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«70 Vormittag« 1« Uhr in M sonders vorgeladen werden, zur Einsichtnahme aus. C L L Mttthellungen aus den Akten d*r Sladtttr- lMs . Land bet, der Turnhalle zu gewähren, wurde aus ordneten. Gründen der Billigkeit einstimmig belgetreten. ne hiesigen RathSexpedition stattfinden und werden die Wahlmänner Hierzu noch be- Die Abänderung der Gewerbe- nnd Personalsteuer. Unter den bei der Zweiten Kammer eingegangr- - Pf- -Pf. 2 „ >em die . bei ver schiedenen Klassen der SteueWichtigen, als: Kauf leuten, Handwerkern, Fleischern u. s. w. die Höhe der Steuersätze von. dem Wohnorte des Steuerpflich tigen abhäbgig und in dessen Folge sind die Orte des Landes in 3 Klassen: s) große Städte, b) Mit telstädte, c) kleine Städte und Orte des Platten Lan des cingetheilt worden. Das hierbei zu Grunde lie gende Prinzip ist auch in dem Entwürfe beibehalten, nur hat die Eintheilung der Städte eine zeitgemäße Abänderung erfahren. ElMuitz ist in die Klasse der großen Städte versetzt und Eibenstock., Grimma, Hainichen, Hohenstein, Kamenz, Kirchberg, Leisnig, Lößnitz, Löbau, Marienberg, Oederan, Oelsnitz, Oschatz, Penig, Roßwein, Swtlkerg^ Treuen, Waldheim und Wurzen find in die Klam», oer Mittelstädte eitigereiht. 2) Die Beiziehung der Kaufleute zur G^erbe- steuer geschieht seit Einführung derselben nach. Durch schnitts- oder MittelsäM. Diese Sätze belaufen sich jetzt bei Leipzig auf 31 Thlr., DreSven auf 20 Thlr., Chemnitz auf 18 Thlr., Zwickau, Freiberg, Plauen, Glauchau, Zittau und Bautzen auf 12 Thlr. und hei den übrigen zeitherigen Mittelstädten auf 10 Thlr. Im Jahre 1858 wurde zwar bei den (Sitzung vom 8. November 1867.) In der heutigen ordentlichen Sitzung, zu welcher außer dem Vorsteher Röhrborn sich die Stadtverord neten Mundmann, Glauche, Käfeberg, MvbiuS, Wethe, C. Schlegel (Ersatzm), Carstensen.und Peil eingefun- neu allerGchsten Decreten befindet sich auch ein Ge ben hatten, ward zunächst die Bsräthung über die setzeiMürf über weitere Abänderung und Ergänzung vom Stadtrath beschlossene Rmulirung der Gehaltp der. Gewerbe- und Personalsteuer, aus welch, für hie beiden städtischen Cassenbeamten fortgesetzt wichtigsten Bestimmungen etwa folgende sind: und beschloß daS Collegium, gegen 2 Stimmen, den, 1) Nach der jetzigen Gesetzgebung ist be jetzigen Stadtcassirer, vom 1. Januar 18«7 an, schiedenen Klassen der Steuerpflichtigen, als : ein jährliches Fixum von 650 Thlr. zu gewähren. .LVHASSML' „ „ Stadtcasse 168 „ 4 „ „ Schulcasse 58 „ 23 „ „ Armencaffe 50 „ '--r „ „ Gascasse 28 „ 28 lutzen auf 12 Thlr. hei den übrigen zeitherigen Mittelstädten auf Thlr. Im Jahre 1858 wurde zwar bei den vorstehend namentlich aufgeführten Städten eine mä ßige Erhöhung bestimmt auf bez. 8K, 24, 21 und 8) Die ArMenhäuS- und ÄrmencassenrechnUNgen 14 Thlr., allein auch nach dieser Erhöhung find M vom Jahre 1865 , welche zur Prüfung Vorlagen, aus alls« Städten Klagen , über zu niedrige . Bosteuer- wurden, da Bedenken nicht entgegenstanden, für rich- u«g der Kaufleute erhoben worden und'der Enttvurf tig und justiftctrbar anerkannt. ' schlägt deßhalb eine mäßigeErhöhmig dieser Durch- 4) Das Schreiben des Stadtrathes, mit welchem Miltssäys vvr und zwar bei Leipzig auf 42, DreS- der zur Erbauung eines neuen Schulhauses eingereichte den auf 28, Chemnitz auf 26, Bautzen, Crimmitschau, Bauriß und Kostenanschlag vorgelegt wird, wurde Freiberg, Glauchau, < Meerane, Plauen ^Zfltau und verlesen und demnächst beschlösse», dem Stadtrath zu Zwickau/,aG1-„ Annaberg, Döbeln, Frankenberg, erkennen zu geben, daß man noch einen anderen Großenhain, Meißen, Mittweida, Pirna, Reichenbach, schlag, der weniger kostspielig sei als 175Y0 Thlr., Schneeberg, Wsrdau und Zschopau auf 14 und bei nach der Beifall gefundenen ZeichMng aßSgeftihÄ zu den.mch Nr, 1 neu hinzugetretenen Mittelstädten haben wünsche, . ^ 51 > . ' ünE Thaler. 5) Die Liste zur bevorstehenden ErgÄnzungswH 3) MM btt Btanilttbttnbrfntttt Md 6) Dem Rathsbeschlusse, den 3 Petenten.,Lrejf aMmacht habe. Die Fleischer entrichten schneider, Hofmann und Schäffer, vom »Dctover msher M Gewerbesteuer einen aliquoten H«l der dss. Js. an, Zinsen zu 5§ von den Kaufsummen für im vorhergegangenen Jahre verrechneten GchtiMeMr, 3 »' » Par.Änl.-C.I .^, ,7 '^ 2 7 zusammen 6Ü2 Thtr. ^tgr., 7 Pf, an Gehalt und Tantieme resp. Zinsengewinnantheil. Dies der Grund der Entschließung Dahingegen Mrd, Punkt 2 des Rqthsbeschlusses, dem RathSexpedient Schmidt 350 Thlr. Fixum zu gewähren, einstimmig abgesehnt und dem Stadtrath Empfohlen, daß die Rathsexpedientenstelle mit einem festen Einkommen von 250 Thlr. dotirt und dem jetzigen Inhaber derselben eine jährliche persönliche Zulage von 50 Thlrn., zugebilligt werden möge. Im Uebngen trat man der Rathsentschließung allenthak-, ben bei. " 2) Der Beschluß des StadttatheS, nach welchem, aus dem Stammvermögen der Stadt Riesa, für die Stadt Johanngeorgenstadt 100 Thlr. verwilligt wer den sollett, ward einstimmig abgelehnt. 3) Die Armenhaus- und Arm« elche zur Prüfung Vorlagen, acht entgegenstanden, für rich- anerkannt. '