Aufenthaltsort in einen andern Musterungsbezirk verlegen, haken dies sowöhl bei uns, als auch bei der Behörde des neuen Aufenthaltsortes, behufs Berichtigung der Stammrolle, ohne Verzug, bei Vermeidung einer bis zu 10 Thalern —- —- ansteigenden Geld- beziehentlich verhältnihmäßigen Gefängnisstrafe, anzumelden. - » ' Strehla, am 29. December 1869. D e r S t a t r a t h, ' Schreiber, Brgrmstr. >> « RegierUngSconnnistar.geh. Kirchenrath de.' Hekkerr,Me der Bericht, «volle «auch eustch tatglich an die voniegende Frage hatten, ob da- LultuSmini" ' - --- - ' " von-der »re" ' Zu seinem 3 statt 5 Pf. pro lUElle sährl.zuzahlen, ^mzugehen. Das diesseitige Collegium hingegen konnte sich mit dieser Entschließung durchaus nicht befreunden und beschloß einstimmig, ohne auf den Inhalt der persön lichen Auslassungen Försters näher einzugehen, bei dem einmal gefaßten Beschlüsse stehen zu bleiben, wo nach der ohngefähr 20 Ellen lange und 30 Ellen breite Communplatz der DmseGenzen halber nicht unter 5 Pf. pro iUElle jährl. verpachtet werden soll. 3) Auf Vorschlag der Armendeputation beschloß das Collegium gleichwie der Rüth die Anschaffung verschiedener Gegenstände behufs Einrichtung von Krankenstuben im Armenhause zu bewilligen. 4) Auf die Rathsresolution, betreffs gutachtlicher Aeußerung über die von den städtischen Kassenexpe ditions-Beamten angeregte Frage wegen Einführung ununterbrochener Expeditionszeit erklärt sich das Col legium im, Einverständniß mit dem Stadtrathe für die Beibehaltung der unterbrochenen Expeditionszeit. 5) Schließlich ward nach H 6 des Gesetzes vom 30. März 1868 das vorgelegte Schulddocument der hiesigen Kirchengemeinde über ein Sparxassen-Darlehn von 600 Thlr. vorschriftsmäßig.mitvolizogen. . 'N —. Landtagsverhandlung der Zweiten Kammer. (Dem „Dresdner Journal" entnommen.) Sitzung vom 22. Pecember. (Schlick.) Abg. Petici: Er habe -en Bericht der vierten Dwutation mit demhöchften Erstaunen gelesen. «Die betheiligten Personen . seien ihm unbekannt, er kenne die Angelegenheit nur aus den Zeitungen, und er habe sich gewöhnt, was über kirchliche An gelegenheiten in die Zeitungen komme, mit Mißtrauen anzu sehen, gleichsam mit vier zu dividiren. Er have sich gesagt, wenn nur der vierte The« von Dem wahr sei, was in den Zeitungen zu lesen gewesen, so sei noch genug wahr, um un gehalten zu machen- aus dem Berichte aber habe er ersehen, daß nicht blos der vierte Theil, sondern alle vier Theile des Ganzen wahr seien. Er habe die Kirchenvorstands- und Shno dalordnung nochmals durchgelesen; außer 8 30 habe er Nichts darin gefunden, was irgend zu Gunsten der Auffassung - -es CultuSministeriums sprechen könnte. Daß aber auch 8 SV nicht hierher passe, sei bereits deutlich nachgewiesen worden. Da» Verfahren des Kultusministeriums sei ein Eingriff in das Ver- Mittheilungm aus den Alten der Stadt verordneten. (Sitzung vom 28. December 1869.) Anwesend die Herren: Grundmann (Vors.), Röhrborn, H. Seurig (Ersatzm.), MöbtuS, Thierbach, Reil, Dürichen, Kiiscberg, Glauche. 1l Der Vorsitzende trug zuvörderst ein Cornmu- nisat des Stadtraths vor, worin'das Wahlresultat zur Ergänzung der StüdtvechrdnMN.mitgetheilt und zur Einweisung, am 3. Januar m. Ihrs., eingeladen wurde. 2) Hu, Folge eines anderweflM Schreibens des - . „ . s-ckisscttummeistor M Kürtta^M dÄ Stadtratd ent- sammlungsrecht, wie er enentlich nicht Vorkommen könne. Mre ^Wistsvaumelfler M. WEM^Viaorrary enr ^^lbe nichtig, ^ürde Niemand das Recht haben, eine Ver schlossen auf tue betr. Förstersche Offerte, für pachte sammlung der Mitglieder der Kirchengemeinde zu Wahlbespre- weise Ucberlassung von CüMMuNland an der Elbe chungen auszuschreiben. Dies Recht aber, sich zu Wahsbtjpre- zur Erweiterung dcs'SchiffbaNpMcs nur 3 Pf. an- chungen zu versammeln, könne denselben um keinen Preis L°» »78^^- gelegenheiten gesprochen werde. Im Riesaer Fall« sei von einer Berathung über kirchliche Angelegenheiten keine Red- ge wesen, kein Wort davon habe in der Aufforderung ' zur Ver- ammlung gestanden. Er bedaure, daß das Kultusministerium ich zu der Verordnung habe hinreißen lasten; sie sei jeden- all» eine Uebereilung gewesen. Von Schreck sei bereits klar nachgelvicsen, daß in derselben mehr oder-weniger ein« Begün stigung der orthodoxen Richtung,, die in'Sachsen ohne Wider spruch stattsinde, zu erblicken sei. . So wett er im Lande, Ser- umgekommen, habe er beobachtrt, daß Überall nur-da Mftteoen . in den Gemeinden gewesen sei, die orthodox«-Geistliche gehasst ' Hütten, sonst habe er ihn nirgends gefunden. Das Patronat anlangen-, so glaube er, man würde es. am einfachsten..und raschsten beseitigen, wenn das Kultusministerium sich entschließen könnte, selbst darauf zu verzichten, seine Tollaturrrchte den Ge meinden zu überlassen. Lhäte e« da«, so würde «an «bald das Privatpatronat von selbst fallen sehen. > . Abg. Israel: Es scheine auch ihm «ine ernst«, heilige Pflicht der Kammer, sich gegen die vom CultuSmlntstrrium be liebte Auslegung der Kirchenvorstands- und Synodalordnung zu verwahren. Wolle sie diesen Eingriff in die durch die Ver fassung und die Gesetze gewährten Freiheiten ruhig hinnehmen, jo -würde das Cultusministerium sich auch ferner berechtigt hal ten, sie darin zu beschränken. ES würde so weit kommen, daß die Synode- dem Landtage, Gesetze yyrschrjebe. Daß dies nicht gescheh«; daß das- CultUSininifteriuM sich m den ihm gesetzlich gezogenen Schranken hatte, bitte er, dl« DeputtNtonMNtrSgc anzunehmen,. und damit aujtzusprechen,, daß MN-Micht gesossten .