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MMck... ÄnM". 94. Strafen, wird solches für Nc Kknigl. Gtricbtkämttt snoie die S Redaction und Verlag von E. F.G»ellm^m— Di-nftag, -en 22. Srov-mb-r Bekanntmachung der Königttchcn Amtshauptmnniischaft zu Mcißcn, die diesjährige '. Die Messung und je nachdem körperliche Unter suchung der im Jahre 1844 geborneu und demnach in diesem Jahre militairpflichtigen, iugleichen die Wie- dergestellung der ivegen noch zu erwartender Körper länge, wegen zeitlicher Untauglichkeit und sonst zurück- gestellten Mannschaft, soweit sich dieselbe innerhalb des hiesigen amtshauptmannschaftlichcn Bezirks anfhält und angemeldet hat, soll an folgenden Tagen und Orten vorgcnommen werden, und zwar: am 1. und 2. December 1864 ans den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Grotzenhain ans dem Rathhause zu Großenhain am 3. December 1864 »us der Stadt Großenhain und den rechts der UOt gelegenen Ortschaften des Königlichen Gerichts amtes Riesa, ebenfalls auf dem Räthyause zu Großenhain, am 5. und 6. December 1864 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Meitznr in dem Gasthausc zum Fclscntcller in Meißen, am 7. December 1864 aus der Stadt Meißen, gleichfalls in dem Gasthanse zum Fclscnkeller in Ri ritzen, am 8. December 1864 aus den Städten Lommatzsch und Riesa auch aus den MW der Elbe gelegenen Ortschaften des Kö niglichen Gerichtsamtes Riesa gleichfalls in dem Gasthause zum Fclscnkeller iu Meißen, am 9. December >864 ans den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Lommatzsch, ebenfalls in dem gedachten Gasthause zum FelscNkeller in Meißen, und am 12 und 13 December 1864 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Posse» euch aus den Städten Stossen und Sie- Vetttehn, im Gasthausc zum deutschen Haufe in Nossen. Meißen, am 1 Oktober 1864. » U e-Mttirung betreffend, i," 7.,^ ausdrücklicher Hinweisung auf die im Eckillung deA Militcnrpfllcht vom l. Gesetze über E k ^lOMnd 106, für nnterla,- Septem g'ngedrohelÄR < Md^/Bemerke M öffe-ttlichen Ke.mt- "!. wegen Lages und Stunde der Ge- >er' einzelnen Ortschaften besondere Verfü gung an die betreffenden Gemeindeobrigkeiten ergan- Ealeich werden diese Mannschaften darauf auf- aemacht das; Diejenigen, welche aus emeai g tzlichcn Grunde auf Befreiung vom Militairdienste Änsvruch zn haben glanben, die dressallstgen Anbrm- gen Rcclamationen, Nachwepnngen und Zeugmffe entweder sofort bei der persönlichen Gestellung zu über geben, oder bis zu dem au' den l6 December 1864 anberaumten Rerlamationstermine, welcher im Gasthanse zum Felsenkeller in Meißen, von Vor mittags 8 bis Punkt 12 Uhr abgehalten werden wird, einzureichen haben, eine Berücksichtigung der nach Ab lauf dieses Termins eingehenden Anbringen aber schlechterdings nicht stattfinden kann. Die etwaigen Reclanianten haben sich daher an diesem Tage vor der Königlichen Reccutirungs - Com mission, Behufs ihrer Bescheidung, bis Mittags 12 Uhr an nurgedachter Stelle unfehlbar persönlich cin- znfinden. Wer übrigens von der Stellvertretung Gebrauch machen will, hat dies, unter gleichzeitiger Erlegung der geglichen Einstandssumme von Drei Hua< dert »Haler«, entweder sofort bei der Gestellung, oder längstens bis zum 23. December 1864 bei Verlust dieses Rechtes, bei der Königlichen Re- crutnungs-Comniission, beziehendlich bei der König- lrchen Amtshauptmannschaft, zu erklären. mU Dienstrescrvepflicht Zurückgestcllten aus 2,lt>'r^classen 18zr. „utz irzzz. haben sich ander- mn ^'wartenden gesetzlichen Nachtbeilen, mmeld"n^,-^7 CErolesührung, vorschriftsmäszig an- stellung 'be^ """ "er persönlichen Wiederge Königliche ^Am t^^Pt Mannschaft.