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Hrtm. Bekanntmachung. „ Auf Anordnung des Königlichen Ministerium des Innern wird den Herren Bürgermeistern zu Mügeln und Strehla und den Gemeinde» Vorständen im Bezirk der unterzeichneten Amtshauptmannschaft hierdurch bekannt gegeben, daß durch die 88 5, 6 und 15 der Verordnung vom 15. No vember d. I. (Gesetz« und Versrdnungs-Statt Seite 484 und 486) hinsichtlich des direeten Bezuges der Arbeitsbücher und Arbeitskarten für gewerbluye Arbeiter durch das Gendarmerie-Wirthschaftsdepot, an den Bestimmungen der an sämmtliche vormalige Kgl. Kreisdireclionen unrerm 2. October 1874 ergangenen Ministcrial-Verordnuilg, die Druckformulare für die Polizei und Verwaltungsbehörden betreffend, eine Aenderung nicht bewirkt worden ist, und demnach <mch die Arbeitsbücher und Arbeitskarten feiten der Bürgermeister in den mittleren und kleinen Städten, sowie der Gemeindevorstände, nur durch -ie Amtshanptmannschaften ihres Bezirks bei dem Gendarmerie-Wirthschaftsdepot zu beziehen sind. ... « ., Zu Herbeiführung enter Gesammtbestellung dieser Drucksachen, werden die Herren Bürgermeister und Gemeindevorstände des diesseitigen Bezirks hiermit aufgefordert, ihren Bedarf an Arbeitsbüchern und Arbeitskarten für das Jahr 1879 mittels Postkarte ungesäumt und bis spätestens de» LS. diese- Monats anher anzuzeigen. Gleichzeitig werden im Verfolg einer Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Leipzig vom 9. dieses Monats (Nr. 50 des Sächsische^ Wochenblatts) die Herren Gemeindevorstände angewiesen, sich mit dem Inhalte des am 1. Januar 1879 in Wirksamkeit tretenden Reichsgesetzes, betreffend v die Abänderung der Gewerbeordnung vom 17. Juli 1878 (Seite 199 des Reichsgesetzblattes vorn Jahr 1878) und der zur Ausführung dieses Gesetzes er lassenen, eingangs angezogenen Sächsischen Verordnung vom 15. November 1-78 schon jetzt gehörig vertraut zu machen, wobei dieselben auch auf die nach den Bestimmungen in den 88 10, 18 und 20 der letztgedachten Verordnung zu haltenden Verzeichnisse, wozu gemäß 8 21 der nöthige Bedarf gegen Bezah'mig von der Schröer'schen Bucbdruckcrei in Dresden bezogen werden kann, aufmerksam gemacht werden. Bezüglich dieser Verzeichnisse erklärt sich die unterzeichnete Amtshauptmannschaft für diesmal bereit, die Bestellung derselben zu besorgen, und kann zu diesem Behufe der benöthigte Formular-Bedarf mit auf der bis zum 22. dieses Monats zu bewirkenden Anzeige angegeben werden. Oschatz, am 13. December 1878. Die Königliche Amtshauptmaunschast. , — v. Metzsch. Sr S'emt In Rita wöchentlich dreimal: DlenStaa, LonnerSta, und Sonnabend.—«bonnementsprci» viertel,Sdrlich I Mart 25 P'g. — Bestellungen . dir Expeditionen in Riesa und Streila (L. Schön), in Stauchitz Herr Bruno DSrfrt, sowie alle Eom em gegen - Inserate, welche oet dem auigevreimen reprnrnr er» iwtrksame Verössenmchung finden, erbitten wir uns bi« TagS vorher Boriyutag« 10 Uhr. l rr-r" ly, 1 ' ' EN" Oeffentliche Sitzung des Bezirksausschusses Sonnabend, de« SI. Deeember L878, Vormittags »/,io Uhr im Verhandlungssaale der Amtshauptmannschaft. > Großenhain, am 14. December 1878. Die KöniglicheAmtShanpt Mannschaft. Pechm ann. . Elbeblaii und AnMer. Awtsötatt der Lönigl. Ämtshauptmannschast Großeilhai«, der Löuigl. Gerichtsämter Nieka und Ärehla, sowie des Äadtraths M Mesa «nd Atadtgemeinderatho m Strehla. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Riesa. Mr die Redaction verantwortlich: T. Langer in Riesa. Sieger, Vors. Nach dem Beschlüsse des Comitee soll die Festlichkeit bezüglich der neuen Elbbrücke kommenden Freitag, den 2V. Deeember d. I., stattfinden. Die Wagen, resp. Schlitten, und Reiter, welche sich am Zuge betheiligen wollen, haben sich Nachmittags 1'/« Uhr auf der Bahnhofsstraße hintereinander bis an den Gasthof „Zum sächsischen Hof" aufzustellen, und zwar so, daß die Passage auf der Straße noch frei bleibt. Die Wagen, Schlitten und Reiter jenseits der Elbe haben sich zur genannten HM auf einem Platze in Röderauer Flur, welcher vom Herrn Gutsbesitzer Greulich aus Zeithain bestimmt und angewiesen wird, aufzaftellen. Der Sammel ort für die Corporationen und Fußgänger, welche am Zuge theilnehmen wollen, ist der Gasthof „Zum sächsischen Hof^. Die Ord nung des Zugs diesseits wird Herr Kaufmann Mühlmann und jenseits der Elbe Herr Greulich aus Zeithain bestimmen. Um 1^, Uhr wird diesseits der Zug sich in Bewegung setzen, über die Brücke gehen und bis auf den Röderauer Sammelplatz gelangst, um dann nach erfolgter Begrüßung der dort Wartendm Festtheilnehmer mit den letzteren zusammen zurückzukehren. Der ganze Zug geht dann auf der Bahnhofsstraße und Hauptstraße herein bis vor das Rathhaus und bewegt sich an der Kirche und Pfarre vorbei bis auf den Platz beim Herrn Kaufmann Wustlich, von wo aus derselbe auf der Hauptstraße sich zurück an den „Wettiner Hof" verfügt, wo er sich auflöft. Nachmittags 5 Uhr beginnt im Saale des „Wettiner Hof" das Festessen. Wer noch nicht ge- zeichntt hat und sich heim Festessen bethetligen will, wird gebeten, sich schleunigst bei Herrn Härtel zu melden. Die SüttvohM- schast der Stadt wird ersucht, die Häuser am Festtage mit Fahnen und Flaggen zu schmücken. Riesa, am 18. December 1878. Zum Zwecke der Abschätzung zur Einkommensteuer auf das Jahr 1879 ist heute mit Zusendung von Declarationsformularen an diejenigen Beitrase pflichtigen, deren Einkommen nicht zweifellos unter dem Betrage von 1800 Mark bleibt, begonnen worden. Nach 8 33 der Ausführungs-Verordnung zum Einkommensteuergesetze vom 2. Juli 1878 ist jedoch auch denjenigen, welchen eine Aufforderium zur Declaration nicht zugegangen, freigestellt, eine solche über ihr Einkommen bei der Gcmeindebehörde einzureichen, gleichzeitig werden alle Vormünder inglüHtN alle Vertreter von Stiftungen, Anstalten, Personenvereiuen, liegenden Erbschaften und anderen mit dem Rechte des Bermögenserwerbs ausgestattete« Ver- Wöaenrmassen hiermit aufgesordert, für die von ihnen bevormundeten Personen, beziehendlich für die von ihnen vertretenen Stiftungen Anstalten rc, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen haben, Declarationen bei dem unterzeichneten Stadtrathe auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Auf forderungen nicht zugegangen sein sollten. Zu den Declarationen find die gesetzlich vorgeschriebenen Formulare zu benutzen, welche in unserer Stadtsteuer-Einnahme zu beziehen und bei Verlust des Reclamationsrechts bis ' zu« »I. D-eember diese- Jahre ¬ bet dem unterzeichneten Stadtrathe wieder einzureichen sind. Riesa, am 18. December 1878. D-r Stadtrath. Gteger. ? IS» Donnerstag den 19. Deeember 1878. 31 Jrchrz ....,.