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oMebtatt >m» Mnzeiger. Ä »i 1 s b l a t t für dit Kömgl. EmMömtcr Mik die KMrätbc ;u Nikin und Slrchln. Redattckn und Verlag von E. st. GrellcksÄm 56. Fr-ttag d-ck I». Juki 1866. Dieses Blatt „G1bedlart und rcnzeiser", erscheint wöchentlich-weinral, Dienstags und Freitags, und kostet virv- teljährlich 7j Ngr. — Bestellungen werden bei jeder Posta,chatt, in unteren Expeditionen in Riesa und Strehla, sowie von EU unsern Voten entgegen genommen. — Zu Annahme von Annoncen sind ferner bevollmächtigt Haasenstein und Vogtes jy Hamburg-Altona und Frankfurt a. M., H. Engler in Leipzig, Z. W. Süalbüch in Dresden und Eugen Fotl m Leipzig. . Bekanntmachung für den Amlsbezttk Strehla. Bei der sich weiter verbreitenden Cholcrasenche ist es dringend erforderlich, daß zur Verhütung des Einschlepvens, des Entstehens und der Verbreitung dieser Krankheit, von Seiten der Hauswirthe in Privat häusern sowohl, als namentlich von den Gastwirthcn und den Verwaltern öffentlicher Anstalten, insbesondere von Schulen und Armenhäusern für Reinhaltung und Desinfektion solcher Lokalitäten Sorge getragen werde, welche, wie Abtritte, Clvqken, Düngcrstätten' ntid Sümpfe, übelriechende und der Gesundheit schädliche Aus dünstungen verbreiten nnd beziehentlich sich in der Nahe von Wohngebäuden befinden. Wie sich die unterzeichnete Behörde veranldßt findet, auf diese nothwendigen VorkehrnngsmaßregelN ick Allgemeinen anfnierksam zu machen, so hat sie insbesondere den Localschuiverwaltungen nnd den Verivaltrrngeit der Ortsarmcnhäuser hicrniit zur Pflicht zu machen, nicht allein das erforderliche Desinfeclionsverfahren nach Anleitung der nachstehend «ul,. D folgenden Anweisung vorzunchmen nnd gehörig diirchzusühren, auch so laW noch.Gefahr vorhanden, unablässig fortzusehen, sondern auch darüber zu wachen, daß im Ucbrigen in den Loka litäten öffentlicher Anstalten die größtmöglichste Reinhaltung bewahrt werde. Abdrucke von der obgedachten Anweisung werden den Localschnkinspcctoren besonders zngcfertigt werden und bringt man zugleich den Herren Gemcindevorständcn dasjenige hiermit in Erinnerung, was denselben (mittelst Patents der unterzeichneten Behörde Vock 25. August 1865) in Bezug ans Ermittelung rind Er richtung geeigneter Räumlichkeiten zur Aufnahme und Verpflegung von Kranken rc. aufgcgeben worden ist. Strehla und Oschatz, den 8. Inti 1866. Die McdiciNalpolizeibchördc im Gcrichtsamtsbezirke Strdhla. Häntzslhrl, Anitin. ur. Königsdorfer, Bezirksarzt. Man löse 2 Pfund Eisenvitriol in 4 bis 5 MeßkcMM lakwaicmttr Wassersauf utld aietze.täglich msi- ckgl oder nach Befinden melMäls. aus allen Etagen des Hauses Kickt Ouanfitäten dieser Müssigkeit in die .Abtrittschlotten und zwar so, datz hierbei möglichst dieselben Stellen der Schlotte getköfsen werdest welche dÄ herabfallendc Koth betsihrt hatte. Dieses Quantum würde für die Etage eines Wohnhauses Post nur mittlerer HeMerungszähl höchpeUs auf 8 Tage genügen und auf die gedachte Weise zu veMauchdUsein. . III! i Bekanntmachung ) - st. .,^Küs . Hntrag dep Erbest, weil. des Advocat Herrn Friedrich Esaias Häntzschet m dessen Nachlaß gehörigen Mobilien, hestchend aus vielen alten Kleidern, Wasche, Betten usio- cinigeisi Haus? geräthe P. ' " ) "st ..P', ' )st"^)st " Drenftag, -en S4. Juki . ! . .. v o n Vormittags i> Uhr a n. im Gasthofe zum Kronprinz hier öffentlich gegen sofortige Baarzahlung- an den Meistbietenden versteigert werden. Ri^ci, am 12. Juli 1866. Königliches Gerichts amt. Uivrig. Glauch. gkag'C-eschichte. Oesterreichsr, Preußen und Sachsen, nicht mehr als Dresden, 7. Juli. Seit mehreren Tagen kom- Feinde, sondern als Freunde und Leidensgefährten. Mn in langen Zügen die Verwundeten hier an; Die Theilnahme des Publikums wendet sich All«