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Wcblall mi- Aiycigcr. Amtsblatt für die König!. Gerichtsämter sowie die StadträOezuRiesa und Strehla. " Druck und Verlag von S. F. Srellmann in Riesa. 53 Sreitag, de» 4. Juli 1873. Ditst« »la« -nt AnB««" erscheint in «iesa wöchenllich Mmal, Dienstag« und Freitag«, und kostet »ierteWrlich 10 Ngr. — AnßnU. in unseren «rpeditionen in «iesa und Strehla sowie von allen unser» Boten entgegen genommen. — Zur Annahme von Annoncen find ferner bevoumachngr v Vogler in Hamburg-Altona, Leipzig und Frankfurt a. M., R. Rosse in Leipzig, F. w. Saalbach in Dre«den und Eugen Fort in Letp^g. Bon dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll dm 7. Jiltt 1873 daß dem Glasermetster Juha«« Gottfried Fritzsche in Dre-de« gehörige Hausgrundstück Nr. 186. de» Kataster» und Fol. 48 des Grund- und Hypothekenbuch» für Zschatten, welche» Grundstück am SS. April 1873 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, wa» unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gericht-stelle, sowie im Gasthofe zu Zschaiten aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Riesa, am 30. April 1873. Königlicher GerichtSamt. Tiuz, Assessor. Bekanntmachung. Grbtheilungshalber sollen die zum Nachlasse de» Schmirdemeister» und Gutsbesitzers Johann Carl Friedrich Kurth in Wendischluppa gehörigen Grundstücke und zwar: 1) das Schmiedegrundstück Fol. 11 des Grund- und Hypothekenbuchs und HZ 10 des BrandcatasterS für Wendischluppa, 4 Hectar 56,6 Ar — 8 Acker 75 mR. Flächenraum, mit 324,50 Steuer-Einheiten belegt, - 2) das H«fe«g«t Fol. 45 des Grund- und Hypothekenbuchs und HZ 42 des BrandcatasterS für Wendischluppa, 18 Hectar 28,0 Ar — 33 Acker 8 LUR. Flächenraum, mit 588,94 Steuer-Einheiten belegt, , 3) das Feldgrundstück Fol. 81 desselben Grund- und Hypothekenbuchs, 51,8 Ar -- 281 mR. Mchenraum, mit 19,83 Steuer-Einheiten belegt, mit der anstehenden Emte und dem nöthtgen Jnventarium den S. Juli dieses Jahres, Dormittags 1V Uhr, i« de« Sckmiedegrundstücke HZ IO Tat. z« Wendischluppa freiwillig versteigert werden, wa» mit dem Bemerken, daß die näher« Be dingungen bet dem unterzeichneten Gerichtsamte und den OrtSgerichten zu Wendischluppa zu erfahren find, bekannt gemacht wird. Oschatz, am 18. Juni 1873. DaSKöniglicheGerichtSamtdaselbst. _ Geifert. Hamel. Bekanntmachung. Die Ablösuugsreuteu auf'S 2. Quartal 1873 sind bis zum 7. künft. MtS. an unsere Stadtsteuereinnahme zu entricht«. Die Abführung der Commuuanlageu auf'S 1. Halbjahr 1873 wird hiermit in Erinnerung gebracht. Riesa, am 30. Juni 1873. Der Stadtrath. Sieger, Brgrmstr. — QuaaS. Medicinalpolireiliche Bekanntmachung, „Cholera betreffend". In Folge anher ergangener hoher Verordnung werd« die in Bezug auf das Auftreten der asiatischen Cholera bereits im November vorig« Jahres angeordneten Maßregeln wiederholt in Erinnerung gebracht und sämmtltche Ortbehörden angewiesen, bei Vermeidung einer Geldstrafe von 5 Thlr. — - -- dafür Sorge zu tragen, daß die Wohnungen, Straßen, Gedöste rc. von Verunreinigung« jeder Art stet gehalten und daß über Ausdünstungen durch stehendes Wasser, durch Schlamm, Jauche rc. sofort beseitigt werden. Die bereits angeordnete DeSinfectton der Aborte in allen öffentlichen Gebäuden, sowie die Bereithaltung von geeignet« Local« zur Aufnahme von Cholerakranken, wird zugleich eindringlich eingeschärst. Strehla und Oschatz, am 25. Juni 1873. Die Medicinalpolizeibehörde im GerichtSamtSbezirke Strehla. . Strauß, G.-A. I>r». Königsdörfer, König!. Bezirksarzt Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die herannahende Ernte wird hierdurch bekannt gemacht, daß alle- Aehrmlesen und Kartoffelstoppeln, nicht minder wie da» Nachrechen von Hm und Grummet, ohne ausdrückliche Genehmigung de» betreffenden Grundstücksbesitzer» strafbar ist und Zuwiderhandlung« auf erfolgte Anzeige gebührend bestraft werd«. Riesa, am 2. Juli 1873. Da» Königliche GerichtSamt. Caspari. Bekanntmachung. Nachdem in dem Regierungsbezirk Dresden Fälle von Cholera-Erkrankungen neuerdings vorgekommen find, so wird, um die Gefahr der Wetter verbreitung thunltchst zu vermindern, für dm Bezirk der unterzeichneten Medicinal-Polizetbehörde hiermit Folgmde» anaeordnet: 1) Alle Loccüttäten in Wohngebäuden oder der« Umgebung, in dm« eine Anhäufung übelriechender und gmundhettsschädlicher Ausdünstung verbreitender Stoffe sich vorfindet, müssen gereinigt und die Abtritte, insbesondere in dm Schul«, Bahnhöfen, Gasthöfen, Restauration« , und Fabrik« gehörig und täglich destnficirt werd«. Al» die wirttamsten Mtttck der DeSinfectton von Abtritt« und Senkgruben find Eisenvitriol, Carbolsäure oder auch die SÜvern'sche Mischung — Chlormagnestum, «letzkalk «ch Steinkohlentheer —, zu derjenigen geschloffener Räume Chlorräucherungm — 1 Lheil Chlor kalk m irdener Schaale mit 1H Dhesi roher. Salzsäure übergoss« —, oder auch Carbolsäure zu empfehl«. 2) Die OrtSvorständr hab« auf Auswahl derjenigen Räumlichkeiten, welche sich zu Unterbringung von Krank« eign«, rechtzeitig Bedacht «t nehm«, auch daß dies gescheh«, bei dem Königlich« GerichtSamt anzuzeig«. 3) Von all« Erkrankung-füllen, welche Symptom« der Cholera an sich tragen oder der« verdächtig erschein«, ist durch die OrtSgerichten sofort dem mitunterreichnetm Könial. «Bezirksamt:M«lduua « mach«. Umsich von d« Befolgung der Anordnutg «nt« 1 zu üheqrugeu» werd« durch die Polizei- und OrtSgerichttpersonrn Revisionen vorge- nommm wechM c „ i.-i : . N'., Stt,f« «ch »roßovhain, de»M Jutzi 187». Königliche MkdicinaL--Vslizeibehördr im >Gerichtsamtsbkzirke Riesa.